Die Europäische Union (Best. Nr. 4547)
Die Unterrichtseinheit zeichnet die großen Entwicklungslinien des europäischen Integrationsprozesses nach. Das Modul ist in den Klassen 10 bis 13 einsetzbar.
Die Themenbereiche:
1. Der Europäische Integrationsprozess 2. Die Politikfelder der Europäischen Union 3. Die Organe der Europäischen Union 4. Integrationstheorien und -methoden 5. Theorien der Wirtschaftszusammenschlüsse
6. Der Europäische Binnenmarkt - Einheitliche Europäische Akte 7. Die Wirtschafts- und Währungsunion
7.1 Vertrag von Maastricht
7.2 Chancen und Risiken einer Europäischen Währungsunion 7.3 Das System der Zentralbanken
7.4 Das Europäische Währungssystem II 7.5 Währungsunionen, Wirtschaftsbündnisse 8. Überblick - Die Mitglieder und Kandidaten der EU 9. Der Haushalt der EU
10. Politikfelder der EU
10.1 Die Regional- und Strukturpolitik der EU 10.2 Die Agrarpolitik der EU
10.2 Die Entwicklungspolitik der EU 11. Nizza (2000) und Lissabon (2009) 12. Krisen - Migration und Brexit 13. Literaturverzeichnis
Autor und Verlag wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einsatz dieses Moduls!
Gesamtdatei 001_EGzurEU.ges Gesamtdatei - Alle Einzeldateien in Folge
1. Der Europäische Integrationsprozess
002_Europint.arb Zeittafel - Der europäische Integrationsprozess 003_Karte.fol EU und EWU Kandidaten
004_WegzurEU.doc Der Weg zur europäischen Union Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz Geschichte der EU, Dauer: 2.25 005_WegzurEU.loe Lösungshinweise Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz Geschichte der EU, Dauer: 2.25
006_Motive.doc Motive zur europäischen Integration nach 1945 Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz Ziele der EU, Dauer: 0.21 007_Motive.loe Lösungshinweise Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz Ziele der EU, Dauer: 0.21
008_ZieleEg.fol Folie - Die Ziele der Europäischen Gemeinschaft 009_Gruende1.doc Gründe für die Weiterentwicklung der Einigung Mit folgenden eingebetteten Medien:
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Videosequenz Vorteile der EU, Dauer: 1.38
010_Vertraeg.doc Verträge zum europäischen Integrationsprozess 2. Die Politikfelder der Europäischen Union
011_EU.fol Folie - Die drei Pfeiler der Europäischen Union 012_Pfeiler.doc Die drei Pfeiler der Europäischen Union 013_Zustaen.doc Beispiele für die Zuständigkeit der EU 014_Eurorat.doc Der Europarat
Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz EU Rat, Dauer: 0.33 015_Eurorat.loe Lösungshinweise Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz EU Rat, Dauer: 0.33
016_EGKS.doc Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl 017_EGKS.loe Lösungshinweise
018_EWG.doc Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 019_EWG.loe Lösungshinweise
020_EAG.doc Die Europäische Atomgemeinschaft 021_EAG.loe Lösungshinweise
3. Die Organe der Europäischen Union
022_Organe.doc Die Organe der Europäischen Union Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz EU Recht, Dauer: 0.33
023_Organe.loe Lösungsblatt zu Die Organe der Europäischen Union Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz EU Recht, Dauer: 2.27
024_Organe.fol Folie - Die Organe der EU
025_Gesetz.fol Folie - Gesetzgebungsverfahren in der EU 026_Raete.doc Europäischer Rat und Rat der EU
027_EP.doc Das Europäische Parlament 028_Weitere.doc Weitere Einrichtungen der EU
4. Integrationstheorien und -methoden 029_Theorien.doc Integrationstheorien und die Zukunft der EU 030_Modelle.doc Modelle einer staatlichen Integration 031_Modelle.loe Lösungshinweise
032_Methoden.doc Methoden der Integration 033_Methoden.loe Lösungshinweise
5. Theorien der Wirtschaftszusammenschlüsse
034_Wirtzu1.doc Integrationsstufen wirtschaftlicher Zusammenschluss Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz EU Währungsunion, Dauer: 2.53 035_Wirtzu1.loe Lösungshinweise Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz EU Recht, Dauer: 2.27
036_Wirkung.doc Wirkungen einer wirtschaftlichen Integration 037_Wirkung.loe Lösungshinweise
038_Handel.doc Gründe für wirtschaftlichen Handel Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz EU Währungsunion, Dauer: 1.16
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039_Handel.loe Lösungshinweise Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz Freihandel, Dauer: 1.16
040_Komparat.doc Theorie der komparativen Kostenvorteile - V 041_Komparat.loe Lösungshinweise
6. Der Europäische Binnenmarkt - Einheitliche Europäische Akte
042_Binnen.doc Der Europäische Binnenmarkt 043_Binnen.loe Lösungshinweise
044_Makrooek.fol Folie - Makroökonomische Wirkung des Binnenmarkts 045_Makrooek.loe Lösungshinweise
046_Maastri.doc Der Vertrag von Maastricht 047_Maastri.loe Lösungshinweise
048_Saeulen.fol Folie - Die Säulen der Europäischen Union bis vor den Vertrag von Lissabon 049_Stufen.fol Folie - Drei Stufen zur EWWU
050_Euro.doc Wie der Euro errechnet wurde 051_Euro.loe Lösungshinweise
7.2 Chancen und Risiken einer Europäischen Währungsunion
052_ChaRis.fol Folie - Chancen und Risiken einer EWU 053_VorEWU.fol Folie - Vorteile einer EWU
054_Risiken.doc Die ökonomischen Risiken einer Währungsunion 055_Risiken.loe Lösungshinweise
056_DMark.doc D-Mark - Ein Abschied mit Wehmut
7.3 Das System der Zentralbanken 057_ESZB.fol Folie - Das ESZB Aufbau und Organisation 058_ESZB.doc Das Europäische System der Zentralbanken - Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz EZB, Dauer: 2.51
059_ESZB.loe Lösungshinweise Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz EZB, Dauer: 2.51
060_ESZBUnab.fol Folie - Unabhängigkeit des ESZB 061_ESZBUnab.doc Unabhängigkeit des ESZB 062_ESZBUnab.loe Lösungshinweise
063_ESZBStra.fol Folie - Geldpolitische Strategie des ESZB 064_ESZBStra.doc Geldpolitische Strategie des ESZB
065_ESZBInst.fol Folie - Das geldpolitische Instrumentarium 066_ESZBInst.doc Das geldpolitische Instrumentarium des ESZB 067_ESZBInDe.doc Geldpolitisches Instrumentarium
7.4 Das Europäische Währungssystem II
068_Grundlag.doc Grundlagen - Devisenmarkt - Wechselkurssystem 069_Grundlag.loe Lösungshinweise
070_EWS.fol Folie - Europäische Währungssysteme - Chronologie 071_EWS_II.doc Das Europäische Währungssystem II
072_EWS_II.loe Lösungshinweise
073_WKMII.doc Das Europäische Währungssystem II 074_WKMII.loe Lösungshinweise
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7.5 Währungsunionen, Wirtschaftsbündnisse
075_DM_Euro.fol Folie - Vergleich Währungsreform - Währungsunion 076_Wrefor48.doc Währungsreform und die Euro-Einführung
077_Wrefor48.loe Lösungshinweise
078_WU1990.doc Die deutsch-deutsche Währungsunion von 1990 079_WU1990.loe Lösungshinweise
080_Bloecke.doc Wirtschaftsblöcke und Freihandelszonen 081_Bloecke.loe Lösungshinweise
082_Bloecke.fol Folie - Wirtschaftsblöcke und Freihandelszonen
8. Überblick - Die Mitglieder und Kandidaten der EU
083_ErwRef.fol Folie - Erweiterung und Reform der EU
084_GruVor.fol Folie - Gründe und Vorteile der EU-Erweiterung 085_Gruende2.doc Die Gründe der Erweiterung
086_Gruende2.loe Lösungshinweise
087_Vorteile.doc Die Vorteile der Erweiterung der EU 088_Vorteile.loe Lösungshinweise
9. Der Haushalt der EU
089_Eigen.doc Die Eigenmittel des EU Haushaltes
090_Finanz.doc Der Finanzrahmen der EU - Nettozahler und -empfänger 091_Finanz.loe Lösungshinweise
10. Politikfelder der EU
10.1 Die Regional- und Strukturpolitik der EU
092_Struktur.doc Die Strukturpolitik der EU 093_Struktur.loe Lösungshinweise
10.2 Die Agrarpolitik der EU
094_Agrar.fol Folie - Die Agrarpolitik der EU 095_Agrar.loe Lösungshinweise
096_GMO.doc Gemeinsame Marktorganisationen
10.2 Die Entwicklungspolitik der EU
097_Entwick.doc Die Entwicklungspolitik der EU Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz Entwicklungshilfe, Dauer: 2.48 098_Entwick.loe Lösungshinweise Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz Entwicklungshilfe, Dauer: 2.48
11. Nizza (2000) und Lissabon (2009)
099_Nizza.fol Folie - Organisationsreform der EU nach Nizza 100_Nizza.doc Die Reform der Organisation der EU nach Nizza 101_Nizza.loe Lösungshinweise
102_Lissabon.arb Der Vertrag von Lissabon 2009
103_BVerfGLi.arb Vertrag von Lissabon und Urteil des BVerfGs
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104_BVerfGLi.loe Lösungsblatt zu Lissabon und BVerfGs-Urteil 12. Krisen - Migration und Brexit
105_Migratio.arb Die Migrationskrise 106_Migratio.loe Lösungshinweise 107_Brexit.arb Der Brexit Mit folgenden eingebetteten Medien:
Videosequenz Brexit, Dauer: 1.02
13. Literaturverzeichnis 108_Literatu.doc Literaturverzeichnis
Die dreistelligen Extensionen am Ende der Dateinamen bedeuten:
*.doc Kerntext - Vertiefungstext
*.loe Lösungshinweis
*.fol Folie
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Der Weg zur Europäischen Union
28 Länder gehören heute zur Europäischen Union (EU) - und bis auf Bulgarien, Dänemark, Großbritannien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechische Republik und Ungarn nehmen alle an der am 1.
Januar 2002 in Kraft getretenen Europäischen Währungsunion (EWU) teil und führten den Euro als Bargeld ein. Dieses Ziel konnte von den europäischen Ländern durch eine schrittweise Integration erreicht werden.
Vor 50 Jahren wurde der Grundstein zur europäischen Einigung gelegt. Kurz nach Ende des zweiten Weltkriegs beschlossen einige Regierungen europäischer Staaten, freiwillig mit anderen eine wirtschaftliche Gemeinschaft zu errichten. Mit diesem Schritt verbanden sie auch die Hoffnung, künftig Kriege zu verhindern und den Frieden sichern zu können.
Im Mai 1950 unterbreitete Frankreich seinem ehemaligen Kriegsgegner Deutschland den Vorschlag zum Aufbau einer Montanunion. Der so genannte Schumannplan führte 1952 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Neben Deutschland und Frankreich traten Belgien, Italien, Luxemburg und Holland dieser Gemeinschaft bei.
Im Jahr 1958 unterzeichneten die sechs Staaten die so genannten Römischen Verträge und gründeten damit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Ziele dieser Gemeinschaften waren die Beseitigung der Binnenzölle, ein gemeinsamer Außenzoll, ein gemeinsamer Markt, eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und die friedliche Nutzung der Kernenergie.
Großbritannien, Dänemark, Österreich, Portugal und die Schweiz gründeten 1960 im Gegenzug die
Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Die Staaten begrüßten die Errichtung eines Binnenmarktes, wollten aber aus innenpolitischen Gründen der EWG nicht beitreten.
1967 schlossen sich die drei Gemeinschaften EGKS, EURATOM und EWG unter dem gemeinsamen Dach der Europäischen Gemeinschaften (EG) zusammen. Ziel des Binnenmarktprojektes war es, die nationalen Wirtschaftsräume zu öffnen und damit Wachstum, Lebensstandard und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu steigern. Geht man von den Römischen Verträgen aus, hätte der Binnenmarkt bereits 1970 verwirklicht sein sollen. Der einführende Schritt wurde im Juli 1968 mit der Verwirklichung der Zollunion getan, die die Mengenbeschränkungen und die Zölle für Waren aufhob.
1970 wurde mit dem Werner-Bericht eine Wirtschafts- und Währungsunion mit der Einführung einer gemeinsamen Währung beschlossen. 1971 folgte die Verabschiedung eines Stufenplans zur Vereinheitlichung von Wirtschaft und Währung, bevor 1972 der Europäische Wechselkursverbund zur Verringerung von Wechselkursschwankungen gegründet wurde (Währungsschlange). 1979 schließlich startete das Europäische Währungssystem (EWS) mit der Verrechnungseinheit ECU (European Currency Unit) , die als Vorläufer des Euro gilt.
1973 traten Dänemark, Großbritannien und Irland der EG bei. Damit bildeten die „EG der Neun"
und die Rest-EFTA, der inzwischen noch Finnland, Island, Norwegen und Schweden beigetreten waren, bereits eine große Freihandelszone. Ziel für die EG blieb jedoch ein uneingeschränkter Binnenmarkt.
1981 trat Griechenland der EG bei, ihm folgten 1986 Spanien und Portugal. Die erste grundlegende Änderung und Ergänzung der Gründungsverträge erfolgte durch die am 1.7.1987 in
https://pixabay.com/de/photos/h%C3%A4n desch%C3%BCtteln-handschlag-
h%C3%A4nde-3091906/ (CC0), 02.03.2020
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Der Weg zur Europäischen Union
2
1. Erstellen Sie anhand des Textes und der Videosequenz eine kommentierte Zeitleiste zur Entwicklung der Europäischen Union und deren Zielen.
(nähere Erläuterungen siehe: 001_Europint.fol_Folienvorlage_-_Der_europäische_Integratio.doc
1952 Schumannplan zur Gründung der EGKS.
Mitglieder: Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien, Luxemburg, Holland.
1958 Römischen Verträge zur Gründung der EWG und von EURATOM
Ziele waren: die Beseitigung der Binnenzölle, ein gemeinsamer Außenzoll, ein gemeinsamer Markt, eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und die friedliche Nutzung der Kernenergie. Hoffnung, künftig Kriege zu verhindern und den Frieden sichern zu können.
1960 Gründung der EFTA
Mitglieder: Großbritannien, Dänemark, Österreich, Portugal und die Schweiz
1967 EGKS, EURATOM und EWG werden zu den Europäischen Gemeinschaften (EG)
Ziele waren: die nationalen Wirtschaftsräume zu öffnen und damit Wachstum, Lebensstandard und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
1968 Verwirklichung der Zollunion
(Aufhebung der Mengenbeschränkungen und der Zölle für Waren)
1970 Werner-Bericht zur Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion
1972 Europäische Wechselkursverbund
1979 Europäische Währungssystem (EWS) mit der Verrechnungseinheit ECU
1973 traten Dänemark, Großbritannien und Irland der EG bei
1981 trat Griechenland der EG bei
1986 traten Spanien und Portugal der EG bei
2 https://www.youtube.com/watch?v=pQHUOTCRv3E&t=0s&list=PLTSy38uFRDic_ZiR3IFGFR69552nZ- qNh&index=53 (02.03.2020)
https://pixabay.com/de/photos/laptop- b%C3%BCro-hand-schreiben-3196481/
(CC0), 02.03.2020
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Die Verträge zum europäischen Integrationsprozess im Überblick
Paris – Rom – Maastricht – Amsterdam – Nizza – Verfassungsentwurf – Lissabon
Pariser Verträge 1951
Die Europäische Einigung ist ein Prozess: Er begann 1951 in Paris mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.
Römischen Verträge 1957
Als sich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM) in Rom gründeten, weitete sich 1957 die Zusammenarbeit zwischen den Staaten aus. In den Römischen Verträgen wurde die politische Einheit Europas als gemeinsames Ziel besiegelt. Immer mehr Staaten schlossen sich dem Gedanken an. Heute hat die Europäische Union fünfzehn Mitglieder, die Weichen für die Aufnahme weiterer Staaten sind gestellt.
Jede Erweiterung der Staatengemeinschaft erforderte immer auch eine Anpassung ihrer Organe. Vier Änderungen der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften sind bisher vereinbart worden.
Einheitlichen Europäischen Akte 1986
Die Einheitliche Europäische Akte bildete die Grundlage für die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes: Es wurde darin vereinbart, den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs bis Ende 1992 in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Zur Gewährleistung dieser vier Grundfreiheiten mussten die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Länder einander angeglichen werden.
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte gab es nun auch eine Vertragsgrundlage für die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), mit der die Mitglieder ein gemeinsames außenpolitisches Handeln anstreben wollten.
Am 1. Juli 1987 trat sie in Kraft.
Maastrichter Vertrag 1992
Der Maastrichter Vertrag ist auch unter der Bezeichnung "Vertrag über die Europäische Union"
bekannt. Die bisherige Europäische Gemeinschaft wird am 1. November 1993 in ein neues Gesamtgefüge mit Namen "Europäische Union" überführt.
Nach dem Maastrichter Vertrag stützt sich die Europäische Union auf drei Säulen:
Die erste und wichtigste Säule ist die Europäische Gemeinschaft, die als juristische Person Unterzeichnerin aller Verträge bleibt. Sie macht aus den fünfzehn Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Binnenmarkt und sorgt für die Weiterentwicklung der politischen Union.
https://commons.wikimedia.org/wiki/Fil e:Bundesarchiv_Bild_183-45653- 0001,_Rom,_Vertr%C3%A4ge_%C3%BCb er_Zollpakt_und_Eurotom_unterzeichne t.jpg (CC-BY-SA 3.0, Autor: Unbekannt), 02.03.2020
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Die EU nach dem Vertrag von Lissabon (2009)
Im Gegensatz zum Säulenmodell (vgl. unten) sind die Politikfelder der EU nach den vertraglichen Regelungen von Lissabon in einem Schichtenmodell angemessener erfasst:
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ)
(Zwischenstaatliche Zusammenarbeit (Intergouvernementalität–
im Wesentlichen Einstimmigkeit erforderlich)
Sachpolitiken (Auswahl):
Europäischer Binnenmarkt
Eurozone Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Schengenraum Umweltpolitik Energiepolitik
Zusammenarbeit von Justiz und Polizei (JPZ)
Verstärkte Zusammenarbeit (VZ)
Supranationalität meist mit Mehrheitsbeschluss
Vertrag über die Europäische Union (EUV)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
Intergouvernementalität und Supranationalität
EU-Institutionen verstehen sich seit Maastricht entweder als
supranational: die EU-Institution steht höher als die nationalstaatliche Souveränität oder
als intergouvernemental: die Regierungen kooperieren in der EU-Institution zwischenstaatlich als souveräne Regierungen.
https://pixabay.com/de/vectors/europa- europ%C3%A4ischen-union-flagge- 155191/ (CC0), 02.03.2020
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Das geldpolitische Instrumentarium des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB)
Hauptrefinanzierungsgeschäfte
Über Hauptrefinanzierungsgeschäfte können sich Geschäftsbanken gegen Hinterlegung von refinanzierungsfähigen Sicherheiten beim Europäischen System der Zentralbanken auf Zeit Zentralbankgeld beschaffen. Die Geschäfte werden im Wege von Standardtendergeschäften
22(Mengen- oder Zinstender) mit einer Laufzeit von etwa zwei Wochen durchgeführt.
Der für Hauptrefinanzierungsgeschäfte erhobene Zinssatz (Hauptrefinanzierungssatz) hat die Funktion eines Leitzinses der EZB.
Einlagefazilität (Fazilität = eingeräumte Kreditmöglichkeit)
Die Einlagefazilität bietet als ständige Fazilität den Geschäftsbanken die Möglichkeit, jederzeit und in der Regel unbegrenztem Umfang Liquiditätsüberschüsse kurzfristig (bis zum nächsten Geschäftstag) zu einem vorgegebenen Zinssatz (Einlagesatz) bei den nationalen Zentralbanken anzulegen (Übernachtguthaben).
Der vom EZB-Rat jederzeit änderbare Einlagesatz für die Einlagefazilität markiert die Untergrenze für den Tagesgeldsatz des Interbankengeldmarktes.
Spitzenrefinanzierungsfazilität (Fazilität = eingeräumte Kreditmöglichkeit)
Die ständige Spitzenrefinanzierungsfazilität ist eine von den Monetären Finanzinstituten auf eigene Initiative zu einem vorgegebenen Zinssatz gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten nutzbare Kreditlinie bei den nationalen Zentralbanken. Sie dient zur Deckung eines vorübergehenden Liquiditäts- bzw. Zentralbankgeldbedarfs. Die Inanspruchnahme ist in der Regel nicht begrenzt; die EZB kann jedoch Beschränkungen einführen.
Der vom EZB-Rat jederzeit änderbare Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität markiert die Obergrenze für den Tagesgeldsatz am (Interbanken-)Geldmarkt und bietet somit Anhaltspunkte für die mittelfristige Orientierung der Geldpolitik.
Mindestreserven
Mindestreserven sind Guthaben, die Kreditinstitute bei der Zentralbank in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes (Mindestreservesatz) ihrer reservepflichtigen Einlagen unterhalten müssen. Durch eine Verringerung (Erhöhung) der Mindestreservesätze wird die Liquidität der Kreditinstitute und damit deren Bereitschaft zur Kreditgewährung vergrößert (eingeschränkt).
Die Mindestreserven bei der Europäischen Zentralbank werden mit dem Hauptrefinanzierungssatz verzinst.
22Das Tenderverfahren ist ein Ausschreibungsverfahren zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren.
Tenderverfahren werden von den Zentralbanken im Rahmen ihrer Offenmarktgeschäfte zur Liquiditätszuführung oder -abschöpfung angewendet.
Beim Mengentender gibt die ausschreibende Institution den Zinssatz vor, während die Teilnehmer Gebote über den Betrag abgeben, den sie bereit sind, zu diesem Festsatz zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die ausschreibende Institution legt schließlich die Menge fest; gegebenenfalls wird zugeteilt (repartiert).
Beim Zinstender (Tender mit variablem Zinssatz) nennen die Teilnehmer in ihren Geboten sowohl den gewünschten Betrag als auch die Zinssätze. Die festgelegte Gesamtverkaufsmenge wird dann entweder zu einem für alle einheitlichen (marginalen) Zins (holländische Methode) oder zu den individuellen Bietungssätzen (amerikanische Methode) zugeteilt.
https://pixabay.com/de/vecto rs/blau-gelb-wei%C3%9F- sterne-euro-logo-39105/
(CC0), 02.03.2020
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Das Europäische Währungssystem II (EWS II)
Da nicht alle EU-Staaten zum Beginn der Endstufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) Anfang 1999 dem Euro-Währungsgebiet angehörten, mussten die Währungsbeziehungen zwischen den WWU-Teilnehmern (den sogenannten Ins) und den übrigen EU-Staaten (den sogenannten Outs oder Pre-Ins) geregelt werden. Hierzu hat man sich in Anlehnung an das EWS
1auf ein EWS II als reformiertes Nachfolgesystem geeinigt.
Ziel ist es zum Einen, übermäßige Wechselkursverzerrungen und -schwankungen zu vermeiden, die ein reibungsloses Funktionieren des Europäischen Binnenmarktes behindern können. Zum Anderen sollen für die Pre-Ins Anreize zur wirtschafts- und finanzpolitischen Annäherung (Konvergenzkriterien
2) geschaffen werden, so dass ein späterer WWU-Beitritt möglich wird.
Im Rahmen des neuen Wechselkursmechanismus erhält der Euro die Funktion als Leit- oder Ankerwährung, so dass die Paritäten (Leitkurse) für die Währungen der Pre-Ins an den Euro geknüpft werden und nicht mehr bilateral festgelegt werden wie im alten EWS I.
Der maximale Schwankungsspielraum für die Wechselkurse wird durch die Standardbandbreite von
± 15 Prozent um die Leitkurse bestimmt, wobei nach erfolgreichen Konvergenzbemühungen für einzelne Währungen engere Bandbreiten möglich sind.
Bei Erreichen der Interventionspunkte sind grundsätzlich unbegrenzte Devisenmarktinterventionen vorgesehen, die allerdings vom Grundsatz her nur unterstützenden Charakter haben dürfen und eine konvergenzorientierte Geld- und Finanzpolitik keinesfalls ersetzen können.
Um dies sicherzustellen, erhalten die Europäische Zentralbank und die am Wechselkursmechanismus teilnehmenden nationalen Notenbanken das Recht, jederzeit eine vertrauliche Überprüfung der Leitkurse in Gang zu setzen. Bei Gefahren für die Preisstabilität können sie außerdem Interventionen verweigern.
Zusätzlich zu den obligatorischen Interventionen an den Interventionspunkten können intramarginale Interventionen durchgeführt werden. Für beide Interventionsarten steht ein sehr kurzfristiges Kreditsystem (3 Monate mit Prolongierungsmöglichkeit) zur Verfügung.
Dem EWS II gehörten [„von den Pre-Ins“] zu Beginn nur die Dänenkrone und die griechische Drachme an. Für letztere gilt die Standardbandbreite von ± 15 Prozent, für die Dänenkrone dagegen eine enge Schwankungsmarge von ± 2,25 Prozent. Die Länder Estland, Litauen und Slowenien werden im Juni 2004 Mitglied im EWS II mit einer Standardbandbreite von ± 15 Prozent.
1 Das Europäische Währungssystem I
Das Europäische Währungssystem wurde am 13. März 1979 als Nachfolger des Europäischen Wechselkursverbundes mit dem Ziel ins Leben gerufen, eine „Zone der Stabilität“ bei grundsätzlich festen, aber anpassungsfähigen Wechselkursen zu schaffen. Zu den wesentlichen Elementen des EWS zählte der Europäische Wechselkursmechanismus. Im Falle des Erreichens der Interventionspunkte der teilnehmenden Währungen sahen die Statuten des EWS wechselkursstabilisierende Maßnahmen vor, die sowohl obligatorische Interventionen und Realignments als auch zinspolitische oder sonstige wirtschaftspolitische Maßnahmen umfassten. Aufgrund ihrer hohen Geldwertstabilität und ihres Vertrauens, das sie auf den Finanzmärkten genoss, hatte sich die D-Mark als Ankerwährung des EWS herausgebildet. Nach einer Bandbreite von ursprünglich ± 2,25 Prozent der jeweiligen Leitkurse wurde die Schwankungsmarge im Gefolge der Wechselkursturbulenzen des Jahres 1993 auf ± 15 Prozent ausgeweitet. Das EWS I wurde mit dem Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1.1.1999 beendet.
2Konvergenzkriterien:
Nach dem Kriterium der Preisstabilität durfte die Inflationsrate eines Landes nicht um mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der (höchstens) drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
Nach dem Kriterium der öffentlichen Finanzen durfte die Defizitquote (Verhältnis aus öffentlicher Neuverschuldung und Bruttoinlandsprodukt) nicht über drei Prozent und die Verschuldungsquote (öffentlicher Schuldenstand zu Bruttoinlandsprodukt) nicht über 60 Prozent liegen.
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Das Europäische Währungssystem II (EWS II)
1. Beschreiben Sie die Ziele des EWS II.
Währungsbeziehungen zwischen den WWU-Teilnehmern (den sogenannten Ins) und den übrigen EU-Staaten (den sogenannten Outs oder Pre-Ins) mussten geregelt werden.
Übermäßige Wechselkursverzerrungen und -schwankungen vermeiden, die ein reibungsloses Funktionieren des Europäischen Binnenmarktes behindern können.
Anreize für die Pre-Ins zur wirtschafts- und finanzpolitischen Annäherung (Konvergenzkriterien ) schaffen, so dass ein späterer WWU-Beitritt möglich wird.
2. Erläutern Sie die Merkmale des EWS II.
Der Euro erhält die Funktion als Leit- oder Ankerwährung, so dass die Paritäten (Leitkurse) für die Währungen der Pre-Ins an den Euro geknüpft werden und nicht mehr bilateral festgelegt werden wie im alten EWS.
Der maximale Schwankungsspielraum für die Wechselkurse wird durch die Standardbandbreite von ± 15 Prozent um die Leitkurse bestimmt, wobei nach erfolgreichen Konvergenzbemühungen für einzelne Währungen engere Bandbreiten möglich sind.
Bei Erreichen der Interventionspunkte sind grundsätzlich unbegrenzte Devisenmarktinterventionen vorgesehen, die allerdings vom Grundsatz her nur unterstützenden Charakter haben dürfen und eine konvergenzorientierte Geld- und Finanzpolitik keinesfalls ersetzen können.
Jederzeit ist eine vertrauliche Überprüfung der Leitkurse möglich. Bei Gefahren für die Preisstabilität können sie außerdem Interventionen verweigern.
Zusätzlich zu den obligatorischen Interventionen an den Interventionspunkten können intramarginale Interventionen durchgeführt werden.
Für beide Interventionsarten steht ein sehr kurzfristiges Kreditsystem (3 Monate mit Prolongierungsmöglichkeit) zur Verfügung.
aus: Bürger Forum Europa e.V.: „Countdown zum Start“, CD-Rom Köln, o.J.