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EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT ENTWURF GESAMTHAUSHALTSPLAN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2003

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EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT

EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT

ENTWURF

GESAMTHAUSHALTSPLAN

DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2003

BAND 0 BEGRÜNDUNG

C5-0300/02

(2)

INHALT

Seite

I. EINLEITUNG... 4

II. WICHTIGSTE ELEMENTE DES HAUSHALTSPLANENTWURFS... 11

III. ANSATZ DER EINNAHMEN... 26

IV. ANSATZ DER AUSGABEN Europäisches Parlament (Einzelplan I) ... 37

Rat (Einzelplan II)... 38

Gerichtshof (Einzelplan IV)... 40

Rechnungshof (Einzelplan V)... 41

Wirtschafts- und Sozialausschuss (Einzelplan VI) ... 42

Ausschuss der Regionen (Einzelplan VII) ... 43

Europäischer Bürgerbeauftragter (Einzelplan VIII) ... 44

Kommission (Einzelplan III) Teil A: Verwaltungsmittel... 45

Anlage 1 - Liste der Ausschüsse im Rahmen der Posten A-7031... 48

Anlage 2 - Amt für amtliche Veröffentlichungen (AAV)... 49

(3)

Teil B: Operationelle Mittel

- Teileinzelplan B1 (EAGFL-Garantie) ... 52

- Teileinzelplan B2 (Strukturmaßnahmen, Struktur- und Kohäsionsmaßnahmen, Finanzmechanismus, sonstige landwirtschaftliche und regionale Maßnahmen, Verkehr und Fischerei) ... 54

- Teileinzelplan B3 (Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Kultur, audiovisueller Bereich, Information, soziale Dimension und Beschäftigung)... 59

- Teileinzelplan B4 (Energie, Euratom-Sicherheitsüberwachung und Umwelt) ... 61

- Teileinzelplan B5 (Verbraucherschutz, Binnenmarkt, Industrie und transeuropäische Netze, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts)... 62

- Teileinzelplan B6 (Forschung und technologische Entwicklung)... 64

- Teileinzelplan B7 (Außenpolitische Maßnahmen)... 65

- Teileinzelplan B8 (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) ... 68

- Teileinzelplan B0 (Garantien, Reserven) ... 69

FINANZIELLE INFORMATIONEN ÜBER DEN EEF - ANLAGE ZUM ENTWURF DES HAUSHALTSPLANS ... 71

(4)

I. EINLEITUNG

Am 22. Juli 2002 hat der Rat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 auf- gestellt, dessen Elemente im vorliegenden Band 0 des Entwurfs des Haushaltsplans der Euro- päischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2003 aufgeführt sind.

Bei der Aufstellung dieses Haushaltsplanentwurfs hat der Rat den ihm von der Kommission unterbreiteten Vorentwurf des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für 2003 zugrunde gelegt.

Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Euro- päischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Ver- besserung des Haushaltsverfahrens 1 hat am 19. Juli 2002 vor den Erörterungen des Rates eine Konzertierungssitzung zwischen Rat und Europäischem Parlament unter Beteiligung der Kommission stattgefunden.

(5)

A. Vorentwurf des Haushaltsplans für 2002

Der - unter Berücksichtigung der endgültigen Beträge der Voranschläge der anderen Organe als der Kommission berichtigte - Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für 2003, den die Kommission dem Rat vorgelegt hat, umfasst insgesamt Haushaltsansätze von

− 99.996,02 Mio. Euro an Mitteln für Verpflichtungen,

− 98.207,04 Mio. Euro an Mitteln für Zahlungen.

Die Eigenmittel, die zur Finanzierung der Mittelansätze des Vorentwurfs des Haushaltsplans erforderlich sind, belaufen sich insgesamt auf 1,02 % des BSP der Gemeinschaft.

Der berichtigte Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans weist im Vergleich zu den im Haus- haltsplan 2002 1 bewilligten Beträgen einen Anstieg um 1,4 % bei den Mitteln für Verpflich- tungen und um 2,7 % bei den Mitteln für Zahlungen auf.

Der von der Kommission gemäß Artikel 272 Absatz 9 Unterabsatz 3 des EG-Vertrags festge- stellte Höchstsatz für die Anhebung der nichtobligatorischen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2003 beläuft sich auf 3,8 %.

1 Einschließlich BNH Nrn. 1 bis 3/2002.

(6)

B. Konzertierungssitzung mit dem Europäischen Parlament

Vor der Aufstellung des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 hielt der Rat am 19. Juli 2002 eine Konzertierungssitzung mit einer Delegation des Europäischen Parlaments ab. Die Delegation des Europäischen Parlaments wurde vom Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Terence WYNN, geleitet. Ihr gehörten ferner an: Herr Guido PODESTÀ (Stellvertretender Vorsitzender), Herr Joan COLOM i NAVAL (Stellvertretender Vorsitzender), Herr Göran FÄRM (Berichterstatter für den Einzelplan III (Kommission) des Haushaltsplans 2003), Herr Per STENMARCK (Berichterstatter für die übrigen Einzelpläne des Haushaltsplans 2003), sowie die Mitglieder des Haushaltsausschusses Frau Kathelijne BUITENWEG, Herr Den DOVER, Frau Barbara DÜHRKOP DÜHRKOP, Herr Markus FERBER, Herr Salvador GARRIGA POLLEDO, Herr Juan NARANJO ESCOBAR, Herr Esko Olavi SEPPÄNEN, Herr Rijk van DAM, Herr Kyösti VIRRANKOSKI und Herr Ralf WALTER.

Das Mitglied der Europäischen Kommission, Frau Michaele SCHREYER nahm ebenfalls an dieser Konzertierungssitzung teil.

1. Landwirtschaft

Das Europäische Parlament hat seine Anträge auf Erhöhung der Mittel in den Linien B1-330 (Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen und zur

Überwachung des durch externe Faktoren verursachten körperlichen Zustands von Tieren, die ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen) (+ 19,5 Mio.

Euro) und B1-382 (Maßnahmen zur Information über die gemeinsame Agrarpolitik) (+ 2 Mio. Euro) unterbreitet.

Das Europäische Parlament und der Rat haben zur Kenntnis genommen, dass die Kommission den Mittelbedarf im Bereich der Tilgung von Tierseuchen prüfen wird, damit ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden.

Im Übrigen hat die Kommission darauf hingewiesen, dass die Entwicklung des

Euro/Dollar-Kurses möglicherweise zusätzliche Agrarausgaben nach sich ziehen wird.

(7)

Zum Schluss ihres Gedankenaustauschs sind das Europäische Parlament und der Rat überein- gekommen, die Prüfung der Agrarausgaben anhand des Berichtigungsschreibens wieder aufzunehmen, das die Kommission im Herbst vorlegen wird.

2. Internationale Fischereiabkommen

Das Europäische Parlament und der Rat beabsichtigen, den Hauhaltsplanvorentwurf in der von der Kommission vorgelegten Fassung bei der ersten Lesung zu akzeptieren.

3. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Zum Schluss ihres Gedankenaustauschs haben die drei Organe folgender Erklärung zugestimmt:

"Das Parlament, der Rat und die Kommission sind sich darüber einig, dass im Rahmen der Finanziellen Vorausschau die Finanzierung ziviler Aktionen vorzu- sehen ist.

Das Parlament, der Rat und die Kommission verständigen sich unter Hinweis auf Nummer 23 der weiterhin uneingeschränkt gültigen Interinstitutionellen

Vereinbarung darauf, die Soforthilfe-Reserve für die humanitäre Hilfe und, sofern erforderlich, für die zivile Krisenbewältigung zu verwenden.

Im Rahmen einer Gesamteinigung über den Haushaltsplan 2003 werden sich das Parlament und der Rat um eine Einigung über die Mittelansätze für die GASP im Jahr 2003 im Lichte der Notwendigkeit, Mittel für wesentliche neue Anforde- rungen bereitzustellen, sowie über eine entsprechende Beteiligung des Parlaments in Bezug auf derartige Maßnahmen im Rahmen der GASP nach Maßgabe des Vertrags bemühen."

(8)

4. Verwaltungsausgaben

Angesichts der besonderen Lage bei Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau im Jahr 2003, insbesondere aufgrund der erhöhten Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung, sind das Europäische Parlament und der Rat zu einer Einigung über die Verwaltungsausgaben der Organe gelangt, die auf den in der nachstehend wiedergegebenen gemeinsamen Erklärung genannten Prinzipien beruht:

"Im Hinblick auf die erste Lesung des Haushaltplans 2003 im Juli 2002 durch den Rat erzielen das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage der nachstehenden Elemente Einvernehmen über Rubrik 5:

• Die Vorbereitung auf die Erweiterung ist eine Schlüsselpriorität für das Jahr 2003. Die Haushaltsbehörde erklärt sich einverstanden, den Gemeinschaftsorganen im Rahmen der bestehenden Zwänge angemessene Mittel und Anreize bereitzustellen, damit sie sich 2003 auf die Erweiterung vorbereiten können.

• Im Haushaltsjahr 2003 wird die Obergrenze der Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau eingehalten; das Flexibilitätsinstrument wird nicht für Verwaltungsausgaben verwendet.

• Es werden Anstrengungen unternommen, um unter Berücksichtigung des Gentlemen's Agreement die Veröffentlichung des Besitzstands durch einen gezielteren, massiven Mitteleinsatz (frontloading) und vorgezogene Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplans 2002 zu finanzieren und damit den Druck auf den Haushaltsplan 2003 entsprechend zu verringern. Beide Teile der Haushaltsbehörde verpflichten sich, das Frontloading- Verfahren, das in Sammelmittelübertragungen innerhalb der Organe und einem Nachtrags- und Berichtigungshaushalt besteht, innerhalb der bestehenden zeitlichen Zwänge zu erleichtern.

• Zunächst werden im Kommissionsteil des Haushaltsplans 11 Mio. Euro für die Erweite- rung (einschließlich Besitzstand) zurückgestellt und 18 Mio. Euro werden aus rein rechtlichen Gründen in eine spezielle, abgegrenzte Reserve des Ratshaushaltes einge- setzt. Diese spezielle Reserve für den Besitzstand im Ratshaushalt wird im Rahmen des frontloading auf den Kommissionshaushalt übertragen, als handele es sich um einen Teil des Kommissionshaushaltes.

• Der in Rubrik 5 eingesetzte Betrag wird im Haushaltsplanentwurf des Rates (430 Mio.

Euro) - mit Ausnahme der oben genannten speziellen Reserve für den Besitzstand - und des Europäischen Parlaments gemäß dem Gentlemen's Agreement eingehalten.

(9)

• Gemäß Artikel 12 der Interinstitutionellen Vereinbarung wird eine angemessene Marge unterhalb der Obergrenze gelassen.

• Die Berichte der Generalsekretäre über die Entwicklung der Rubrik 5 und über die Interinstitutionelle Zusammenarbeit werden umgesetzt, was bereits in allen

Organen zu Einsparungen von 0,5 % der laufenden Ausgaben geführt hat."

Die Kommission hat Bedauern über die Einschnitte bei den Verwaltungsmitteln geäußert und auf die Folgen hingewiesen, die diese Kürzungen für die Durchführung der Erweiterung haben können.

Der Rat hat erklärt, dass er die Vorruhestandsregelung unter Einbeziehung des Personals der Fraktionen und des Europäischen Parlaments akzeptiert.

5. Flexibilitätsinstrument

Im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Kommission, das Flexibilitätsinstrument bereitzu- stellen, haben die drei Organe folgender gemeinsamen Erklärung zugestimmt:

"Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission bekräftigen ihre Zusage, im Rahmen des Haushaltsplans 2003 die nicht in den Haushaltsplan 2002 eingesetzten 27 Mio. Euro für das Flottenumstellungsprogramm zu finanzieren.

Die drei Organe verpflichten sich, bis zum Ende des Haushaltsverfahrens 2003 eine Lösung zu finden.

Das Europäische Parlament und der Rat nehmen ferner Kenntnis von dem Vorschlag der Kommission im Berichtigungsschreiben 1/2003 zur Finanzierung weiterer 32 Mio. Euro, die im Antrag auf Bereitstellung des Flexibilitäts-

instruments für die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik enthalten sind."

(10)

6. Zahlungsermächtigungen

Das Europäische Parlament und der Rat waren sich darin einig, dass die Grundsätze der Haushaltsdisziplin und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu beachten sind und die Zuwachsrate der Gesamtmittel für Zahlungen entsprechend dem Ergebnis der ersten Lesung des Rates so niedrig wie möglich gehalten werden muss.

7. Inanspruchnahme der Soforthilfereserve im Jahre 2002 (Mittelübertragung Nr. 24/02) Das Europäische Parlament und der Rat haben dieser Mittelübertragung zugestimmt, mit der 65 Mio. Euro aus der Soforthilfereserve bereitgestellt werden, wobei auf das südliche

Afrika 30 Mio. Euro, auf Afghanistan 25 Mio. Euro und auf Palästina 10 Mio. Euro entfallen.

(11)

II. WICHTIGSTE ELEMENTE DES HAUSHALTSPLANENTWURFS

A. Der Rat hat diesen Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 aufgestellt.

Die wichtigsten Elemente des Entwurfs sind nachstehend im Einzelnen aufgeführt:

GESAMTBETRAG DER AUSGABEN AUF DER GRUNDLAGE DER BERATUNGSERGEBNISSE DES RATES

(in Mio. Euro - gerundete Beträge)

Mittel für Verpflichtungen (MV) 99.548,22

Mittel für Zahlungen (MZ) 96.991,64

davon nichtobligatorische Ausgaben MV 57.960,67 MZ 55.348,64

B. Nach dem vom Rat aufgestellten Haushaltsplanentwurf nehmen die Mittel für

Verpflichtungen im Vergleich zum Haushaltsplan 2002 um 0,9 % zu 1; die Mittel für Zahlungen steigen um 1,4 %. Bei den operationellen Mitteln ist eine Steigerung um 0,8 % an MV und um 1,3 % an MZ gegenüber dem Haushaltsplan 2002 zu verzeichnen.

Nach diesem Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 beträgt der Steige- rungssatz hinsichtlich der NOA 1,1 % bei den MV und 1,9 % bei den MZ.

Die im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Mittel für Zahlungen belaufen sich auf ins- gesamt 1,01 % des BSP der Gemeinschaft.

1 Einschließlich BNH Nrn. 1 bis 3/2002.

(12)

C. Die nachstehende Tabelle enthält einen Überblick (nach Rubriken der Finanziellen Vorausschau) über den Entwurf des Haushaltsplans für 2003:

In Mio. Euro

Bezeichnung Erste Lesung Differenz gegenüber

HVE 2003 (berichtigt)

Differenz in % gegenüber Haushaltsplan 2002 (einschließlich BNH 1 bis 3)

Verbleibender Spielraum im Rahmen der

jetzigen Finanziellen Vorausschau Verpflichtun-

gen

Zahlungen Verpflichtun- gen

Zahlungen Verpflichtun- gen

Zahlungen

1. Landwirtschaft davon

1a. Marktbezogene Ausgaben (GAP) 1b. Ländliche Entwicklung

44.829,85

40.131,85 4.698,00

44.829,85

40.131.85 4.698,00

-288,00 -288,00 0

-288,00 -288,00 0

1,3%

1,2 % 2,2 %

1,3%

1,2 % 2,2 %

2.548,15 2.548,15 0 2. Strukturpolitische Maßnahmen

davon Strukturfonds Kohäsionsfonds

33.968,00

31.129,00 2.839,00

33.013,00

30.513,00 2.500,00

-27,00 - 525,00 0,4% 2,8 % 0

3. Interne Politikbereiche davon

Forschung und Entwicklung Transeuropäische Netze

Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend

6.673,97

4.055,00 710,20 551,20

6.112,15

3.650,00 662,14 510,80

-41,00 -19,60 1,8 % -0,7 % 122,03

4. Externe Politikbereiche davon

Asien

Mittelmeerländer

Länder des westlichen Balkanraums GASP

4.891,88

556,50 640,37 684,56 47,50

4.680,62

474,95 520,00 775,00 50,00

- 20,00 - 11,00 1,9% 0,3 % 80,12

5. Verwaltungsausgaben davon

Kommission Übrige Organe

5.364,52

3.510,79 1.853,73

5.364,52

3.510,79 1.853,73

- 71,80 - 71,80 3,6 % 3,6 % 16,48

6. Reserven davon

Währungsreserve Soforthilfereserve Reserve für Garantien

434,00

0 217,00 217,00

434,00

0 217,00 217,00

0 0 -35,8 % -35,8 % 0

7. Heranführungshilfe davon

PHARE (Bewerberländer)

3.386,00

1.693,00

2.557,40

1.547,00

0 - 300,00 1,7 % -1,5 % 0

Gesamtbetrag davon

obligatorische Ausgaben nichtobligatorische Ausgaben

99.548,22

41.587,55 57.960,67

96.991,64

41.643,00 55.348,64

- 447,80

- 288,00 -159,80

- 1.215,40

-288,00 -927,40

0,9%

0,7 % 1,1 %

1,4%

0,7 % 1,9 % Zahlungsermächtigungen, in % des BSP 1,01 %

(13)

D. Bei der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 hat der Rat eine Reihe von Leitlinien befolgt:

1. ALLGEMEINES

a) Dieser aus der ersten Lesung im Rat hervorgegangene Haushaltsplanentwurf wurde

− unter voller Berücksichtigung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens,

− unter Beachtung der am 5. März 2002 angenommenen Schlussfolge- rungen des Rates zu den Haushaltsleitlinien für das Jahr 2003 1 und

− unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der Konzertierungs- sitzung vom 19. Juli 2002

aufgestellt.

b) In diesem Zusammenhang wurde ganz besonders darauf geachtet, dass

− jede der jährlichen Ausgabenobergrenzen eingehalten wird, die in der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2000-2006 festgelegt wurden,

− unterhalb der Obergrenzen der einzelnen Rubriken - mit Ausnahme der Rubriken 2 und 7 - so weit wie möglich ausreichende Spielräume gelassen werden,

− die verschiedenen Schwerpunktbereiche der Europäischen Union in angemessener Weise finanziert werden.

1 Dok. 6517/02 FIN 81.

(14)

c) Im Übrigen ließ sich der Rat bei der Aufstellung dieses Haushaltsplanentwurfs von folgenden Grundsätzen leiten:

− wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehen, im Herbst Prüfung eines die Agrarausgaben betreffenden Berichtigungsschreibens, um den aktualisierten Bedarfsschätzungen Rechnung zu tragen, ohne schon jetzt bei den Agrarausgaben eine Kürzung der Mittel auszuschließen;

Der Rat ersucht die Kommission, einen Berichtigungshaushalt vorzulegen, wenn sich die in den Haushaltsplan 2003 eingesetzten Mittel zur Deckung der Ausgaben der unter die Teilrubrik 1a der Finanziellen Vorausschau fallenden gemeinsamen Agrarpolitik als unzureichend erweisen sollten.

Außerdem nehmen der Rat und das Europäische Parlament zur Kenntnis, dass die Kommission die Frage, ob der im Haushaltsvorentwurf der Kommission für die Tilgung von Tierseuchen vorgeschlagene Betrag ausreichend ist, zu einem späteren Zeitpunkt prüfen wird.

− Einhaltung der in der Finanziellen Vorausschau vorgesehenen Verpflich- tungen in Bezug auf die Strukturmaßnahmen.

Was die Fischereimaßnahmen anbelangt, so bekräftigen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission ihre Zusage, im Rahmen des Haushaltsplans 2003 die nicht in den Haushaltsplan 2002 eingesetzten 27 Mio. Euro für das Flottenumstellungsprogramm zu finanzieren. Die drei Organe verpflichten sich, bis zum Ende des Haushaltsverfahrens 2003 eine Lösung zu finden.

(15)

Das Europäische Parlament und der Rat nehmen ferner Kenntnis von dem Vorschlag der Kommission im Berichtigungsschreiben 1/2003 zur Finanzie- rung weiterer 32 Mio. Euro, die im Antrag auf Bereitstellung des Flexibili- tätsinstruments für die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik enthalten sind.

Was die Zahlungsermächtigungen anbelangt, so ersucht der Rat die Kommission, einen Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vor- zulegen, falls die im Haushalt 2003 für die Strukturfonds ausgewiesenen Mittel sich als für die anfallenden Zahlungen unzureichend erweisen.

− Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs innerhalb des für die internen Politik- bereiche verfügbaren Finanzrahmens, wobei die Möglichkeiten zur Ausfüh- rung der Mittel und die Bewahrung von Spielräumen unterhalb der Ober- grenze der Rubriken der Finanziellen Vorausschau berücksichtigt werden.

Bezüglich der im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Mittelausstat- tungen erklärt der Rat, dass die Mittelkürzungen bei den transeuropäischen Verkehrsnetzen die Projekte für die Grenzgebiete und Nachbargebiete der Bewerberländer nicht berühren.

− Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs innerhalb des für die externen Politik- bereiche verfügbaren Finanzrahmens, wobei die Möglichkeiten zur Ausfüh- rung der Mittel und die Bewahrung von Spielräumen unterhalb der Ober- grenze der Rubriken der Finanziellen Vorausschau berücksichtigt werden.

Das Europäische Parlament und der Rat kommen überein, die im Vorent- wurf des Haushaltsplans vorgesehenen Mittel für die internationalen Fischereiabkommen zu übernehmen.

(16)

Das Parlament, der Rat und die Kommission sind sich ferner darüber einig, dass im Rahmen der Finanziellen Vorausschau die Finanzierung ziviler Aktionen vorzusehen ist.

Das Parlament, der Rat und die Kommission verständigen sich unter Hinweis auf Nummer 23 der weiterhin uneingeschränkt gültigen Inter- institutionellen Vereinbarung darauf, die Soforthilfereserve für die

humanitäre Hilfe und, sofern erforderlich, für die zivile Krisenbewältigung zu verwenden.

Im Rahmen einer Gesamteinigung über den Haushaltsplan 2003 werden sich das Parlament und der Rat je nach dem Bedarf an Mitteln für wesentliche neue Anforderungen um eine Einigung über die Mittelansätze für die GASP im Jahr 2003 sowie über eine entsprechende Beteiligung des Parlaments in Bezug auf derartige Maßnahmen im Rahmen der GASP nach Maßgabe des Vertrags bemühen.

− Umsetzung des vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielten Einvernehmens über die Verwaltungsausgaben der Organe auf der Grund- lage folgender Grundsätze:

• Die Vorbereitung auf die Erweiterung hat im Jahr 2003 besondere Priorität. Die Haushaltsbehörde erklärt sich einverstanden, den

Gemeinschaftsorganen im Rahmen der festgesetzten Obergrenzen der Finanziellen Vorausschau angemessene Mittel und Anreize bereit- zustellen, damit sie sich 2003 auf die Erweiterung vorbereiten können.

• Im Haushaltsjahr 2003 wird die Obergrenze der Rubrik 5 der Finan- ziellen Vorausschau eingehalten; das Flexibilitätsinstrument wird nicht für Verwaltungsausgaben verwendet.

(17)

• Es werden Anstrengungen unternommen, um entsprechend dem Gentlemen's Agreement die Veröffentlichung des gemeinschaftlichen Besitzstands durch einen gezielten, massiven Mitteleinsatz

(frontloading) und vorgezogene Ausgaben im Rahmen des Haushalts- plans 2002 zu finanzieren und damit den Druck auf den Haushaltsplan 2003 entsprechend zu verringern. Beide Teile der Haushaltsbehörde verpflichten sich, das Frontloading-Verfahren zu erleichtern, das darin besteht, entsprechend dem festgesetzten Zeitplan Sammelmittel- übertragungen zwischen den Organen vorzunehmen und gegebenen- falls einen Nachtrags- und Berichtigungshaushalt vorzulegen.

• Zunächst wird in dem für die Erweiterung (einschließlich des Besitz- stands) vorgesehenen Teil des Haushaltsplans der Kommission eine Reserve von 11 Mio. Euro gebildet und, aus rein rechtlichen Gründen, 18 Mio. Euro in eine spezielle, abgegrenzte Reserve des Ratshaus- haltes eingesetzt. Diese spezielle Reserve für den Besitzstand im Ratshaushalt wird im Rahmen des Frontloading übertragen, als handele es sich um einen Teil des Kommissionshaushaltes.

• Die in Rubrik 5 des Haushaltsplanentwurfs eingesetzten Beträge (430 Mio. Euro für den Rat, ohne die oben erwähnte spezielle Reserve) und das Europäische Parlament werden gemäß dem Gentlemen's Agreement eingehalten.

• Gemäß Nummer 12 der Interinstitutionellen Vereinbarung wird eine angemessene Marge unterhalb der Obergrenze gelassen.

• Die Berichte der Generalsekretäre über die Entwicklung der Rubrik 5 und über die interinstitutionelle Zusammenarbeit werden umgesetzt, was bereits in allen Organen zu Einsparungen von 0,5 % der

laufenden Ausgaben geführt hat.

(18)

Ferner stimmt der Rat der Vorruhestandsmaßnahme zu, die auch das Personal der Fraktionen des Europäischen Parlaments einschließt. Der Rat erklärt außerdem, dass die Annahme der Vorruhestandsmaßnahme in keiner Weise einen Präzedenzfall für die Zukunft darstellt.

− begrenzter Anstieg bzw. Eindämmung des Zuwachses bei den Mitteln für Zahlungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Kapazität zur Ausführung der Mittel, der zu erwartenden Schnelligkeit der Zahlung der noch auszuzahlenden Beträge und der Haushaltszwänge der Mitgliedstaaten;

In diesem Zusammenhang sind sich das Europäische Parlament und der Rat darin einig, dass die Grundsätze der Haushaltsdisziplin und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung strikt angewandt werden müssen und die Zuwachsrate der Gesamtmittel für Zahlungen

entsprechend den Ergebnissen der ersten Lesung des Rates so gering wie möglich gehalten werden muss.

Im Übrigen erinnert der Rat an die Erklärung zum Abwicklungsprofil für den Haushaltsplan 2002 - vereinbart im November 2001 - und betont in diesem Sinne, dass der Haushaltsplan auf der Grundlage realistischer Schätzungen der Zahlungsermächtigungen aufgestellt werden muss. Er ersucht die Kommission ferner, eine Schätzung des Überschusses im Jahr 2002 in ein Berichtigungsschreiben

aufzunehmen.

(19)

2. ANDERE ALLGEMEINE FRAGEN a) Eingliederungsplan

Was den im Haushaltsplanvorentwurf vorgeschlagenen Eingliederungsplan anbelangt, so hat der Rat beschlossen, einige Linien zu schaffen bzw. zu streichen und den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wie bisher nicht einzubeziehen 1.

b) Einstufung

Hinsichtlich der Einstufung ist der Rat der von der Kommission in ihrem HVE vorgeschlagenen Einstufung gefolgt, hat aber darauf hingewiesen, dass alle Ausgaben im Zusammenhang mit den Ruhegehältern, der gemeinsamen Agrarpolitik und dem Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie den internationalen Fischereiabkommen nach der Interinstitutionellen Verein- barung als obligatorische Ausgaben zu betrachten sind.

c) Vorbereitende Maßnahmen und Rechtsgrundlagen

Der Rat im Interesse einer strikten Einhaltung der Interinstitutionellen Vereinbarung hinsichtlich der Rechtsgrundlagen die meisten der von der Kommission vorgeschlagenen vorbereitenden Maßnahmen und Pilot- projekte beibehalten.

1 Hinsichtlich des EEF sei an die von der Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten angenommene Erklärung im Anhang zur Schlussakte zum Vertrag über die Europäische Union erinnert: "Die Konferenz kommt überein, dass der Europäische

Entwicklungsfonds im Einklang mit den bisherigen Bestimmungen weiterhin durch einzelstaatliche Beiträge finanziert wird".

Der Rat erinnert im Übrigen daran, dass es sich bei den Mitteln der Linien für den EEF naturgemäß um obligatorische Ausgaben handeln würde.

(20)

3. OPERATIONELLE AUSGABEN

Entsprechend dem oben dargelegten Konzept hat der Rat folgende Maßnahmen getroffen:

a) Agrarausgaben (Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau):

− lineare Kürzung der Mittelansätze des HVE um 275 Mio. Euro bei allen Haushaltskapiteln der Teilrubrik 1a (marktbezogene Ausgaben), deren Mittelansätze über 1,5 Mrd. Euro betragen;

− für zwei Maßnahmen (sonstige Maßnahmen im Veterinärbereich sowie in den Bereichen Tierschutz, Gesundheitsweisen und genetische Ressourcen) werden die Mittelansätze abgelehnt;

− insgesamt sieht der Haushaltsplanentwurf bei den Mitteln der Teil- rubrik 1a gegenüber 2002 einen Steigerungssatz von 1,2 % vor; unter- halb der Obergrenze der Rubrik 1a bleibt ein Spielraum von

2.548 Mio. Euro, um auf unvorhergesehene Ausgaben, Marktent- wicklungen und Schwankungen des Euro/Dollar-Kurses vorbereitet zu sein;

− Billigung des Haushaltsvorentwurfs der Kommission hinsichtlich der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums (Teilrubrik 1b);

b) Ausgaben für strukturpolitische Maßnahmen (Rubrik 2 der Finanziellen Vorausschau):

− Billigung des Haushaltsplanvorentwurfs hinsichtlich der Mittel für Verpflichtungen entsprechend den Schlussfolgerungen des

Europäischen Rates (Berlin);

(21)

− vorläufig Eintragung eines p.m.-Vermerks betreffend Mittel für Verpflichtungen für das Programm zur Umstrukturierung der spanischen und der portugiesischen Fischereiflotte, bis eine Lösung für die noch zu finanzierenden 27 Mio. Euro gefunden ist;

− lineare Kürzung der im HVE beantragten Mittel für Zahlungen um 525 Mio. Euro bei den Strukturfonds aufgrund des erheblichen Umfangs der unzureichenden Mittelinanspruchnahme in den letzten Jahren;

c) Ausgaben für interne Politikbereiche (Rubrik 3 der Finanziellen Vorausschau):

− Billigung der vorgeschlagenen Mittel für die im Mitentscheidungsverfahren beschlossenen Mehrjahresprogramme und Anpassung der Beträge für einige von ihnen entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates oder dem Stand der Beratungen des Rates;

− Begrenzung der Mittel für bestimmte Haushaltslinien, denen keine Mehrjahres- programme zugrunde liegen, insbesondere für die BA-Linien, sowie für

bestimmte Agenturen, sofern im HVE eine besonders starke Erhöhung vor- geschlagen wurde;

− Streichung von zwei vorbereitenden Maßnahmen (Sport und kulturelle Zusam- menarbeit) im HVE 2003;

− Erhöhung der Mittel für besondere jährliche Veranstaltungen betreffend die inter- nationalen Special Olympics im Jahr 2003;

− Schaffung eines Spielraums von 122 Mio. Euro unterhalb der Obergrenze der Rubrik 3, damit das Europäische Parlament seine Prioritäten setzen und gegebenenfalls noch entstehenden Bedarf decken kann;

(22)

d) Externe Politikbereiche (Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau):

− Billigung der von der Kommission vorgeschlagenen Mittel für die internationalen Fischereiabkommen;

− geringfügige Kürzung der Mittel, die Reduzierungen bei einer begrenzten Zahl von Haushaltslinien zur Folge hat;

− Aufstockung der Mittel des HVE für Osttimor und die GASP. In der ersten Lesung des Rates wird ein Betrag von 47,5 Mio. Euro für die GASP eingesetzt, bis im weiteren Verlauf des in Anhang III der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen Konzertierungsverfahrens eine Einigung über den in den Haus- haltsplan 2003 einzusetzenden endgültigen Betrag erzielt wird;

− Billigung der Beibehaltung der Mittel für die Heranführungsstrategie für die Mittelmeerländer in Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau, die jedoch in den Titel "Strategie zur Vorbereitung des Beitritts" aufgenommen werden;

− Schaffung eines Spielraums von 80 Mio. Euro, damit das Europäische Parlament seine eigenen Prioritäten festsetzen und gegebenenfalls noch entstehenden Bedarf decken kann;

e) Ausgaben für die Heranführungshilfe (Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau):

− Billigung des Haushaltsplanvorentwurfs hinsichtlich der Mittel für Verpflich- tungen;

(23)

− Kürzung der im HVE beantragten Mittel für Zahlungen in Höhe von 300 Mio.

Euro, um der unzureichenden Mittelinanspruchnahme während der letzten Jahre Rechnung zu tragen.

4. VERWALTUNGSAUSGABEN

a) Abgesehen von den Punkten, über die in der Konzertierungssitzung eine Einigung erzielt wurde, ging der Rat bei seinen Beratungen über die Verwaltungsausgaben der Organe von folgenden Grundsätzen aus:

1) Einhaltung der bestehenden Obergrenze der Rubrik 5 der Finanziellen Voraus- schau und kontrollierter Anstieg der Verwaltungsausgaben (Versorgungsregelung nicht inbegriffen), so dass ein ausreichender Spielraum unterhalb der Obergrenze dieser Rubrik verbleibt, um auf etwaige künftige Bedürfnisse eingehen zu können.

Dieser Spielraum soll im Laufe des gegenwärtigen Haushaltsverfahrens insbeson- dere die Einsetzung von Verwaltungsmitteln für 2003 in den Einzelplan VIII des Haushalts für den Datenschutzbeauftragten der Europäischen Gemeinschaften ermöglichen, wobei hierfür innerhalb des belassenen Spielraums ein Betrag von 2,5 Mio. Euro vorgesehen ist;

2) Festsetzung der Verwaltungsmittel nach folgendem Ansatz:

− Berücksichtigung der für die einzelnen Organe unerlässlichen Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung. In diesem Rahmen ermöglicht das für die Bei- trittsvorbereitung vorgeschlagene Haushaltsvolumen die Schaffung von neuen Planstellen oder die Einsetzung von Mitteln für Hilfskräfte für alle Organe, wobei den Mittelanträgen im Sprachenbereich besondere Aufmerk- samkeit gewidmet wurde;

(24)

− Aufteilung der Kosten für die Beitrittsvorbereitung. Den mit hohen Kosten für die Beitrittsvorbereitung konfrontierten Organen wurde ein über 3,5 % hinausgehender Steigerungssatz zugebilligt;

− Übertragung bestimmter Ausgaben auf das folgende Jahr, insbesondere im Bereich Immobilien, Informatik und Stellenanhebungen. In diesem Zusam- menhang wurden der Rat, der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen ersucht, bestimmte Ausgaben im Immobilien- bereich aufzuschieben;

− Abschlag von 0,5 % auf die laufenden Ausgaben der Organe wegen der aus der interinstitutionellen Zusammenarbeit erwachsenden größeren Effizienz;

− Begrenzung der laufenden Ausgaben der Organe, indem ein zusätzlicher Abschlag von 0,5 % auf die unterbreiteten Mittelanträge vorgeschlagen wird und indem keine Schaffung neuer Planstellen im Rahmen der laufenden Verwaltung und auch keine Umwandlung oder Anhebung von Stellen vor- gesehen wird, die mit haushaltsmäßigen Auswirkungen für 2003 verbunden wäre;

3) Billigung des von der Kommission in ihrem Haushaltsplanvorentwurf vorgeschla- genen Betrags für die Ausgaben im Bereich Versorgungsbezüge.

b) Ausgehend von den Punkten, über die in der Konzertierungssitzung eine Einigung erzielt wurde, und den oben dargelegten Grundsätzen hat der Rat folgende Maßnahmen getroffen:

1) Er hat die Verwaltungsmittel aller Organe (einschließlich des Europäischen Parlaments) auf insgesamt 5 364,52 Mio. Euro festgesetzt, was gegenüber den Mittelansätzen für 2002 einen Anstieg um 3,6 % bedeutet.

(25)

2) Im Rahmen der Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung wurden insgesamt 311 neue Dauerplanstellen bewilligt, von denen 236 auf den Rat, 53 auf den Gerichts- hof, 14 auf den Rechnungshof, 7 auf den Wirtschafts- und Sozialausschuss und 1 auf den Bürgerbeauftragten entfallen.

Die Stellenumwandlungen und Stellenanhebungen sowie die technischen Anpassungen des Personalbestands, die im Rahmen der laufenden Ausgaben akzeptiert wurden, sind in den jeweiligen Abschnitten für jedes Organ angegeben.

3) Für die Finanzierung der Veröffentlichung des Besitzstands der Gemeinschaft wurde ein Betrag in Höhe von 29 Mio. Euro vorgesehen. Für die Kommission wurden 11 Mio. Euro in eine Reserve für die Beitrittsvorbereitung (einschließlich des Besitzstands) eingesetzt. Für den Rat wurden 18 Mio. Euro in eine spezielle, ausschließlich zur Finanzierung der Veröffentlichung des Besitzstands bestimmte Reserve eingesetzt. Die in diese spezielle Reserve eingesetzten Mittel werden ent- sprechend den Ergebnissen des gezielten, massiven Mitteleinsatzes (frontloading) auf den Haushalt der Kommission übertragen.

4) Der Rat hat unterhalb der Obergrenze der Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau einen Spielraum von 16 Mio. Euro vorgesehen, so dass - insbesondere für den Europäischen Datenschutzbeauftragten - ein etwaiger neuer Bedarf berücksichtigt werden kann.

(26)

I. ANSATZ DER EINNAHMEN

1. Der Rat hat den Entwurf des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 auf der Grundlage des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 1 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften aufgestellt; dessen Inkrafttreten am 1. März 2002 bedeutet unter anderem, dass im vorliegenden Haushalts- planentwurf das neue europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) auf die Berechnung der BSP-Grundlagen angewandt wird.

Der Gesamtbetrag der Einnahmen, die zur Finanzierung der im Entwurf des Haushalts- plans vorgesehenen Ausgaben notwendig sind, beläuft sich auf 1,01 % des BSP der Gemeinschaft.

Die Deckung des Entwurfs des Haushaltsplans 2003 ist durch folgende Einnahmen vor- gesehen.

in Euro Herkunft der Einnahmen Entwurf 2003

1. Agrarabschöpfungen 879.825.000

2. Abgaben für Zucker und Isoglukose 546.600.000

3. Zölle 10.713.900.000

4. MWSt-Eigenmittel 24.121.259.065

5. Eigenmittel auf der Grundlage des BSP 59.901.960.576

6. Verfügbare Überschüsse -

7. Sonstige Einnahmen 828.094.242

Insgesamt 96.991.638.883

(27)

FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS

Mittelansätze, die im Haushaltsjahr 2003 gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel

der Gemeinschaften zu decken sind

AUSGABEN Beträge in Euro

A. Einzelplan III - Kommission (Teil B)

1. Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie

(Teileinzelplan B1) 44.814.850.000

2. Strukturmaßnahmen, Struktur- und Kohäsionsausgaben, Finanzmechanismus, sonstige

landwirtschaftliche und regionale Maßnahmen, Verkehr und Fischerei (Teileinzelplan B2) 33.174.939.000 3. Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Kultur, audiovisueller Bereich, Information,

soziale Dimension und Beschäftigung (Teileinzelplan B3) 849.407.000

4. Energie, Euratom-Sicherheitsüberwachung und Umwelt (Teileinzelplan B4) 243.682.000 5. Verbraucherschutz, Binnenmarkt, Industrie und transeuropäische Netze, Raum der Freiheit,

der Sicherheit und des Rechts (Teileinzelplan B5) 1.122.553.000

6. Forschung und technologische Entwicklung (Teileinzelplan B6) 3.650.000.000

7. Außenpolitische Maßnahmen (Teileinzelplan B7) 7.362.899.000

8. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Teileinzelplan B8) 50.000.000

9. Garantien, Reserven (Teileinzelplan B0) 358.782.000

Einzelplan III Teil B insgesamt 91.627.112.000

B. Einzelplan III - Kommission (Teil A) 3.510.789.153

Einzelplan III insgesamt 95.137.901.153

C. Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII und VIII (übrige Organe) 1.853.737.730

Gesamtbetrag der Ausgaben 96.991.638.883

EINNAHMEN Beträge in Euro

Verschiedene Einnahmen (Titel 4 bis 9) 828.094.242

Verfügbarer Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr p.m.

Überschuss aus den MWSt- und den BSP-Eigenmitteln für

frühere Haushaltsjahre p.m.

Eigenmittelüberschuss der Währungsreserve des Europäischen

Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft p.m.

Gesamtbetrag der Einnahmen 828.094.242 Durch die Eigenmittel im Sinne von Artikel 2 des Beschlusses

2000/597/EG, Euratom zu deckende Mittelansätze

96.163.544.641

(28)

FINANZIERUNG DES HAUSHALTS Haushaltsjahr 2003

in Euro Gemäß Beschluss 2000/597/EG, Euratom zu finanzierende Ausgaben 96.163.544.641

Zölle, Agrarabschöpfungen und Zucker- und Isoglukose-

abgaben (siehe Tabelle 7) 12.140.325.000

_____________

Zu finanzierender Restbetrag: 84.023.219.641

(29)

TABELLE 1

Berechnung der Begrenzung der einheitlichen Bemessungsgrundlagen für die Mehrwertsteuer (MWSt) gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c

des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

in Euro

Mitgliedstaaten 1 % der MWSt- Bemessungs- grundlage (ohne

Begrenzung)

1 % des BSP Begren- zungssatz

(in %)

1 % des BSP x Begrenzungssatz

1 % der begrenzten MWSt- Bemessungsgrund-

lage

Mitgliedstaaten mit begrenzter

MWSt- Bemessungs-

grundlage

(1) (2) (3) (4) (5)1 (6)

Belgien Dänemark Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Finnland Schweden Vereinigtes Königreich

1.116.191.000 730.050.000 10.309.805.000 824.477.000 4.096.591.000 7.580.995.000 629.806.000 5.468.706.000 147.406.000 2.351.034.000 1.078.511.000 829.802.000 593.753.000 1.135.907.000 8.926.011.000

2.829.922.000 1.930.268.000 21.797.721.000 1.510.135.000 7.150.028.000 15.707.572.000 1.135.927.000 13.258.098.000 218.115.000 4.755.977.000 2.216.719.000 1.307.729.000 1.438.285.000 2.580.856.000 17.996.849.000

50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50

1.414.961.000 965.134.000 10.898.860.500 755.067.500 3.575.014.000 7.853.786.000 567.963.500 6.629.049.000 109.057.500 2.377.988.500 1.108.359.500 653.864.500 719.142.500 1.290.428.000 8.998.424.500

1.116.191.000 730.050.000 10.309.805.000 755.067.500 3.575.014.000 7.580.995.000 567.963.500 5.468.706.000 109.057.500 2.351.034.000 1.078.511.000 653.864.500 593.753.000 1.135.907.000 8.926.011.000

Griechenland Spanien

Irland

Luxemburg

Portugal

Insgesamt 45.819.045.000 95.834.201.000 47.917.100.500 44.951.930.000

1 Die heranzuziehende Bemessungsgrundlage darf 50 % des BSP nicht überschreiten.

(30)

TABELLE 2

Aufteilung der MWSt-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c

des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 13)

in Euro

Mitgliedstaaten 1 % der begrenzten

MWSt- Bemessungs-

grundlage

Höchstsatz des Mehrwert- steuerabrufs

(in %)

Einheitlicher Satz der MWSt-

Eigenmittel (in %)

MWSt-Eigenmittel zum einheitlichen

Satz

(1) (2) (3) (4) = (1) x (3)

Belgien Dänemark Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Finnland Schweden Vereinigtes Königreich

1.116.191.000 730.050.000 10.309.805.000 755.067.500 3.575.014.000 7.580.995.000 567.963.500 5.468.706.000 109.057.500 2.351.034.000 1.078.511.000 653.864.500 593.753.000 1.135.907.000 8.926.011.000

0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75

0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189 0,536601189

598.949.417 391.745.698 5.532.253.617 405.170.118 1.918.356.761 4.067.970.927 304.769.889 2.934.514.139 58.520.384 1.261.567.639 578.730.284 350.864.468 318.608.566 609.529.046 4.789.708.112

INSGESAMT 44.951.930.000 24.121.259.065

(31)

TABELLE 3

Bestimmung des einheitlichen Satzes und Aufteilung der unter Zugrundelegung des Bruttosozialprodukts gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d

des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom abzuführenden Eigenmittel (Kapitel 14)

in Euro

Mitgliedstaaten 1 % des BSP Auf die zusätzliche Bemessungsgrundlage zu

erhebender einheitlicher Satz

Einnahmen gemäß der zusätzlichen Bemessungsgrundlage zum

einheitlichen Satz

(1) (2) (3) = (1) x (2)

Belgien Dänemark Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Finnland Schweden Vereinigtes Königreich

2.829.922.000 1.930.268.000 21.797.721.000 1.510.135.000 7.150.028.000 15.707.572.000 1.135.927.000 13.258.098.000 218.115.000 4.755.977.000 2.216.719.000 1.307.729.000 1.438.285.000 2.580.856.000 17.996.849.000

0,62505831

1.768.866.170 1.206.529.991 13.624.845.936 943.922.381 4.469.184.184 9.818.147.894 710.020.574 8.287.083.895 136.334.586 2.972.762.790 1.385.578.559 817.406.836 899.011.944 1.613.185.405 11.249.079.431

INSGESAMT 95.834.201.000 59.901.960.576

59.901.960.576

1 Berechnung des Satzes : --- = 0,625058277221928 95.834.201.000

(32)

TABELLE 4

Unter Zugrundelegung des BSP abzuführende Eigenmittel - Finanzierung der Reserven Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6

des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 14)

in Euro

Mitgliedstaaten Kredit- und Kreditgarantiereserve

Soforthilfereserve BSP-Einnahme ohne Reserven

BSP-Einnahme zum einheitlichen Satz

(1) (2) (3) (4) = (1) + (2) + (3)

Belgien Dänemark Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Finnland Schweden Vereinigtes Königreich

6.407.870 4.370.759 49.357.173 3.419.440 16.190.004 35.567.084 2.572.111 30.020.674 493.884 10.769.089 5.019.377 2.961.127 3.256.748 5.843.903 40.750.757

6.407.870 4.370.759 49.357.173 3.419.440 16.190.004 35.567.084 2.572.111 30.020.674 493.884 10.769.089 5.019.377 2.961.127 3.256.748 5.843.903 40.750.757

1.756.050.430 1.197.788.473 13.526.131.590 937.083.501 4.436.804.176 9.747.013.726 704.876.352 8.227.042.547 135.346.818 2.951.224.612 1.375.539.805 811.484.582 892.498.448 1.601.497.599 11.167.577.917

1.768.866.170 1.206.529.991 13.624.845.936 943.922.381 4.469.184.184 9.818.147.894 710.020.574 8.287.083.895 136.334.586 2.972.762.790 1.385.578.559 817.406.836 899.011.944 1.613.185.405 11.249.079.431

INSGESAMT 217.000.000 217.000.000 59.467.960.576 59.901.960.576

% von 1% des BSP

0,0023 0,0023 0,6205 0,6251

(33)

TABELLE 5

Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs (Haushaltsjahr 2002)

gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 15)

in Euro

Bezeichnung Koeffizient Betrag

1. Anteil des Vereinigten Königreichs an den nicht

begrenzten MWSt-Zahlungen 19,41 %

2. Anteil des Vereinigten Königreichs an den zurechenbaren

Gesamtausgaben 8,76 %

3. (1) - (2) 10,65 %

4. Zurechenbare Ausgaben insgesamt 76.696.823.549

5. (3) x (4) 8.166.644.119

6. 0,66 x (5) = ursprünglicher Betrag 5.389.985.118

7. Vorteil für das Vereinigten Königreich 1 311.835.284

8. Grundermäßigung für das VK = (6) - (7) 5.078.149.835

9. Windfall-Gewinne bie den TEM 2

45.079.614 10. Ausgleichsbetrag für das VK = (8) - (9) 5.033.070.221

1 Hierbei handelt es sich um den Vorteil, der dem Vereinigten Königreich aus dem neuen Eigenmittelsystem - im Vergleich zum alten System - erwächst (dank der Einführung der BSP-Einnahme und der Begrenzung der MWSt-Grundlagen).

2 Hierbei handelt es sich um Gewinne, die sich für das Vereinigte Königreich aus der

Anhebung des Prozentsatzes der traditionellen Eigenmittel ergeben, die die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten einbehalten.

(34)

TABELLE 6

Berechnung der Finanzierung des Korrekturbetrags für das Vereinigte Königreich (Kapitel 15)

in Euro

Zu finanzierender Korrekturbetrag für das Vereinigte Königreich : -5.033.070.221 Mitgliedstaaten Anteile an

der BSP- Grundlage

Anteile ohne Vereinigtes Königreich

Anteile ohne Deutschland, die

Niederlande, Österreich, Schweden und das

Vereinigte Königreich

3/4 des Anteils Deutschlands,

der Niederlande,

Österreichs und Schwedens in

der Spalte 2

Spalte 4 aufgeteilt nach

Schlüssel von Spalte 3

Finanzie- rungs- schlüssel

Anwendung des Schlüssels

auf den Korrektur- betrag in Euro

(1) (2) (3) (4) (5) (6) = (2) +

(4) + (5)

(7)

Belgien Dänemark Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Finnland Schweden Vereinigtes Königreich

2,95 2,01 22,75 1,58 7,46 16,39 1,19 13,83 0,23 4,96 2,31 1,36 1,50 2,69 18,78

3,64 2,48 28,00 1,94 9,19 20,18 1,46 17,03 0,28 6,11 2,85 1,68 1,85 3,32 0,00

6,09 4,15 0,00 3,25 15,38 33,79 2,44 28,52 0,47 0,00 0,00 2,81 3,09 0,00 0,00

-21,00

-4,58 -2,14

-2,49

1,84 1,25 0,00 0,98 4,65 10,21 0,74 8,62 0,14 0,00 0,00 0,85 0,93 0,00 0,00

5,47 3,73 7,00 2,92 13,83 30,39 2,20 25,65 0,42 1,53 0,71 2,53 2,78 0,83 0,00

275.544.428 187.946.732 352.367.653 147.039.136 696.185.399 1.529.418.10 110.603.174 1.290.917.21 21.237.466 76.882.003 35.834.025 127.331.227 140.043.230 41.720.425 0

INSGESAMT 100,00 100,00 100,00 -30,21 30,21 100,00 5.033.070.221

Anm.: Die Beträge wurden bis zur 15. Dezimalstelle berechnet.

(35)

TABELLE 7

Finanzierung des Gesamthaushaltsplans aufgeschlüsselt nach Art der Eigenmittel und Mitgliedstaaten - Zusammenfassung

in Euro

Mitgliedstaaten Agrarzölle, netto (75 %)

Zucker- und Isoglucoseabgaben,

netto (75 %)

Zölle netto (75 %) Traditionelle Eigenmittel insgesamt, netto

(75 %)

MWSt-Eigenmittel zum einheitlichen

Satz

BSP-Eigenmittel, ohne Reserven

BSP-Eigenmittel, Reserven

Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs, MWSt- und BSP-Eigenmittel

Eigenmittel insgesamt

(1) (2) (3) (4)=(1)+(2)+(3) (5) (6) (7) (8) (9)=(4)+(5)+(6)+(7)+(8)

Belgien 19.275.000 32.025.000 987.000.000 1.038.300.000 598.949.417 1.756.050.430 12.815.740 275.544.428 3.681.660.015

Dänemark 4.650.000 17.400.000 218.700.000 240.750.000 391.745.698 1.197.788.473 8.741.518 187.946.732 2.026.972.421

Deutschland 118.875.000 142.125.000 2.352.975.000 2.613.975.000 5.532.253.617 13.526.131.590 98.714.346 352.367.653 22.123.442.206

Griechenland 7.875.000 8.925.000 134.325.000 151.125.000 405.170.118 937.083.501 6.838.880 147.039.136 1.647.256.635

Spanien 28.575.000 23.175.000 701.850.000 753.600.000 1.918.356.761 4.436.804.176 32.380.008 696.185.399 7.837.326.344

Frankreich 80.175.000 139.950.000 1.022.475.000 1.242.600.000 4.067.970.927 9.747.013.726 71.134.168 1.529.418.106 16.658.136.927

Irland 600.000 5.850.000 126.525.000 132.975.000 304.769.889 704.876.352 5.144.222 110.603.174 1.258.368.637

Italien 44.625.000 51.900.000 1.066.350.000 1.162.875.000 2.934.514.139 8.227.042.547 60.041.348 1.290.917.217 13.675.390.251

Luxemburg 225.000 0 16.500.000 16.725.000 58.520.384 135.346.818 987.768 21.237.466 232.817.436

Niederlande 158.700.000 58.650.000 1.238.025.000 1.455.375.000 1.261.567.639 2.951.224.612 21.538.178 76.882.003 5.766.587.432

Österreich 6.750.000 14.850.000 167.550.000 189.150.000 578.730.284 1.375.539.805 10.038.754 35.834.025 2.189.292.868

Portugal 25.350.000 1.275.000 112.500.000 139.125.000 350.864.468 811.484.582 5.922.254 127.331.227 1.434.727.531

Finnland 4.875.000 4.425.000 89.100.000 98.400.000 318.608.566 892.498.448 6.513.496 140.043.230 1.456.063.740

Schweden 13.125.000 10.800.000 276.000.000 299.925.000 609.529.046 1.601.497.599 11.687.806 41.720.425 2.564.359.876

Vereinigtes Königreich

366.150.000 35.250.000 2.204.025.000 2.605.425.000 4.789.708.112 11.167.577.917 81.501.514 -5.033.070.221 13.611.142.322

Insgesamt 879.825.000 546.600.000 10.713.900.000 12.140.325.000 24.121.259.065 59.467.960.576 434.000.000 0 96.163.544.641

(36)

2. Der Gesamtbetrag der notwendigen Eigenmittel für die Finanzierung der im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Ausgaben entspricht 1,0034 % des BSP der Gemeinschaft.

3. Die "traditionellen" Eigenmittel (Agrarabschöpfungen, Zölle sowie Zucker- und Isoglukose- abgaben) belaufen sich auf 12.140,325 Mio. Euro.

4. Die gemeinschaftliche MWSt-Bemessungsgrundlage beläuft sich 2003 auf

44.951,93 Mio. Euro (bei einem Satz von 1 %), wobei berücksichtigt ist, dass die BSP- Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten generell auf 50 % begrenzt bleibt (was bei der MWSt-Bemessungsgrundlage von fünf Mitgliedstaaten (GR,E,IRL,L und P)) auch tatsächlich zur Anwendung gebracht werden musste. Der einheitliche Abrufsatz beträgt 0,5366 %.

5. Was die zusätzliche Einnahme anbelangt, so liegt der aus dem Haushaltsplanentwurf resultie- rende einheitliche Satz ohne Reserven bei 0,6205 % 1.

6. Die nicht unter die Eigenmittel fallenden Einnahmen belaufen sich auf 828,09 Mio. Euro.

7. In Titel 4 (Sonstige von der Gemeinschaft erhobene Abgaben, Abzüge und Gebühren) sind die Artikel 400, 401 und 403 entsprechend den personalpolitischen Beschlüssen angepasst worden.

8. Der Rat hat ferner die Schaffung neuer Linien, wie von der Kommission vorgeschlagen, sowie die technischen Änderungen des Eingliederungsplans gebilligt.

1 Es sei daran erinnert, dass die Mittel, die für die Finanzierung der 434 Mio. Euro an Reserve- mitteln für die Soforthilfe und für Kreditgarantien notwendig sind, erst bei Inanspruchnahme

(37)

II. ANSATZ DER AUSGABEN

EUROPÄISCHES PARLAMENT - (Einzelplan I)

In Euro, einschließlich Reserve H 2002

+ BNH 1 bis 3/02

Voranschlag 2003

HE 2003 Differenz

(3)-(1)

(1) (2) (3) in Euro in %

1.035.000.000 1.051.644.375 1.051.644.375 16.644.375 1,61

Gemäß dem "Gentlemen's Agreement" hat der Rat den Voranschlag des Europäischen Parlaments, der gegenüber dem Haushaltsplan 2002 einen Anstieg um 1,61 % aufweist, ohne Änderung in den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2003 übernommen.

(38)

RAT - (Einzelplan II)

In Euro, einschließlich Reserve H 2002

+ BNH 1 bis 3/02

Voranschlag 2003 HE 2003 Differenz

(3)- (1)

(1) (2) (3) in Euro in %

401.882.000 448.593.000 430.013.000 1 28.131.000 7,0

(1) In Titel 10 wurde ein Betrag von 18.000.000 zur Deckung der Ausgaben für die Veröffent- lichung des Besitzstands der Gemeinschaft aufgenommen.

Der Rat ist übereingekommen, für seinen Einzelplan ein Gesamtvolumen von 430,13 Mio. Euro einzusetzen. Der Anstieg im Vergleich zu 2002 beläuft sich auf insgesamt 28,13 Mio. Euro, d.h.

+ 7,0 %.

Gemäß dem bei allen Organen angewandten Ansatz wurde eine Reihe von Kürzungen gegenüber dem Haushaltsplanvorentwurf sowie eine Pauschalkürzung um 1 % bei den laufenden Ausgaben, von denen sich 0,5 % aus der verstärkten interinstitutionellen Zusammenarbeit ergeben, vorge- nommen.

Für die laufenden Tätigkeiten des Rates wurden keine neuen Planstellen vorgeschlagen. Durch eine Erhöhung des Pauschalabschlags konnten alle für die Laufbahnentwicklung beantragten Stellen- umwandlungen finanziert werden.

Bei den Ausgaben im Rahmen der Beitrittsvorbereitung hat der Rat Kürzungen in dem Bestreben vorgenommen, einen gemäßigten Steigerungssatz beizubehalten, dabei jedoch die erforderlichen Mittel für die Schaffung von 236 neuen Planstellen zu bewilligen. Ferner hat er angemessene Mittel für den sich daraus ergebenden Gebäudebedarf bewilligt. Allerdings hat er beschlossen, die

ursprünglich für 2003 vorgesehene Zahlung von 8,5 Mio. Euro für den Erwerb des LEX-Gebäudes auf die kommenden Jahre zu verschieben.

(39)

Der Rat hat in Titel 10 (Sonstige Ausgaben) ein neues Kapitel 10 3 (Vorläufig eingesetzte Mittel:

Veröffentlichung des Besitzstands der Gemeinschaft) mit einer Mittelausstattung in Höhe von 18 Mio. Euro eingesetzt. Diese vorläufig eingesetzten Mittel sind für einen spezifischen, genau abgegrenzten Zweck bestimmt. Ferner verpflichtet sich der Rat im Einvernehmen mit dem anderen Teil der Haushaltsbehörde, die Veröffentlichung des Besitzstands soweit wie möglich durch vor- gezogene Rückzahlungen im Rahmen des Haushaltsplans 2002 (in Form von Sammelmittelüber- tragungen zwischen Organen und gegebenenfalls eines Berichtigungs- und Nachtragshaushalts) zu finanzieren.

(40)

GERICHTSHOF - (Einzelplan IV)

In Euro, einschließlich Reserve H 2002

+ BNH 1 bis 3/02

Voranschlag 2003

HE 2003 Differenz

(3) - (1)

(1) (2) (3) in Euro in %

147.951.626 156.499.800 151.637.022 3.685.396 2,49

1. Der Rat ist übereingekommen, für den Haushaltsplan 2003 eine Mittelausstattung von insge- samt 151,64 Mio. Euro, d.h. 2,49 % mehr als im Haushaltsplan 2002, vorzusehen. Dieser Betrag liegt um 4,86 Mio. Euro unter dem Voranschlag des Gerichtshofs, was einer Kürzung um 3,11 % entspricht.

2. Gemäß den allgemeinen Kriterien, die horizontal bei den laufenden Ausgaben angewandt worden sind, wurde eine globale Kürzung um 1 % (1,5 Mio. Euro) bei diesen Ausgaben vor- genommen.

3. Was die vom Gerichtshof im Rahmen seines laufenden Haushaltsplans beantragten neuen Planstellen, Stellenanhebungen und Stellenumwandlungen anbelangt, so hat der Rat nur die haushaltsneutralen Stellenumwandlungen akzeptiert.

4. In Bezug auf die im Rahmen der Beitrittsvorbereitung beantragten neuen Planstellen hat der Rat der Bewilligung der erforderlichen Mittel für die Schaffung von 40 LA- und

13 C-Planstellen zugestimmt.

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