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Archiv "Nadelstichverletzungen: Sicherheitsprodukte bevorzugen" (02.02.2007)

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A220 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 5⏐⏐2. Februar 2007

A K T U E L L

Das Land Niedersachsen hat am 16.

Januar die künftigen Träger für die acht zum Verkauf stehenden Lan- deskrankenhäuser (LKH) ausge- wählt. Das Kabinett hat fünf Bietern den Zuschlag erteilt. Der geschätzte Erlös beträgt 107 Millionen Euro.

Eine Einspruchsfrist läuft bis März, danach werden die Krankenhäuser endgültig abgegeben. „Wir stellen die Landeskrankenhäuser optimal für die Zukunft auf und schaffen da- mit langfristig eine schnelle, fle- xible und wohnortnahe Struktur der psychiatrischen Grundversorgung in Niedersachsen“, sagte Sozialmi- nisterin Mechthild Ross-Luttmann zu den Plänen der Landesregierung.

Für die rund 6 000 Beschäftig- ten ist vorerst gesorgt: Sie bleiben für die nächsten zehn Jahre unkünd- bar. Arbeitnehmerverbände kritisier- ten dennoch den Verkauf der LKH.

Verdi befürchtet weiteren Druck auf die Löhne und sieht Nachteile für die Patienten. Zudem dürften Auf-

gaben wie die Versorgung psychisch kranker Menschen nicht ohne Wei- teres privaten Betreibern überlassen werden.

Das ist bei vier Landeskranken- häusern der Fall: Die Standorte Osnabrück und Hildesheim werden von der Ameos-Krankenhausgesell- schaft übernommen, die Standor- te in Göttingen und Tiefenbrunn gehören künftig zur Asklepios- Gruppe. Für die verbleibenden vier LKH wurden öffentlich-rechtliche und freigemeinnützige Träger ge- funden.

Die Einrichtungen, in denen aus- schließlich Patienten im Maßregel- vollzug untergebracht sind, werden aus Sicherheitsgründen nicht ver- kauft. Damit bleiben weiterhin vier Standorte in der Trägerschaft des

Landes. sun

Eine flächendeckende Umstellung auf Sicherheitsprodukte, die Stich- und Schnittverletzungen im Kran- kenhaus vermeiden, haben Klinik- vertreter beim Workshop „Nadel- stichverletzungen“ des Bundesver- bandes Medizintechnologie am 24.

Januar in Köln gefordert. Wichtig sei es, eine Bewusstseinsänderung bei den Klinikmitarbeitern herbei- zuführen. Diese müssten zudem besser in die Sicherheitsprodukte eingewiesen werden. Hintergrund der Forderungen ist, dass mit der Neufassung der Technischen Regel für „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen“ seit August 2006 die Arbeitgeberpflichten zum Schutz vor Nadelstichverletzungen verbindlicher festgeschrieben wur- den. Ziel ist es, den Infektions-

schutz für das medizinische Perso- nal in Deutschland zu verbessern.

Bei der Arbeit im deutschen Ge- sundheitswesen ereignen sich bis zu 500 000 Schnitt-, Stich- und Kratzverletzungen jährlich. Zu den schlimmsten Folgen gehören Infek- tionserkrankungen, wie Hepatitis B und C oder HIV. Ein „grundsätz- licher Einsatz“ muss bei Tätigkeiten erfolgen, bei denen Körperflüssig- keiten in infektionsrelevanter Men- ge übertragen werden können, wie etwa bei der Blutentnahme. zyl NADELSTICHVERLETZUNGEN

Sicherheitsprodukte bevorzugen

PATIENTENVERFÜGUNGEN

Koalition will klare gesetzliche Regelung

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich in die Debatte um die gesetz- liche Regelung von Patientenverfü- gungen eingeschaltet. „Der Gesetz- geber sollte sich darauf beschrän- ken, eventuell notwendige verfah- rensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Re- gelung verzichten“, sagte BÄK-Prä- sident Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe der „Berliner Zeitung“. Es sei illusorisch zu glauben, dass Ver- fügungen alle denkbaren Fälle er- fassen könnten. Vielmehr müsse sich jeder Patient zu jeder Zeit si- cher sein, dass Ärzte konsequent für sein Leben einträten. Zuvor hatten die Koalitionsspitzen bei einer ge- meinsamen Klausurtagung von Union und SPD angekündigt, klare gesetzliche Regelungen zu schaf- fen. Dazu sollen fraktionsübergrei- fende Gruppenanträge den Abge- ordneten ermöglichen, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit zu entscheiden, ob sie eher das Selbst- bestimmungsrecht des Patienten oder eher den Schutz des Lebens in den Vordergrund stellen wollen. Für März oder April ist eine erste Debat- te darüber im Bundestag geplant.SR

Zitat der Woche

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz? Das ist wie mit Hundekuchen, da ist auch kein Hund drin.

Wolfgang Firnhaber, Verwaltungsleiter des Klinikums Memmingen NIEDERSACHSEN

Verkauf von acht Landeskrankenhäusern

Foto:ddp Foto:bvmed

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