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Archiv "SELBSTVERWALTUNG: Folgen nicht bedacht" (30.10.1992)

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die Interpretation der Unter- suchungsergebnisse. Die Vor- aussetzungen hierzu kann je- der erwerben, zum Beispiel durch einige Jahre ärztlichen Dienst in Kliniken nach dem Medizinstudium, durch Pra- xisvertretungen und andere Begegnungen zwischen Pa- tient und Arzt. Der innerärzt- liche Dialog ist nicht theore- tisch erlernbar, aber uner- setzlich in der Laboratori- umsdiagnostik.

Ebenso unverständlich ist das ständige Bemühen der

„finanziellen Seite" und der

„Kostensenkung", die beim Fachmann immer am besten funktioniert.

Mit der Gründung einer neuen Gesellschaft läßt sich weder Studium noch Berufs- ausübung ersetzen und Hete- rogenes nicht homogenisie- ren. Könnte nicht jeder „Schu- ster" bei seinen „Leisten"

bleiben?

Dr. med. Hermann Lom- mel, Manforter Straße 225, W-5090 Leverkusen 1 SCHWERBEHINDERTE

Zu dem Leserbrief „Wem dient die Bevorzugung?" von Dr. Paulus in Heft 38/1992, der sich auf Stel- lenausschreibungen bezog, bei de- nen Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt werden sollten:

Mit Leistungsvermögen befaßt?

Kollege Paulus ist offen- bar der Meinung, Schwerbe- hinderte seien generell unge- eignet für höhere Aufgaben.

Vielleicht schwebt ihm noch der Behinderte als Korbflechter und Bürstenbin- der vor?

Als Paraplegiker, der Ab- itur, Studium, medizinische Ausbildung und augenärztli- che Tätigkeit in gutgehender eigener Praxis im Rollstuhl bewältigt, darf ich mir die Frage erlauben, ob der Kolle- ge sich jemals mit dem Lei- stungsvermögen behinderter Menschen ernsthaft befaßt hat.

Dr. med. Günter Rech, Dr.-Creutz-Platz 16, W-5488 Adenau

SELBSTVERWALTUNG

Zu dem Kurzbeitrag „Erster ,dreiseitiger Vertrag': Bayern vorn"

in Heft 40/1992:

Folgen nicht bedacht

. . . Es stimmt zwar, daß sich alle offiziellen Redner nicht gegenseitig hoch genug loben konnten über dieses Werk — Folge des GRG —, als kritische Stimme kam le- diglich Herr Prof. Kunze als Landesvorsitzender des Mar- burger Bundes zu Wort, der darauf hinwies, daß entge- gengesetzt zu den offiziellen Äußerungen aufgrund der zu erwartenden Mehrbelastung für die Krankenhausärzte ei- ne Erweiterung des Stellen- planes zu erwarten wäre.

Herr Sitzmann, der Ge- schäftsführer des Landesver- bandes der Ortskrankenkas- sen in Bayern, hatte wieder- um die Gelegenheit, vor der versammelten auch Laien- presse seine Vorwürfe an die Krankenhausärzte zu wieder- holen wie:

Der Patient kommt mit seinen Koffern gehfähig in das Krankenhaus, dort reiße man ihm seine Kleider vom Leibe und fessele ihn ans Bett

— oder auch die Behauptung, es gebe nicht einen Patienten, der auch nur einen Tag frei- willig länger im Krankenhaus bleibe als unbedingt notwen- dig.

Von dem die Diskussion leitenden Ministerialbeamten wurde sowohl die Wortmel- dung von Herrn Kollegen He- ge in seiner Eigenschaft als Präsident der Bayerischen Landesärztekammer überse- hen als auch meine Wortmel- dung als zweiter Vizepräsi- dent, letzteres, „um die Dis- kussion nicht zu verlängern"

— wie mir anschließend mit- geteilt wurde.

Dabei ist zu sagen: Täglich führe ich als belegärztlich tä- tiger Internist einen Kampf mit Patienten und besonders den Angehörigen, wenn es um die Entlassung nach Hau- se oder in ein Pflegeheim geht. Auch die vielbeschwore- nen Kurzlieger, die immer wieder als Grund für die drei-

seitigen Verträge angeführt werden, stellen sich nach ei- nem offiziellen Forschungs- bericht von Infratest, im Auf- trage des damals zuständigen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung aus dem Jahre 1989, ganz anders dar, als immer wieder behauptet wird:

Im Vordergrund stehen nicht Patienten, die aus Angst um die Nichtrückgabe an den Hausarzt zur Diagnostik ein- gewiesen werden („Vom Feindflug nicht zurückge- kehrt!"), sondern Operatio- nen wie Katarakt, Tonsillek- tomie und bei Internisten Al- koholintoxikationen. Die Kurzlieger sind demnach überwiegend Ausdruck einer verbesserten stationären Ver- sorgung!

Auch das angebliche Ver- sagen des Notdienstes der Kassenärzte kann nicht die Ursache sein, denn nach die- ser Arbeit kommen die we- nigsten Kurzlieger am Wo- chenende.

Noch etwas: Man sprach immer von fünf Prozent der Gesamtfälle, es war jedoch nicht zu ermitteln: fünf Pro- zent der Patienten oder fünf Prozent der Pflegetage.

Ersteres wären zirka ein bis zwei Prozent der Pflegeta- ge, letzteres 15 bis 20 Prozent der Patienten.

Ersteres hätte kaum einen Einfluß auf die Belegung, letzteres erscheint unglaub- würdig hoch.

Zusammenfassend ist zu sagen, daß aus meiner Sicht diese dreiseitigen Verträge den ersten Schritt darstellen, die Krankenhäuser vermehrt in die ambulante fachärztli- che Diagnostik und Therapie einzuschalten. Wenn man dann von Plänen der Deut- schen Krankenhausgesell- schaft liest, in den nächsten 15 Jahren etwa 80 Prozent der ambulanten fachärztli- chen Tätigkeit an das Kran- kenhaus zu verlagern, wenn ein gleiches Ziel von Herrn van Eimeren als Mitglied des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen geäußert wird, so kann man diese Ver-

träge nur als Einstieg in eine andere fachärztliche Behand- lung ansehen. An die Folgen für viele Ärzte wage ich nicht zu denken — aber auch für unsere Patienten sehe ich Schlechtes voraus: Auf die- sem Wege sollen wohl die Po- likliniken, in der Ex-DDR kläglich gescheitert, bei uns installiert werden!

Dr. med. Klaus Reichel, Hindenburgplatz 11, W-8562 Hersbruck

ZWANGSPENSION

Zu dem Leserbrief „Sind wir ärztliche ,Trümmerfrauen'?" von Dr. Haslbeck in Heft 39/1992:

Noch härtere Schicksale

Der obige Leserbrief fin- det meine volle Zustimmung, er hat wahrlich den Nagel auf den Kopf getroffen. Ich möchte, da mich und die mei- sten älteren Kollegen ein ähnlicher Lebensweg beglei- tet hat, doch noch ein paar er- gänzende Worte dazu verlie- ren.

Meiner ärztlichen Tätig- keit bin ich nicht in der Bun- desrepublik, sondern in der ehemaligen DDR nachgegan- gen. Mit der Wende kam dann Monate später das ab- rupte Aus, nicht nur für mich, sondern auch für den größten Teil der älteren Ärzte. Quasi über Nacht wurden wir aus der beruflichen Tätigkeit her- ausgerissen und aus den Räumlichkeiten förmlich ver- trieben, da diese von den sich frei niederlassenden Ärzten gefordert wurden. Zu dem Schock, plötzlich jeder ärztli- chen Tätigkeit beraubt zu sein und seine langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse den Patienten nicht mehr zur Verfügung stellen zu können, kam noch der soziale Abstieg.

Mit einer Rente von 1460 DM wurden wir abgespeist für eine jahrzehntelange, aufopferungsvolle Tätigkeit.

Vielleicht gelangt es dem Kollegen Haslbeck zum Trost, daß es noch härtere Schicksale gibt, und das nicht als Einzelfall, sondern als Norm für die meisten älteren A1 -3620 (8) Dt. Ärztebl. 89, Heft 44, 30. Oktober 1992

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SCHLAF PUR.

BIKALIW

B

Ein Schlafmittel mit Zukunft

BIKALM® •Zusammensetzung: 1 Filmtablette Bikalm enthält 10 mg Zolpidemtartrat (entsprechend 8,03 mg Zolpidem). Anwendungsgebiete: Kurzdauernde symptomatische Behandlung von Schlafstörungen.

Gegenanzeigen: Bekannte Überempfindlichkeit gegen Zolpidem oder strukturverwandte Wirkstoffe, Myasthenia gravis, respiratorische Insuffizienz, Vergif- tungen mit Neuroleptika und Antidepressiva, Kinder unter 15 Jahren, Schwangerschaft und Stillzeit. Strenge Indikationsstellung bei Patienten mit chronisch-obstruk- tiven Lungenerkrankungen. Bei Patienten über 65 Jahre sollte die Dosis von 1 Tablette nicht überschritten werden;

bei Patienten mit eingeschränkter Leber- oder Nieren- funktion reduzierte Dosis. Nebenwirkungen: In Abhängigkeit von der individuellen Empfindlichkeit können starke Beruhigung (Müdigkeit, Schläfrigkeit), Kopfschmerzen, Schwindel, Schwächegefühl, Übelkeit und Erbrechen auftreten. In seltenen Fällen wurden Verwirrtheit, Erregung, Benommenheit, Alpträume, nächtliche Unruhe, anterograde Amnesie, Zittern, Alexie, depressive Verstimmung, undeutliches Sprechen, Diplopie, Durchfall und Harninkontinenz beobachtet. Bei älteren Patienten ist wegen Sturzgefahr, insbesondere bei nächtlichem Aufstehen, Vorsicht geboten. Nach dem Erwachen sind Überhangseffekte möglich. Hinweis für Verkehrsteilnehmer: Dieses Arzneimittel kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsver- mögen so weit verändern, daß die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol.

Weitere Angaben zu Bikalm • Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Bei gleichzeitiger Anwendung von Psychopharmaka, Schlafmitteln, Schmerzmitteln, Anästhetika und Alkohol kann die zentraldämpfende Wirkung wechselseitig verstärkt werden. Handelsfor- men und Preise: Filmtabletten: Packung mit 10 Stück (N 1) DM 16,55, Packung mit 20 Stück (N 2) DM 29,90, Klinikpackung. (Stand 6/92)

:st

Byk Gulden

D-7750 Konstanz

A1-3622 (10) Dt. Ärztebl. 89, Heft 44, 30. Oktober 1992

NEUE SUBSTANZKLASSE

Kollegen in den neuen Bun- desländern.

MR Dr. med. E. Dölitz- scher, Rudolf-Elle-Kranken- haus, 0-6520 Eisenberg/Thü- ringen

ÖKONOMIE

Zu der „sehe eins"-Glosse „Be- griffsklarheit" in Heft 40/1992:

Durcheinandergeworfen

Die Glosse wird wohl kaum zur „Begriffsklarheit"

beigetragen haben, werden doch eindeutig definierbare ökonomische Begriffe mehr oder weniger gründlich durcheinandergeworfen.

Zur „Klarstellung": es ist schon eine differenzierte Verwendung und Trennung der beiden Begriffe „Kosten"

und „Ausgaben" sinnvoll und auch notwendig. Während unter „Ausgaben" alle Zah- lungen und Zahlungsver- pflichtungen zu verstehen sind, sprechen Ökonomen (und darum auch einige [!]

Politiker) nur dann von „Ko- sten", wenn sie solche Ausga- ben meinen, die das Ergebnis, vereinfachend also den Ge- winn des Betriebs, der Praxis oder des Versicherungsunter- nehmens belasten.

Hieraus wird deutlich, daß zum Beispiel die Anschaffung eines Praxis-Computers oder die Zahlung von Gehältern zu

„Ausgaben" führen, die beide auch die Liquidität der Praxis beziehungsweise des Arztes beeinträchtigen, nur die Ge- haltszahlung jedoch auch

„Kosten" verursacht. Erst über die Abschreibung des Computers entstehen wieder- um Kosten, die gewinnsen- kend wirken. So gesehen, ent- stehen auch in der Arztpraxis

„Krankheitskosten": Die Arzthelferin, die aus Krank- heitsgründen nicht in der Pra- xis erscheint, verursacht trotzdem Personal-„kosten", und wenn sich diese Arzthel- ferin dann ärztlich behandeln und Medikamente verschrei- ben läßt, dann entstehen ih- rer Krankenversicherung ent- sprechende „Kosten". Auch

die Versicherungsunterneh- men nämlich verstehen Rech- nungswesen nicht als „Kame- ralistik" (gleich Einnahmen- Ausgaben-Rechnung zum Beispiel des Staates, auch als Etatrechnung bekannt), son- dern als Finanzbuchhaltung mit Bestands- und Erfolgs- rechnung.

Und noch etwas: Der Be- griff „Lohnnebenkosten" ist schon gerechtfertigt, meint er doch nur, daß in der Praxis neben den „reinen" Personal- kosten (Vergütung der zur Verfügung gestellten Arbeits- leistung) weitere Kosten an- fallen, Sozialversicherungs- beiträge, Weiterbildungsko- sten und ähnliche Zahlungs- verpflichtungen.

Dipl.-Hdl. Peter Struck, Uhlandweg 2, W-3201 Barien- rode

FOLTER

Zu dem Leserbrief von Dr. Rü- diger Diel in Heft 39/1992, in dem er fragt: „Geht es bei Seehofers Folter- und Terrorgesetz nur um Einsparungen zugunsten der Kran- kenversicherung?":

Verhöhnung

Mit der Bezeichnung „Fol- ter- und Terrorgesetz" für den Seehoferschen Gesetzes- entwurf werden die Kollegen und Kolleginnen in aller Welt verhöhnt, für die Folter kon- krete Realität oder Bedro- hung ist. Ärzte und Ärztinnen bekommen Todesdrohungen, weil sie Folteropfer betreuen, werden unter Druck gesetzt, festgenommen und mißhan- delt, wenn sie sich weigern, an der Folter teilzunehmen, oder es wagen, Atteste auszustel- len, durch die Folter belegt wird. Zum Schutze dieser Kol- legen und Kolleginnen können Sie und alle anderen etwas tun:

Wenden Sie sich an amnesty international, Heerstraße 178, Postfach 17 02 29, W-5300 Bonn 1, und bitten Sie, in den Verteiler des Arbeitskreises Medizin/Psychologie aufge- nommen zu werden.

Karsten Baethge, Bis- marckstraße 4, W-2000 Ham- burg 20

Referenzen

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