17 Revision des BVT-Merkblatts Abfallverbrennung – Ein aktueller Sachstand
Recht und Wirtschaft
Revision des BVT-Merkblatts Abfallverbrennung
– Ein aktueller Sachstand –
Markus Gleis
1. Der Sevilla-Prozess ...17 2. Aktueller Stand der Revision
des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung ...18 3. Datensammlung als Grundlage zum Nachweis
der Best Verfügbaren Technik (BVT) ...20 4. Erste Datenauswertung durch das Sevilla-Büro
und der Diskussionsstand ...26 5. Ausblick ...27 6. Quellen ...27
1. Der Sevilla-Prozess
Ziel der europäischen BVT-Merkblätter ist eine ausführliche Beschreibung der besten verfügbaren Techniken zum emissionsarmen Betrieb von industriellen Produktionspro- zessen, von technischen Verfahren zur Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen, von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme und zur Behandlung und Verwer- tung von Abfällen und anderen technischen Prozessen. Die Abfallwirtschaft ist bei den Arbeiten zur Revision der BVT-Merkblätter gleich mit zwei Aktivitäten beteiligt, da sich aktuell sowohl das BVT-Merkblatt Abfallbehandlung als auch das BVT-Merkblatt Abfallverbrennung in der Revision befinden. Das Umweltbundesamt hat die Aufgabe, die Überarbeitung der BVT-Merkblätter national zu koordinieren und an den Arbeiten in Sevilla im EIPPC-Büro und bei der Europäischen Kommission fachlich mitzuwirken.
Der Beitrag beschreibt die aktuellen Aktivitäten zur Revision des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung und Stand des Überarbeitungsprozesses auf europäischer Ebene in Verbindung mit den nationalen und europäischen Diskussionen zu den inhaltlichen Schwerpunkten des augenblicklichen Revisionsprozesses.
Die Form des Vorgehens sowohl bei der Datensammlung als auch der Diskussion der daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen wird durch den sogenannten Sevilla-Prozess bestimmt, der nachfolgend kurz erläutert wird.
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So wird im Grundsatz davon ausgegangen, dass jeder Mitgliedsstaat eine nationale Ex- pertengruppe bildet und aus dieser einen oder mehrere Experten zur Technical Working Group (TWG) nach Sevilla entsendet, um dort an den Fachtreffen teilzunehmen. Es soll im Gegensatz zu früher nur noch eins statt der früher zwei Fachtreffen stattfinden. Das Sevilla-Büro und Kommission erhoffen sich so eine zeitliche Straffung der Bearbeitung, wobei die anderen an dem Prozess Beteiligten hier ein erhebliches Risiko für die Qualität der Bearbeitung sehen. Die angesprochenen Risiken hinsichtlich der Qualität der Arbeiten scheinen sich zumindest aus deutscher Sicht zu bewahrheiten.
Jeder Mitgliedsstaat schickt eine so genannte Initial Position nach Sevilla, wo die nationale Position eingebracht wird, was an dem existierenden BVT-Merkblatt geändert, gestrichen oder neu aufgenommen werden soll. Auf dem ersten Treffen (Kick-Off Meeting) werden dann alle Anmerkungen diskutiert und entschieden, welche Daten noch für den ersten Entwurf benötigt werden. Nachdem die Daten auf der Basis abgestimmter Fragebögen unter nationaler Koordination gesammelt und auf der Datenbank BATIS beim Sevilla- Büro eingegangen sind, wird auf dieser Datenbasis der erste Entwurf für die Revision des BVT-Merkblattes erstellt. Dieser Entwurf wird dann an die Mitglieder der Technical Working Group (TWG) übersandt, die wiederum die Möglichkeit haben diesen zu kommentieren. Diese Kommentare werden berücksichtigt und anschließend wird der neue Entwurf erstellt, der nicht mehr einer generellen Diskussion unterworfen werden soll, sondern als sog. Corresponding Draft einer Diskussion light unterworfen wird, bevor dieser in der abschließenden TWG-Sitzung, dem Final Meeting, verabschiedet wird. Dort sind die BVT-Schlussfolgerungen dann schon vorhanden. Anschließend erfolgt über das Artikel-13-Forum, ehemals IEF (Information Exchange Forum) die abschließende Stel- lungnahme zu dem überarbeiteten BVT-Merkblatt. Im Nachgang stimmt dann das Artikel 74 Forum über diese im Komitologie-Verfahren ab. Wenn dies geschehen ist, werden die BVT-Schlussfolgerungen in die europäischen Amtssprachen übersetzt und veröffentlicht.
Ab diesem Moment tritt dann eine Vier-Jahresfrist für die nationale Umsetzung in Kraft.
Für Deutschland bedeutet dies, dass das untergesetzliche Regelwerk (wie etwa TA Luft, AbwasserV oder die BImSchVn) überprüft und gegebenenfalls geändert werden muss.
Das könnte zur Folge haben, dass die Genehmigungen aller IED-Anlagen überprüft und angepasst werden und die Betreiber gegebenenfalls ihre Anlagen ertüchtigen müssen.
Diese Zeitplanung ist durchaus sehr ambitioniert und nur einhaltbar, wenn sowohl der Gesetzgeber als auch die auszuführenden Behörden schon vor Veröffentlichung der neuen BVT-Schlussfolgerungen ausreichend informiert werden.
2. Aktueller Stand der Revision des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung
Vom 19.01. bis 22.01.2015 fand das sogenannte Kick-off Meeting zum BVT-Merkblatt Abfallverbrennung in Sevilla (Spanien) statt, welches quasi die heiße Phase der Bear- beitung eingeläutet hat.
Der nachfolgend dargestellte Zeitplan wurde entsprechend der Ergebnisse des Kick- Off Meetings vom 22.01.2015 und den Folgetreffen der Unterarbeitsgruppen zu den Verbrennungsrückständen und der Datensammlung im Sommer und Herbst 2016
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aktualisiert, wobei sich die Termine gegenüber den ersten Vorstellungen des Sevilla- Büros erkennbar nach hinten verschoben haben, was nach den bisherigen Erfahrungen auch eher der Realität entspricht. So konnte der Großteil der Datensammlung erst zum 15. April 2016 abgeschlossen werden und die Vielzahl von dem im Fragebogen abgefragten Daten, hatten die Notwendigkeit von weiteren Überarbeitungen zur Folge, die erst zum 22. Dezember 2016 abgeschlossen werden konnten.
Tabelle 1: Vorläufiger Zeitplan für die Revision des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung Vorgesehene
Meilensteine der Revision Termine für Revision
Schritte BVT-Merkblatt Abfallverbrennung
1 Reaktivierung der technischen Arbeitsgruppe 12. Mai 2014
Benennung der Mitglieder der Technischen Meldeschluss war der 9. Juni 2014 und bis zu 2 Arbeitsgruppe diesem Datum wurden 185 Mitglieder benannt
(Nachmeldungen sind aber möglich)
20. Juni 2014 Vorlage des Hintergrundpapiers des Aufforderung zur Darstellung der eigenen Sevilla-Büros Übersendung der eigenen 3 (nationalen) Position zu zentralen Inhalten (nationalen) Position bis 12. September 2014
des BVT-Merkblattes 14 Mitgliedsstaaten, eine nicht regierungsgebun-
dene Umweltschutzorganisation und 10 Industrie-
verbände haben ihre Positionen abgegeben 4 Kick-off meeting in Sevilla 19. – 22. Januar 2015
Die Mitglieder der technischen Arbeitsgruppe Bis September 2015 (auf eine gesonderte 5 übermitteln dem Sevilla-Büro (EIPPCB) eine Vorauswahl wurde zu Gunsten einer möglichst
Liste von Beispielanlagen, die an einer Daten- großen Anzahl von Anlagen aus dem gesamten erfassung teilnehmen Anwendungsbereich verzichtet)
Treffen der Unterarbeitsgruppe zur Entsorgung
6 der Aschen und Schlacken und Erarbeitung des 15. – 16. Juli 2015 Entwurfs eines spezifischen Fragebogens in Berlin
Treffen der Unterarbeitsgruppe zur Datenerhebung
7 und Erarbeitung des Entwurfs eines anlage- 23. – 24. September 2015 spezifischen Fragebogens in Sevilla
8 Veröffentlichung des Fragebogens für die Daten- erfassung und Testphase der Fragebögen Oktober/November 2015 9 Auswertung der Testphase Dezember 2015
10 Sammlung von Daten und Informationen (3 monatige Frist) Januar – März 2016 (Frist 15. April 2016)
11 Überprüfung der Vollständigkeit der gelieferten Ende Juni 1016 Daten
12 Rückmeldung von Änderungen zum Fragebogen durch das Sevilla-Büro September/Oktober 2016
13 Erste Auswertungen des Sevilla-Büro aus der Daten- sammlung zu Energieeffizienz und Emissionsdaten Webinar am 24. und 25. November 2016
14 Erster Entwurf der überarbeiteten Fassung des
Ende 1. Quartal 2017 (vorläufig) BVT Merkblattes Abfallverbrennung (Revision)
15 Zeitraum zur Kommentierung des Ersten Entwurfes 2. Quartal 2017 (vorläufig) 16 Abschlusstreffen der Technischen Arbeitsgruppe (Technical Working Group – TWG) Dezember 2017 (vorläufig)
17 Übergabe der abschließenden Entwurfsfassung an das IED Artikel 13 Forum April/Mai 2018 (vorläufig)
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3. Datensammlung als Grundlage zum Nachweis der Best Verfügbaren Technik (BVT)
Das Kick-Off Meeting brachte im Zusammenhang mit einigen der vorgenannten Diskussionspunkte doch einige Überraschungen, die aus den im Vorfeld übersandten Unterlagen des Sevilla-Büro nicht zu entnehmen waren.
Einige Fragestellungen, die auch die Erhebung und dem Umgang mit den Emissionsda- ten der Anlagen betreffen, konnten nicht vor der offiziellen Datenerhebung geklärt. Dies betrifft weiterhin die Abgrenzung zwischen Normalen Betriebsbedingungen – Normal Operating Conditions (NOC) und Nicht normalen Betriebsbedingungen – Other Than Normal Operating Conditions (OTNOC), wo insbesondere von der EU Kommission das Verständnis für die abfallspezifischen Einsatzbedingungen bei den Abfallverbren- nungsanlagen und deren mögliche Auswirkungen auf das Emissionsverhalten fehlt.
Als vorläufiger Kompromiss wurde die Kennzeichnung besonderer Betriebszustände im Rahmen der Datensammlung vorgeschlagen. Dies kann allerdings nur ein erster Schritt sein, da folgerichtig auch festgelegt werden muss, wer dies dann bewertet und wie diese Werte einschließlich ihrer Bewertung im weiteren BVT-Prozess berücksich- tigt werden, an dessen Ende die Festlegung der assoziierten Emissionswerte bei der Anwendung der Besten Verfügbaren Technik – BAT-AEL steht.
Wenn einige inhaltliche Fragen zur Datenauswertung noch nicht endgültig geklärt wurden, so konnte diese doch unter relativ guter Beteiligung der Mitgliedstaa- ten und Industrieverbänden in den wesentlichen Teilen abgeschlossen werden.
Tabelle 2: Erste Zusammenstellung der ge- meldeten Verbrennungslinien nach Herkunftsland
Herkunftsländer Anzahl Tschechische Republik 1 Niederlande 6 Norwegen 6 Dänemark 7 Portugal 7 Schweden 7 Finnland 8 Polen 8 Österreich 13 Belgien 18 Spanien 18 Großbritannien 26 Frankreich* 30 Italien 31 Deutschland 101 Gesamt 287
* Daten von Frankreich vorläufig
Erste Auswertungen liegen sowohl vom Sevilla-Büro als auch von der nationalen Arbeitsgruppe vor. Letztere beziehen sich dem Schwerpunkt der nationalen Aktivitäten entsprechend auf die Auf- bereitung der Aschen und Schlacken aus den Siedlungsabfallverbrennungsanlagen.
Die Qualität der gemeldeten Daten lässt sich aufgrund der komplexen Fragebö- gen noch nicht erkennen, hier hat das Büro noch um weitere Nachbesserungen und Ergänzungen gebeten, die bis zum 22. Dezember 2016 abgeschlossen sein sollen. Dennoch soll nachfolgend ein erster Überblick zur Datensammlung gegeben werden, da viele Daten auch Basis für das im November 2016 durchgeführte Webinar waren, wobei allerdings das Thema der Behandlung von Schlacken und Aschen nicht angesprochen wurde.
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Wie sich aus der Tabelle erkennen lässt, gibt es deutliche Schwerpunkte bei den mel- denden Mitgliedsstaaten. Wobei eine Besonderheit die Auflistung von Norwegen ist, die an sich noch diskutiert werden dürfte, da dann auch die Schweiz erfasst werden müsste. Die nachfolgende grafische Darstellung verweist noch deutlicher auf die Schwerpunkte der Datensammlung.
Tabelle 3: Zusammenstellung der gemeldeten Aufbereitungsanlagen für Aschen und Schlacken nach Herkunftsland Herkunftsland Anzahl Österreich 1 Belgien 1 Italien 1 Spanien 1 Großbritannien 1 Portugal 2 Dänemark 3 Schweden 3 Niederlande 3 Frankreich* 4 Deutschland 14 Gesamt 34
*Daten aus Frankreich vorläufig
Polen 8
Tschechische Republik 1 Großbritannien 26
Deutschland 31 Niederlande 6
Norwegen 6 Dänemark 7 Portugal 7 Schweden 7 Finnland 8 Italien
31 Österreich
13 Belgien 18 Spanien 18
Frankreich 30 (vorläufige Daten)
Bild 1: Gemeldete Linien von Abfallverbrennungsanlagen im grafischen Überblick
Die bereits erkennbaren Schwerpunkte bei der Lieferung von Anlagendaten set- zen sich auch bei den separat erfassten Anlagen zur Aufbereitung von Aschen und Schlacken aus Anlagen zur Verbren- nung von Siedlungsabfällen fort. Es wird bei den nachfolgenden Tabellen und Bil- dern allerdings nicht unterschieden, ob die Aufbereitung in direkter räumlicher Nähe einer Verbrennungsanlage oder an einem zentralen Anlagenstandort erfolgt.
Auch hier wird durch die grafische Dar- stellung der nationale Schwerpunkt bei den gemeldeten Daten deutlicher.
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Bild 2: Gemeldete Aufbereitungsanlagen im grafischen Überblick
Bei den Anlagen zur Aufbereitung von Aschen und Schlacken aus Anlagen zur Verbren- nung von Siedlungsabfällen lässt die vorläufige Auswertung auch schon einen ersten Überblick hinsichtlich der eingesetzten Verfahrenstechnik zu. Wobei die nachfolgende Tabelle eher den Charakter einer Aufzählung als einer technischen Darstellung hat.
Deutschland 14 Niederlande 3
Österreich 1 Belgien 1 Italien 1 Spanien 1 Portugal 2
Großbritannien 1
Dänemark 3 Schweden 3
Frankreich 4 (vorläufige Daten)
Aufbereitungstechniken für
Verbrennungsaschen und -schlacken Anzahl Wirbelstromscheidung 29 Siebung 27
Manuelle Sortierung 22
Windsichtung 22 Induktive Metallabtrennung 7
Ballistische Trennung 7
Zerkleinerung 4
Dichtesortierung (nass) 3
Nah-Infrarot (NIR) Abtrennung 1 Optische Trennung (ohne NIR) 1 Schwimm-Sink-Trennung 1 Dichtesortierung (trocken) 1
Tabelle 4:
Zusammenstellung der gemel- deten Aufbereitungstechniken bei den Anlagen zur Verwertung von Aschen und Schlacken aus der Siedlungsabfallverbrennung
Auf der Basis der nationalen Daten konnte bereits eine erste differenziertere Auswertung hinsichtlich der Ausbringungsraten für Eisen- und Nicht-Eisenmetalle erfolgen sowie eine Darstellung des Stromverbrauchs in den Aufbereitungsanlagen. Eine differenzierte Nachfrage zu einzelnen Abweichungen von einem erkennbaren Trend war in der Kürze der Zeit allerdings nicht möglich.
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Bild 3: Aus Deutschland gemeldete Ausbringungsraten für Eisen- und Nicht-Eisenmetalle
200.000 300.000 400.000 35.000
30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 Output Metalle t/a
100.000 0
Input t/a
y = 0,0663x 40.000
500.000 600.000 0
y = 0,02x
200.000 300.000 400.000 250.000
200.000
150.000
100.000
500.000 Stromverbrauch kWh/a
100.000 0
Input t/a
500.000 600.000 0
Bild 4: Aus Deutschland gemeldete Stromverbräuche bei der Aufbereitung von Aschen und Schlacken
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4. Erste Datenauswertung durch das Sevilla-Büro und der Diskussionsstand
Ziel des Umweltbundesamtes ist es, die in Deutschland erzielten technischen Ent- wicklungen und Umweltschutzstandards möglichst weitgehend auf eine Europäische Ebene zu übertragen und so einen weiteren Beitrag zu einer sachorientierten Emis- sionsminderung bei technischen Einrichtungen zu leisten. Dies bedeutet nicht, dass der bisher erreichte Stand der Technik vernachlässigt wird und darüber hinaus der Beitrag der Abfallverbrennung für eine geregelte Abfallwirtschaft in den Europäischen Mitgliedstaaten vergessen wird.
Das Sevilla-Büro hat das bereits erwähnte Webinar als eine Art Darstellung des aktu- ellen Sachstandes aufgebaut und sich auch nur auf den Bereich Energieeffizienz und Emissionsdaten konzentriert. Als erster Kritikpunkt bleibt anzumerken, dass die für die Energieeffizienz gewählten Betrachtungsansätze nicht ausreichend sind, um alle Ener- gie- und Massenströme vollständig und systematisch darzustellen. Eine entsprechend Kommentierung wurde in die jeweiligen Folien des Sevilla-Büros durch die deutsche Arbeitsgruppe eingefügt und unter BATIS eingestellt. Zu besseren Verständnis wird auf das Bild 5 verwiesen, dass den deutschen Vorschlag für ein Bilanzmodell darstellt, der bereits mit der Initial Position dem Sevilla-Büro eingereicht wurde.
Abfall
Luft
Zusatz- energie
Wasser
Hilfsstoffe
Gesamtanlage
Thermisches Hauptverfahren
Bunker Kessel/Kesselhalle ggf. Reststoff- nachbehandlung
Feuerung LUVO
Abgasreinigung
Saugzug 1 Saugzug 1
Wäscher
Abgas Reststoffe
Energie
sonstige Verluste Gewebe-
Filter
Entstickung
Energieumwandlung
Reststoffnachbehandlung/
Abwasseraufbereitung
Bild 5: Bilanzansatz zur Modellierung einer typischen Siedlungsabfallverbrennungsanlage* – [Illustration der wesentlichen Masse- und Energieflüsse]
Bei der beispielhaften Diskussion der verschiedenen Emissionsparameter auf der Basis einer ersten Auswertung der Fragebögen wurde deutlich, dass weiterhin keine Abgrenzung zwischen Normalen Betriebsbedingungen – Normal Operating Conditions (NOC) und Nicht normalen Betriebsbedingungen – Other Than Normal Operating Conditions (OTNOC), erfolgt ist. Hier gibt es scheinbar ein mangelndes Verständnis
* für die Diskussion im Rahmen des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung gilt nur die englische Version
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für die abfallspezifischen Einsatzbedingungen bei den Abfallverbrennungsanlagen und deren mögliche Auswirkungen auf das Emissionsverhalten der Verbrennungsanlagen.
Es wird daher ein Formulierungsvorschlag durch die nationale Arbeitsgruppe geben.
Ähnliches gilt für die Berücksichtigung der Messunsicherheiten bei den gemeldeten Betriebswerten, die als Emissionswerte deutlich unter den Grenzwerten liegen, die eigentlich als Maßstab zu Kalibrierung der automatisch arbeitenden Emissonsmessge- räte dienen. Hierzu bedarf es auch noch einer weiteren Diskussion, die bereits durch entsprechende Gutachten und nationale Kommentierung in Gang gekommen ist.
5. Ausblick
Das durchgeführte Webinar zeigt, dass die Datenauswertung der vorliegenden Fra- gebögen nicht in allen Details erfolgreich war und die Form der webbasierten Dar- stellung eine detaillierte Diskussion einzelner Punkte nicht zugelassen hat. Aufgrund der kurzen Kommentierungsfrist bis zum 22. Dezember 2016 ist zu befürchten, dass nicht alle Fehlinterpretation der Auswertung der Fragebögen bis zur Vorlage des ersten Entwurfs der revidierten Fassung des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung (1. Draft) zum Ende des ersten Quartals 2017 ausgeräumt sein dürften, so dass danach noch mit einer umfassenden Kommentierung und Änderungsvorschlägen zu rechnen ist.
6. Quellen
[1] http://www.bvt.umweltbundesamt.de/sevilla/organisation.htm
[2] Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17)
[3] Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Ver- ordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraft- fahrzeugen (Bundesgesetzblatt Teil I, 2013, Nr. 21, S. 1021)
Vorwort
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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar
Karl J. Thomé-Kozmiensky, Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky (Hrsg.):
Strategie • Planung • Umweltrecht, Band 11
ISBN 978-3-944310-33-6 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky
Copyright: Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc., Dr.-Ing. Stephanie Thiel Alle Rechte vorbehalten
Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2017
Redaktion und Lektorat: Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc.
Erfassung und Layout: Sandra Peters, Anne Kuhlo, Janin Burbott-Seidel, Claudia Naumann-Deppe, Ginette Teske, Gabi Spiegel, Cordula Müller
Druck: Universal Medien GmbH, München
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