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Kommende Revision der BVT-Merkblätter im Licht der Richtlinie über Industrieemissionen

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61 Revision der BVT-Merkblätter

Kommende Revision der BVT-Merkblätter im Licht der Richtlinie über Industrieemissionen

Edmund Fleck

1. BVT-Merkblätter unter IPPC ...62

2. BVT-Merkblätter unter IED ...65

3. Planung für die Revision von BREF Dokumenten ...65

4. Planung von ESWET ...68

5. ESWET ...69

6. Zusammenfassung ...69 Am 24.11.2010 wurde die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (auch nach dem englischen Titel IED-Richtlinie genannt) verabschiedet. In ihr gingen die IPPC-Richtlinie 2008/1/EU, die Waste Incine- ration Directive 2000/76/EU, die Large Combustion Plant Directive 2001/80/EU sowie weitere sektorielle Richtlinien auf. Die wesentliche Motivation der EU Kommission für die Erarbeitung der IED-Richtlinie war zum einen die sehr zögerliche Umsetzung der IPPC-Richtlinie in die nationalen Gesetzgebungen. Zum anderen soll mit der neuen Richtlinie innerhalb der EU-27 ein einheitliches Niveau beim Umweltschutz erreicht und umgesetzt werden, um damit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die Richtlinie gilt für Genehmigung und Betrieb von allen Industrieanlagen, in der EU-27 fallen mehr als 50.000 Anlagen unter diese Kategorie, in Deutschland sind es etwa 9.000 Anlagen.

Ein zentrales Anliegen der IED-Richtlinie ist die Anwendung der besten verfügbaren Technik (BVT, im englischen: BAT) bei Planung, Genehmigung und Betrieb von In- dustrieanlagen. Um festzustellen was unter BAT zu verstehen ist, wurde schon unter der IPPC-Richtlinie ein der EU-Kommission unterstehendes Büro in Sevilla einge- richtet. Dieses organisiert den Austausch von Informationen und Daten zwischen der Kommission, den Mitgliedsstaaten, der Industrie und den NGO’s (non governmental organisations = Nichtregierungsorganisationen). Mit dem Ziel der Erstellung von BVT-Merkblättern (englisch BREF = Best Available Reference Document) für verschie- dene Industriezweige (vertical BREF). Es sind auch einige wenige BVT-Merkblätter zu Themen verfasst worden die sich über verschiedene Industriezweige erstrecken (horizontal BREF), aber die Anwendbarkeit dieser Merkblätter, speziell im Sinne der IED-Richtlinie, ist nicht eindeutig klar.

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Edmund Fleck

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Die Bedeutung der BVT-Merkblätter hat sich unter der IED-Richtlinie deutlich gewan- delt, was einen signifikanten Einfluss auf die Überarbeitung dieser Dokumente hat.

Diese Überarbeitung soll nach Vorgaben der EU-Kommission in einem Zeitraum von etwa 8 Jahren geschehen, um Änderungen im Stand der Technik einfließen zu lassen.

Diese deutliche Wandlung spiegelt sich auch in den Aktivitäten aller am Informations- austausch Beteiligten wieder, die viel früher anfängt und umfassender geplant ist als bei der Erstbearbeitung der BVT-Merkblätter.

In diesem Vortrag soll auf die Unterschiede in der rechtlichen Bedeutung der Merkblät- ter, dem derzeit bekannten Planungsstand für die Überarbeitung der für die Industrie der Abfallverbrennung wichtigen Merkblätter, BREF Waste Incineration (BREF WI) und BREF Waste Treatment (BREF WT) eingegangen werden. Sowie ein Überblick der für den Verband der europäischen Anlagenbauer im Bereich Abfallverbrennung (ESWET – European Suppliers of Waste to Energy Technology) wichtigen Themen für die anstehende Überarbeitung der oben genannten BVT-Merkblätter gegeben werden.

1. BVT-Merkblätter unter IPPC

Für die Erarbeitung der BVT-Merkblätter wurde bereits unter der IPPC-Richtlinie von der EU-Kommission ein Büro in Sevilla eingerichtet, das EIPPCB – European IPPC Bureau, das dem JRC – Joint Research Center untersteht. Für jedes BREF wurde ein verantwortlicher Bearbeiter (Author – Autor) bestimmt. Dieser war in den meisten Fällen von einer Behörde in einem der EU-27 Länder für eine gewisse Zeit nach Sevilla entsandt worden. Als 1. Schritt in der Erstellung eines BVT-Merkblatts wurde eine Arbeitsgruppe einberufen (TWG – Technical Working Group), für die die jeweiligen Interessensverbände Mitglieder nominieren konnten; ebenso haben die Mitgliedsstaa- ten und die Kommission Mitglieder benannt.

Mit einem Kick-off Meeting in Sevilla wurde die eigentliche Arbeitsphase begon- nen, gefolgt von einer Phase in der die Mitglieder der TWG die im Kick-off Meeting besprochenen Informationen eingebracht haben. Aus diesen Informationen und evtl. Abklärungen/Besuchen/Gesprächen zu einzelnen Punkten hat der Autor einen 1. Entwurf des BVT-Merkblatts erstellt. Dieser wurde in der TWG zirkuliert zur Kom- mentierung, die vielfach mehrere tausend Punkte umfasste. Diese mussten gesichtet, zusammen gefasst, bewertet und evtl. durch gezielte Fragen geklärt werden. Daraus entstand ein 2. Entwurf, der wiederum zum Kommentar in die TWG gegeben wurde, mit dem identischen Prozedere. Daraus gab es einen sogenannten final draft, der dann auch einen Entwurf für das Kapitel 5 mit den BAT conclusions enthielt, dem was die TWG als Stand der Technik ansieht.

Auch dieser wurde schriftlich kommentiert. Dieser final draft und die Kommentare waren die Grundlage für ein 2. Meeting in Sevilla, bei dem im Wesentlichen die offenen/

strittigen Punkte besprochen und wenn möglich zu einer Einigung gebracht werden sollten. Wo dies in Kapitel 5 nicht gelang, wurden sogenannte split-views notiert. Es gab im Anschluss noch eine kurze Frist für Kommentare zum Kapitel Executive Summary und Concluding Remarks, das dann endgültige Dokument wurde formal im IEF – Information Exchange Forum, in dem alle am Informationsaustausch vertretenen Parteien beteiligt waren, verabschiedet.

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63 Revision der BVT-Merkblätter

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Edmund Fleck

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Projekt_MVA:print 15.11.2011 16:45 Uhr Seite 1

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65 Revision der BVT-Merkblätter

Da die BVT-Merkblätter nach damaligen Verständnis mehr den Charakter eines technischen Handbuchs hatten, das Behörden eine Hilfestellung z.B. in Genehmi- gungsverfahren geben sollte, wurden Informationen, speziell zu im Betrieb erreichten Emissionswerten, sehr offen weiter gegeben. Da sie keinen rechtlich verbindlichen Charakter hatten, wurden alle Merkblätter nur in Englisch verfasst, Übersetzungen in die jeweilige Landessprache mussten von interessierten Parteien bei Bedarf selber organisiert werden.

Der Informationsaustausch erfolgte über das Internet. Arbeitspapiere waren nur den Mitgliedern der TWG, die Entwürfe der BVT-Merkblätter waren aber weltweit frei zugänglich, was Anlass zu vielen Irritationen gab.

2. BVT-Merkblätter unter IED

Unter der IED-Richtlinie hat sich die Bedeutung der BVT-Merkblätter entscheidend geändert. Sie sind nach Art. 14 (3) und Art. 15 die Grundlage für die Festlegung von Anforderungen an die Genehmigung von Industrieanlagen und von Emissions- Grenzwerten. Zwingend vorgegeben für die Arbeit in der TWG ist die Erstellung von sogenannten BVT-Schlussfolgerungen (BAT conclusions), einer Beschreibung was für den jeweiligen Industriezweig als Stand der Technik definiert wird. Nach Abschluss der Arbeiten in der jeweiligen TWG gehen diese BVT-Schlussfolgerungen an das sogenannte Art. 13 Forum, in dem wie in der TWG Mitglieder aus Kommission, Mitgliedsstaaten, Industrie und NGO’s vertreten sind. In diesem Forum soll möglichst eine Einigung über noch strittige Punkte erzielt werden. Der Stand nach dieser Stufe geht dann in das sogenannte Art. 75 Committee, in dem nur die Mitgliedsstaaten vertreten sind, die im Komitologieverfahren letzendlich über die BVT-Schlussfolgerungen abstimmen und diese formal verabschieden. Im Anschluss werden diese als Durchführungsbeschluss der Kommission im EU-Amtsblatt in allen Amtssprachen der EU-27 veröffentlicht und haben damit rechtsverbindlichen Charakter.

In den BVT-Schlussfolgerungen aufgeführte Emissionswerte, die im Betrieb von Anlagen erreicht werden (englisch: BATAOEL = best available technology associated operational emission level) sind für die Festlegung von Emissions-Grenzwerten bindend. Die Be- hörden sollen diese Grenzwerte in Genehmigungsbescheiden derart festlegen, dass im tatsächlichen Betrieb diese BATAOEL’s gesichert erreicht oder sogar unterschritten wer- den. Abweichungen sind möglich, aber diese müssen sehr aufwendig begründet werden.

Es besteht die Pflicht das die Behörden in einem Zeitraum von 4 Jahren nach der Ver- öffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen die Auflagen aller betroffenen Anlagen überprüfen und die Genehmigung gegebenenfalls anpassen. Darüber hinaus ist die Behörde verpflichtet die Umsetzung und Einhaltung der neuen Auflagen zu überwachen und sicher zu stellen.

3. Planung für die Revision von BREF Dokumenten

Da den BVT-Merkblättern unter der IED-Richtlinie eine ganz andere Bedeutung zukommt, muss auch die Erarbeitung dieser Merkblätter z.B. im Rahmen der vorgese- henen Revisionen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Kommission hat dafür, STAHLBAU ANLAGENTECHNIK ENTSTAUBUNGSTECHNIK MASCHINENBAU DIENSTLEISTUNGEN

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Edmund Fleck

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im Rahmen des Art. 13 Forum, ein eigenes Dokument erarbeitet und verabschiedet:

2012/119/EU – Durchführungsbeschluss der Kommission vom 10. Februar 2012 mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen.

Für die Bearbeitung der BVT-Merkblätter ist auch unter der IED-Richtlinie das EIPP- CB Büro in Sevilla zuständig. Daten sollen aber in Zukunft nicht pauschal erhoben werden – als Mittelwerte über verschiedenste Anlagen, mit unterschiedlichem Detail- lierungsgrad und bezug –, sondern das Ziel ist einen umfangreichen (vollständigen??) Datensatz von einzelnen Anlagen zu erhalten. Mit Informationen über die Anlage an sich, die eingesetzten Technologien, Verbrauchswerten, Emissionen, Kosten usw. Man verspricht sich dadurch einen Zusammenhang zwischen Technologien und Betriebs- daten ableiten zu können. Dazu soll ein umfangreicher Fragebogen in der jeweiligen TWG abgestimmt werden, der dann von den Anlagen ausgefüllt werden soll. Ob alle in Frage kommenden Anlagen angefragt werden, ob alle den Fragebogen ausfüllen werden, zu allen Punkten Informationen liefern werden, ist nicht klar.

Im Wesentlichen aus Zeitgründen möchte man nur einen Entwurf eines revidierten BREF erstellen. Dagegen gab es aber bereits erheblichen Widerstand, sodass die Mög- lichkeit eines 2. Entwurf weiterhin vorgesehen ist. Der 1. Schritt für die BREF Revision (Bild 1) ist die formale Reaktivierung der TWG. Dann haben die TWG Mitglieder etwa 6 Monate Zeit eine sogenannte wish list einzureichen. Auf der die Punkte aufgeführt sind die im Rahmen der BREF Revision geprüft/geändert/ergänzt werden sollen. Wobei auch hier nicht abschließend klar ist, ob tatsächlich alle Kapitel überarbeitet werden sollen oder sich die Arbeit auf die Kapitel konzentrieren wird, die für die Erarbeitung der BVT-Schlussfolgerungen wesentlich sind.

Bild 1: Typischer Ablauf einer BREF Revision

Quelle: EU Kommission

Vorbereitung der Überarbeitung

TAG Reaktivierung / Aufruf für ‘Wunschliste’

Kick-Off Meeting Vorbereitung Kick-Off Meeting

Neue Informationen

Bearbeitung Entwurf 1. Entwurf

TAG Kommentare

TAG Abschlussmeeting

Vorbereitung endgültiger Entwurf Beratung im Forum Forum

Vorbereitung Kommittee

Vorbereitung BATC Ver- öffentlichung Arbeitsphase

Konkretes Datum / Meeting

Bearbeitung Entwurf

1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal

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Große Diskussionen bei der Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen gab es zum Thema vertrauliche Informationen. Danach sollen an Sevilla übermittelte Informati- onen als vertraulich gekennzeichnet werden dürfen; diese dürfen dann vom EIPPCB eingesehen und ausgewertet werden, werden aber nicht an die TWG verteilt. Die damit keinerlei Möglichkeit hat die Relevanz und Korrektheit der Informationen zu prüfen, was deren Verwendung im BVT-Merkblatt sehr in Frage stellt.

Ein wesentlicher Aspekt sind natürlich die in den BVT-Schlussfolgerungen aufgeführ- ten Betriebswerte, speziell was die Emissionen in Luft und Wasser angeht. Sollen dort, wie bisher, Bereiche zu den einzelnen Stoffen angegeben werden oder absolute Werte??

Sollen diese für unterschiedliche eingesetzte Technologien z.B. der Abgasreinigung separat angegeben werden oder für jeden Stoff nur ein Bereich/Wert?? Auch zu diesem Punkt herrscht noch erheblicher Diskussionsbedarf.

In Bild 2 ist der Stand der Überarbeitung von einigen BVT-Merkblättern dargestellt, Stand September 2012. Für die Abfallverbrennung sind im Wesentlichen zwei BVT- Merkblätter entscheidend. Das BREF WI (Waste Incineration = Abfallverbrennung), das die für die Verbrennung von Haushalts- und Sonderabfällen in Frage kommenden Technologien beschreibt. Sowie das BREF WT (Waste Treatment = Abfallbehandlung), das sowohl Technologien für die Vorbehandlung von Abfällen (mechanisch, mecha- nisch-biologische Abfallbehandlung), Kompostierung wie auch die Behandlung von Reststoffen, z.B. Schlacke, umfasst. Die Überarbeitung soll nach dem Plan des EIPPCB in 2013 (BREF WT) bzw. 2014 (BREF WI) beginnen, siehe Bild 3.

Bild 2:

Stand der Überarbeitung einiger BVT-Merkblätter

Quelle: EU Kommission

Ob diese Zeitplanung eingehalten werden kann, ist allerdings fraglich. Sevilla ist perso- nell nicht hinreichend ausgestattet, es scheint nicht einfach Autoren für diesen Job zu begeistern und nach Sevilla zu holen. Auch die bereits begonnenen Überarbeitungen von BVT-Merkblättern haben wesentlich länger gedauert als ursprünglich geplant;

die in der Planung berücksichtigte Zeitdauer von etwa 3 Jahren wurde in vielen Fällen deutlich überschritten. Dies ist nach Auffassung der EU Kommission ein viel zu langer Zeitraum bis zum einen alle bisherigen BVT-Merkblätter überarbeitet und auf den in

TAG Kick-off

Entwurf 1

Entwurf 2*

TAG Abschlussmeeting

Endgültiger Entwurf

• Meinung des Art. 13 Forum zum BVT-Merkblatt

• Verabschiedung der BVT-Schlussfolgerungen durch Art. 75 Kommittee

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Edmund Fleck

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der IED-Richtlinie vorgesehenen Stand gebracht worden sind. Zum anderen können technische Weiterentwicklungen nicht wirklich zeitnah umgesetzt werden. Wobei klar festgehalten werden muss, das die EU Kommission sowie das EIPPCB in Sevilla vor ganz neuen An- und Herausforderungen stehen, eine recht neue/andere Herangehensweise erarbeiten (und mit den Interessensvertretern abstimmen) müssen. Dies kann folglich darauf hinauslaufen, das man sich zumindest bei den in Kürze anstehenden Revisionen wirklich nur auf die Überarbeitung des Stand der Technik und die Erarbeitung der BVT-Schlussfolgerungen konzentrieren wird. EU Kommission und EIPPCB haben sich in den bisherigen Diskussionen als sehr offen, flexibel und zielorientiert gezeigt.

4. Planung von ESWET

Wie alle Interessensvertreter hat auch ESWET bereits begonnen sich auf die Revision des BREF WT und des BREF WI vorzubereiten. Eine entsprechende Arbeitsgruppe wurde eingerichtet und hat sich bereits mehrmals getroffen. Eingehendes Studium der jeweils gültigen Dokumente und Identifikation der Änderungswünsche sind nur eine der Aufgaben dieser Arbeitsgruppe. Wichtiger ist aber die Diskussion und Erarbeitung einer Position z.B. zum Thema des Fragebogens, der Erhebung von Informationen von Bild 3: Planung für die nächsten BREF Revisionen, Stand September 2012

Quelle: EU Kommission

2013 2014 2015 2016 2017 2018

H1 H2 H1 H2 H1 H2 H1 H2 H1 H2 H1 H2

WI – Revision NFM Revision

IRPP Revision LVOC Revision

LCP Revision WBP – Neu

WT – Revision

LVIC-AAF – Revision LVIC-S – Revision PP Revision

CWW Revision REF Revision CAK Revision CLM Revision – BVT-Schlussfolgerungen

TAN Revision

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69 Revision der BVT-Merkblätter

Anlagen und speziell zum Kapitel BVT-Schlussfolgerungen. So gibt es z.B. bei Messung und Normierung von Emissionen gravierende Unterschiede in der EU-27. Z.B. darf in Deutschland bei tatsächlich im Betrieb gefahrenen Sauerstoff-Überschuss von < 11 % O2 (was in der Mehrzahl der WtE-Anlagen in Europa Stand der Technik ist) nicht auf 11 % O2 bezogen werden, in den meisten EU-27 Ländern ist dies aber zulässig. Unter- schiede bestehen aber auch in den zulässigen Messbereichen, den Toleranzbereichen der für die Emissionsmessung zugelassenen Messgeräte. All dies muss geklärt sein, will man die im Rahmen des Informationsaustausches übermittelten Daten bewerten und vor allem vergleichen.

5. ESWET

ESWET – European Suppliers of Waste to Energy Technology ist der Zusammenschluss von europäischen Technologiegebern im Bereich der Abfallverbrennung. Ziel ist die Verbreitung von Informationen über die thermische Abfallbehandlung und deren positiven Beitrag zu einem nachhaltigen Abfallmanagement. In 2012 hat der Verband 16 Vollmitglieder und 3 assoziierte Mitglieder aus 9 europäischen Ländern.

6. Zusammenfassung

Durch die Verabschiedung der IED-Richtlinie hat sich der Status der BVT-Merkblätter wesentlich geändert. Sie sind nicht mehr ein technisches Handbuch, das den Stand der Technik für verschiedene Industriezweige beschreibt, sondern haben mit den BVT- Schlussfolgerungen gesetzlichen Charakter. Dies stellt an alle an der Er- oder Überar- beitung Beteiligten erhebliche Anforderungen an Zeit, Diskussionen und Abstimmung.

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Edmund Fleck

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Redaktion und Lektorat: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky, Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc.

Erfassung und Layout: Petra Dittmann, Sandra Peters,

Martina Ringgenberg, Ginette Teske, Ulrike Engelmann, LL. M., Ina Böhme Druck: Mediengruppe Universal Grafische Betriebe München GmbH, München

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