• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Psychosoziale Nachsorge: Nachholbedarf" (09.02.1989)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Psychosoziale Nachsorge: Nachholbedarf" (09.02.1989)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

..,.. Für einen niederlassungswil- ligen Arzt ergibt sich deshalb dort nur dann die Chance zur Niederlas- sung, wenn er zu den Bedingungen des Seniors einen Gemeinschafts- praxisvertrag abschließt. Im Hin- blick auf die zeitlich begrenzte Dauer dieser Art von Gemeinschaftspraxis und die Aussicht auf wirtschaftliche Alleinnutzung der Praxis nach Aus- scheiden des Seniors wird der Junior voraussichtlich bereit sein, wirt- schaftliche Bedingungen zu akzep- tieren, die hinter die heute gleichbe- rechtigten Regelungen zurücktre- ten. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die wirtschaftliche Dominanz des Seniors zur Ausgestaltung von Gemeinschaftspraxisverträgen führt, in denen dem Grunde nach nur noch eine Fiktion der Partner- schaft aufrechterhalten wird, fak- tisch der Vertrag in seiner wirt- schaftlichen Ausprägung aber einem Anstellungsverhältnis des Juniors sehr nahe kommt.

Senior-Junior- Partnerschaften

Diese Entwicklung ist unter zwei Gesichtspunkten zu werten:

einerseits unter berufsrechtlichen und andererseits unter volkswirt- schaftlichen. Berufsrechtlich ist nach heutigem Verständnis- von wenigen Ausnahmen abgesehen - eine Dau- eranstellung von Ärzten in der frei- en Arztpraxis nicht zulässig. Wer in freier Praxis tätig sein will, muß sich selbständig niederlassen. Diese be- rufsrechtliche Norm kollidiert in Zeiten personeller Überkapazitäten mit der ökonomischen Vernunft, weil jede Praxisneugründung minde- stens zwischen 150 000 DM und 200 000 DM p. a. Umsatz jährlich erwirtschaften muß, um überhaupt nur die laufenden Betriebsausgaben für Personal- und Sachmittel zu fi- nanzieren. Jeder neu hinzukommen- de Arzt in eigener Praxis wird - selbst bei minimalen Einkommens- vorstellungen - deshalb die gesetzli- che Krankenversicherung minde- stens 200 000 bis 250 000 DM p. a.

kosten, wenn man von der Voraus- setzung ausgeht, daß das Sachlei- stungssystem letztlich eine Praxis- auslastung begünstigt.

..,.. Könnten nun Ärzte aber durch Anstellungsverträge in beste- hende Praxen mit einem- dem Assi- stenzarzt im Krankenhaus vergleich- baren - Gehalt integriert werden, wäre die Kostenwirkung für das Sy- stem der gesetzlichen Krankenversi- cherung erheblich günstiger. Um Kostenneutralität für die den Jung- arzt aufnehmende Praxis zu errei- chen, müßte diese ihren Umsatz le- diglich in Höhe des Personalaufwan- des für diesen Arzt (rund 80 000 bis 100 000 DM p. a.) ausweiten. All- stellungsverhältnisse in der freien Praxis wären also für das Kassen- arztsystem eine kostengünstige Al- ternative, um junge niederlassungs- willige Kassenärzte in den Beruf zu integrieren. Wegen der Kollision dieses ökonomisch richtigen Gedan- kens mit den bestehenden berufs- rechtlichen Normen ist aber an eine formelle Zulassung von Anstellungs- verhältnissen von Ärzten in freier Praxis - wenigstens kurz- bis mittel- fristig - nicht zu denken.

Die Gestaltungsmöglichkeiten bei Partnerschaftsverträgen im Rah- men von Gemeinschaftsgründungen in überversorgten Regionen werden tendenziell aber das gleiche Ziel er- reichen, allerdings um den Preis, daß die selbständige freiberufliche Tätigkeit für den Juniorpartner eher einen deklaratorischen als einen in- haltlichen Wert hat. Aber auch der Seniorpartner wird eine Modifika- tion seines Verständnisses als Frei- berufler erleben, weil er in dieser Form der Praxisausübung mehr selb- ständig unternehmerisch als freibe- ruflich-ärztlich tätig sein kann, in- dem er mehrseine dispositiven, weni- ger seine unmittelbar ärztlichen Fä- higkeiten zur Leistungserstellung ein- setzt. Der "Unternehmerarzt" könn- te über den Umweg eines neuen Ver- ständnisses gemeinschaftlicher Pra- xisausübung die Folge sein.

Anschrift des Verfassers:

Dipl.-Kfm. Gerhard Brenner Geschäftsführer

des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der

Bundesrepublik Deutschland Herbert-Lewin-Straße 5 5000 Köln 41 (Lindenthal)

Psychosoziale Nachsorge:

Nachholbedarf

Sozialdienste in Krankenhäu- sern erweisen sich oft als überfor- dert, wenn sie auftragsgemäß Rat erteilen oder Hilfestellung leisten sollen, ohne im Einzelfall über de- ren medizinische Zweckmäßigkeit informiert zu sein. Vor allem Patien- ten mit einer Krebserkrankung soll- ten daher nach Beendigung ihrer Nachsorgephase nicht ohne gezielte weitere Mitwirkung der behandeln- den Ärzte an die Sozialdienste "wei- tergereicht" werden. Vielmehr soll- ten Ärzte und Sozialberater regel- mäßig Fallbesprechungen abhalten.

Zu dieser Empfehlung führte ei- ne Arbeitstagung , ,Psychosoziale Tumornachsorge - eine gemeinsame Aufgabe von Sozialdienst und Arzt'', die im Rahmen der Fachta- gungen des Tumorzentrums Mün- chen in der Onkologischen Klinik Bad Trissl (Oberaudorf) stattfand.

Den Versicherungsträgern und Behörden als den notwendigen , ,amtlichen'' Partnern wurde zwar überwiegend guter Wille zugebilligt.

Es fehle bei ihnen aber oft an dem Einfühlungsvermögen, das bei den schwierigen Entscheidungen über die Lebensumstände von Krebspa- tienten gefordert werden muß.

Beanstandet wurden nicht nur die Fälle und das Durcheinander oder gar Gegeneinander der Para- graphen, sondern auch die steigende Tendenz, Maßnahmen selbst aus- schließlich mit dem Maßstab

"Geld" zu messen. Auf Kritik stieß schließlich die offenbare Unfähig- keit von Behörden und Verwaltun- gen, Neuerungen und Veränderun- gen in der Öffentlichkeit so plausibel darzustellen, daß sie auch von einfa- chen Menschen verstanden und be- achtet werden können. Auf Unver- ständnis stieß bei den Vertretern der spezialisierten Sozialdienste die Ab- sicht der Rentenversicherung, mit der Nachsorge für Krebspatienten aus Kostengründen nur noch Sana- torien, aber nicht mehr die medizi- nisch dafür hochgerüsteten Nachsor- gekliniken zu betrauen. KG Dt. Ärztebl. 86, Heft 6, 9. Februar 1989 (29) A-303

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Bedeutung des MDS für die klinische Praxis hat in neuer Zeit deswegen zugenommen, weil es sich vornehmlich um eine Erkrankung älterer Menschen handelt und weil MDS

Auch für die zwischenzeit- lich wenig respektierten Aus- gaben der letzten 15 Jahre deutet sich eine positive Marktentwicklung an. Für die

(Danach sollen bun- desweit jährlich 200 neue Profes- suren geschaffen werden, und dies fünf Jahre lang. Durch die Al- tersstruktur würden in den 80er Jahren kaum Stellen frei. In

Daß die Freien Berufe allein als Ausbilder, als Steuerzahler und mit ihren Vorsorgeleistungen in den großen Kapitalsammelbek- ken weit über die eigene

Wichtig ist, dass die deutsche Ärzte- schaft auf Dauer den Entwicklungsrück- stand aufholt und den internationalen Anschluss an moderne Unterstützungs- programme für

Es muß auch bezweifelt werden, daß eine wirtschaftliche Bestrafung gesund- heitswidrigen Verhaltens (Malus- system) sinnvoll wäre, wenn es kei- nen Einfluß auf das

Die private Kran- kenversicherung (PKV) lehnt eine Ablösung des im Eini- gungsvertrag (Anlage I) vor- gesehenen Preisabschlags für Arzneimittel in Höhe von 55 Prozent für die

Wenn also die Vorstellun- gen des Herrn Friese Wirk- lichkeit werden sollten, viel- leicht auch noch mit Plazet der Ärztekammer und KBV, wird es eines Tages so weit kommen, daß