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Diskussionsveranstaltung des AGS (9. Mai 2017) Arbeitsschutzrecht und Reach –

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Vorstand Arbeitsgestaltung und

Gesundheitsschutz

Diskussionsveranstaltung des AGS (9. Mai 2017) Arbeitsschutzrecht und Reach –

Wie bekommen wir die Schnittstellen in den Griff?

Themenblock 3: Optionen unter Reach für Stoffe mit besonderen Risiken -

Darstellung aus Sicht der Gewerkschaften

Petra Müller-Knöß

IG Metall Vorstand, Ressort Arbeitsgestaltung und

Gesundheitsschutz

(2)

Vorstand Arbeitsgestaltung und

Gesundheitsschutz

Petra Müller-Knöß – IG Metall Vorstand, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 2

„Gesundheits- und Umweltgefahren,

die durch Chemikalien entstehen, können nur dann erkannt und Schutzmaßnahmen wirkungsvoll

ergriffen werden, wenn Informationen über die

verwendeten Stoffe und ihre Eigenschaften vorliegen.

Von den ca. 100.000 in der EU registrierten Stoffen ist nur ein Bruchteil ausreichend, das heißt einschließlich der möglichen krebserzeugenden Wirkungen untersucht. Die bisherigen Programme und Verfahren auf europäischer Ebene, mit denen diese Datenlücken geschlossen werden sollten, waren wenig erfolgreich.

Würde das bisherige Tempo beibehalten, würde es rein rechnerisch nach Schätzungen von Experten noch mindestens 3000 Jahre dauern, bis die nötigen Erkenntnisse über die am Markt befindlichen Stoffe vorliegen. Mit Reach wird nun versucht, diesen Prozess erheblich zu beschleunigen.“

Ausgangslage:

Informationsdefizite

(3)

Vorstand Arbeitsgestaltung und

Gesundheitsschutz

Reach - Chancen

Ziele der Verordnung sind

• ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und die Umwelt

• die Gewährleistung des europäischen Binnenmarktes

• die Bewertung und Beurteilung von Stoffen zu fördern/beschleunigen

(Die Bewertung der Stoffe wurde von den nationalen Behörden auf die Hersteller bzw. die Importeure verlagert)

• Transparenz über diese

Bewertungen (für Anwender, Nutzer, Öffentlichkeit) herstellen

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Vorstand Arbeitsgestaltung und

Gesundheitsschutz

Erhoffte Arbeitsschutzgewinne

Petra Müller-Knöß – IG Metall Vorstand, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 4

Mehr und bessere toxikologische Daten

Identifizierung bisher nicht bekannter Gesundheitsgefährdungen Ableitung von DNEL

Beschreibung von Schutzmaßnahmen durch die Hersteller Vorrang der Substitution vor Zulassung oder Beschränkung Nutzung der Daten für die Regulierung von Stoffen (SVHC)

(5)

Vorstand Arbeitsgestaltung und

Gesundheitsschutz

Handlungsbedarf guter Arbeitsschutz

Oft gehört:

Auf nationaler Ebene bestehen gute Voraussetzungen, um den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz voranzubringen und zu gewährleisten

Frage: Werden diese Voraussetzungen auch genutzt?

Die Gesundheit von Beschäftigten wird aufgrund Exposition gegenüber Gefahrstoffen nach wie vor gefährdet (Erkrankungen, Berufskrankheiten)

Nur etwa 50 Prozent aller Betriebe führen Gefährdungsbeurteilungen durch und leiten daraus entsprechende Schutzmaßnahmen ab

Reichen diese Maßnahmen aus? Wird die Wirksamkeit überprüft?

Was ist mit den anderen Betrieben?

Gefährdungs- beurteilung

(6)

Vorstand Arbeitsgestaltung und

Gesundheitsschutz

Regulierung von SVHC

Petra Müller-Knöß – IG Metall Vorstand, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 6

Die Chancen nutzen und gute Praxis fördern!

Die Identifizierung von SVHC ist keine Stigmatisierung von Stoffen sondern notwendige Voraussetzung für die Umsetzung des Vorsorgeprinzips!

Das „neue“ Instrument der Zulassung bietet die Chance,

mit einer besseren Datenlage geeignete Schutzmaßnahmen für eine spezifische Verwendung zu unterstützen

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Vorstand Arbeitsgestaltung und

Gesundheitsschutz

Schnittstelle Zulassungsbedingungen:

Die Schnittstelle Zulassungsbedingungen zwischen Reach und Arbeitsschutz sollte in beide Richtungen genutzt werden:

Die Informationen aus den Reach-Prozessen/Zulassungsbedingungen sollen für eine bessere Arbeitsschutzpraxis genutzt werden

National wäre der Arbeitsschutz durch einen Abgleich von Technischen Regeln mit veröffentlichten Zulassungsbedingungen zu überprüfen.

Ggf. sind Technische Regeln an höhere Niveaus anzupassen

In Technischen Regeln könnte auf die gemäß Reach zulässigen Verwendungen hingewiesen werden

Der Arbeitsschutz bekäme durch die Zulassungsverfahren einen weiteren Kontrollmechanismus

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Vorstand Arbeitsgestaltung und

Gesundheitsschutz

Schnittstelle Zulassungsbedingungen:

Petra Müller-Knöß – IG Metall Vorstand, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 8

Die Schnittstelle Zulassungsbedingungen zwischen Reach und Arbeitsschutz sollte aus der Arbeitsschutzsicht folgendermaßen genutzt werden:

Eine bewährte Arbeitsschutzpraxis soll für Reach-Prozesse (Zulassung) genutzt werden, d.h. bei den Zulassungsbedingungen für SVHC soll die

Arbeitsschutzpraxis betrachtet und bei Entscheidungen einbezogen werden

Unternehmen, die erfolgreich Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchführen, sollen mit Zulassung belohnt werden

Planungssicherheit für diese Unternehmen muss erhöht werden

Andere Unternehmen, die über ein solches System (noch) nicht verfügen, sollen dazu angeregt werden. Zulassung nur, wenn besserer Schutz.

Keine „Wettbewerbsvorteile“ über unzureichenden Arbeitsschutz

Das Ziel von Reach: Ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt würde damit befördert und umgesetzt

Referenzen

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