Hepatitis-Infektionen
Strafe auf Bewährung
Geschäftsführer von Mediplasma verurteilt
Z
wei Jahre nach dem Be- kanntwerden von Hepatitis- Infektionen durch Blutplasma- Übertragungen in Göttingen sind die beiden Leiter der verantwortlichen Firma Medi- plasma zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Land- gericht Kassel verhängte ge- gen einen Arzt und eine Ärztin acht beziehungsweisesechs Monate Haft auf Be- währung. Die beiden frühe- ren Geschäftsführer und Ge- sellschafter des inzwischen still-
gelegten Unternehmens müs- sen zudem jeweils 20 000 DM an gemeinnützige Organisatio- nen zahlen. Das Gericht hielt
den beiden vor, das Uniklini- kum Göttingen nicht über Verdachtsmomente einer He- patitis-Belastung bei Blutplas- ma-Produkten informiert zu haben.
Am Universitätsklinikum Göttingen waren 1998 acht Patienten durch Blutübertra- gungen mit Hepatitis C infi- ziert worden. Das betreffende Blut war, wie damals üblich, noch mit einem Antikörper- test auf den Virus untersucht worden. Dieser Test hatte bei einem Spender versagt. Durch ein neues, inzwischen verbind- liches Testverfahren wurde im Juli 1998 festgestellt, dass die- ser Spender mit Hepatitis C infiziert war.
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A68 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 3½½½½19. Januar 2001
sehr nahe; er hat aber eine Ausgabenobergrenze. Wird diese überschritten, muss der Überschreitungsbetrag durch Einsparungen in der Folgezeit ausgeglichen werden. Man habe, so die Betriebskranken- kassen, feste Punktwerte ak-
zeptiert, weil die bisherigen Kopfpauschalen, die auf den Leistungsausgaben von 1991 basieren, den Leistungsbedarf nicht mehr widerspiegelten.
Im Hinblick auf die Kopf- pauschalen sind auch in Nie- dersachsen bemerkenswerte Verträge geschlossen worden – allerdings mithilfe des Schieds- amtes. Der Vertrag der KV mit den Betriebskrankenkassen sieht eine Vergütung nach Ri- sikoprofilen der Versicherten vor. Dasselbe Schiedsamt setz- te wenig später eine vergleich-
bare Regelung zwischen der KV und der AOK fest. Für die Ärzte bedeutet dies im Fall der BKK weniger Honorare, bei AOK-Versicherten hingegen deutlich mehr. Allerdings dürf- te keiner der Verträge zum Tragen kommen, denn das nie- dersächsische Gesundheitsmi- nisterium hat den Abschluss mit den Betriebskrankenkas- sen beanstandet. Es verlangt eine Vergütung nach den bis- herigen Kopfpauschalen. Dem AOK-Vertrag dürfte ein ähnli- ches Schicksal drohen.
Seit Anfang der 90er-Jahre stehen serologische (Antikörpernach- weis) und molekularbiologische (Genomnachweis) Methoden zum Nachweis einer Hepatitis-C-Infektion zur Verfügung. Foto: ddp
Ambulante Versorgung
Feste Preise und Risikobezug
Neue Honorarverträge in Bayern und Niedersachsen mit Signalwirkung
Klinikhygiene
Kontroverse um Referenzzentren
Fachgesellschaften und Zentren liegen im Clinch.
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ie Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaft- lichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat in einer Resolution zu hy- gienischen Anforderungen in Klinik und Praxis kritisiert, dass das Nationale Refe- renzzentrum für Krankenhaushygiene be- währte Maßnahmen zur Prophylaxe von no- sokomialen Infektionen, zum Beispiel die routinemäßige Flächendesinfektion, die Krankenbettenaufbereitung, die Wieder- aufbereitung von Einwegartikeln und die unter bestimmten Voraussetzungen notwen-dige Trennung zwischen septischen und aseptischen Bereichen, infrage stelle. Die Präventionsempfehlungen des Referenz- zentrums seien wissenschaftlich nicht be- gründet und gefährdeten die Gesundheit von Patienten und Personal, so die AWMF.
Sie fordert deshalb das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf zu überprüfen, ob das Nationale Referenzzentrum noch ei- ne Existenzberechtigung hat.
Das Zentrum hat die Behauptung der AWMF zurückgewiesen. Die Deutsche Ge- sellschaft für Hygiene und Mikrobiologie hat sich von der Resolution distanziert, weil sie fachlich angreifbare und in der Wortwahl unangebrachte Formulierungen enthalte.
Das BMG hat gegenüber dem Präsidenten der AWMF die Aktion als „wenig hilfreich“
bezeichnet. Fachfragen würden nicht durch Resolutionen, sondern durch Diskussionen innerhalb der Fachgesellschaften gelöst.
D
ie bayerischen Kassenärz- te können ihre Leistungen für Versicherte von Betriebs- krankenkassen nach festen Punktwerten abrechnen. Das sieht ein neuer Honorarver- trag der KV Bayerns mit dem BKK-Landesverband vor.Der Vertrag gilt rückwirkend ab Juli 2000 und ist bis Mitte Juni 2001 befristet. Hausärzte haben danach einen Punkt- wert von 8,5 und Fachärzte von 7,5 Pfennig. Psychothera- peutische Leistungen werden mit 8,25 Pfennig vergütet.
Der Vertrag kommt der von vielen Ärzten geforder- ten Einzelleistungsvergütung
Foto: Niedersächsische Staatskanzlei
Gitta Trauernicht, niedersächsische Gesundheitsministerin