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Archiv "Psychotherapie-Richtlinien: KBV bekräftigt den Beschluß zur Behandlungsfrequenz" (28.06.1993)

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POLITIK DIE KBV INFORMIERT

Psychotherapie-Richtlinien

KBV bekräftigt den Beschluß zur Behandlungsfrequenz

Seit Ende vergangenen Jahres ist die Behandlungsfrequenz in der analytischen Psychotherapie auf höchstens drei Behandlungsstunden in der Woche begrenzt. Dieser Beschluß des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen hat zu verschiedenen kritischen Stellung-

nahmen von Ärzten, Ausbildungsinstituten und Fachgesellschaften geführt (siehe dazu unter Leserbriefe in diesem Heft). Die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung nimmt dies zum Anlaß, die Problema- tik in dem folgenden Beitrag nochmals abschließend zu behandeln.

D

er Arbeitsausschuß „Psycho- therapie-Richtlinien" hat sich intensiv in zwei Sitzun- gen im September und No- vember 1992 mit der hochfrequenten analytischen Langzeittherapie unter Hinzuziehung von Fachgesellschaf- ten und unabhängigen Sachverstän- digen auseinandergesetzt. Aufgrund der persönlichen Anhörung in der Sitzung vom 18. September 1992 und der ausführlichen Diskussion der er- gänzend vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen der Fachgesellschaf- ten in der Sitzung vom 17. November 1992 wurde dann die Beschlußvorla- ge erstellt, die dem Beschluß des Bundesausschusses vom 17. Dezem- ber 1992 zugrunde liegt.

Wie der Beschluß zeigt, konnten die von den Befürwortern einer hochfrequenten analytischen Psy- chotherapie vorgebrachten Argu- mente die Mitglieder des Arbeitsaus- schusses nicht überzeugen. Gemäß § 72 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V (SGB V) muß eine ausreichende, zweckmä- ßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten in der vertragsärzt- lichen Versorgung gewährleistet wer- den. Der Arbeitsausschuß mußte sich daher im Zusammenhang mit der hochfrequenten analytischen Psy- chotherapie ein Bild darüber ma- chen, ob der im Einzelfall bei einer hochfrequenten analytischen Psy- chotherapie sehr viel höhere Kosten- aufwand entsprechend dem Ge- sichtspunkt der Zweckmäßigkeit ge- rechtfertigt sei. Diese Klärung war insbesondere auch unter dem Aspekt angezeigt, daß nach den Statistiken einer großen Krankenkasse im Jahr 1991 Uberschreitungen der Höchst- grenze bei analytischer Psychothera-

pie von bis zu 19 Prozent der Be- handlungsfälle bei Erwachsenen zu verzeichnen waren.

Diese Überschreitungen konn- ten zwar nicht ausdrücklich mit einer hochfrequenten Psychotherapie in Verbindung gebracht werden, sind jedoch sicherlich in etlichen Fällen darauf zurückzuführen. Anläßlich der Sitzung des Arbeitsausschusses wurde vom Vorsitzenden der Deut- schen Psychoanalytischen Vereini- gung nämlich in diesem Zusammen- hang klargestellt, daß die hochfre- quente analytische Psychotherapie systemisch, das heißt im Regelfall zu einer Überschreitung der in den Psy- chotherapie-Richtlinien festgelegten Höchstgrenze des Kontingentes für analytische Psychotherapie, die bei 300 Stunden liegt, führe.

Kein Nachweis der Überlegenheit In den Stellungnahmen der Be- fürworter einer hochfrequenten Psy- chotherapie wurde bisher kein Weg gewiesen, wie der ausstehende Nach- weis zur Überlegenheit dieser beson- deren Therapieform erbracht werden kann. In diesem Zusammenhang sei auf die Übersichtsstudie von H.

Bachrach (J.Am.Psa.Assoc. 1991) verwiesen, die konstatiert, daß keine der darin untersuchten Studien in der Lage war, die höhere Effektivität der hochfrequenten analytischen Psychotherapie gegenüber anderen Behandlungsformen bezogen auf be- stimmte Patienten und bestimmte Krankheitsbilder nachzuweisen. Im übrigen sei auf die kontroverse Dis- kussion zur Frage spezifischer Indi-

kationen für hochfrequente analyti- sche Psychotherapie in den einschlä- gigen Veröffentlichungen verwiesen (Literatur bei der KBV).

Zu der von den Kritikern der Ergänzungen der Psychotherapie- Richtlinien geäußerten Behauptung, daß die hochfrequente Anwendung der psychoanalytischen Methode das Basisverfahren darstelle, von dem alle anderen Varianten mit Anwendung von mittlerer und niederer Frequenz abgeleitet seien, sei gesagt, daß mit Beginn der Richtlinien-Psychothe- rapie 1967 die Gutachter Anträge auf analytische Psychotherapie nur dann befürworten konnten, wenn drei, we- nigstens zwei Wochenstunden bean- tragt wurden. Dies macht deutlich, daß zum damaligen Zeitpunkt das Problem der hochfrequenten analyti- schen Psychotherapie mit vier und mehr Sitzungen in der Woche prak- tisch nicht bestand. Erst in den 80er Jahren hat die Anwendung hochfre- quenter analytischer Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung eine Rolle zu spielen begonnen.

Auch die These, daß die hochfre- quente analytische Psychotherapie den internationalen Standard darstel- le, ist nicht zutreffend. Ein großer Teil der Internationalen Psychoanaly- tischen Vereinigung (IPV) ist mit die- ser Form der analytischen Psycho- therapie nicht mehr identifiziert. Die Mitglieder der französischen psycho- analytischen Vereinigung führen seit Jahrzehnten mit einer Frequenz von unter vier Stunden in der Woche ana- lytische Psychotherapie durch. Auf- grund der dargelegten Sachlage sieht der Arbeitsausschuß „Psychothera- pie-Richtlinien" derzeit keinen weite- ren Handlungsbedarf. KBV Deutsches Ärzteblatt 90 , Heft 25/26, 28. Juni 1993 (27) A1-1871

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