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Sitzungstitel7 2012.1292 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 26. März 2013

Finanzdirektion

61 2012.1292 Motion 227-2012 STGRev14 (Brand, Münchenbuchsee) Unternehmensbesteuerung - Verhinderung von Standortnachteilen

Vorstoss-Nr: 227-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 10.10.2012

Eingereicht von: STGRev14 (Brand, Münchenbuchsee) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 06.02.2013

RRB-Nr: 165/2013

Direktion: FIN

Unternehmensbesteuerung – Verhinderung von Standortnachteilen

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, alle Vorkehrungen zu treffen, damit im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 eine Halbierung der Gewinnsteuern für Unternehmen vorgenommen werden kann.

2. Er wird beauftragt, dem Grossen Rat im Rahmen der nächsten Steuergesetzrevision, jedenfalls aber zwecks Inkrafttreten spätestens am 1.1.2016, eine Revision des Gewinnsteuertarifs vorzulegen, die bewirkt, dass im Jahr 2020 mindestens eine Halbierung des Gewinnsteuer für Unternehmen erfolgt.

Begründung:

Der Kanton Bern liegt bei der Besteuerung von Unternehmen im Moment auf Platz 17 des interkantonalen Vergleichs. Ohne Gegenmassnahmen droht innerhalb weniger Jahre ein weiteres Abrutschen auf die hintersten Plätze. Das macht den Kanton im Wettbewerb mit anderen Standorten unattraktiv für die Ansiedlung neuer Unternehmen. Es droht auch, dass Unternehmen, die ihre Standorte neu beurteilen, abzuwandern drohen. Dies hat einen direkten Einfluss auf die Arbeitsplätze und damit auch auf das Steuersubstrat der natürlichen Personen im Kanton Bern. Weiter hat der Kanton in seiner Wirtschaftsstrategie festgelegt, dass sich der Kanton Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb verbessert.

Deshalb sind dringend Gegenmassnahmen einzuleiten und eine Steuersenkung vorzusehen. Mit einer Halbierung des Steuertarifs für die Gewinnsteuer für Unternehmen gelangt der Kanton Bern nicht etwa an die Spitze im interkantonalen Vergleich, sondern auf den Durchschnitt und auch dies nur unter der Voraussetzung, dass keine anderen Kantone weitere Steuersenkungen für Unternehmen vorsehen. Die Regierung wird deshalb beauftragt, alle Vorkehrungen zu treffen, damit der zu erwartende Ertragsausfall verkraftet werden kann, und eine konkrete Planung vorzulegen, wie das Ziel ab 2016 erreicht werden soll.

(2)

Geschäfts-Nr.: 2012.1292 Seite 2/2

Antwort des Regierungsrates

Wie die vorliegende Motion verlangt auch die Motion 151-2012 FDP (Müller, Bern) «Bern verliert bei den Unternehmen den Anschluss – Jetzt handeln» – welche der Grosse Rat wie die vorliegende Motion voraussichtlich im Rahmen der Märzsession 2013 behandelt – eine Senkung der Gewinnsteuern. Der Regierungsrat verweist deshalb vorab auf die dortigen Ausführungen. Ergänzend kann festgehalten werden, dass im Steuerjahr 2011 die Einnahmen aus den Steuern der juristischen Personen rund CHF 425 Mio. betrugen.

Die verlangte Halbierung der Gewinnsteuern würde somit zu Mindereinnahmen von über CHF 200 Mio. führen.

Der Regierungsrat begrüsst – wie bereits mehrmals erwähnt – grundsätzlich das Anliegen nach einer Senkung der Gewinnsteuern. Die Prüfung einer solchen steuerpolitischen Massnahme hat im Rahmen der geplanten steuerstrategischen Positionierung des Kantons Bern zu erfolgen, welche zurzeit noch nicht vorliegt. Einen wesentlichen Einfluss auf die steuerpolitischen Möglichkeiten wird auch das Ergebnis des Projekts Aufgaben- und Strukturüberprüfung 2014 (ASP 2014) haben. Vor diesem Hintergrund ist ein den genannten Projekten vorgezogener, bereits zum heutigen Zeitpunkt konkret verpflichtender Entscheid zur Senkung der Gewinnsteuern für die Jahre 2016 bis 2020 verfrüht. Der Regierungsrat beantragt deshalb Annahme der Motion als Postulat.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme als Postulat

Gemeinsame Beratung der Geschäfte 2011.1751, Traktandum 59, Steuergesetz (StG) (Änderung), zweite Lesung / 2012.0831, Motion 151-2012 FDP (Müller, Bern), Traktandum 60 / 2012.1292, Motion STGRev14 (Brand, Münchenbuchsee), Traktandum 61. Die Abstimmungsresultate sind unter den jeweiligen Geschäftstiteln aufgeführt.

Beginn der Debatte siehe Geschäft 2011.1751, Traktandum 59, Steuergesetz (StG) (Änderung, zweite Lesung hiervor.

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