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Bleibt das Personal als wichtigste Ressource

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I 170/2002 FIN 19. Februar 2003 47C

Interpellation

0463 von Escher, Seedorf (GFL)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 02.09.2002

Ressourcen gefährdet?

Die Handlungsfähigkeit des Kantons wird gespiesen durch zwei Hauptquellen: die Einnahmen und das Personal. In finanzieller Hinsicht wird der Kanton noch lange Zeit nicht Vorreiter werden können. Bleibt das Personal als wichtigste Ressource.

Alle bisherigen Sparpakete wurden vom Personal mitgetragen. Der Service Public war bisher immer gewährleistet. Die laufende Strategische Aufgabenüberprüfung soll gemäss Aussagen des Regierungsrates massgeblich durch einen schmerzhaften Personalabbau einhergehen. Die eigene bisherige und zukünftige Arbeit der Angestellten wird dadurch stark in Frage gestellt. Beim Personal herrscht eine riesige Verunsicherung. Aber auch eine gut spürbare Resignation. Wie noch nie werden wir Grossräte angegangen und nehmen Kenntnis von diesem lähmenden Arbeitsklima.

Insbesondere wird geklagt darüber, dass niemand weiss, was auf sie zukommt. In einer solchen Situation ist es für das verbleibende Personal zentral, zu wissen, was auf es zukommt, welche Varianten im Raum stehen, welche Begleitmassnahmen geplant sind, z.B. unter welchen Umständen ein vorzeitiger Ruhestand in Frage kommt etc.

Im Moment besteht eine grosse Gefahr, dass viele Angestellte daran sind zu kündigen, sei es dass sie als qualifizierte, flexible Angestellte eine neue Herausforderung suchen, sei es dass sie für sich die innere Kündigung ausgesprochen haben. Für den Staat hat das verheerende Folgen.

Ich bitte den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

Wie hält es der Regierungsrat mit der Kommunikation nach innen?

Wie wird die Verunsicherung des Personals aufgefangen?

Was macht der Regierungsrat gegen die innere Kündigung?

Welche Massnahmen sind geplant, um allfällige Kündigungen so sozialverträglich wie möglich zu gestalten (Sozialplan, vorzeitiger Ruhestand, Umschulung etc)?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 09.09.2002

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Antwort des Regierungsrates

Die Personalpolitik des Kantons Bern wird seit Jahren von der Sanierung des Finanzhaushaltes geprägt. Der Regierungsrat hat immer versucht, aus der Palette der Massnahmen jene auszuwählen, deren Auswirkungen für das Personal am verträglichsten erschienen. Trotzdem haben die Sanierungsmassnahmen im Personalbereich Spuren hinterlassen. Immerhin sind rund 45 Prozent der Ausgaben Personalkosten. Wenn der Staatshaushalt saniert werden soll, muss dieser Ausgabenposten angegangen werden. In Fortsetzung der Haushaltsanierung hat der Regierungsrat Anfang 2002 - gestützt auf die vom Grossen Rat in der Novembersession 2001 überwiesene Motion der Finanzkommission - eine strategische Aufgabenüberprüfung beschlossen (SAR). Dies mit dem Ziel, das Dienstleistungsangebot des Kantons auf ein Niveau zu reduzieren, das der Kanton nachhaltig finanzieren kann.

Die Massnahmen des vom Regierungsrat am 4. September 2002 zu Handen des Grossen Rates verabschiedeten SAR-Berichtes haben grundsätzlich einen Abbau von 565 Stellen zur Folge. Der Stellenabbau verteilt sich auf das Kantonspersonal (184 Stellen), die Lehrkräfte (166 Stellen) und den subventionierten Bereich (215 Stellen) und soll gestaffelt bis 2006 umgesetzt werden. Im Gegensatz zu ersten Schätzungen (Abbau von rund 2000 Stellen) fällt der Stellenabbau geringer aus. Insgesamt betroffen sind 1,4 Prozent von rund 42'000 Stellen, also je 0,35 Prozent pro Planjahr. Im Rahmen der SAR-Debatte in der Novembersession 2002 des Grossen Rates wurden einige Massnahmen durch Planungserklärungen beeinflusst. Im Bereich des Kantonspersonals bleiben die bisherigen Erkenntnisse über die zeitliche Verteilung und den Umfang des Stellenabbaus weiterhin gültig. Hingegen hat der Grosse Rat Massnahmen zurückgewiesen, die bei den Lehrkräften den Abbau von 40 Stellen und im subventionierten Bereich von 180 Stellen bedeutet hätten. Der Regierungsrat hat diese Planungserklärungen zur Kenntnis genommen und prüft deren Umsetzung. Angesichts der vom Grossen Rat geforderten Kompensationen müssen allenfalls neue Sparmassnahmen geplant werden. Die entsprechenden Auswirkungen auf die Stellensituation können heute noch nicht abgeschätzt werden.

Eventuell ergibt sich eine zeitliche Verschiebung des Stellenabbaus. Angesichts der Personalfluktuation geht der Regierungsrat davon aus, dass ein Grossteil des Abbaus durch natürliche Abgänge realisiert werden kann. Es ist die Absicht des Regierungsrats, diesen Stellenabbau sozialverträglich umzusetzen. Möglichst viele der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen durch die interne Stellenvermittlung beim Kanton oder extern eine neue Beschäftigung finden.

Ohne die einschneidenden Korrekturmassnahmen im Rahmen der strategischen Aufgabenüberprüfung (SAR) können die hoch gesteckten Ziele und Vorgaben von Regierung und Parlament betreffend Schuldenstabilisierung und Schuldenabbau nicht erreicht werden. Es ist deshalb Ausdruck politischer Verantwortung und eine moralische Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen, dass der Regierungsrat den mit SAR eingeschlagenen finanzpolitischen Kurs einhält. Der Grosse Rat hat mit der Kenntnisnahme des SAR-Berichtes sowie der Genehmigung des Voranschlages 2003 und des Finanzplanberichtes 2004-2006 zum Ausdruck gebracht, dass er die finanzpolitischen Zielsetzungen des Regierungsrates akzeptiert und eine Fortsetzung der Schuldensanierung erwartet.

Zu Fragen 1 und 2

Da die Fragen 1 und 2 in engem Zusammenhang stehen, werden sie nachfolgend gemeinsam beantwortet.

Ein Veränderungsprozess löst oft - insbesondere wenn er mit einem Stellenabbau verbunden ist - Unsicherheiten und Ängste bei den Mitarbeitenden aus. Um diese Verunsicherung in Grenzen zu halten, war es seit Beginn und während des Prozesses der strategischen Aufgabenüberprüfung SAR ein Anliegen des Regierungsrates, die

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rasch und stufengerecht über den Verlauf der Arbeiten zu informieren.

Zwischen Januar und September 2002 wurde das Kantonspersonal über die Entwicklung der Arbeiten zur strategischen Aufgabenüberprüfung SAR insgesamt fünfmal ausführlich informiert. Dies geschah mittels der Sofortinformation „BE-Info: FLASH“. Vertieft auf das Thema der strategischen Aufgabenüberprüfung eingegangen wurde des Weitern in einem ausführlichen Hintergrundgespräch mit dem Finanzdirektor, das im Oktober 2002 in der Personalzeitschrift „BE-info“ publiziert wurde. Aber auch in den direktions- und amtseigenen Personalzeitschriften (z.B. Stras-senverkehrsamt, Universitäre Psychiatrische Dienste, Psychiatriezentrum Münsingen, Kantonspolizei) wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Arbeiten zur strategischen Aufgabenüberprüfung auf dem Laufenden gehalten.

Das leitende Kader der Kantonsverwaltung wurde im Mai und im September 2002 an zwei speziellen Informationsveranstaltungen vom Finanzdirektor und vom Regierungspräsidenten resp. von der Regierungspräsidentin über den SAR-Prozess und die Ergebnisse des SAR-Berichtes informiert. Der SAR-Bericht selbst ist dem Personal und der Öffentlichkeit im Internet zugänglich. Verschiedentlich haben auch in einzelnen Direktionen und Ämtern Informationsveranstaltungen stattgefunden; dabei wurden die relevanten Informationen auf die jeweiligen Bedürfnisse des eigenen Personals adaptiert und mittels eigenen Kommunikationskanälen weiterverbreitet. Die von SAR-Massnahmen betroffenen Dienststellen wurden jeweils prioritär informiert.

Über die Konsequenzen des Stellenabbaus und die zur Umsetzung des Stellenabbaus vorgesehenen flankierenden Massnahmen hat der Regierungsrat das Personal und die Verwaltungseinheiten im Februar 2003 ausführlich in Kenntnis gesetzt.

Zu Frage 3

Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Interpellantin, dass die Motivation ein entscheidendes Element für die Qualität der vom Personal erbrachten Leistungen darstellt.

Die Anforderungen an die staatliche Aufgabenerfüllung und die vielfältigen anstehenden Veränderungsprozesse in allen Politikbereichen können nur bewältigt werden, wenn der Kanton Bern über kompetentes und motiviertes Personal verfügt. Der Regierungsrat hat deshalb in den letzten Jahren einen starken Akzent auf die Entwicklung einer modernen Personalpolitik gesetzt. Er bietet heute Arbeits- und Anstellungsbedingungen an, die gegenüber anderen öffentlichen Verwaltungen und der Privatwirtschaft insgesamt wettbewerbsfähig sind. Das Lohnniveau, die Arbeitszeitregelung (ab 1. Januar 2002 Jahresarbeitszeit möglich), die Pensionskassenleistungen und die insgesamt immer noch hohe Beschäftigungssicherheit halten einem Quervergleich stand. Der Kanton Bern bietet seinem Personal neben einem ausgebauten Angebot an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten eine Vielfalt an interessanten und herausfordernden Arbeitsplätzen an. Gerade unter den gegebenen problematischen finanziellen Rahmenbedingungen wird die Aufrechterhaltung der Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber sowie seiner Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt eine über die nächste Legislaturperiode hinaus zu verfolgende übergeordnete Zielsetzung bleiben. Angesichts der finanziellen Situation des Kantons ist das „Machbare“ aber stets vom „Wünschbaren“ zu trennen.

Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass die Mehrheit der Mitarbeitenden seine Bemühungen um zukunftsträchtige Lösungen anerkennt und den Kanton als verlässlichen Arbeitgeber sieht. Mit der Personalumfrage 2001 erhielt das Personal die Gelegenheit, sich direkt zu den Arbeits- und den Anstellungsbedingungen zu äussern. Die Ergebnisse der Personalumfrage zeigten eine überdurchschnittlich hohe Arbeitszufriedenheit und ein überdurchschnittlich hohes Commitment (Zugehörigkeitsgefühl zum Arbeitgeber Kanton).

86 Prozent der Befragten sind mit ihrer Arbeitssituation insgesamt zufrieden. Gute Noten

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erteilten die Kantonsangestellten den Arbeitsinhalten und dem Arbeitsklima. Kritisch äusserte sich das Personal hingegen zur Entlöhnung, der Arbeitsbelastung und den beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Die geäusserte Kritik muss ernst genommen werden, aber es gilt auch, die einzelnen Kritikpunkte auf ihre objektive Berechtigung hin zu untersuchen. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Ergebnisse der Umfrage in einem zentral geführten Prozess als Projekt (Contenta) zu vertiefen und daraus allenfalls personalpolitische Massnahmen abzuleiten. Die Projektarbeiten sind im Gange. Es wird auch hier darum gehen, einen optimalen Weg zwischen den Wünschen der Mitarbeitenden und den finanziellen Möglichkeiten des Arbeitgebers zu finden. Die Positionen der Sozialpartner werden auch bei diesen Fragen mitberücksichtigt.

Zu Frage 4

Instrumente zur Umsetzung des vorgesehenen Stellenabbaus liegen bereits vor, und zwar in Form der Stellenvermittlungsverordnung (StvV) sowie der zentralen Personalkoordinationsstelle für verwaltungsinterne Stellenvermittlung (ZPS). Die ZPS wird vom Personalamt betrieben und

• unterstützt die Linienverantwortlichen durch die Koordination von verschiedenen Aktivitäten zur internen oder externen Stellenvermittlung (Evaluation von geeigneten Stellensuchenden, Aufnahme von Kontakten, Vereinbarung von Bewerbungsgesprächen, Vermittlung von Schnuppertagen und Versuchszeiten etc.) und

• begleitet sowie berät die von einer Stellenaufhebung betroffenen Personen (Bewerbungs- und Standortbestimmungsseminare, Begleitung zur Verarbeitung des Kündigungsschocks, Gruppen- oder Einzeloutplacements, Coachings etc.). Primäres Ziel ist in jedem Fall die Vermittlung einer Weiterbeschäftigung. Bei Nicht- Vermittelbarkeit kann als ultimo ratio eine Sonderrente (Regelung 56/16) gewährt werden.

Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen der ZPS und auf die Analyse der SAR-Folgen für das Personal werden bestehende Abläufe, Regelungen und Strukturen sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten punktuell optimiert. Ziel ist es, den Direktionen und der Staatskanzlei diejenigen Instrumente bereitzuhalten, die zur Umsetzung des Stellenabbaus notwendig und nützlich sind.

Auch die Erziehungsdirektion und die Gesundheits- und Fürsorgedirektion halten für die Umsetzung des Stellenabbaus bei den Lehrkräften sowie im subventionierten Bereich flankierende Massnahmen bereit, die mit jenen für das Kantonspersonal vergleichbar sind.

Die Erziehungsdirektion hat für die betroffenen Lehrkräfte entsprechende Massnahmen in einem Merkblatt festgehalten. Für eine erste berufliche Standortbestimmung sowie bei Fragen in Zusammenhang mit dem Stellenabbau steht für direkt betroffene Lehrkräfte eine neutrale Anlaufstelle bereit. Neben dem Angebot eines Stellenbulletins für Dozierende im Internet, Workshops sowie Coachings werden auch individuelle Weiterbildungen finanziell unterstützt. Diese Massnahmen wurden bereits mit Erfolg beim Abbau auf der Sekundarschulstufe II (Verkürzung der Ausbildung an den Gymnasien) sowie bei der Schliessung der Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute Biel und Langenthal eingesetzt.

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion will, wie dies auch bei den Spitalschliessungen im Laufe des Jahres 2000 der Fall war, in unterstützender Funktion flankierende Massnahmen anbieten. Ein Massnahmenplan, der bereits mit Erfolg eingesetzt wurde und situativ je nach betrieblichen Bedürfnissen angepasst werden kann, steht bereit. Das Ziel ist die Weiterbeschäftigung der betroffenen Personen, die allenfalls auch mit Weiterbildungsmassnahmen (Aufqualifizierung) erreicht werden soll.

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Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass der Stellenabbau höchstens 0,35 Prozent der Stellen pro Planjahr betrifft. Diese geringe Zahl lässt erwarten, dass nur wenige Einzelfälle schwierig zu lösen sein werden und den Einsatz der in der Antwort auf Frage 4 geschilderten Instrumente erforderlich machen werden.

An den Grossen Rat

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