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Archiv "Anistreplase versus Streptokinase" (14.03.1991)

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diese Gegebenheiten sind jedoch ge- wiß keine Hindernisse für eine er- folgreiche Therapie.

Dr. med. Bernhard Kleineidam Nervenarzt — Psychotherapie Altenhainer Straße

Postfach 12 40

W-6240 Königstein/Ts.

Herr Kollege Tölle beschreibt zunächst Mißstände anhand ihm be- kannter Beispiele, in denen Kliniken unter dem Schild der Psychosomatik zum Beispiel Depressionen oder Al- koholismus behandeln, ohne dafür hinreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu haben. Solche Ein- richtungen mag es wohl geben, aber Herr Kollege Tölle bemerkt selbst,

„aber von einzelnen Erfahrungen dieser Art sollte man nicht auf die Gesamtheit schließen und nicht ge- gen ein Fach polemisieren", das will ich dann auch trotz mir vieler be- kannter Mißstände in psychiatri- schen Kliniken unterlassen.

Zu 1. Ich stimme zu, daß ein ge- ringer Teil von 10 bis 20 Prozent auch ambulant behandelt werden könnte, wenn hinreichende ambulante Be- handlungsmöglichkeiten bestünden, was aber in vielen Gegenden nicht zu- trifft, da die Psychotherapeuten sich leider nicht nach Versorgungsnot- wendigkeiten niederlassen, sondern häufig in den Gegenden ihrer Ausbil- dungsinstitute hängen bleiben.

Zu 2. Gerade in der Kosten/Nut- zenrechnung von Wittmann (1) zeigt sich, daß sich Kosten sparen lassen, zumal es sich um ein Klientel handelt, das zu 40 Prozent über zehn Jahre und zu 45 Prozent über fünf Jahre an ihrem Hauptsymptom leidet, und wovon 45 Prozent in ambulanter nervenärztli- cher Behandlung waren und gehäufte stationäre Aufenthalte hinter sich hatten. Es besagt sehr viel, wenn man mit einem relativ kleinen Ausgaben- faktor (etwa 0,5 Prozent der stationä- ren Behandlungskosten) chronische Krankheitsverläufe unterbrechen und Kosten reduzieren kann. Ich wür- de es sehr begrüßen, wenn solche Ko- sten-/Nutzen-Rechnungen auch in anderen medizinischen Disziplinen verlangt würden, denn dann würde

deutlich werden, daß es sich bei der Mittelverteilung um politische Ent- scheidungen handelt.

Zu 3. Diesem Punkt ist nichts hinzuzufügen. Er entspricht auch den einschlägigen Empfehlungen der entsprechenden Fachgremien.

Zu 4. Trotz der anzustrebenden regionalen Versorgung werden über- regionale psychosomatische Fachkli- niken ihre Berechtigung behalten. Es ist vor allem die Vielfalt des thera- peutischen Angebotes, die ein maß- geschneidertes individuelles Thera- pieangebot ermöglicht, wie es auf- grund der Personalsituation in einer kleinen regionalen Abteilung un- ter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nie möglich sein kann. Gerade in kleinen Kommunen dürften psycho- somatische Abteilungen auf Akzep- tanzprobleme stoßen, aufgrund der noch immer bestehenden Vorbehal- te und des Schamgefühls gegenüber allem, was mit der Vorsilbe „Psycho"

beginnt. Nicht zuletzt soll auch der psychotherapeutische Milieuwechsel nicht unerwähnt bleiben, und ich denke dabei nicht an das Reizklima deutscher Mittelgebirge. Für zusätz- liche Argumente verweise ich auf un- sere Publikation (2).

Herr Kollege Kleineidam be- schreibt die wichtige Grenzziehung zwischen kurativer und rehabilitati- ver Medizin, wobei sich nach meinen Einschätzungen in Zukunft mit Si- cherheit eine Akzentverschiebung von der Akutmedizin zur Rehabilita- tionsmedizin ergeben wird. Herr Kleineidam weist mit Recht darauf hin, daß es schwierig für die Rehabi- litationsmedizin ist, sich von dem Kur-Image zu befreien. Dies kann nur durch mehr Öffentlichkeitsar- beit geschehen.

Literatur

1. Wittmann, W.: „Zielsetzung, Modelle und Bewertungsmöglichkeiten des Erfolgs rehabi- litativer Maßnahmen der gesetzlichen Ren- tenversicherung". Vortrag auf dem Bundes- kongreß für Rehabilitation 1987, Kongreßbe- richt, Seite 223-231

2. Lamprecht, R; Mark, N.; Neun, H.; Sandweg, R.: „Psychosomatische Rehabilitation". Van- denhoeck & Ruprecht, 1990 (im Druck)

Prof. Dr. F. Lamprecht Ärztlicher Direktor der Psychosomatischen Klinik Dr.-Schröder-Weg 12 W-7542 Schömberg/Calw

FÜR SIE REFERIERT

Anistreplase versus

Streptokinase

Bei einer randomisierten Dop- pelblindstudie erhielten 128 Patien- ten, deren akuter Myokardinfarkt maximal sechs Stunden zurücklag, entweder 30 E Anistreplase über fünf Minuten oder 1,5 106 E Strepto- kinase über eine Stunde, jeweils in- travenös. Nach 90 Minuten und 24 Stunden wurde die Gefäßdurchgän- gigkeit angiographisch kontrolliert.

Bei 55 Prozent der Anistreplase- und 53 Prozent der Streptokinase-Patien- ten waren nach 90 Minuten die Arte- rien, deren Verschluß den Infarkt ausgelöst hatte (TIMI-Grad 2-3) wieder durchgängig. Nach 24 Stun- den lag die Durchgängigkeit bei 81 Prozent beziehungsweise 87,5 Pro- zent. Die Zeit bis zum Therapiebe- ginn hatte (innerhalb der 6-Stunden- Grenze) keinen signifikanten Ein- fluß auf die Wiedereröffnungsrate.

In beiden Behandlungsgruppen trat innerhalb von 24 Stunden in je einem Fall ein erneuter Verschluß auf, und klinische Anzeichen für eine Reoc- clusion nach 24 Stunden bis zum Zeitpunkt der Entlassung fanden sich bei weiteren drei der Streptoki- nase- und zwei der Anistreplasebe- handlungsgruppe.

Die Autoren kommen zu dem Schluß, daß Anistreplase (Komplex- verbindung aus Streptokinase mit acyliertem humanen Lys-Plasmi- nogen) und Streptokinase gleiche Durchgängigkeitsraten bewirken, und daß der Hauptvorteil der Ani- streplase in der Verabreichung als Bolus liegt, was besonders außerhalb der Klinik die Handhabung erleich- tert. nkl

Hoog, N. J., J. D. Gemmill, J. M. Bums, W.

K. Lipson, A. P. Rae, F. G. Dunn, W. S.

Hillis: Angiographic Patency Study of Ani- streplase versus Streptokinase in acute myocardial infarction. Lancet 1990; 335:

254-8.

Dr. W. S. Hillis, University Department of Medicine and Therapeutics, Stobhill Ge- neral Hospital, Glasgow, G21 3 UW, UK.

II

Schlußwort

Dt. Ärztebl. 88, Heft 11, 14. März 1991 (69) A-889

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