• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Die Struktur des Gesundheitsamtes der Zukunft" (02.05.1974)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Die Struktur des Gesundheitsamtes der Zukunft" (02.05.1974)"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen THEMEN DER ZEIT

Im Interesse der Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung des Öffent- lichen Gesundheitsdienstes haben sich die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Mi- nister und Senatoren der Län- der (Gesundheitsministerkonferenz) und die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder in den letzten Jahren (seit 1970) intensiv mit den Problemen einer Neuordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes befaßt. Inzwi- schen hat eine Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten eine „Richtlinie für Ländergesetze über das Ge- sundheitswesen"*) erarbeitet, der die Gesundheitsministerkonferenz im Dezember 1972 zugestimmt hat.

Auf Grund dieser Richtlinie sollen in den Bundesländern möglichst einheitliche Rechtsnormen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ge- schaffen werden, die das Gesetz über die Vereinheitlichung des Ge-

sundheitswesens von 1934 ablösen sollen. Da in der „Richtlinie für Ländergesetze über das Gesund- heitswesen" nur die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes als Aufgaben einer modernen Ge- sundheitsfachverwaltung geregelt werden konnten, wurde die Arbeits- gruppe darüber hinaus beauftragt, zur Weiterentwicklung des öffent- lichen Gesundheitsdienstes Grund- sätze für die Struktur der Ge- sundheitsfachverwaltung auf der unteren Verwaltungsebene (Ge- sundheitsamt) zu erarbeiten. Diese wurden im Oktober 1973 vorge- legt.

Die Struktur des Gesundheitsamtes wird bestimmt von der Funktion. >

*) Hopf, E. J. Die Richtlinie für Länder- gesetze über das Gesundheitswesen, Schriftenreihe aus dem Gebiete des öf- fentlichen Gesundheitswesens, Heft 35, G. Thieme Verlag, Stuttgart 1974 (in Vorbereitung)

mentarium zur Beurteilung von Maßnahmen der Bestellungen für nötige Bücher und Zeitschriften.

Hier ist das Vertrauen in die Per- son des Bibliothekleiters unbedingt notwendig. Er hat die Auswahl des Sachbedarfs allein nach realen Be- dürfnissen vorzunehmen. Es ist die Entlastung großer Bibliotheken (Universitätsbibliotheken usw.) und die enge Zusammenarbeit mit die- sen anzustreben. Dabei kann es, trotz großen Wirkungskreises, zu einer relativ sparsamen Bewirt- schaftung kommen. Sage niemand, das sei nicht möglich! Es wird schon durch die eintretende Raum- knappheit, welche in dem jährlich wachsenden Bestand an Büchern und Zeitschriften ihre Hauptursa- che hat, bedingt.

Eine gut geführte Krankenhausbi- bliothek ist imstande, Zugkraft aus- zuüben, Freude beim Studium zu vermitteln und konzentrierte Arbeit zuzulassen. Man weiß heute: Kran- kenhausbibliotheken sind nicht überflüssig, sondern notwendig. Ihr einziges Ziel ist: Ärzte und Pflege- personal beruflich zu qualifizieren und dafür Sorge zu tragen, daß die Hinwendung zum kranken und pfle- gebedürftigen Mitbürger immer durch ein stets aktualisiertes Wis- sen fundiert ist. Darum ist unserer Bibliothek auch eine Sonderabtei- lung für das gesamte Pflegeperso- nal angegliedert.

Um Wissen und Erfahrungen aus- zutauschen, sollte von Zeit zu Zeit ein Meinungsaustausch der Leiter von Krankenhausbibliotheken — auch über die nationalen Grenzen hinaus — stattfinden. Es gilt, die Worte des Frankfurter Stadtrates und Dezernenten für das Gesund- heitswesen, Gerhardt, ernst zu neh- men: „Alle unsere Bemühungen müssen von der Überlegung getra- gen sein: Was nützt dem Patien- ten? Diesem Ziel ist alles unter- zuordnen."

Peter Meurer

Leiter der Zentralbibliothek im Städtischen Krankenhaus 623 Frankfurt am Main-Hoechst Gotenstraße 6-8

Die Struktur des

Gesundheitsamtes der Zukunft

Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Ernst-Johannes-Hopf

Die Probleme des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, insbesondere der zunehmende Mangel an qualifizierten Ärzten, haben in den letz- ten Jahren vermehrt auch das Interesse der ärztlichen Standesorga- nisationen gefunden. So haben sich die Deutschen Ärztetage 1972 und 1973 mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst befaßt und Ent- schließungen verabschiedet. Der Öffentliche Gesundheitsdienst, ne- ben der ambulanten ärztlichen Versorgung und dem Krankenhaus- wesen eine der drei tragenden Säulen unseres Gesundheitswesens, wurde auf diese Weise verstärkt der deutschen Ärzteschaft als Pro- blem bewußt gemacht. Zur Frage der weiteren Entwicklung des Öf- fentlichen Gesundheitsdienstes wird in diesem Aufsatz die Ärzte- schaft über Initiativen informiert, die die für das Gesundheitswesen verantwortlichen obersten Landesbehörden ergriffen haben.

1336 Heft 18 vom 2. Mai 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

Gesundheitsamt der Zukunft

Die Organisation hat sich an den Maßstäben der Funktion zu orien- tieren.

Bei der Erarbeitung der Grundsät- ze für Funktion und Organisation des Gesundheitsamtes ist die Ar- beitsgruppe von folgendem Leit- gedanken ausgegangen:

Zur Erfüllung seiner Funktion als wirkungsvolle Gesundheitsfachver- waltung braucht der Öffentliche Gesundheitsdienst der Zukunft

~ leistungsfähige, funktionsge- rechte Gesundheitsämter mit

I> einer ihrer Bedeutung entspre-

chenden Stellung im Gesundheits- wesen eines großräumigen Wir- kungsbereiches,

I> einer fachlich-differenzierten

Gliederung,

I> einer Optimierung ärztlicher

Gutachtertätigkeiten und medizi- nisch-technischer Leistungen;

~ als ausführende und koordinie- rend wirkende Stelle mit dem not- wendigen Überblick und Sachver- stand,

~ im Interesse des einzelnen Bür- gers und

~ zur Sicherung des umfassenden Gesundheitsschutzes der Bevölke- rung.

Die Grundsätze für die Funktion weisen dem Gesundheitsamt eine wesentliche Stellung im Gesund- heitswesen mit bedeutungsvollen Wechselwirkungen zu allen Ein- richtungen und Personen des Ge- sundheitswesens zu. Es hat die ihm durch Rechts- oder Verwaltungs- vorschriften zugewiesenen Aufga- ben selbst durchzuführen, soll aber auch lenkend-koordinierend (zum Beispiel im gesundheitlichen Um- weltschutz) wirken. Im Bereich der Gesundheitshilfe, zum Beispiel für Behinderte, wird es in Zukunft noch mehr als bisher Anlaufstelle sein in partnerschaftlicher Wechselbezie- hung zur freipraktizierenden Ärzte- schaft. Dies sollte durch entspre-

chende Überweisungen geschehen.

ln Relation zu den Änderungen in der sozialen Umwelt und den Ent- wicklungen der Wissenschaft und Technik sind nicht nur die Aufga- ben des Gesundheitsamtes ständig anzupassen und fortzuentwickeln, sondern es sind auch die Fachbe- reiche auszubauen und - wenn notwendig - neue einzurichten.

Um eine fachlich differenzierte, leistungsfähige Einrichtung zu schaffen, muß deren Wirkungsbe- reich großräumig sein. Mit dem Be- griff "Wirkungsbereich" soll zum Ausdruck gebracht werden, daß das Gesundheitsamt im Gegensatz etwa zum Einzugsbereich eines Krankenhauses nach außen wirkt.

Dieser großräumige Wirkungsbe- reich kann nicht allein von der Be- völkerungszahl abhängig sein, son- dern muß einem ausgewogenen Verhältnis von Bevölkerungszahl, Bevölkerungsdichte, Entfernung und Wirtschaftsstruktur entspre- chen. Bevölkerungszahlen allein sollten daher als Bezugsgröße nicht festgelegt werden.

Entscheidend für die Funktion ei- nes modernen Gesundheitsamtes ist seine bauliche, räumliche, appa- rative und personelle Ausstattung.

Diese muß den gesundheitlichen Bedürfnissen der im Wirkungsbe- reich ansässigen Bevölkerung ge- recht werden. Sie ist dem jeweili- gen Stand der Wissenschaft anzu- passen. Dazu werden noch Min- destnormen zu entwickeln sein.

Die Organisationsgrundsätze ge- hen davon aus, daß das Gesund- heitsamt die Basis, das heißt die untere Behörde der Gesundheits- fachverwaltung bildet. Seine Orga- nisationsform muß der Funktion als wesentlicher Einrichtung für die Si- cherung des umfassenden Gesund- heitsschutzes der Bevölkerung an- gepaßt werden. Im großräumigen Bereich sind genügend Außenstel- len einzurichten, um eine ortsnahe Betreuung der Bevölkerung sicher- zustellen. Dazu wird es auch not- wendig sein, daß unter Berücksich- tigung des Kosten-Nutzen-Effektes Schwerpunktaufgaben durch Über-

1338 Heft 18 vom 2. Mai 1974 DEUTSCHES ARZTEBLATT

einkunft verschiedener Träger ei- nem bestimmten Gesundheitsamt zugewiesen werden können. Ge- dacht ist hierbei an die Beratung in besonderen hygfenisch-techni- schen Fragen oder in anderen Fachfragen, zum Beispiel Gesund- heitserziehung, Psychohygiene, Be- hinderungen.

ln Übereinstimmung mit seiner Funktion und Aufgabenstellung ist das Gesundheitsamt in genügend große Teilbereiche zu gliedern.

ln den Organisationsgrundsätzen wurde dieser Begriff gewählt, um die Bezeichnung Abteilung zu ver- meiden, weil insbesondere die kommunalen Gesundheitsämter als Teile der Stadt- und Kreisverwal- tungen bereits Abteilungen dieser Verwaltungseinheiten sind. Dar- über hinaus wird es notwendig sein, daß die Teilbereiche, die sich im übrigen an den Aufgabengrup- pen der "Richtlinie für Länderge- setze über das Gesundheitswesen"

orientieren, untergliedert werden. Teilbereiche und Untergliederun- gen sind von qualifizierten Fach- leuten zu leiten, die jeweils über den · notwendigen spezifischen Sachverstand verfügen. So wird es in Zukunft erforderlich werden, daß neben Ärzten auch Apotheker, Ge- sundheitsingenieure, Lebensmittel- chemiker, Sozialarbeiter, Tierärzte, Verwaltungsbeamte und Zahnärzte Leiter von Teilbereichen oder Un- tergliederungen sind. Lebensmittel-

chemiker und Tierärzte werden vor

allem für die Aufgaben der Lebens- mittelüberwachung benötigt, Ge- sundheitsingenieure für die tech- nisch-hygienischen Aufgaben des gesundheitlichen Umweltschutzes.

Dabei ist selbstverständlich, daß wegen der gleichzeitigen Beteili- gung mehrerer wissenschaftlicher Disziplinen ein kooperativer Füh- rungsstil im Gesundheitsamt der Zukunft praktiziert werden muß. Auch sollen diese Mitarbeiter im Gesundheitsamt im Rahmen grund- sätzlicher Weisungen fachlich selb- ständig sein. Dem Leiter des Ge- sundheitsamtes, dem Amtsarzt, kommt unbeschadet seiner sonsti-

(3)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Gesundheitsamt der Zukunft

gen Verpflichtung und seiner End- verantwortung die Rolle des Koor- dinators zu.

In ihrer 32. Sitzung am 15. und 16.

November 1973 in Berlin hat die Gesundheitsministerkonferenz den Grundsätzen für Funktion und Or- ganisation des Gesundheitsamtes zugestimmt. Die Konferenz hat gleichzeitig den Standpunkt vertre- ten, daß Aufgaben und Organisa- tion aller für Behörden und Körper- schaften tätigen ärztlichen Unter- suchungsstellen neu geordnet wer- den müssen. Sie hat sich dabei be- zogen auf die Diskussionen zur Zu- sammenfassung der sozialärztli- chen Dienste, die zur Zeit im Rah- men der Weiterentwicklung der ge- setzlichen Krankenversicherung ge- führt werden. In diese Diskussion hat sich in jüngster Zeit auch das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT einge- schaltet, indem es Experten zur Frage der Zusammenfassung der sozialärztlichen Dienste zu Wort kommen ließ**). Nach überwiegen- der Auffassung der befragten Ex- perten sprechen mehr Gründe ge- gen als für eine Zusammenfassung der sozialärztlichen Dienste.

Entsprechend dem Auftrag der Ge- sundheitsministerkonferenz soll die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder ge- meinsam mit der Arbeitsminister- konferenz zunächst einmal eine Bestandsanalyse vorlegen, um zum derzeitigen Ist-Zustand überhaupt eine genaue Aussage machen zu können und daraus Folgerungen für eine Weiterentwicklung zu zie- hen. Dabei ist zu prüfen, auf wel- che Weise eine sach- und fachge- rechte Rationalisierung im Bereich des sozialmedizinischen Gutach- tenwesens im weiteren Sinne mög- lich ist. Diese Rationalisierung soll sowohl dem zu Untersuchenden zugute kommen als auch eine fi- nanzielle Entlastung der öffentli- chen Hand durch eine Optimierung medizinischer Untersuchungs- und Begutachtungstätigkeiten mit sich bringen. Die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder wird die hierfür erfor- derlichen Vorarbeiten in Verbin-

dung mit der Arbeitsministerkonfe- renz durchführen.

Die Entschließung der Gesund- heitsministerkonferenz und die Grundsätze für die Struktur des Gesundheitsamtes haben folgen- den Wortlaut:

„Entschließung zur Neuordnung des Rechts des Öffentlichen Ge- sundheitsdienstes

In ihrer Sitzung am 15.116. Novem- ber 1973 in Berlin hat die Konfe- renz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senato- ren der Länder den von der Arbeitsgemeinschaft der Leiten- den Medizinalbeamten vorgelegten Grundsätzen für Funktion und Or- ganisation des Gesundheitsamtes nach § 1 Abs. 3 Ziffer 1 der Richtli- nie für Ländergesetze über das Ge- sundheitswesen in der Fassung vom 14. Dezember 1972 zuge- stimmt. Die Konferenz sieht in den Grundsätzen das Strukturmodell für das Gesundheitsamt der Zu- kunft als einer wesentlichen Ein- richtung des Gesundheitswesens in seinem Wirkungsbereich.

Die für das Gesundheitswesen zu- ständigen Minister und Senatoren der Länder werden sich dafür ein- setzen, daß die Grundsätze in ihren Ländern verwirklicht werden.

Sie sind im übrigen der Auffassung, daß Aufgaben und Organisation al- ler für Behörden und Körperschaf- ten tätigen ärztlichen Untersu- chungsstellen neu geordnet wer- den müssen, und beauftragen die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder, die hierfür erforderlichen Vorarbeiten in Verbindung mit der Arbeitsmini- sterkonferenz durchzuführen.

Die für das Gesundheitswesen zu- ständigen Minister und Senatoren der Länder bitten die Bundesregie- rung, die sich entwickelnden Vor- stellungen der Gesundheitsmini- ster- und Arbeitsministerkonferenz in ihre Überlegungen bei der Neuordnung des sozialärztlichen

Dienstes mit einzubeziehen und keine gesetzlichen Regelungen vorzusehen, die eine präjudi- zierende Wirkung haben."

„Grundsätze für Funktion und Or- ganisation des Gesundheitsamtes nach § 1 Abs. 3 Ziffer 1 der Richtli- nie für Ländergesetze über das Ge- sundheitswesen in der Fassung vom 14. Dezember 1972

0 Funktion:

1. 1 Die zunehmende Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung in der modernen Leistungsgesell- schaft weist dem Gesundheitsamt eine wesentliche Stellung im Ge- sundheitswesen zu. Mehr als bisher erfordern die in steter Entwicklung befindlichen und vielfältigen Aufga- ben des Gesundheitswesens eine ausführende und koordinierend wirkende Stelle, bei der der not- wendige Überblick und Sachver- stand vorhanden sind.

1. 2 Die Aufgaben des Gesund- heitsamtes sind den Änderungen in der sozialen Umwelt und der Ent- wicklung der Wissenschaft und Technik ständig anzupassen und fortzuentwickeln.

1. 3 Zur Sicherung des umfassen- den Gesundheitsschutzes der Be- völkerung sind die Fachbereiche des Gesundheitsamtes entspre- chend den Erfordernissen der Ent- wicklung auszubauen und neue einzurichten.

1. 4 Der Wirkungsbereich des Ge- sundheitsamtes soll großräumig sein. Er muß dabei der Bevöl- kerungszahl, Bevölkerungsdichte, Entfernung und Wirtschaftsstruktur entsprechen.

1. 5 Das Gesundheitsamt muß bau- lich, räumlich, apparativ und perso- nell den gesundheitlichen Bedürf- nissen der im Wirkungsbereich an-

"*) DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, S. 53 u. S.

130 (1974)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 18 vom 2. Mai 1974 1339

(4)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Gesundheitsamt der Zukunft

sässigen Bevölkerung gerecht wer- den und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft angepaßt sein.

CD Organisation:

2. 1 Das Gesundheitsamt bildet die Basis der Gesundheitsfachverwal- tung. Die Organisation ist seiner Funktion als wesentlicher Einrich- tung für die Sicherung des umfas- senden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung anzupassen.

2. 2 Träger des Gesundheitsamtes können sein

— das Land

— eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis

— ein Zweckverband.

2. 3 Soweit es die ortsnahe Betreu- ung der Bevölkerung erfordert, sind entsprechende Außenstellen einzurichten.

2. 4 Auch ohne besondere Rechts- vorschrift kann es unter Berück- sichtigung des Kostennutzeffektes notwendig sein, Schwerpunktauf- gaben durch Übereinkunft ver- schiedener Träger einem bestimm- ten Gesundheitsamt zuzuweisen.

2. 5 Das Gesundheitsamt gliedert sich in folgende Teilbereiche

— Gesundheitsaufsicht

— Gesundheitsschutz

— Gesundheitshilfe

— amtliches Gutachtenwesen

— Verwaltung.

Untergliederungen sind möglich.

Ärzte, Apotheker, Gesundheitsinge- nieure, Lebensmittelchemiker, So- zialarbeiter, Tierärzte, Verwal- tungsbeamte und Zahnärzte als Leiter von Untergliederungen sind dem Amtsleiter unmittelbar unter- stellt."

„Bemerkungen

zu den Grundsätzen für Funktion und Organisation des Gesundheits- amtes

nach § 1 Abs. 3 Ziffer 1 der Richtli- nie für Ländergesetze über das Ge- sundheitswesen in der Fassung vom 14. Dezember 1972:

I> Zu 1. 1: Diese Formulierung schließt nicht aus, daß dem Ge- sundheitsamt Exekutivaufgaben ver- bleiben oder in Zukunft übertra- gen werden. Das Gesundheitsamt soll sowohl ausführend, das heißt im Sinne der Aufgabendurchfüh- rung selbst tätig werden, als auch lenkend-koordinierend wirken. Für verschiedene Gebiete, insbesonde- re im Bereich der Gesundheitshilfe wird es in Zukunft mehr noch als bisher Anlaufstelle sein.

I> Zu 1. 4: Die Großräumigkeit ist im Hinblick auf die notwendige Spezialisierung erforderlich. Um die Besetzung mit entsprechendem Fachpersonal und die Spezialein- richtungen zu rechtfertigen, sollte der Wirkungsbereich in der Regel zur Zeit etwa 300 000 Einwohner umfassen. Die erforderliche Bevöl- kerungsnähe ist gegebenenfalls durch organisatorische Maßnah- men sicherzustellen.

> Zu 1. 5: Die Einrichtungen des Gesundheitsamtes müssen dem Gesundheitszustand der Bevölke- rung im Wirkungsbereich und den Bedürfnissen der Volksgesund- heitspflege sowie besonderen epi- demiologischen Situationen ent- sprechen. Sie müssen funktionsge- recht weiterentwickelt werden und dem Fortschritt der Wissenschaft Rechnung tragen.

> Zu 2. 5: Die Gliederung der Teil- bereiche entspricht den Abschnit- ten der Richtlinie für Ländergeset- ze über das Gesundheitswesen in der Fassung vom 14. Dezember 1972. Das Gesundheitsamt der Zu- kunft erfordert wegen der gleich- zeitigen Beteiligung mehrerer wis- senschaftlicher Disziplinen einen kooperativen Führungsstil. Dabei kommt dem Leiter des Gesundheits-

amtes — unbeschadet seiner son- stigen Verpflichtungen und seiner Endverantwortung — die Rolle des Koordinators zu. Die Mitarbeiter im Gesundheitsamt sind im Rahmen grundsätzlicher Weisungen fach- lich selbständig."

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Ernst-Johannes Hopf, Leitender Ministerialrat,

Sozialministerium — Gesundheits- abteilung — des Landes Schleswig- Holstein, Vorsitzender der Länder- Arbeitsgruppe „Neuordnung des Rechts des Öffentlichen Gesund- heitsdienstes",

23 Kiel,

Brunswiker Straße 16-22

ECHO

Präjudizierte Fristenlösung?

„Die Zustimmung des Bun- destages zu einem Gesetz über ergänzende Maßnahmen zur Reform des § 218 StGB hat der Präsident der Bun- desärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Prof.

Dr. Hans Joachim Sewering, im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT vom 11. April 1974 als eine Präjudizierung der Fri- stenlösung bezeichnet. Denn nach derzeit noch geltendem Recht bleibe ein Schwanger- schaftsabbruch aus medizini- scher Indikation straffrei, weil er eine therapeutische Hand- lung darstelle und die Kosten somit von den Kassen getra- gen würden. Dies wäre der Fall, wenn es zu einer erwei- terten Indikation kommen sollte. Die jetzt beschlossene Kostenübernahme der Kran- kenkassen könne sich also nur auf Abtreibung ohne In- dikation beziehen."

(Katholische Nachrichten, In- formationsdienst, Nr. 15/16 vom 11. April 1974)

1340 Heft 18 vom 2. Mai 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Flufigeroll einen bevorzugten Grundwasserleiter bil det, der noch lange nach dem Verschwinden des ober irdischen Wasserlaufs durchflossen wird (Grahmann 1925), gewinnt

Nach der chilenischen Waldkarte (Clasificacion preliminar. Mit ihrer ver tikalen Amplitude beherrscht diese sommergriine Siid buche demnach durchaus auch die

Auf der thrakischen Ebene lassen sich acht deut lich ausgepragte und genetisch eigenstandige Bo denkomplexe verschiedenen Alters beobachten, von denen der eine an die

Als wichtigste Hindernisse der sprachlichen Ver- englischung schälen sich heraus: (1) Das Vorhandensein von Sprachinseln; (2) das Alter der Gruppe, das (a) die

„einen besonderen Charakter, durch eine Art eigener Geistessphäre, sie wenden andere Metho - den an, sie verlangen jede andere Menschen, Menschen von anderem Interesse, Menschen

So lässt sich bereits heute absehen, dass die Zahl der Entwick- lungsländer (etwa China und die Türkei) in den nächsten Jah- ren weiter abnehmen wird – also weniger Länder auf

Beim Fokus auf die USA wird allerdings häufig vergessen, dass auch andere Länder aktuell wenig Interesse an multilateralen Lösungen zeigen.. Das sture Beharren

Hinzugerechnet werden muß dabei noch die Zeit für Patienten- hausbesuche, die im Monat durch- schnittlich 31 Stunden, das sind 7,8 Stunden pro Woche oder 1,5 Stun- den pro