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Mittwoch (Vormittag), 12. Juni 2013

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Sitzungstitel7 2011.1848 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 12. Juni 2013

Erziehungsdirektion

68 2011.1848 Gesetz

Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) (Änderung)

Beilage Nr. 20 1. Lesung

Eintretensdebatte Fortsetzung

Präsident. Wir nehmen die Verhandlungen wieder auf. Das Wort hat jetzt der letzte Fraktionsspre- cher, Herr Brand.

Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP). Der Präsident hat mir bereits vor fünf Minuten gesagt, dass ich mit meinem Votum beginnen soll. Er hat wahrscheinlich das Gefühl, dass das, was ich hier sa- ge, nicht sehr viele Leute interessiert – das kann durchaus sein. Es war allzu deutlich von dir, Bern- hard, (Heiterkeit) aber ich gebe jetzt trotzdem meine Erklärung ab. Die SVP-Fraktion bestreitet das Eintreten nicht, obwohl sie an diesem Gesetz keine Freude hat und sehr skeptisch ist. Wir haben es bereits ein paarmal gehört, der Hauptpunkt dieser Gesetzesrevision sind die Lohnmassnahmen und zwar nicht nur im Lehreranstellungsgesetz – das hat vorhin Heinz Siegenthaler auch ausgeführt – sondern ebenfalls im Personalgesetz. Wir sprechen also nicht nur von den Lehrern, wie man bei gewissen Referenten hätte meinen können, sondern wir sprechen vom gesamten Personal. Die Lohnmassnahmen sind für den Kanton ein Aufwand. Sie müssen im Budgetprozess im Wettbewerb mit all dem anderen Aufwand des Kantons stehen. Wir wehren uns – das haben wir schon einige Male gesagt – gegen Rechtsansprüche auf gewisse Budgetmittel. Wir wehren uns dagegen, dass gewisse Budgetmittel einfach für gewisse Aufwandpositionen reserviert werden. Wir wehren uns auch gegen Automatismen bei Lohnerhöhungen, und gesicherter Lohnaufstieg ist eben ein solcher Automatismus. Wir anerkennen das Problem, das wir haben und das sich im Sinne von gewissen Dellen zeigt. Nach einer gewissen Anzahl Jahren, während derer die Leute angestellt sind – wie vorhin gesagt wurde, sind es zwischen acht und zehn Jahre nach dem Einstieg beim Kanton – ent- steht solch eine Delle. Um diese auszugleichen hat der Regierungsrat gemäss der Kommissionsva- riante die Möglichkeit, Mittel einzustellen, und diese Möglichkeit muss er ausschöpfen. Wir unter- stützen deshalb beim Lehreranstellungsgesetz die Kommissionsvariante.

Die Lohnmassnahmen sind primär Sache des Regierungsrats. Wir hier im Saal müssen für den Re- gierungsrat gar keine Verantwortung übernehmen. Ich sehe nicht ein, warum der Regierungsrat die Verantwortung, die er hat, auf den Grossen Rat abschieben möchte. (Der Präsident läutet die Glo- cke.) Vielleicht ist es einfacher für den Regierungsrat, wenn er sagen kann, der Grosse Rat habe beschlossen, dass gewisse Mittel für diesen Lohnaufstieg reserviert werden müssen. Der Regie- rungsrat hat nun einmal diese Verantwortung, und er soll sie unbedingt auch wahrnehmen. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Lohn nicht die einzige Komponente ist, warum jemand eine Stelle an- nimmt. Gerade die Lehrer betreffend kann es durchaus eine Rolle spielen, wie viele Übungen und Reformen wir wieder mit den Schulen machen und wie viele Unsicherheiten wir damit schaffen. Co- rinne Schmidhauser hat zu Recht gesagt, dass auch die Lohnnebenleistungen, die man als Lehrer hat, durchaus eine mögliche Komponente sind, welche das Gefühl vermitteln kann, im Kanton Bern bessergestellt zu sein als in anderen Kantonen. Dafür müssen wir nicht zwingend Lohnautomatis- men einführen. Ich sage es nochmals, für die Lohnsumme ist der Regierungsrat verantwortlich und

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er muss diese Verantwortung wahrnehmen. Bettina Keller hat auch gesagt, es sei erstaunlich, wie viele Leute aus dem Ausland in die Randgebiete kämen. Das hat vielleicht auch einen Grund: Es mag sein, dass wir in den Randregionen der Schweiz, auch bei uns, gar nicht so unattraktiv für Lehrkräfte sind. Dass es im Oberland und Emmental problematisch ist, Stellen zu besetzen, ist nichts Neues, das hat es schon zu meiner Zeit gegeben, als ich noch in der Schulkommission war.

Das entstand also nicht neu wegen dem BEREBE. Wir bestreiten das Eintreten nicht und werden in die Detailberatung eintreten.

Pierre Amstutz, Corgémont (Grüne). Le programme gouvernemental de cette législature prévoit ce qui suit concernant le corps enseignant: «C'est essentiellement le dévouement d'un personnel compétent qui favorise la réalisation des objectifs de formation. Un climat de travail générateur de confiance et de bonnes conditions d'engagement et de travail motivent le personnel.» Pour vous aussi, il doit paraître évident que le canton dispose d'un personnel qualifié et motivé. Il est égale- ment évident que si l'on souhaite avoir des écoles de qualité, il faut permettre le développement d'un environnement de travail stimulant. Les conditions d'engagement du corps enseignant, et en particulier les traitements et la progression salariale, participent à cette stimulation, à cette motiva- tion. Or, il faut bien admettre que la situation n'a cessé de se dégrader depuis bien des années. À témoin, les 20 000 personnes, dont une très forte proportion d'enseignants – j'y étais aussi – ras- semblés le 16 mars dernier sur la place fédérale pour s'opposer à tout démantèlement. Vous me permettrez juste de citer quelques exemples illustrant cette lente dégradation. Depuis 2000, une leçon hebdomadaire de plus pour chaque enseignant, sans la moindre hausse de salaire. Les salai- res de la majorité des enseignants, celles et ceux qui ne sont pas au maximum du traitement, ont diminué en moyenne de 20 pour cent en 15 ans – ces salaires, de plus, et contrairement aux on-dit connus, n'ont jamais été concurrentiels avec le privé. Le programme d'éducation et culture, ainsi que les écoles de musique ont perdu quelque 800 000 francs, et ceci alors que le peuple bernois vient d'accepter constitutionnellement d'encourager la musique. Parmi les nombreuses diminutions de subventionnement, le travail social scolaire, alors que sa nécessité et son efficacité sont claire- ment démontrés depuis quelques années à Bienne, par exemple. Un quart de million de francs a été ponctionné sur le budget 2013 des services psychologiques pour enfants et adolescents. Toutes branches confondues, les employés de l'État bernois ont permis au canton d'éponger 3 milliards de francs ces dernières années. La part assumée par les enseignants, 12 000 employés sur un total de 27 000, est très importante. À l'âge où l'immense majorité des gens élèvent leurs enfants, le salaire d'un enseignant bernois est clairement inférieur à la moyenne suisse de la branche, une moyenne prévue pour pouvoir entretenir correctement une famille. Si les salaires ne sont pas revalorisés, le risque est grand de voir des enseignants s'établir dans un autre canton, ou comme cela s'est vérifié depuis un certain temps, opter pour le secteur privé. Une sérieuse pénurie d'enseignants s'annonce dans tout le pays. Dans notre canton, celle-ci se fera sentir encore plus fortement qu'ailleurs. Ce n'est pas parce que le canton a des difficultés financières que nous devons à nouveau nous précipi- ter sur la première occasion facile de colmater les caisses de l'État. Je vous invite à accepter les propositions du Conseil-exécutif.

Reto Müller, Langenthal (SP). Ich wollte eigentlich nichts sagen – das sollte man zwar nie sagen.

Ich will nun doch noch aufzeigen, wie so ein «Dellenlehrer» aussieht, den es scheinbar nicht gibt und der dann scheinbar auch nicht die Arbeit wechselt. Ich war bis am 31. Januar dieses Jahres ein Dellenlehrer. Ich habe 11,5 Jahre in Bützberg an der Realschule unterrichtet und wollte dann auch einmal etwas anderes machen. Eine Komponente, die den Wechsel begünstigt hat, war sicherlich auch die Lohnfrage. Das kann man heute wahrhaben oder nicht, aber in der Realität spielt der Lohn eine Rolle. Ich habe bei den Lehrkräften an den Schulen verschiedene Fluktuationen gesehen.

Dass man sagt, es gäbe keinen Wechsel, stimmt einfach nicht. Es gibt viele, die in andere Kantone und in andere Berufe wechseln, und ich muss Ihnen sagen, dass nicht die schlechten Lehrerinnen und Lehrer gegangen sind – leider. Ich selbst habe im Februar zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Kantons Bern gewechselt, und dort wurden mein CAS (Certificate of Advanced Studies), die ich noch gemacht habe, auch lohnrelevant. Heute Morgen habe ich die Debatte mitverfolgt und muss sagen, dass ich vielleicht auch etwas zu wenig weit gelaufen bin, ich ging nämlich an die PH Bern.

Aber das könnte man in der zweiten Lesung noch korrigieren. Es ist etwas brutal, wenn ich den Lohnunterschied anschaue, falls ich nun als Sekundarlehrer im Kanton Solothurn unterrichten wür- de. Im Kanton Solothurn bekäme ich als Sekundarlehrer den höheren Lohn ausbezahlt als jetzt als Angestellter der PH Bern. Trotzdem – das haben andere auch schon gesagt – bin ich für mich vor-

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erst zufrieden. Aber der Lohn und das, was Sie hier zum Lehreranstellungsgesetz beschliessen, spielt für die Leute an der Front, die in den Klassen unterrichten, durchaus eine Rolle. Es gibt näm- lich viele Lehrpersonen, die rechnen können. Man kann das glauben oder nicht. Es gibt bereits Stu- dierende, die rechnen können. Ein Student aus der Region Oberaargau und zwei Studentinnen aus Bern haben sich im Anschluss an eine Vorlesung unterhalten. Der Student aus dem Oberaargau sagte: «Ich gehe sicherlich nie in den Kanton Bern arbeiten. Das mache ich sicher nicht, die Löhne sind ja viel tiefer.» Die Studentinnen haben dann gefragt, ob man überhaupt in den Kanton Luzern arbeiten gehen darf. Ich musste mich wirklich sehr beherrschen, nichts zu sagen. Sie können sich nun selbst ausmalen, ob meine Loyalität gegenüber dem Kanton, der die Ausbildung ermöglicht und durchführt oder gegenüber den Ansprüchen der künftigen Lehrerinnen und Lehrer stärker war. Der Lohn sei nicht die einzige Komponente, wurde gesagt. Das stimmt, aber er ist eine. Als ich vor 12 Jahren in den Lehrerberuf eingestiegen bin, habe ich vier Gehaltsstufen tiefer angefangen als Kollegen, die ein oder zwei Jahre vorher fertig wurden. Da fragt man sich schon, warum das so ist und ob das gerecht ist. Ich komme zum Schluss: «Lohn-Nebenkomponente». Es gibt viele, die lie- ber 2000 Franken mehr hätten, als eine Lektion weniger zu unterrichten. Daher müssen Sie mir noch zeigen, in welchem Kanton die «Lohn-Nebenkomponenten» viel besser sind. Deshalb tragen Sie Sorge zu diesem Lehreranstellungsgesetz und zur Bildungsqualität des Kantons Bern.

Pierre-Yves Grivel, Biel/Bienne (FDP). Le premier obstacle est franchi, la première couleuvre ava- lée sans peine, plus avec peine je dirais personnellement. Une fois de plus, il est demandé au corps enseignant et au personnel cantonal un effort circonstancié pour sauver ce qui peut encore l'être, à savoir nos deux caisses de pension. La semaine passée, nous avons accepté d'augmenter subs- tantiellement les indemnités des députés – dont je suis comme vous – avec plus ou moins de bon- heur pour les uns, en étant traités de profiteurs par les autres, alors que la situation financière du canton est aux soins intensifs, c'est vrai. Nous venons il y a quelques minutes d'accepter la variante de la commission, qui verra une fois de plus un effort demandé au corps enseignant – oui, j'en suis aussi un – et cela fait déjà un moment que cela dure. Je ne suis pas épicier, j'en conviens. Mais, il est temps maintenant de donner un signal en direction du corps enseignant. Comparons ce qui est comparable. Faisons un effort. Je n'ai pas dit combien, je n'ai pas dit comment et je n'ai pas dit quand, mais il faut chercher des solutions. Il est temps d'assurer la compétitivité du métier afin d'évi- ter la pénurie qui nous guette. Donnons un signe dans ce sens pour le dévouement, pour tous les efforts consentis, un signe de reconnaissance au personnel enseignant depuis des décennies. Oui, le salaire ne suit pas. Oui, il a diminué. Il faut aujourd'hui urgemment corriger le tir pour ne pas per- dre la qualité de notre école bernoise, une des meilleures du pays, je vous le rappelle, malgré tou- tes ces turbulences. Je soutiens l'entrée en matière et vous remercie de votre attention.

Sabina Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden (SVP). Ich bin auch eine, die eigentlich nichts sagen wollte, und komme jetzt trotzdem nach vorne. Wir sind zwar nicht für die Höhe der Löhne der Lehrer verantwortlich, aber für alle hier beschlossenen Reformen. Die haben nämlich dazu geführt, dass sich die Arbeitsbedingungen der Volksschullehrpersonen extrem verschlechtert haben. Den- ken wir nur an die Integration, die verlangt, dass erzieherisch sehr schwierige Kinder und leistungs- schwache Kinder alle in derselben Klasse unterrichtet werden müssen. Die Auswirkungen sehen wir jetzt: Seit der Einführung dieser Reform gab es bei den Lehrkräften etwa hundert Burnout-Fälle pro Jahr. Was das kostet; da zahle ich lieber den Lehrkräften etwas mehr Lohn, als das Geld für Bur- nout-Fälle auszugeben. Förderlehrpersonen und Sozialarbeitende hat man nun angestellt, welche die Kinder über den Mittag, vor und nach der Schule und in der Tagesschule betreuen, notabene mit teilweise höheren Löhnen als diejenigen der Lehrer. Die Förderlehrer und auch die Sozialarbei- tende betreuen die Kinder oftmals eins zu eins. Es wird immer noch gesagt, dass 18 Kinder ganz wenige seien. Aber in den Tagesschulen muss man für zehn Kinder eine Betreuungsperson haben.

Ich verstehe das einfach nicht. Für die ausserschulische Betreuung oder eben für schwierige Kinder macht man solch grosszügige Angebote, und für unsere Lehrpersonen, welche die Kinder so vielfäl- tig fördern müssen, und zwar alle in derselben Klasse, sagt man dann, dass sie viel Urlaub und gute Bedingungen haben. Überdenken Sie das noch einmal. Das ist ein Aspekt, der unbedingt berück- sichtigt werden muss. Das gilt auch für das Frühfranzösisch, das die Lehrer nun mit einer Zusatz- ausbildung von zwei Jahren den Drittklässlerinnen und Drittklässlern unterrichten müssen. All das ist so belastend, und das haben wir hier im Rat beschlossen. Daher müssen wir nun auch «es Gleich tue» und die Lehrer speziell anschauen und nicht auch alle anderen Personen. Denn wie das Lehreranstellungsgesetz hier daher kommt, ist es eigentlich nicht ganz fair – das haben schon eini-

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ge vor mir gesagt.

Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor. Die zentrale Frage dieser Gesetzesrevision ist die Frage der Gehaltsentwicklung des Personals. Dafür gibt es eine Änderung im Lehreranstellungsgesetz und eine im Personalgesetz. Der Titel des Gesetzes ist «Lehreranstellungsgesetz», weil man im Titel immer das Leitgesetz nimmt und nicht beide. Ich hätte lieber geschrieben LAG / PG, aber das ist gemäss der Redaktionsrichtlinien so nicht zulässig. Damit stellt diese Gesetzesrevision, gemäss der Regierungsvariante, einen indirekten Gegenvorschlag zur Lohninitiative der Personalverbände dar. Die Lohninitiative werden Sie im September behandeln und Ihre Empfehlung dazu abgeben.

Die Initiative verlangt einen individuellen Rechtsanspruch auf den automatischen Gehaltsaufstieg für das Personal und zwar für beide Kategorien: Für Lehrerinnen und Lehrer und für das übrige Kantonspersonal. Das ist jetzt etwas vereinfacht gesagt, in der nächsten Session werden wir das etwas genauer anschauen. Deshalb war es die Aufgabe, auch in der Frage des Gehaltsaufstiegs eine Antwort auf diese Initiative zu geben. Es gibt in dieser Gesetzesrevision noch ein paar andere Fragen zum LAG, also Lehreranstellungsfragen. Diese sind aber von der Bedeutung her der Ge- haltsaufstiegsfrage untergeordnet.

Was schlägt nun der Regierungsrat vor? Der Regierungsrat schlägt im Rahmen des Finanzplans und auch der Aufgaben- und Strukturüberprüfung (ASP) eine pragmatische und finanzierbare Lö- sung für die Zukunft vor; eigentlich das, was wir uns leisten können. Dafür muss man zuerst wissen, wie unser Lohnsystem eigentlich aussieht. Das Lohnsystem BEREBE wurde vom Grossen Rat En- de der 90er-Jahre geschaffen. Die Idee war, dass wir Funktionen in Gehaltsklassen einteilen. Diese Gehaltsklassen haben jeweils einen Minimal- und einen Maximallohn, der in den jeweiligen Ge- haltsklassen definiert ist. Die Idee des Grossen Rats beim BEREBE Ende der 90er-Jahre war, dass jährlich Mittel vorgesehen werden, damit die Mitarbeiter innert zirka zwanzig bis dreissig Jahren – die Grössenordnung hängt von den finanziellen Mitteln ab und muss jeweils diskutiert werden – vom Minimum zum Maximum aufsteigen können. Aber ein Aufstieg vom Minimum zum Maximum muss möglich sein. Beim Staatspersonal hängt das von einer Leistungsbeurteilung ab; dort ist es ein Leis- tungslohn. Bei den Lehrkräften sagt das Gesetz, dass dies von der Berufserfahrung oder von einer allfälligen Leistungsbeurteilung abhängt. Und jährlich stellt der Grosse Rat die Mittel im Budget be- reit, die man für den Lohnaufstieg brauchen kann. Und für diejenigen, die bis jetzt gesagt haben, dass die Verantwortung beim Regierungsrat, nur beim Regierungsrat und immer nur beim Regie- rungsrat liegt, muss ich, wie man auf Französisch sagt, ein bémol – eine Einschränkung – machen:

Die Budgethoheit ist beim Grossen Rat. Sie beschliessen jedes Jahr, wie viele Mittel für das Perso- nal einzusetzen sind. Wenn wir hier mit wunderbaren Lohnerhöhungen ankommen würden, weiss ich nicht so ganz, ob Sie das mittragen würden. Der Beschluss im November über das Budget defi- niert, wie viele Mittel der Regierungsrat hat, welche er dann dem Personal gemäss den beschriebe- nen Regeln geben kann. Ganz allein die Verantwortung des Regierungsrats ist dies also nicht, es ist eine gemeinsame Aufgabe. Sie definieren die Grössenordnung der Mittel und der Regierungsrat macht dann die konkrete Verteilung an das Personal. All das, die Lohnklassen, die Minima und Ma- xima, die Anzahl Gehaltsstufen vom Minimum bis zum Maximum, hat sich bewährt. Daran will der Regierungsrat nichts ändern. Das heisst er will keine neuen Gehaltsklassen; keine neuen Einrei- hungen von irgendwelchen Personalkategorien; keine Änderungen der Minimal- und Maximallöhne;

keine Änderung der Anzahl der Gehaltsstufen und auch keine Änderung in der Frage, wie das Geld, das zur Verfügung steht, auf das Personal verteilt wird; nämlich mit einem Leistungslohn für das Kantonspersonal und mit der Berufserfahrung oder allenfalls mit einer späteren Leistungsbeurtei- lung der Lehrkräfte. All das wollen wir nicht ändern. Das war in den letzten Jahren auch nicht das Problem.

Das Problem der letzten Jahre war: Damit das System, das der Grosse Rat definiert hat, funktio- niert, braucht das BEREBE durchschnittlich 1.5 Prozent individuellen Lohnaufstieg pro Jahr.

Manchmal etwas mehr, manchmal etwas weniger, das kann unterschiedlich sein. Aber im Durch- schnitt braucht es diesen Lohnaufstieg, damit man eben von diesem Minimallohn irgendwann ein- mal auch zu diesem Maximallohn kommt. In den letzten 15 Jahren lagen wir praktisch immer deut- lich unter diesen 1.5 Prozent. Die Minimallöhne sind nicht wahnsinnig gut, aber auch nicht schlecht, sie sind okay – da reklamiert eigentlich auch niemand. Die Maximallöhne sind im interkantonalen Vergleich auch okay, sie sind nicht wahnsinnig gut, aber auch nicht wahnsinnig schlecht. Beide sind okay. Das Problem ist, dass man vom Minimum nicht mehr zum Maximum kommt. Wir haben in den letzten Jahren – ob unter einer rot-grünen Regierung oder einer bürgerlichen Regierung – an das Personal pro Jahr etwa eine bis zwei Gehaltsstufen vergeben. Bei den Lehrkräften braucht es 77

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Gehaltsstufen um zum Maximum zu kommen. Bei einer Gehaltsstufe pro Jahr braucht man 77 Jah- re, und wenn wir pro Jahr zwei geben, braucht man etwa 40 Jahre, um bis zum Maximum zu kom- men. Da muss man ziemlich lange unterrichten und wir müssen die Alterslimite noch mehr erhöhen.

Das war das Problem, und es hat ganz konkret zu Folgendem geführt – diese Zahlen konnten Sie in der Zeitung lesen und ich habe hier alle Berechnungen von meinen Mitarbeitern vorliegen: Im Jahr 1996 hat eine Primarlehrkraft in Cash, nominal, mehrere hundert Franken mehr verdient, als sie heute in Cash, nominal – also inklusive allen Teuerungsausgleichen und so weiter – ausbezahlt bekommt. Das ist eigentlich das Lohnproblem das wir heute haben. Der Minimallohn ist heute ge- nau gleich, er wurde auch mit dem Teuerungsausgleich angehoben. Der Minimallohn ist nicht das Problem, und der Maximallohn wäre auch nicht das Problem, nur kommt man nie mehr dorthin.

Nach zehn Jahren ist man noch sehr weit von diesem Maximallohn entfernt und das ist das Prob- lem. Das ganze Lohnsystem nähert sich, je weniger wir die Aufstiege geben, immer mehr dem Mi- nimallohn an.

Das ist momentan das Problem. Frau Schmidhauser hat zu Recht gesagt, dass wir noch kein gros- ses Lehrermangelproblem wie in Zürich haben. Vielleicht werden wir dieses auch nie haben, das können wir nicht sagen. Aber im Moment gehen die Anmeldungen an der PH wieder zurück, dieses Jahr hatten wir minus 15 Prozent. Das kann nächstes Jahr wieder anders aussehen. Wir konnten noch vor jede Klasse eine Lehrperson stellen. Aber die Rekrutierungsschwierigkeiten werden immer grösser. Die Rückmeldung aus dem Personaldienst der Polizei ist genau dieselbe. Bisher hat die Stimmung im Kor und in den Schulen gezählt. Dass wir beispielsweise die Reformen in unserem Kanton zurückgefahren haben – Frau Geissbühler hat darauf hingewiesen –, das war wichtig. Das alles nützt. Aber irgendwann zählt dieser Lohn eben schon, wenn man sich immer mehr am Mini- mallohn annähert. Deshalb gibt es eine Lohninitiative, welche die Rückkehr zum automatischen Gehaltsaufstieg will und deshalb herrscht inzwischen auch eine relativ grosse Unruhe im Personal.

Deshalb haben wir einen gemeinsamen Ansatz und ich denke, da sind wir uns für einmal einig: Wir müssen alles daran setzen, dass die durchschnittlichen 1.5 Prozent Gehaltsaufstieg, die dem BE- REBE zu Grunde liegen, wieder möglich werden. Dafür brauchen wir auch Sparpakete, zum Bei- spiel die ASP. Ich bin optimistisch, dass es uns im Rahmen der ASP, halt auch mit Sparmassnah- men und mit Personalabbau, gelingt, die Mittel frei zu spielen, damit wir zum gemeinsamen Ziel kommen – ich glaube das habe ich bei der Eintretensdebatte gehört –, diese 1.5 Prozent auch ein- setzen zu können.

Wie finanzieren wir das? Wir haben zwei Quellen. Die eine besteht aus den Rotationsgewinnen. Im Finanzplan haben wir schrittweise den Korrekturfaktor für das Personal eliminiert. Er wurde vor zehn Jahren eingeführt – da war es noch keine rot-grüne Regierung, aber das ist egal –, um genau diese Rotationsgewinne auszuschöpfen. Wir haben nun den Korrekturfaktor, also die Reduktion der Lohnsumme, schrittweise herausgenommen. Im Jahre 2015 ist er ganz draussen. Das war schwie- rig und benötigte auch einige Sparanstrengungen; denn es brauchte mehr Mittel für die Lohnsum- men, aber ab 2015 steht das zur Verfügung. Damit stehen Rotationsgewinne im Umfang von 0.8 Prozent von der Lohnsumme – das haben wir von einer externen Firma berechnen lassen – wieder zur Verfügung. Rotationsgewinne sind Gewinne die entstehen, wenn jemand im Maximum gelandet ist, pensioniert wird und wieder durch jemanden ersetzt wird, der im Minimum einsteigt und dann wieder aufsteigt. Rein theoretisch, idealtypisch, wird jeder der oben pensioniert wird unten im Mini- mum ersetzt und eigentlich müsste sich das selbst finanzieren. Das funktioniert zum Beispiel auch beim Bund so. Die Departemente haben genau diese Lohnsumme zur Verfügung und müssen da- mit diesen Aufstieg finanzieren. Das funktioniert dann, wenn man auch genügend Leute im Maxi- mum hat. Bei den Lehrkräften würde es funktionieren, da haben wir genügend Leute im Maximum, das würde sich selbst finanzieren können. Aber aus dem vorhin beschriebenen Grund funktioniert das beim Kantonspersonal nicht. Dort haben wir noch ein oder zwei – ich weiss es nicht mehr ge- nau, aber ganz wenig – Prozente im Maximum. Da haben wir nicht mehr genügend Mittel, eben weil wir so weit dem Minimum entgegen gekommen sind und so können wir das im Moment nicht mehr machen. Aber rund 0.8 Prozent, die Hälfte dieser 1.5 Prozent, haben wir ab 2015 durch die Rotati- onsgewinne. Dann brauchen wir noch 0.8 Prozent aus ordentlichen Budgetmitteln. Das liegt drin und ich glaube, wir werden es auch schaffen, dies in den nächsten Jahren zu machen.

Was will diese Gesetzesrevision? Wie gesagt, diese Gesetzesrevision ändert nichts am Lohnsys- tem. Dies im Gegensatz zur Initiative, die dann zur Abstimmung kommt, je nach dem wie die Debat- te hier herauskommt. Das System bleibt gleich. Die Vorlage legt fest: Erstens sind jährlich rund 1.5 Prozent der Lohnsumme für den Gehaltsaufstieg bereitzustellen, so wie es BEREBE wollte, sodass man im Schnitt ungefähr in 27 Jahren zum Maximum kommt. Das beinhalten Artikel 14 Absatz 4 im

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LAG für die Lehrkräfte und Artikel 72 Absatz 1 im Personalgesetz. Wie man das Geld dann verteilt, daran wird nichts geändert. Wie gesagt, geschieht dies beim Kantonspersonal mit dem Leistungs- lohn und bei den LehrerInnen im Moment nach Berufsjahren und wenn man will, später einmal nach dem Leistungslohn. Zweitens: In ausserordentlichen Finanzlagen kann der Grosse Rat diese Mittel reduzieren. Das ist hält Artikel 72a des Personalgesetzes fest. Er kann die Mittel für beide Perso- nalkategorien reduzieren, wenn es die Finanzlage eben nicht anders zulässt. In diesem Sinne hat Heinz Siegenthaler es richtig formuliert: Das Gesetz macht eine politische Aussage. Es gibt eine Vorreservation der Mittel in der Höhe von 1,5 Prozent, weil wir uns dort alle einig sind. Aber das letzte Wort hat – Stichwort Budgethoheit – der Grosse Rat. Er kann durch einen Beschluss sagen:

Nein, es liegt in diesem Jahr nicht drin, gehen wir unter die 1.5 Prozent. Das hält Artikel 72a des Personalgesetzes fest.

Nun zum dritten Punkt, dann ist die Vorlage vorgestellt: Bei diesem Beschluss kann man nicht unter die Rotationsgewinne gehen. Wenigstens die durch die Rotationsgewinne freiwerdenden Mittel müssen immer für den Gehaltsaufstieg verwendet werden. Das steht in Artikel 72a des Personalge- setzes, im zweiten Satz. Das ist die Logik dieses Gesetzes. Es ist ein pragmatisches Konzept, das wir uns auch leisten können. Wir versprechen keinen individuellen Rechtsanspruch auf irgendwel- che Gehaltsaufstiege, wir bauen keinen Automatismus ein, wir machen – Heinz Siegenthaler hat es eigentlich richtig gesagt – eine Vorreservation der Mittel, die aber der Grosse Rat aufgrund der Budgethoheit gegen unten korrigieren kann. Wir sagen aber auch, dass wir dem Personal im Mini- mum die Rotationsgewinne lassen wollen. Mit diesem Gesetz erreichen wir so eine Verbindlichkeit.

Es gibt eine gewisse Sicherheit, schafft Vertrauen und gibt Klarheit. Wir haben die Idee des automa- tischen Gehaltsaufstieges entfernt, die wir in der Vernehmlassung noch drin hatten. Wir haben den bürgerlichen Parteien zugehört. Ich lese diese Vernehmlassungen und höre Ihnen zu und habe das entsprechend korrigiert. Sie wollen keinen automatischen Aufstieg und keine rechtsverbindlichen Gehaltsstufen. Der Antrag der SP-JUSO-PSA zu Artikel 14 möchte das wieder einfügen, aber wir das haben das entfernt. Wir haben die Message verstanden und das Konzept so gemacht.

Die Kommission möchte nun dieses Konzept nicht. Sie möchte gar keine verbindliche Regelung und somit alles so belassen wie es heute ist. Die Kommission sagt, dass ein Aufholen möglich ist,

«kann» ist die Formulierung. Eine Aufholregelung kann der Regierungsrat aber heute schon ma- chen. Damit ist aber auch das Konzept der Kommission kein indirekter Gegenvorschlag mehr zu dieser Lohninitiative, und das Lohnproblem wird auf Gesetzesebene nicht angegangen. Natürlich stimmt es, was Herr Brand, Frau Schmidhauser und Herr Siegenthaler gesagt haben: Wir können das trotzdem auch ohne dieses Gesetz tun. Das ist richtig. Der Regierungsrat kann im Budget auch ohne die Revision die entsprechenden Mittel vorsehen, und Sie können dieses Budget auch ohne diese Revision genehmigen. Wir werden diese Mittel auch vorsehen und Ihnen vorschlagen und Sie werden dies vielleicht auch unterstützen. Nur glaubt uns das niemand mehr. Nach diesen 15 Jahren in denen weder die bürgerliche noch die rot-grüne Regierung diesen Lohnaufstieg gemacht hat, glaubt uns das Personal nicht mehr. Und wir haben mit dieser Gesetzesrevision die einmalige Chance, dem Personal klar zu sagen: Wir behalten das Lohnsystem gleich. Wir haben eine ge- meinsame Absicht; nämlich dass das Personal wieder Priorität hat und wir das in Zukunft wieder aufholen wollen. Dies allerdings mit der Einschränkung, dass der Grosse Rat diese Notbremse im Budget ziehen kann, wenn wir nicht genügend Geld haben. Wir sagen dem Personal auch, dass wir ihm gegenüber eine gewisse Verlässlichkeit an den Tag legen. Denn Wertschätzung gegenüber dem Personal sind nicht nur Reden, sondern auch eine gewisse Verlässlichkeit und Verbindlichkeit.

Deshalb liebe Grossrätinnen und Grossräte, folgen Sie doch dem pragmatischen Vorschlag dieser Revision. Beschliessen Sie das Eintreten und folgen Sie dem Konzept der Regierung. Ich behaupte, einfacher und günstiger als mit dieser Vorlage, können Sie so bald nicht wieder eine Beruhigung in der Personalpolitik erreichen. Deshalb bitte ich Sie, darauf einzutreten und das Konzept des Regie- rungsrats zu unterstützen.

Präsident. Der Kommissionspräsident verzichtet auf das Wort. Damit sind wir am Ende der Eintre- tensdebatte angekommen. Das Eintreten wurde von niemandem bestritten und ist somit beschlos- sen. Bevor ich nun mit der Detailberatung weiterfahre, muss ich noch einige Informationen bekannt geben. Ich wurde gefragt, wie es weiter geht. Das kann ich Ihnen im Moment auch nicht sagen. Ich weiss nur, dass wir etwa sechs Stunden Verspätung haben, also fast einen Tag. Sicherlich werden noch die Juradelegation und das Spitalversorgungsgesetz an die Reihe kommen. Aber wann was sein wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Wir werden den nächsten Entscheid fällen, wenn wir das LAG zu Ende beraten haben werden.

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Detailberatung

Präsident. Gut, nun zur Detailberatung: Dazu gebe ich Ihnen auch noch einige Informationen. Das ist auch nicht ganz einfach. Zuerst werden wir eine Diskussion über Artikel 11 Absatz 2 führen, das ist noch einigermassen zu managen, aber dann wird es ziemlich wild. Anschliessend werden wir eine Gesamtdiskussion über den Antrag BDP und alle Anträge zu Artikel 14 führen, weil zu Artikel 14 teilweise Anträge gestellt werden, welche in den Kommissionsantrag und solche, die in den An- trag des Regierungsrats eingreifen. Anschliessend kommt der BDP-Antrag an die Reihe, der eigent- lich Artikel 14 und auch den Rest umfasst. Ich werde zuerst Artikel 14 in der Version der Kommissi- on und der Regierung bereinigen, diese einander gegenüberstellen und dann fragen, ob Sie den ganzen BDP-Antrag oder nur einen Teil an die bereinigte Version anhängen wollen. Es ist jetzt eben kein Rückweisungsantrag mehr sondern ein Zusatzantrag, ähnlich wie beim Pensionskassengesetz.

Dann fahren wir mit der Detailberatung weiter. So habe ich die Debatte vorgesehen.

Art. 2, 2a, 4, 5, 10d und Art. 11 Abs. 1 Angenommen

Art. 11 Abs. 2

Antrag EVP (Steiner-Brütsch, Langenthal) / SP-JUSO-PSA (Stucki, Bern)

Die kann Lehrkräfte für jeweils höchstens ein Jahr befristet anstellen, wenn sie das 65. Altersjahr überschritten haben. Eine Verlängerung über das Schulsemester hinaus, in welchem das 70. Altersjahr vollendet wurde, ist ausgeschlossen.

Daniel Steiner-Brütsch, Langenthal (EVP). Im Personalgesetz des Kantons Bern ist in Artikel 14 Absatz 2 festgehalten, dass Mitarbeitende über das 65. Altersjahr hinaus, auf ein Jahr befristet, wei- ter beschäftigt werden können, aber höchstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Die EVP- Fraktion ist der Meinung, dass im LAG wie bisher eine ähnliche Regelung zum Personalgesetz ver- ankert werden soll, damit keine neue Differenz zum Personalgesetz geschaffen wird. Wir schlagen vor, die bisherige Regelung im LAG mehr oder weniger beizubehalten, beziehungsweise zu präzi- sieren. Bisher ist nämlich im LAG verankert, dass die Anstellung über das 70. Altersjahr hinaus ausgeschlossen ist. Unser Antrag präzisiert die bisherige Regelung insofern, dass das Schulsemes- ter, in dem man das 70. Altersjahr erreicht, noch abgeschlossen werden kann. Eine Weiteranstel- lung ist dann nicht mehr möglich. Damit kommen wir auch einem berechtigten Anliegen der Schul- praxis entgegen. Was gibt es noch für Gründe für solch eine absolute Alterslimite von 70 Jahren?

Unseres Erachtens gibt es keine stichhaltigen Gründe, Lehrpersonen über das 70. Lebensjahr hin- aus weiter zu beschäftigen. Nicht selten, das zeigt die Erfahrung, bringen solche Lehrpersonen bei- spielsweise auch nicht mehr das Mass an Flexibilität mit, um den dynamischen Schulalltag zu meis- tern. Oder wer von uns kann sich eine 70-jährige Kindergärtnerin vorstellen? Wir sind der Meinung, dass offene Stellen grundsätzlich mit ausgebildeten Lehrpersonen im erwerbsfähigen Alter besetzt werden sollen. Ausnahmsweise können Lehrpersonen auch über das Pensionsalter hinaus beschäf- tigt werden, aber in diesem Fall ist es für die Anstellungsbehörde höchste Zeit, endlich eine Nach- folgelösung zu suchen. Und dafür hat sie immerhin auch fünf Jahre Zeit, nämlich bis diese Lehrper- son 70 Jahre alt ist. Schwierigkeiten, Stellen zu besetzen oder ein zukünftiger Lehrermangel sollen nicht mit pensionierten Lehrpersonen gelöst werden.

Béatrice Stucki, Bern (SP). Es ist toll, wenn die Leute über ihr Pensionsalter hinaus einer sinnvol- len Tätigkeit nachgehen können oder wollen. Das soll allen möglich sein. Aber es gibt auch für Leh- rerinnen und Lehrer viele gute Projekte, in denen man sich ehrenamtlich betätigen kann. Niemand braucht über das 70. Altersjahr hinaus zu arbeiten. Uns kommt das vor wie eine verkappte Mass- nahme gegen den Lehrerinnen- und Lehrermangel. Der Lehrerberuf muss auch für jüngere Perso- nen attraktiv sein, damit sie einsteigen und vor allem auch bleiben. Das hat mit den Anstellungsbe- dingungen zu tun. Diese müssen so sein, dass bei Lehrkräften weniger Burnout-Fälle auftreten oder sie nicht aus Frust den Beruf wechseln. Mit dieser Änderung im LAG würden wir auch einen unver- ständlichen Unterschied gegenüber dem Personalgesetz schaffen. Dort ist das Alter 70 als Maxi- mum festgeschrieben. Für uns hat die Schaffung einer Limite auch nichts mit dem Eingreifen in die Hoheit der Anstellungsbehörde zu tun.

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Blaise Kropf, Bern (Grüne), Kommissionspräsident. Ich kann Sie informieren, dass die Kommissi- on über vergleichbare Anträge bereits diskutiert und darüber befunden hat. Allerdings waren diese leicht anders ausformuliert. Da ging es darum, dass eine Beschäftigung über das 70. Altersjahr hin- aus nicht möglich ist und damit die heutige Formulierung aus dem Lehreranstellungsgesetz über- nommen wurde. Diese Anträge wurden im Verhältnis sieben zu zehn immer abgelehnt. Ich möchte aber darauf hinweisen, und das hat Daniel Steiner zu Recht ausgeführt, dass wir heute die Bestim- mung haben, wonach eine Beschäftigung über das 70. Altersjahr hinaus nicht möglich ist. Der An- trag, der jetzt vorliegt, würde sicherstellen, dass ein Semester abgeschlossen werden kann, wenn man im Verlauf dieses Semester das 70. Altersjahr erreicht. Das wäre also mit diesem Antrag mög- lich. In der Kommissionssitzung wurde von Seiten der Verwaltung auch darauf hingewiesen, dass dies eigentlich das Hauptanliegen ist. In der Kommission wurde diesem Antrag einiges an Ver- ständnis entgegengebracht. Wie gesagt, die vorliegenden Anträge waren anders formuliert und sind deshalb abgelehnt worden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass bei einem so ausformulierten Antrag, das Resultat anders ausgesehen hätte.

Andreas Blaser, Steffisburg (SP). Das Alter in Ehren – ich gehöre auch zu dieser Generation – aber eine Altersgrenze ist wirklich nötig. Es geht nicht nur um die abnehmende Schaffenskraft, die man einfach als über 70-jähriger hat, sondern es geht auch darum, dass die Stellen wieder mit jun- gen Lehrpersonen besetzt werden können, die dann eben auch eine Entwicklung vor sich haben. In meiner Tätigkeit als Schulleiter kann ich auch sagen, dass dies wirklich Einzelfälle sind. Für eine gewisse Übergangszeit ist man vielleicht froh, vor allem, wenn es sich um Spezialisten handelt. Die Alterslimite hat sich bewährt, sie ist pragmatisch und macht Sinn. Die Alterslimite zu erhöhen macht wenig Sinn. Ansonsten mache ich nämlich eine Androhung: Ich bleibe noch weitere zehn Jahre im Grossen Rat, dann bin ich 74 Jahre alt, und dann gehe ich weitere zehn Jahre in die Schulstube.

Ob das sinnvoll ist, können sie selbst entscheiden. Ich bitte Sie, diesen Antrag anzunehmen.

Christoph Grimm, Burgdorf (glp). Die glp-CVP-Fraktion möchte keine absolute Altersgrenze fixie- ren. Aus drei Gründen finden wir die vorgeschlagene Variante, die jetzt im LAG enthalten ist, gut.

Erstens: Es ist richtig, dass ausschliesslich die Anstellungsbehörde bestimmen soll, ob jemand noch arbeiten kann oder nicht; natürlich in Zusammenhang mit der Lehrkraft und dem Bedarf. Zweitens:

Es ist richtig, dass auf die bestehenden Kriterien, die man momentan erfüllen muss, um länger zu arbeiten, verzichtet wird. Drittens: Es ist ebenfalls richtig, dass eine Lehrkraft nach dem erreichten 65. Altersjahr nur noch befristet und für jeweils ein Jahr angestellt werden kann. Klar sind die alten Lehrer – wir haben es vorhin von Daniel Steiner gehört – keine Lösung für den drohenden Lehrer- mangel. Dennoch möchten wir diese Altersgrenze nicht fixieren, denn der Markt wird das automa- tisch regeln. Wenn aber Bedarf besteht und gerade keine entsprechende Lehrkraft vorhanden ist, soll es doch ausnahmsweise möglich sein, dass jemand auch mit über 70 Jahren noch eine oder zwei Lektionen unterrichten darf. Die glp-CVP-Fraktion wird also keine Probleme damit haben, wenn einmal ein alter Hase oder ein schlauer Fuchs in der Schulstube zu sehen ist. Wir werden von den grauen Panthern nicht überfahren werden. Deshalb bitten wir Sie, den Antrag EVP und SP ab- zulehnen.

Heinz Siegenthaler, Rüti b. Büren (BDP). In diesem Fall konnte mich der Erziehungsdirektor überzeugen. Er hat in der Kommission gesagt, dass gemäss Rückmeldungen der Schulleitungen und Anstellungsbehörden das Bedürfnis besteht, in Einzelfällen auch Lehrpersonen, die älter als 70 Jahre sind, weiter zu beschäftigen. Deshalb möchten wir die Altersguillotine aufheben. Das ist ein Vorschlag, der von der Erziehungsdirektion kam. Wir sind überzeugt, dass man diesem Vorschlag folgen sollte. So, wie es Christoph Grimm gerade sehr klar dargestellt hat, befinden wir eine Alters- guillotine als nicht notwendig. Sollte es dann Lehrpersonen geben, die jüngeren Lehrkräften keinen Platz machen wollen, ist es eben Sache der Anstellungsbehörden, das Problem zu regeln. Denn durch die Streichung dieser Alterslimite wird nicht automatisch ein Rechtsanspruch auf eine Weiter- beschäftigung geschaffen. Deshalb lehnen wir den Antrag EVP und SP ab.

Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP). Der Kommissionspräsident hat zu Recht gesagt, dass wir dieses Thema bereits in der Kommission besprochen haben. Ich möchte den Kommissionspräsi- denten doch bitten, die Abstimmungsergebnisse der Kommission nicht zu interpretieren, sondern lediglich zu kommunizieren. Ich denke, es ist etwas vermessen, hier zu sagen, dass das Abstim-

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mungsergebnis bei einer anderen Formulierung des Antrags anders ausgegangen wäre. Der Antrag ist immerhin mit zehn zu sieben Stimmen abgelehnt worden. Das ist ein deutliches Ergebnis. Die SVP-Fraktion ist ganz klar der Meinung, dass wir keine Altersguillotine wollen. Wir sind auch über- zeugt, dass die ganze Sache mit dieser Weiterbeschäftigung sorgfältig gehandhabt wird. Es wurde vorhin bereits gesagt, dass in Einzelfällen eine Weiterbeschäftigung durchaus sinnvoll sein kann, und es ist auch keine verkappte Massnahme gegen den Lehrermangel. Daher möchten wir diese Flexibilität beibehalten. Stimmen Sie dem Antrag der Regierung und der Kommission zu und lehnen Sie den Antrag EVP und SP ab.

Bettina Keller, Hinterkappelen (Grüne). Die grüne Partei hat bereits in der Vernehmlassungsant- wort geschrieben, dass sie die Obergrenze von 70 Jahren begrüsst. Deshalb unterstützen wir logi- scherweise diesen Antrag. Ich persönlich finde es nicht tragisch, wenn jemand auch mit 71 Jahren noch unterrichtet, aber die Frage ist, wo die Grenze ist. Wenn man einfach gar keine Limite hat, stellt sich die Frage, wer, wie und unter welchen Umständen über die Weiterbeschäftigung ent- scheidet.

Corinne Schmidhauser, Unterseen (FDP). Auch von Seiten der FDP-Fraktion kann ich es sehr kurz machen. Sie sieht keinen Grund für die selbst auferlegte Beschränkung, hier diese Altersguillo- tine stehen zu lassen. Das bringt überhaupt nichts. Wieso sollte eine noch gesunde und erfahrene Lehrperson genau mit 70 Jahren aufhören zu arbeiten. Das macht überhaupt keinen Sinn. Die Wei- terbeschäftigung ist auf ein Jahr befristet. Das Risiko, das man eingeht, ist sehr gering. Ich muss sagen, dass ich persönlich erfahrene Lehrkräfte als sehr wichtig erachte und wieso nicht gerade auch als Kindergärtnerinnen?

Stefan Oester, Belp (EDU). Ich mache es ganz kurz. Die EDU-Fraktion ist gegen diesen Antrag. In Einzelfällen soll die Möglichkeit bestehen, dass eine erfahrene Lehrkraft noch weiter unterrichten kann, wenn man dies aus irgendwelchen Gründen benötigt. Warum sollte man dieser «e Stock zwü c ‘ Bei ha»? Wenn ich mich nicht irre, haben wir momentan in Belp einen derartigen Fall, wo jemand für eine befristete Zeit eingesprungen ist.

Präsident. Wünschen die Antragssteller noch einmal das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor. Ich gebe zu, das ist keine strategisch entscheidende Frage dieses Lehreranstellungsgesetzes. Wir haben heute im Gesetz einfach eine absolute Altersguillotine von 70 Jahren. Es gibt wenige Fälle, in denen Gemeinden Leute ganz wenig über das 70. Lebens- jahr hinaus angestellt hatten. Die Gemeinden müssen das heute selbst bezahlen. Mit der Änderung des Lehreranstellungsgesetzes wollten wir diese absolute obere Alterslimite aufheben. Dies nicht um Sesselkleber zu behalten. Das Gesetz sagt weiterhin, dass die Anstellung mit 65 Jahren aufhört.

Aber im Ausnahmefall kann man eben auch jemanden über 65 – jeweils beschränkt – wieder ein- stellen. Das sind ganz wenige Fälle vom über 65- bis 70-Jährigen. In der Volksschule sind es heute 25 Personen von 12 400 Anstellungen im Volksschulbereich. Es geht demnach nicht um Sesselkle- ber, sondern darum, dass unsere professionellen Schulleitungen Spielraum haben; dort, wo Not am Mann oder an der Frau ist oder dort, wo jemand in einer Situation gerade sehr gut passt. Ich bin vielleicht einfach ein liberaler Mensch und habe das Gefühl, dass es durchaus auch einmal sein kann, dass in einer bestimmten Situation gerade jemand, der vielleicht 73 Jahre alt ist, passt. Die Zahlen zeigen, dass dies doch sicherlich von unseren professionellen Schulleitungen nicht miss- braucht werden wird. Deshalb macht aus der Sicht der Regierung solch eine absolute Alterslimite heute keinen Sinn mehr.

Präsident. Dann stimmen wir ab. Wer bei Artikel 11 Absatz 2 diese Ergänzung im Sinne des An- trags EVP und SP-JUSO-PSA annehmen will, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung Art. 11 Abs. 2 (Antrag EVP / SP-JUSO-PSA) Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 47

Nein 94

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Enthalten 2

Präsident. Der Grosse Rat hat den Antrag abgelehnt. Damit ist Artikel 11 bereinigt.

Art. 11a und Art. 13 Angenommen Art. 14

Antrag BDP (Widmer, Wanzwil)

Zusatzantrag gemäss Art. 83 Abs. 1 GO zu Anträgen Kommission zu den lohnrelevanten Bestimmungen, d.h. Art. 14 und 14a (LAG), 72, 72 a und 75 PG und die Ziffer 1 Buchstaben c, d und 3 sowie Ziffer 2 der Übergangsbestimmungen als Auftrag an die Kommission, die nachfolgenden Punkte als Alternative zu prüfen und allenfalls für die 2. Lesung Antrag zu stellen:

1 Die bestehende Grossratskommission LAG/PG erarbeitet für die 2. Lesung des LAG/PG (Sep- tember- oder Novembersession) eine konkrete Lösung, um das Lohnproblem beim Kantonsper- sonal und bei den Lehrkräften im Rahmen der verfügbaren und absehbaren finanziellen Mitteln anzugehen. Sie kann dazu aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Ausschuss einsetzen, der die Lösung mit dem Regierungsrat und den Spezialisten der Verwaltung entwickelt. Ziel ist, ein oder mehrere tragfähige Modelle zu entwickeln, die die folgenden lohnpolitischen Zielsetzungen um- setzen

1a In allen Ämtern der Kantonsverwaltung werden via Personalfluktuation finanzielle Mittel freige- spielt, indem mindestens 3 Prozent der Stellen des Gesamtbestandes nicht mehr besetzt werden (vakante oder vakant werdende Stellen).

1b Das bestehende Personal organisiert sich unter der Führung der Amtsleitungen so, dass die Grundaufgaben weiterhin erfüllt werden können.

1c Die damit frei werdenden finanziellen Mittel werden vollständig oder zum überwiegenden Teil zusammen mit dem budgetseitigen jährlichen Lohnsummenwachstum, evtl. auch mit den Rotati- onsgewinnen während drei Jahren gestaffelt eingesetzt, um Lohnkorrekturen bei Mitarbeitenden mit signifikantem Lohnrückstand vorzunehmen; Lohnaufstiege für Mitarbeitende ohne Lohnrück- stand bleiben weiterhin im Rahmen der bisherigen Entwicklung möglich.

1d Lohnkorrekturen werden nur leistungsbezogen (nicht flächendeckend) und nur für gute bis aus- gezeichnete Leistungen vorgenommen.

1e Ergänzend zu den Lohnkorrekturen mittels BEREBE (Leistungsaufstieg) sind separate Mass- nahmen vorzuschlagen für den Erhalt und die Gewinnung der wichtigsten Schlüsselpersonen.

1f Für die Lehrkräfte sind Modelle zu entwickeln, um ebenfalls heute vorhandene Mittel für ver- gleichbare Modelle freizuspielen, wobei eine weitere Kürzung der Lektionenzahl nicht im Betracht zu ziehen ist.

1g Weil die Voraussetzungen für das Freispielen von finanziellen Mitteln bei Lehrkräften und Kan- tonspersonal anders sind und bei den Lehrkräften ein automatischer Lohnaufstieg erfolgt, müs- sen allenfalls inhaltlich und zeitlich unterschiedliche Lösungen bei diesen beiden Personalkate- gorien in Kauf genommen werden.

2 Der Ausschuss erstattet der Kommission LAG/PG Bericht über die erarbeiteten Modelle, deren lohnpolitische Auswirkungen und deren Finanzierung im Einzelnen sowie die Zeitverhältnisse.

Anschliessend stellt die Kommission Antrag an den Grossen Rat.

Abs. 2 (neu)

Antrag SP-JUSO-PSA (Stucki, Bern)

Der jährliche Gehaltsaufstieg beträgt pro Jahr anrechenbarer Berufserfahrung a) vom 1. bis zum 8. Jahr: je 4 Gehaltsstufen

b) vom 9. bis zum 16. Jahr: je 3 Gehaltsstufen c) ab dem 17. Jahr: je 2 Gehaltsstufen

bis zum Erreichen des Maximalgehalts der für die Funktion massgebende Gehaltsklasse.

(Die Absätze 2 bis 4 werden zu 3 bis 5.) Abs. 2

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Antrag Grüne (Keller, Hinterkappelen) / EVP (Steiner,-Brütsch, Langenthal) Antrag Regierungsrat

Abs. 3

Antrag SP-JUSO-PSA (Ammann, Meiringen) Rückweisung in die Kommission

Antrag Grüne (Keller, Hinterkappelen) / EVP (Steiner,-Brütsch, Langenthal) Antrag Regierungsrat

Abs. 4

Antrag Grüne (Keller, Hinterkappelen) Antrag Regierungsrat

Antrag EVP (Steiner,-Brütsch, Langenthal)

Der Regierungsrat legt jährlich den Anteil der Gehaltssumme fest, der für den Gehaltsaufstieg zur Verfügung steht und bestimmt nach Anhörung der Personalverbände die Anzahl Gehaltsstufen, die einem vollen Praxisjahr entsprechen. Er kann zusätzlich Mittel zur Verfügung stellen zur Aufhebung von Gehaltsrückständen. Die Mittel aus dem Rotationsgewinn sind für den Gehaltsaufstieg oder zur Aufhebung von Gehaltsrückständen zu verwenden.

(Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 5)

Präsident. Wir kommen nun zur Gesamtdebatte über Artikel 14. Ich bitte Sie also, in Ihren Voten gleich zu allen Anträgen Stellung zu nehmen. Zuerst haben die Antragsteller das Wort. Danach fol- gen die Fraktionssprecherinnen und -sprecher. Mit diesen werde ich etwas grosszügiger sein, weil es ja doch ein grösseres Paket ist; ich werde ihnen allenfalls auch 6 Minuten Redezeit gewähren, da wir dafür das Ganze in einer Debatte behandeln können.

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Wir haben hier eine ziemlich schwierige Thematik. Die Debatte des Pensionskassengesetzes wurde als Hundertkilometerlauf deklariert. Ich habe den Eindruck, dass wir zurück bei Kilometer 51 sind, und nun nochmals die zweite Hälfte machen. Uns ist es ein echtes Anliegen, dass wir in dieser schwierigen Situation, in der wenig Aussicht auf Lohnerhöhun- gen besteht, versuchen für eine Lösung Hand zu bieten, die in der Kommission diskutiert werden müsste. Ich äussere mich hier nicht zum Lohnentwicklungsmodell, wie es im Gesetz auf der lang- fristigen Achse vorgesehen ist, sondern möchte versuchen, für drei Jahre eine Sonderaktion Lohn- erhöhungen zu machen. Warum bin ich auf diese Idee gekommen? – Sie erinnern sich sicher noch, wie wir dem Kantonslabor Besoldungsausgaben von 1 Mio. Franken gekürzt haben. Das war da- mals eine Strafaktion, weil man den Eindruck hatte, dass die Lebensmittelinspektoren all zu häufig und pingelig kontrollieren. Es war auch ein Radikalschnitt des Grossen Rats, das Budget des Kan- tonslabors um 1 Mio. Franken zu kürzen, in der Erwartung, dass es Stellen abbauen muss. Ein Jahr später hat man nachgefragt und festgestellt, dass alles wie bisher weiter ging. Das Kantonslabor hat einfach vakante Stellen nicht besetzt und konnte so mit seinen Leuten weiterarbeiten. Diese Million, liebe Kolleginnen und Kollegen, liess mich nicht mehr in Ruhe. Denn man hätte diese Million auch für Lohnerhöhungen einsetzen können. So bin ich auf die Idee gekommen, habe mich mit den Leu- ten der Finanzdirektion zusammengesetzt und gesagt, wie kann man, ohne dass die Lohngesamt- summe zunimmt, ein relativ attraktives Lohnerhöhungsangebot machen? Da kamen wir auf die Idee, vakante Stellen oder vakant werdende Stellen aufzuheben und die frei werdende Lohnsumme von drei Jahren für Lohnerhöhungen einzusetzen. Danach bleiben die Stellen natürlich aufgehoben.

Mit dieser Konzeption soll niemand, der heute unterrichtet oder sonst beim Kanton angestellt ist, seine Arbeit verlieren. Es geht hier nur um vakante oder vakant werdende Stellen. Ich habe mir die Narrenfreiheit genommen und versucht – zugegeben in einem etwas komplizierten Konzept, ich war aber auch nicht Mitglied der Kommission – die Konturen meiner Idee zu umreissen. Beim Kantons- personal sehen Sie, dass man die vakanten und vakant werdenden Stellen aufheben könnte. Ob es dann 3, 2,5 oder 4 Prozent sind, muss erst entwickelt werden. Ich schlage einen Ausschuss mit Leuten aus der Kommission und mit den direkt betroffenen Regierungsräten respektive Direktionen vor, um so ein Modell zu entwickeln, damit man drei Jahre lang diesen Lohnrückstand, der un-

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bestritten ist, teilweise wettmachen kann. Das ist aus meiner Sicht eine Chance. Aber man muss den Schritt machen und Ja sagen, dass vakante Stellen aufgehoben werden können.

Vakante Stellen – nur zur Erklärung – erscheinen im Budget unter Besoldungskosten haargenau, als ob diese Stellen besetzt wären. Deshalb sind wir auch auf die Idee gekommen, das hier so zu machen. Nun gibt es Ausnahmen, zum Beispiel Ämter, die in der ASP-Überprüfung Stellen opfern müssen. Zudem können wir beispielsweise bei der Polizei nicht beginnen, Stellen zu reduzieren.

Aber wir möchten dieses Modell entwickeln, damit man auch der Polizei Lohnerhöhungen geben kann und dass auch Ämter, die von der ASP vom Stellenabbau betroffen sind, in den Genuss sol- cher Lohnerhöhungen kommen können. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung, sodass man hier im Hin- blick auf die zweite Lesung zusätzlich etwas machen und entwickeln kann.

Nun zur Lehrerschaft. Bei der Lehrerschaft kann man nicht einfach Stellen streichen, dessen bin ich mir selbstverständlich bewusst. Ich habe eigentlich auch umschrieben, dass man die Lektionenzahl nicht weiter kürzen soll, so wie das kürzlich gemacht werden musste. Aber beispielsweise können die Klassengrössen überprüft und angepasst werden. Man hat ausgerechnet, dass im Schnitt die Anzahl Schüler pro Klasse um etwa eineinhalb bis zwei Kinder – das sind diese berühmten Durch- schnittswerte – erhöht werden müsste, damit auch der Lehrerschaft ausserordentliche Lohnerhö- hungen für drei Jahre gegeben werden könnten. Wir haben grobe Berechnungen und Hochrech- nungen gemacht und die Idee ist, für das Kantonspersonal und für die Lehrerschaft in drei Jahren etwa sieben bis zehn oder elf Prozent Lohnsumme für Lohnerhöhungen bereitstellen zu können. Bei der Lehrerschaft sowie den Kantonsangestellten brauchen wir die berühmt-berüchtigten Rotations- gewinne sicher auch, die müssen wir hier einbauen. Ich bin überzeugt, wenn wir LEBE oder auch den Staatspersonalverband fragen, wird man dort die Hände verwerfen, wenn es darum geht Stel- len aufzuheben oder etwas am System der Klassengrössen zu schrauben. Aber fragen Sie die Leh- rerinnen und Lehrer und die Kantonsangestellten; ich bin überzeugt, dass diese bereit sind sich zu organisieren oder eines oder zwei Kinder mehr in der Klasse zu haben, um dafür endlich einen Schub bezüglich Lohnerhöhung zu erhalten, der über das hinaus geht, was hier im Gesetz veran- kert werden soll. Ich bitte Sie, diesem globalen Zusatzantrag zuzustimmen. Den würde man dann – so wie es der Grossratspräsident erklärt hat – bei all den lohnrelevanten Bestimmungen mitneh- men...(Der Präsident unterbricht hier den Redner)

Präsident. Herr Widmer, ich sagte, ich sei zu den Fraktionssprechenden grosszügig, nicht zu den Antragstellern. (Heiterkeit)

Béatrice Stucki, Bern (SP). Wir beantragen bei Artikel 14 Absatz 2 den jährlich abgestuften Ge- haltsaufstieg so zu definieren, wie wir das im Antrag geschrieben haben. Wir sind überzeugt, der degressive Stufenanstieg sei für die Lehrerberufe die richtige Lösung. Die Qualifikation der Lehr- kräfte ist nicht in gleicher Art und Weise messbar, wie das bei anderen Berufen der Fall ist. Die Zu- sammensetzung einer Klasse, das Umfeld der Schule und so weiter, sind alles mitbestimmende Faktoren «wie eine Lehrerin, ein Lehrer sein kann». Deshalb kann man den Lohn nicht alleine über die Leistung definieren, er soll mit einem festgeschriebenen Gehaltsaufstieg geregelt sein, mit dem Vorschlag, zu Beginn der Berufskarriere mehr Stufen zu geben und dann immer weniger.

Bettina Keller, Hinterkappelen (Grüne). Die Variante der grünen Fraktion zu Artikel 14 Absatz 2 entspricht dem Antrag des Regierungsrats; das degressive System, das ich vorhin bereits erklärt habe. Der Unterschied zum Antrag der SP-JUSO-PSA-Fraktion ist einfach der, dass die Fraktion der Grünen im Gesetz mehr Spielraum lässt. Aber der Antrag der SP-JUSO-PSA-Fraktion enthält genau das, was im Vortrag zum Gesetz steht. Also nehmen wir an, was der Regierungsrat meint, wenn er es so ins Gesetz schreibt, sei in etwa das, was auch im Vortrag steht. Daher unterscheiden sich unsere Anträge nicht sehr. Zum Absatz 3 muss ich nichts sagen, den Antrag dazu habe ich nur wegen der Logik gestellt. Dieser Absatz wird von Regierungsrat und Kommission auch nicht bestrit- ten. In Absatz 4 geht es – wie ich schon im Eintretensvotum gesagt habe – um Folgendes: Die grü- ne Fraktion erachtet es nicht als ausreichend, wenn der Regierungsrat bestimmen und festlegen kann, wie viel für den Gehaltsaufstieg zur Verfügung stehen sollte. Sie wissen ganz genau: Unter den heutigen Voraussetzungen und auch unter denen, welche die nächsten Jahre prägen werden, wird es manchmal eben einen ganz minimalen Gestaltungsfreiraum für den Regierungsrat geben.

Ich finde nach wie vor, dass die Bürgerlichen mit ihrer Kommissionsmehrheit dem Regierungsrat auf diese Weise den «schwarzen Peter» zuschieben und sich so aus der Affäre ziehen können. Das finden wir nicht ganz lauter. Deshalb sind wir ganz klar für den Antrag des Regierungsrats.

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Daniel Steiner-Brütsch, Langenthal (EVP). Zum Absatz 2 und 3 sage ich nichts. Zu diesem hat meine Kollegin von der grünen Fraktion bereits genug gesagt. Ich beziehe mich auf Artikel 14 Ab- satz 4, beziehungsweise Absatz 3 des Kommissionsantrags. Mit dem vorliegenden Antrag möchte die EVP-Fraktion eine Brücke schlagen zwischen den Anträgen des Regierungsrats, mit dem ge- setzlich verankerten Lohnaufstieg, und jenem der Kommission. Die Idee ist ganz einfach: Der An- trag der Kommission wird mit dem Passus ergänzt, dass wenigstens die Mittel aus dem Rotations- gewinn verbindlich für den Gehaltsaufstieg oder für die Aufhebung von Gehaltsrückständen – also zur Ausbeulung der Delle – verwendet werden sollen. Die Rotationsgewinne sollen also nicht mehr – das geschieht ja auch nur noch am Rande – für eine Budgetverbesserung eingesetzt werden, sondern verbindlich für Gehaltsmassnahmen verwendet werden. Für die EVP-Fraktion ist diese Idee ein minimales Zeichen der Verlässlichkeit und Verbindlichkeit gegenüber den Lehrkräften und dem Kantonspersonal. Es ist auch nichts Neues; der Kanton Bern braucht bereits mindestens einen Teil der Rotationsgewinne für diesen Bereich. Im vergangen Dezember hat der Regierungsrat kommuniziert, dass im Rahmen der Lohnmassnahmen 2013 Rotationsgewinne für Gehaltsmass- nahmen eingesetzt werden. Damit hatten wir finanzpolitisch eine Nullrunde, weil nämlich diese Lohnmassnahmen die Lohnsumme nicht vergrössert haben. Herr Regierungsrat Pulver hat es be- reits gesagt: Die Stadt Bern, der Bund und andere Gemeinwesen kennen diesen Trick oder diese Art der Verwendung von Rotationsgewinnen auch.

Was spricht nun dafür, die Verwendung von Rotationsgewinnen für Lohnmassnahmen verbindlich ins Gesetz zu schreiben? Die Rotationsgewinne vergrössern die Lohnsumme nicht, sie kommen aus den Massen der Löhne des Personals und gehören dort auch wieder hin. Das ist so eine Art Kreislauf. Es ist nur logisch und fair, wenn diese Rotationsgewinne nicht einfach in der Staatskasse verschwinden, wo man nicht genau weiss, was man damit machen soll. Sie sollen vielmehr wirklich für das Personal eingesetzt werden. Mit der Verwendung der Rotationsgewinne für den Gehaltsauf- stieg oder zur Ausbeulung der Delle bei Lehrpersonen wird der Staatshaushalt nicht belastet, weil dies auch nicht zu einem Lohnsummenwachstum führt. Finanzpolitisch handelt es sich wirklich um ein elegantes Nullsummenspiel. Aufgrund der anrollenden Pensionierungswellen, werden die Rota- tionsgewinne in den nächsten Jahren stark anwachsen. Der Regierungsrat rechnet ab 2016 mit einem Rotationsgewinn bei den Lehrkräften von rund 17 Mio. Franken und beim Personal von rund 10 Mio. Franken. Also stehen uns ab 2016 knapp 30 Mio. Franken Rotationsgewinne zur Verfü- gung, und es wäre angezeigt, dass man im Gesetz eine verbindliche Verwendung dieser Rotations- gewinne verankern würde; nämlich für den Gehaltsaufstieg, beziehungsweise für die Aufhebung der Gehaltsrückstände. Ich bitte Sie, trotz angespannter Finanzlage, um ihre Unterstützung für diesen EVP-Fraktions-Kompromissantrag. Es ist an der Zeit, den Lehrkräften und dem Kantonspersonal ermutigende Signale zu senden. Unser Antrag könnte so ein – zwar kleines, aber immerhin – Signal sein, in dem man darauf abzielt, in Zukunft wenigstens die Rotationsgewinne verbindlich für die Ge- haltsmassnahmen zu verwenden und sie demzufolge wirklich dem Personal zukommen zu lassen.

Der Regierungsrat hat im Rahmen des Kommissionsantrags selbstverständlich immer noch die Möglichkeit, darüber hinaus Mittel für die Gehaltsmassnahmen festzulegen. Die gesetzliche Veran- kerung der Rotationsgewinne wäre ein wichtiges und notwendiges Zeichen der Verbindlichkeit ge- genüber dem Personal. Dies würde das Vertrauen steigern und trotz angespannter Finanzlage auch Lohnperspektiven minimal absichern.

Christoph Ammann, Meiringen (SP). Unser Rückweisungsantrag bezieht sich auf Artikel 14 Ab- satz 3 des Regierungsantrags, der mit dem Artikel 14 Absatz 2 des Kommissionsantrags identisch ist. Es geht um die Weiterbildung und darum, ob zusätzliche Gehaltsstufen gewährt werden können, wenn diese Weiterbildung für die Ausübung der Funktion von Nutzen ist. Nach Auffassung unserer Fraktion ist dieser Artikel bereits eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem, was wir jetzt ha- ben; nämlich nichts. Aber er ist noch nicht griffig genug. Warum? – Weiterbildung ist bei Lehrerin- nen und bei Lehrern ganz klar ein Teil des Berufsauftrags und damit obligatorisch. Selbstverständ- lich muss jede Weiterbildung für die Ausübung der Funktion dienlich sein. Bei dieser Art von obliga- torischer Weiterbildung geht es ja meist um schulinterne Veranstaltungen, um Fachschaftstage und um die Teilnahme an Veranstaltungen, die einen Nachmittag, einen Tag oder allenfalls ein Wo- chenende dauern. Bei diesen Beispielen für obligatorische Weiterbildung ist klar, dass kein An- spruch auf zusätzliche Gehaltsstufen gewährt werden kann. Aber es gibt Weiterbildungen, die ganz klar nicht zum obligatorischen Teil des Berufsauftrags gehören, und gerade auf solche sind Schulen – da spreche ich aus eigener Erfahrung – häufig angewiesen. Dies, weil sie einen Mehrwert brin-

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gen, weil sie die Qualität sichern und Qualität überhaupt erst möglich machen. Ich bringe zwei Bei- spiele aus meinem Erfahrungshintergrund als Schulleiter: Ein Schulleiter hat beispielsweise das Bedürfnis, dass seine Stellvertreterfunktionen mit Leuten besetzt sind, die eine Ahnung von Be- triebswirtschaft, von Projektorganisation oder von Qualitätsmanagement haben. Es gibt entspre- chende Weiterbildungen an Hochschulen und Fachhochschulen und entsprechende Abschlüsse:

CAS, MAS, DAS, das sind die gängigen Kürzel. Das sind Weiterbildungen, welche die Teilnehme- rinnen und Teilnehmer nicht nur fachlich, sondern auch zeitlich und finanziell ziemlich belasten.

Diese Weiterbildungen dauern mehrere Wochen oder oft auch länger als ein Jahr. Wer solche Wei- terbildungen auf sich nimmt – meist auf Anraten, auf Wunsch oder manchmal auch aufgrund sanft ausgeübten Drucks von Seiten der Schulleitung –, muss von uns auch unabhängig von der finanz- politischen Grosswetterlage des Kantons die Gewähr haben, dass sich der Aufwand schliesslich auch lohnt; sprich, dass es zusätzliche Gehaltsstufen gibt. Ansonsten fehlt nämlich die Bereitschaft, einen solchen Aufwand auf sich zu nehmen. Man muss wissen – auch hier spreche ich aus Erfah- rung –, dass der Lohnunterschied zwischen Administrationsaufgaben und dem Lehrerlohn sehr klein ist.

Ein zweites Beispiel: Eine Schule möchte ihr Angebot für die zweisprachige Matur ausbauen, weil die Nachfrage unter den Schülerinnen und Schülern besteht und das Bedürfnis der Wirtschaft aus- gewiesen ist. Das heisst, es braucht Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die bereit sind, mit grossem Aufwand Zusatzqualifikationen zu erarbeiten. Sie müssen beispielsweise ein international anerkann- tes Sprachdiplom besitzen. Das heisst konkret, dass eine Biologielehrerin Englisch büffeln, einen Sprachaufenthalt machen und eine Prüfung ablegen muss – und dies grössten Teils auf eigene Kosten – weil die Schule diese Qualifikation braucht. Diese Liste, Kolleginnen und Kollegen, liesse sich beliebig verlängern. Ich verzichte darauf. Das sind Beispiele für nichtobligatorische Weiterbil- dungen, welche den Schulen einen grossen Mehrwert bringen. Die Schulen sind auf die Bereit- schaft der Lehrerschaft angewiesen, diese Belastung auf sich zunehmen. Genau hier setzt unser Rückweisungsantrag an. Wir wollen, dass die Kommission das Thema nochmals aufnimmt und gründlich anschaut. Wir sehen momentan zwei Varianten: Eine, wonach man eine klare Absichtser- klärung bereits im Gesetz stipuliert, mit einer griffigeren Formulierung für den betreffenden Absatz.

Darin soll klar festgehalten werden, dass die nichtobligatorische Weiterbildung, die einen Mehrwert für die Schulen bedeuten, zwingend zusätzliche Gehaltsstufen mit sich bringen. Das wäre die Ab- kehr von der Kann- zu einer Wird-Formulierung. Das ist es, was wir eigentlich gerne hätten. Die Rückfallposition wäre die Absichtserklärung, mindestens auf Stufe der Verordnung. Dann könnte man im Gesetz bei der Kann-Formulierung bleiben, aber dafür müsste aber auf Verordnungsstufe mindestens das klare Bekenntnis der Regierung da sein, dass Weiterbildungen mit hohem Mehr- wert – wie ich sie vorhin beschrieben habe – zusätzliche Gehaltsstufen bringen. Ich bitte Sie den Rückweisungsantrag der SP-JUSO-PSA-Fraktion zu unterstützen.

Blaise Kropf, Bern (Grüne), Kommissionspräsident. Das ist ein relativ umfassender Block, den wir hier diskutieren. Dazu gehören einige Dinge die in Kommission noch nicht vorlagen. Ich möchte ihnen nun berichten, was in der Kommission diskutiert wurde und was nicht. Der erste Antrag ist der Antrag BDP von Dieter Widmer. Dieser lag der Kommission nicht vor. Demnach kann ich Ihnen da- für auch keine Abstimmungsempfehlung seitens der Kommission kundtun. Das was ich hingegen machen möchte, ist, diesen Antrag in Zusammenhang zu bringen mit dem, was im Rahmen dieser Revision angestrebt wird und was nicht. Auf folgenden Punkt möchte ich hinweisen – ich habe dies eigentlich bereits im Eintretensvotum zu tun versucht: Wir sind uns über die Dellen bei den Löhnen der Lehrerinnen- und Lehrerschaft und genauso des Kantonspersonals einig. Um dieses Problem zu lösen, gibt es zwei Optionen anzubieten. Die eine ist, dass wir versuchen diese Delle gewisser- massen auszubeulen. Danach ist das wieder okay, und dann entsteht es aber eben wieder. Die andere Möglichkeit ist, dass wir immerhin versuchen sicherzustellen, dass diese Delle nicht noch grösser wird, sondern sich künftig irgendwann auswächst. Das sind die zwei verschiedenen Ansät- ze, die wir haben. Ein Ansatz ist der Antrag von Dieter Widmer mit der Forderung, während drei Jahren Mittel anzubieten, um hier Korrekturen leisten zu können, welche sicherlich zu einer gewis- sen Ausbeulung führen. Sie werden aber nicht dazu beitragen, dass dieselbe Delle nicht wieder entsteht. Es ist einfach wichtig, sich dieser unterschiedlichen Ansätze bewusst zu sein.

Ein zweites Element, auf dass ich hinweisen möchte, ist der Absatz 1e: Massnahmen für den Erhalt und die Gewinnung der wichtigsten Schlüsselpersonen in der Verwaltung. Das ist unbestritten ein Punkt, den man sehr wohl diskutieren kann. Das war bis jetzt aber nicht Teil dieser Revision des Lehreranstellungsgesetzes und des Personalgesetzes. Ich möchte daran erinnern, dass der Regie-

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