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Substitution unter REACH

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Academic year: 2022

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Termin

25. April 2013, 10:00 bis 16:30 Uhr

Veranstaltungsort

Hörsaal Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Friedrich-Henkel-Weg 1–25

44149 Dortmund

Anmeldung

Onlineanmeldung unter www.baua.de/termine bis 19. April 2013 oder per E-Mail an

Elke Büdeker

Fachgruppe 4.6 – Gefahrstoffmanagement sek4.6@baua.bund.de

mit folgenden Angaben:

Titel, Vorname, Name, Firma oder Einrichtung

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Teilnahmegebühr: 145 Euro

Und so erreichen Sie die BAuA in Dortmund:

Moderation Dr. Rüdiger Pipke

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Vortragende Dr. Björn Hansen

GD Umwelt bei der Europäischen Kommission Dr. Norbert Rupprich

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dr. Andreas Müller

Chromgruen Planungs- und Beratungs- GmbH & Co. KG Prof. Dr.-Ing. Harald Nicolai

DHBW Lörrach Dr. Lothar Lißner

Kooperationsstelle Hamburg IFE GmbH Timo Röcke

Europäische Chemikalienagentur Dr. Martin Kleban

Lanxess Deutschland GmbH Uwe Dietrich

Dornbracht GmbH & Co. KG Svetlana Hutoran, Dr. Andreas Lüdeke

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Simon Meirsschaut

European Surface Treatment on Aluminium (ESTAL)

Moderation und Vortragende Organisation

Workshop

Substitution unter REACH

am 25. April 2013 in Dortmund

BAuA

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Einladung Programm Programm

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) lädt ein zum Workshop:

Substitution unter REACH – Zulassungsantrag oder auf Alternativen umstellen?

Schwerpunkt der Veranstaltung sind die spezifischen Heraus- forderungen der Unternehmen, die sich aus der Verwendung zulassungspflichtiger Stoffe unter REACH ergeben. Das betroffe - ne Unternehmen ist grundsätzlich verpflichtet eine Substitution zulassungspflichtiger Stoffe umzusetzen. Wenn dies aus Sicht des Unternehmens nicht möglich ist, muss es eine Zulassung beantragen, um den Stoff für eine bestimmte Zeit weiterverwenden zu dürfen. In der Veranstaltung werden die Beurteilungskriterien für die Substitution, die im Zusammenhang mit Voraussetzun- gen für die Genehmigung von Zulassungsanträgen relevant sind, thematisiert. Die Veranstaltung soll die Betroffenen dabei unter- stützen, die für sie richtige Entscheidung zwischen „Zulassung“

oder „Substitution“ zu treffen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an die Unternehmen, die durch das Zulassungsverfahren unter REACH betroffen sind, aber auch an alle anderen interessierten Akteure, die sich mit REACH beschäftigen. Mit der Veranstaltung sollen nicht nur die Experten für die Sicherheit der Beschäftigten, sondern auch die Fachexperten für technische und (sozio-)ökonomische Fragen angesprochen werden. Ergänzend zu den Fachbeiträgen bieten Fragerunden und die Plenardiskussion Raum für den Dialog zwi- schen Teilnehmern und Experten.

Veranstalter

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Fachgruppe 4.6

Die Veranstaltung ist zertifiziert. Sie erhalten als Sicherheitsfach- kraft entsprechend Ihre Fachpunkte.

donnerstag, 25. april 2013

10:00 Begrüßung Dr. Rüdiger Pipke

Themenblock 1:

Rolle der Substitution im Zulassungsverfahren

10:15 Zulassung als neues Chemikalienmanagement-Instrument in REACH: „Verboten ist, was nicht erlaubt ist“

Dr. Björn Hansen

10:45 Vorraussetzungen für eine erfolgreiche Substitution:

1. Ebene – Risikobetrachtung Dr. Norbert Rupprich

11:05 2. Ebene – Technische Eignung Dr. Andreas Müller

11:25 3. Ebene – ökonomische Realisierbarkeit Prof. Dr.-Ing. Harald Nicolai

Themenblock 2:

Praktische Fragen im Zulassungsverfahren

11:45 Nützliche Portale für die Suche nach Alternativen Dr. Lothar Lißner

12:15 Zulassung – Antragsverfahren und Unterstützung der Europäischen Chemikalienagentur

Timo Röcke

12:45 mittagspause

13:30 Vorbereitung und Erstellung der Zulassungsanträge Erfahrungsbericht eines Konsortiums der Inverkehrbringer Dr. Martin Kleban

14:00 Die Sicht eines Anwenders Uwe Dietrich

Themenblock 3:

Die Sozioökonomische Perspektive im Zulassungsverfahren 14:30 Praktische Umsetzung der SEA im Zulassungsantrag –

Was gehört dort rein?

Svetlana Hutoran, Dr. Andreas Lüdeke

15:00 Zulassung beantragen – oder Substitution durchführen?

Simon Meirsschaut

15:30 kaffeepause

16:00 Diskussion und Ausblick

16:30 Veranstaltungsende

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