EIGENTUM IST MATERIELLER BESITZ. UND MEHR.
Kaum eine Geldanlage erzielt so hohen und sicheren Wertzuwachs wie Haus- und Wohnungsbesitz. Ein Haus, das z.B. vor zehn Jahren gebaut wurde, kann heute das Doppelte wert sein.
Ganz abgesehen von der Sicherheit und Unabhängigkeit, die sich der Mensch mit etwas Eigenem erwirbt. Und die mit Geld nicht aufzuwiegen sind.
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tet. Die Arbeitsteilung im
„Stellensplitting" dient al- so beiden, denn beide üben intensiver, was sie später auch brauchen.
Zum Problem: „Rechtliche Bedenken gegen den ,Ur- alt-Vorschlag' zur Qualifi- zierung der Ermächtigun-
Der Vorschlag ist in der Tat nicht neu; ich selbst habe ihn bereits vor zwölf Jah- ren in die Diskussion ein- gebracht, als die Ärzte- kammern noch allein ent- scheiden konnten, wie und wo man sich weiterbilden darf.
Die Initiative scheiterte an der Sorge des Marburger Bundes, sich damit eine zeitliche Limitierung der Assistentenstellen einzu- handeln. Wo aber die Er- folgsaussichten eines kla- genden Arztes liegen sol- len, der sich nach einem entsprechend vorgegebe- nen Ordnungssystem und dessen Tätigkeitsmerkma- len im Stationsdienst nicht zum Spezialarzt weiterbil- den konnte, kann ich nicht erkennen.
Im übrigen wird eine recht- liche Regelung nicht allein dadurch schlecht, daß sie unter Mitwirkung der ohne- hin gesetzlich verankerten Landeskompetenz erfolgt.
Gleichgerichtete staatliche Maßnahmen können durch- aus hilfreich sein.
Die Landesärztekammer Hessen hat ihren Plan durch einen Beschluß ihrer Kammerversammlung in Gang gebracht. Dazu wün- sche ich ihr Erfolg. Nach meiner Erfahrung haben aber nur jene Regelungen gute Erfolgsaussichten, die sich einer breiten Zu- stimmung der Verantwort- lichen und der Betroffenen erfreuen; plausible Ein- wände müssen deshalb ab- gewogen werden. Die Hin- dernisse gegen eine Quan- tifizierung der Ermächti- gungen, auch die juristi-
schen, sind vorwiegend bürokratisch. Wenn der politische Wille dazu vor- handen ist, können sie überwunden werden. Die Regelung selbst wäre für alle Beteiligten vorteil- haft."
Dr. med.
Ernst-Eberhard Weinhold Vorsitzender
der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen Berliner Allee 22
3000 Hannover
BOXEN
Zu dem Bericht von Walter Burkart in Heft 45/1983: „Welt- ärztebund: Boxen verbieten"
Körperverletzung
... Vor Jahrzehnten habe ich mit sogenannten Sport- ärzten korrespondiert und vergeblich dahin zu wirken versucht, daß Boxen, vor allem Schauboxen und Profi-Boxkämpfe verboten werden.
Auf Besonderheiten in die- ser Frage will ich hier nicht eingehen. Eines aber kann man doch wohl aussagen:
Boxen stellt in jedem Falle eine Körperverletzung dar, sei es eine versuchte oder eine vollendete. ... Für den „Erfolg" eines Boxers ist eine genügend schwere körperliche Schädigung des Gegners Vorausset- zung. Sieg nach Punkten sagt nichts über dabei empfangene, bei Kampf- ende noch nicht klar er- kennbare Schädigungen.
Alle „Schutz'-Maßnahmen vor, bei und nach einem Kampfe sind nur Augenwi- scherei, um das Geschäft nicht zu stören. Was ge- schieht nach ihrer Kennt- nis nun in der Bundesrepu- blik auf dem Gebiete Bo- xen?
Dr. med. Otto von Mauch Wakenitzstraße 50 2400 Lübeck
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