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Arbeitsberichte zum Umweltmanagement

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Academic year: 2022

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Arbeitsberichte zum Umweltmanagement

Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Günter Beuermann Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Markus Peters / Frank Czymmek

Das Zwangspfand auf

Einweggetränkeverpackungen - eine ökologisch-ökonomische Analyse

Arbeitsbericht Nr. 9

Köln 2002

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(3)

Kontaktadressen:

Prof. Dr. Dr. h.c. Günter Beuermann Seminar für Allg. BWL und OR

Universität zu Köln Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln

Tel.: 0221/470-3976 Fax: 0221/470-4608

E-Mail: beuermann@wiso.uni-koeln.de

Dipl.-Betriebswirt (FH) Markus Peters Heisterbachstr. 53

50939 Köln

Tel.: 0221/444804

E-Mail: Markuspeters71@gmx.de

Dipl.-Kfm. Frank Czymmek Seminar für Allg. BWL und OR Universität zu Köln

Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln

Tel.: 0221/470-3977 Fax: 0221/470-4608

E-Mail: f.czymmek@uni-koeln.de

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(5)

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis...1

Abkürzungsverzeichnis...III Symbolverzeichnis...V Abbildungsverzeichnis...VI Tabellenverzeichnis...VI 1 Einleitung ...1

2 Grundlagen der Zwangsbepfandung von Einweggetränkeverpackungen...3

2.1 Die rechtliche Situation...3

2.1.1 Die Verpackungsverordnung...3

2.1.2 Die Novellierung der Verpackungsverordnung...5

2.2 Die Mehrwegquote als Auslöser der Zwangsbepfandung...6

2.2.1 Die Entwicklung der Mehrwegquote...6

2.2.2 Ursachen der Entwicklung der Mehrwegquote...8

2.3 Das rechtliche Inkrafttreten des Zwangspfands...12

2.4 Die kontroverse Debatte...13

3 Ökobilanzielle Betrachtung von Einweg- vs. Mehrweggetränkeverpackungen....18

3.1 Ökobilanzen des Umweltbundesamtes...18

3.1.1 Ökobilanz für Getränkverpackungen (UBA I)...18

3.1.2 Ökobilanz für Getränkeverpackungen II (UBA II)...20

3.1.3 Zusammenfassung der UBA I und UBA II...22

3.2 Ökobilanz des Fraunhofer-Instituts...23

3.3 Ökoeffizienz-Analyse der BASF...24

3.4 Zusammenfassung der ökobilanziellen Betrachtung...26

4 Ökologische Beurteilung der Zwangsbepfandung von Einweggetränkeverpackungen ...28

4.1 Die Substitution von Einweg- durch Mehrweggetränke...28

4.1.1 Wissenschaftliche Ergebnisse...28

4.1.1.1 Die Reaktionen der Verbraucher...29

4.1.1.2 Die Reaktionen des Handels...33

4.1.1.3 Die Reaktionen der Getränkeabfüller...34

4.1.2 Ergebnisse demoskopischer Untersuchungen...36

4.1.3 Erkenntnisse der Zwangsbepfandung aus anderen Ländern...39

(6)

4.1.4 Zwischenergebnis...44

4.2 Die Steigerung der Recycling- und Rückgabequote...45

4.2.1 Wissenschaftliche Ergebnisse...45

4.2.2 Ergebnisse demoskopischer Untersuchungen...49

4.2.3 Erkenntnisse der Zwangsbepfandung aus anderen Ländern...49

4.2.4 Zwischenergebnis...52

4.3 Die Reduzierung des Litterings...53

4.3.1 Wissenschaftliche Ergebnisse...53

4.3.2 Ergebnisse demoskopischer Untersuchungen...55

4.3.3 Erkenntnisse der Zwangsbepfandung aus anderen Ländern...55

4.3.4 Zwischenergebnis...56

5 Ökonomische Beurteilung der Zwangsbepfandung von Einweggetränkeverpackungen ...58

6 Fazit ...66 Anhang ...VII Literaturverzeichnis...IX

(7)

Abkürzungsverzeichnis

aA auf Aktien

Abs. Absatz

AGVU Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt alt. alternativ

Alu. Aluminium

BASF Badische Anilin und Soda Fabrik

BDE Bundesvereinigung der Deutschen Ernä hrungsindustrie BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

BDH Bundesvereinigung der Deutschen Handelsverbände BIfA Bayrisches Institut für Abfall- und Umweltforschung Blockp. Blockpackungen (Tetra-Pack)

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

bspw. beispielsweise

BUND Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland BVE Bundesvereinigung der Ernährungsindustrie

BVDE Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft bzw. beziehungsweise

ca. circa

CDU Christlich demokratische Union Deutschlands

Co. Kompagnon

CSU Christlich-soziale Union in Bayern

d.h. das heißt

DIHT Deutscher Industrie- und Handelstag

dt. deutsche

DSD Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung

DUH Deutsche Umwelthilfe et. al. et alii (und andere) e.V. eingetragener Verein evtl. eventuell

EW Einweg

f. folgende (Seite)

(8)

ff. folgende (Seiten)

FKN Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel

Fl. Flaschen

gem. gemäß

GDB Genossenschaft Deutscher Brunnen

Getr. Getränke

GFGH Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels GGA Gesellschaft für Glasrecycling und Abfallvermeidung

gg. gegenüber

ggf. gegebenenfalls Glasfl. Glasflasche

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung HDE Hauptverband des deutschen Einzelhandels ifo Institut für Wirtschaftsforschung

IHK Industrie und Handelskammer inkl. inklusiv

ISO International Standardization Organisation IZW Informatio ns-Zentrum Weißblech

KG Kommanditgesellschaft

km Kilometer

kt Kilotonne

l Liter

LEH Lebensmitteleinzelhandel

m. mit

Matr. Matrikel

max. maximal

Mio. Million

Mrd. Milliarden

MRV Multi Reverse Vending

MW Mehrweg

Nr. Nummer

o. ohne

o.g. oben genannt o.Jg. ohne Jahrgang

(9)

o.V. ohne Verfasser

PE Polyethylen

PET Polyethylenterephtalat POS Point of sale (Zahlungsort)

qm Quadratmeter

resp. respektive

S. Seite

SB Selbstbedienung

sog. sogenannte

sonst. sonstige

SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Tab. Tabelle

TÜV Technischer Überwachungsverein u.a. unter anderem

UBA Umweltbundesamt

UBA I Ökobilanz für Getränkeverpackungen UBA II Ökobilanz für Getränkeverpackungen II UMK Umweltministerkonferenz

unspez. unspezifiziert

UPI Umwelt- und Prognoseinstitut usw. und so weiter

u.U. unter Umständen

v.a. vor allem

Verbundverp. Verbundverpackung VerpackV Verpackungsverordnung vgl. vergleiche

WAFG Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke z.B. zum Beispiel

Symbolverzeichnis

CO2 Kohlenstoffdioxid (Kohlensäure) Euro

§ Paragraph

(10)

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung der Mehrwegquote in der Bundesrepublik Deutschland..7

Abbildung 2: Getränkekonsum in Einweg- und Mehrwegverpackungen im Jahr 1999 ...9

Abbildung 3: Entwicklung der Mehrwegquote in Schweden...41

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Mehrwegquoten der unterschiedlichen Getränkesegmente...7

Tabelle 2: Unterteilung der Getränkesegmente und Getränkearten im Jahr 199910 Tabelle 3: Untersuchte Verpackungssysteme (UBA I)...19

Tabelle 4: Untersuchte Verpackungssysteme (UBA II)...21

Tabelle 5: Zusammenfassung der UBA I und II - Mehrweg vs. Einweg...22

Tabelle 6: Untersuchte Verpackungssysteme (BASF)...25

Tabelle 7: Entwicklung der Recyclingquoten...47

Tabelle 8: Gegenüberstellung prognostizierter Kosten und Erträge...59

Tabelle 9: Prognostiziertes ökonomisches Ergebnis der Zwangsbepfandung...64

(11)

1 Einleitung

1

Das Thema ,Zwangsbepfandung von Einweggetränkeverpackungen’ ruft aufgrund der bevo r- stehenden Einführung viel Aufsehen hervor. Speziell auf politischer und wirtschaftlicher Ebene findet eine kontroverse Debatte über den Sinn der Bepfandung von Einweg und deren potentiellen Auswirkungen statt. Um zur Aufklärung der Diskussionsansätze beizutragen, wird im Rahmen dieses Arbeitsberichtes die Sinnhaftigkeit einer Zwangsbepfandung von Einweggetränkeverpackungen unter ökologischen sowie ökonomischen Aspekten analysiert.

Als Basis der Analyse fungiert die in Kapitel 2 dargestellte, rechtliche Ausgangslage. Inhalt dieser ist zum einen die aktuelle, rechtswirksame Verpackungsverordnung (VerpackV), zum anderen die im Bundesrat abgelehnte Novellierung dieser Verordnung. Gegenstand der fol- genden Ausführungen bildet die Entwicklung der Mehrwegquote und deren Ursachen. Als Folge dieser Entwicklung wird im weiteren Verlauf das Inkrafttreten der VerpackV sowie eine daraus resultierende Diskussion erörtert.

Im sich anschließenden Kapitel 3 findet eine ökobilanzielle Betrachtung von Einweg- vs.

Mehrweggetränkeverpackungen statt, um die ökologischen Vorteile von Mehrwegverpackun- gen und deren generelle Förderung beurteilen zu können. Diese Untersuchung wird auf Basis von Ökobilanzen des Umweltbundesamtes, des Fraunhofer-Instituts sowie einer Ökoeffizi- enz-Analyse der BASF durchgeführt.

Im Rahmen der ökologischen Beurteilung der Zwangsbepfandung werden in Kapitel 4 die potentielle Lenkungswirkung und somit die in der VerpackV angestrebten Ziele einer Analyse unterzogen. In diesem Zusammenhang werden die Substitution von Einweg- durch Mehrweg- getränkeverpackungen, die Steigerung der Recycling- und Rückgabequote sowie die Reduzie- rung der ,Littering-Problematik’ erläutert. Gegenstand der Analyse sind neben wissenschaftli- chen Studien, demoskopische Untersuchungen und Erkenntnisse der Bepfandung von Ein- weggetränkeverpackungen aus anderen Ländern.

1 Der vorliegende Arbeitsbericht basiert auf einer Examensarbeit, die im Frühjahr 2002 an dem Seminar für Allgemeine BWL und OR an der Universität zu Köln geschrieben wurde. Dementsprechend basiert auch der Stand der Rechtssprechung und das Datenmaterial auf April 2002.

(12)

Im fünften Kapitel findet eine ökonomische Beurteilung der Bepfandung von Einweg statt.

Aus den Prognosen ausgewählter Studien wird abschließend eine eigenständige Kalkulation erstellt, um eine ganzheitliche Beurteilung der Zwangsbepfandung von Einweggetränkeve r- packungen durchführen zu können.

Der Arbeitsbericht schließt mit einer Schlußbetrachtung, in der die Ergebnisse kurz zusam- mengefaßt und ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung gegeben werden sollen.

(13)

2 Grundlagen der Zwangsbepfandung von Einweggetränkeverpackungen

Dieses Kapitel stellt einleitend die Grundlagen für das zu analysierende Zwangspfand auf Einweggetränkeverpackungen dar. In diesem Zusammenhang wird einerseits die rechtliche Ausgangslage, andererseits die Mehrwegquote als Auslöser der Zwangsbepfandung erörtert, da diese Aspekte für die in diesem Arbeitsbericht behandelte Problemstellung von Bedeutung sind. Als weitere relevante Gesichtspunkte werden das Inkrafttreten der Bepfandung von Einweggetränkeverpackungen sowie die kontroverse Diskussion thematisiert.

2.1 Die rechtliche Situation

Im folgenden Kapitel wird zunächst die aktuell wirksame Verpackungsverordnung erläutert.

In einem weiteren Schritt wird auf die viel diskutierte, allerdings nicht in Kraft getretene, No- vellierung der VerpackV eingegangen, da diese für den weiteren Verlauf eine nicht zu ver- nachlässigende Relevanz besitzt.

2.1.1 Die Verpackungsverordnung

Die rechtliche Grundlage für die Einführung des Zwangspfands auf Einweggetränkeverpak- kungen ist in der VerpackV vom 12. Juni 1991 verankert.2 Das Ziel der Verordnung besteht gemäß § 1 VerpackV darin, „die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Um- welt zu vermeiden und zu verringern“3. Weiterhin wird „der Wiederverwendung von Verpak- kungen, der stofflichen Verwertung sowie den anderen Formen der Verwertung Vorrang vor der Beseitigung von Verpackungsabfällen eingeräumt“4. Als Ziel der VerpackV kann somit, neben der Vermeidung bzw. Verringerung der Umweltverschmutzung aus Verpackungsab- fällen, die Förderung von mehrwegverpackten Getränken sowie des Recyclings von Verpak- kungsabfällen (Sekundärrohstoffen) bestimmt werden.

Gemäß § 6 Abs. 1 VerpackV ergibt sich für die Vertreiber von Verkaufsverpackungen die Verpflichtung, Verpackungen unentgeltlich am Ort der Ausgabe zurückzunehmen.5 Neben der

2 Die aktuell rechtsverbindliche VerpackV wurde, neben der noch zu thematisierenden Novellierung, erstmals am 21. August 1998 novelliert.

3 VerpackV (1998), S. 2379.

4 VerpackV (1998), S. 2379.

5 Vgl. im folgenden VerpackV (1998), S. 2380 f. Die Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 qm sind lediglich verpflichtet, die Verpackungen der Marken zurückzunehmen, die sie in den Verkehr gebracht haben.

(14)

Rücknahme sind Hersteller und Vertreiber nach § 6 Abs. 2 VerpackV dazu verpflichtet, die zurückgenommenen Verpackungen einer angemessenen Verwertung zuzuführen. Diese Rücknahme und Zuführung zum Recycling wird allerdings im § 6 Abs. 3 VerpackV für die Hersteller und Vertreiber eingeschränkt, die sich an einem System beteiligen, welches eine flächendeckende regelmäßige Abholung der Verpackungsabfälle beim Verbraucher gewähr- leistet. Dieses System wird momentan vom Dualen System Deutschland (DSD) betrieben und führt demzufolge zur Befreiung der o.g. Pflichten.

Darüber hinaus sind Vertreiber von Einweggetränkeverpackungen nach § 8 Abs. 1 VerpackV gesetzlich gebunden, von ihren Abnehmern ein Pfand in Höhe von mindestens 0,50 DM je Verpackung und ab einem Füllvolumen von 1,5 Liter mindestens 1 DM zu erheben.6 Das Pfand ist vom Vertreiber innerhalb des mehrstufigen Pfandsystems auf allen Handelsstufen, also von der Herstellung (Getränkeabfüller) bis zur Abgabe an den Verbraucher, zu erheben.

Diese Pfandpflicht entfällt allerdings nach § 9 Abs. 1 VerpackV, wenn sich die Hersteller und Vertreiber an dem o.g. System (DSD) beteiligen.

Gemäß § 9 Abs. 2 VerpackV ist eine Befreiung der o.g. Pflichten durch das DSD allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, daß die in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränke der Segmente Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke mit CO2, Säfte/Getränke ohne CO2

und Wein im Kalenderjahr insgesamt nicht 72 % unterschreiten.7 Liegt diese Mehrwegquote unter diesem Prozentsatz, muß für das zurückliegende Kalenderjahr eine Nacherhebung statt- finden. Bestätigt sich das ursprünglich ermittelte Ergebnis, tritt sechs Monate nach Bekannt- gabe des erneut gemessenen Resultats die Pfandpflicht für die Getränkesegmente in Kraft, deren Mehrweganteil unter dem des Jahres 1991 liegt.8

Die rechtswirksame VerpackV die Intention, Mehrweggetränkeverpackungen, das Recycling von Sekundärrohstoffen sowie die Verringerung der Umweltverschmutzung durch Verpak- kungsabfälle zu fördern. Das Lenkungsinstrument Zwangspfand auf Einweggetränke- verpackungen, das als Sanktionsmaßnahme interpretiert werden kann, wurde vom Gesetzge- ber in die VerpackV integriert, um die o.g. Ziele zu erreichen. Die Bepfandung tritt demnach

6 Vgl. im folgenden VerpackV (1998), S. 2382.

7 Vgl. im folgenden VerpackV (1998), S. 2382.

8 Für pasteurisierte Konsummilch gelten diese Bestimmungen entsprechend, wenn der Anteil von Mehrwegver- packungen und von Schlauchbeutel-Verpackungen aus Polyethylen im Kalenderjahr unter durchschnittlich 20 % sinkt.

(15)

in Kraft, wenn die durchschnittliche Mehrwegquote unter die entscheidende Schwelle von 72 % sinkt. Es werden demzufolge die Getränkesegmente bepfandet, deren spezifische Mehrwegquote unter der des Jahres 1991 liegt.

2.1.2 Die Novellierung der Verpackungsverordnung

Zur Modifizierung der o.g. VerpackV wurde Anfang des Jahres 2001 die im folgenden erör- terte Novellierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begründete diesen vieldiskutierten No- vellierungsversuch der VerpackV, der allerdings am 13. Juli 2001 im Bundesrat abgelehnt wurde, mit der Absicht, die für den Verbraucher nicht nachvollziehbare ungleiche Behand- lung gleichartiger Verpackungen in unterschiedlichen Getränkesegmenten zu ändern.9 Es sollte deshalb auf ,ökologisch nachteilige’ Einwegverpackungen aller Getränkesegmente eine Bepfandung eingeführt werden, womit Einweggetränkeverpackungen erstmals nicht generell als ökologisch nachteilig bezeichnet wurden. Darüber hinaus war ein Ausschluß der Weinfla- chen von der Pfandpflicht vorgesehen, was mit den strukturellen Besonderheiten des Wein- marktes begründet wurde.

Gemäß des ,Entwurfs der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung’

sollte weiterhin aufgrund der Einführung des Euro-Bargeldes im Januar 2002 einerseits

§ 8 Abs. 1 VerpackV geändert und damit das Pfand auf 0,25 (anstatt 0,50 DM) bzw. 0,50 (anstatt 1 DM) angeglichen werden.10 Andererseits war eine Ergänzung des § 3 Abs. 4 Ver- packV vorgesehen. Mehrweggetränkeverpackungen sowie Getränkekartonverpackungen und Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen wurde generell eine ökologische Vorteilhaftigkeit attestiert, die infolgedessen von einer Bepfandung ausgeschlossen werden sollten. Weiterhin war nach § 9 Abs. 2 VerpackV geplant, alle ,ökologisch nachteiligen’ Verpackungen der Segmente Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke mit CO2 und Säfte/Getränke ohne CO2

unabhängig vom Erreichen einer Mehrwegquote zu bepfanden.11 Welche Verpackungen als ,ökologisch nachteilig’ resp. ,ökologisch vorteilhaft’ gelten, hat das Umweltbundesamt (UBA) innerhalb der ,Ökobilanz für Getränkeverpackungen’ (UBA I) und der ,Ökobilanz für Getränkeverpackungen II’ (UBA II) analysiert. Laut Novelle sollten die Ergebnisse von Öko-

9 Vgl. im folgenden BMU (2001a); BMU (2001b).

10 Vgl. im folgenden BMU (2001c), S. 1 ff.

11 Für pasteurisierte Konsummilch sollte die Pfandpflicht generell entfallen, da Milch nahezu vollständig in ökologisch vorteilhaften Verpackungen (gemäß § 3 VerpackV) in den Ve rkehr gebracht wird.

(16)

bilanzen die ökologische Vorteilhaftigkeit relevanter Getränkeverpackungen definieren. Auf- grund der Ablehnung dieser Novelle wird in Kapitel 3 die grundsätzliche Frage diskutiert, ob Mehrweg tatsächlich ökologisch vorteilhaft gegenüber Einweg ist. Die Mehrwegquote hat weiterhin eine fortbestehende Relevanz und wird somit im folgenden Kapitel aufgegriffen.

2.2 Die Mehrwegquote als Auslöser der Zwangsbepfandung

Im Anschluß an die Darstellung der rechtlichen Situation wird in diesem Kapitel die für das Inkrafttreten der Pfandpflicht entscheidende Entwicklung der Mehrwegquote erläutert. In die- sem Zusammenhang wird differenziert auf die Höhe der Quoten der einzelnen Getränkeseg- mente eingegangen, da diese entscheidend für deren mögliche Bepfandung sind. In einem weiteren Schritt werden die Ursachen der Entwicklung der Mehrwegquote analysiert.

2.2.1 Die Entwicklung der Mehrwegquote

Für das Inkrafttreten des Zwangspfands auf Einweggetränkeverpackungen stellt die Mehr- wegquote den entscheidenden Faktor dar. Diese wird von der Gesellschaft für Verpackungs- marktforschung (GVM) erhoben und vom UBA auf ihre Korrektheit überprüft.12 Auf Grund- lage der zuvor dargestellten VerpackV wird diese Quote einmal im Jahr, differenziert nach Getränkesegmenten, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntgabe der Unterschreitung einer 72 %igen Mehrwegquote hat eine Nacherhebung der Quote des zurückliegenden zwölf- monatigen Zeitraums zur Folge. Bestätigt sich nach der Überprüfung die Unterschreitung des Mehrweganteils, tritt die Zwangsbepfandung nach der bereits beschriebenen Übergangsphase von sechs Monaten in Kraft.

Das BMU gab erstmals für das Jahr 1991 ein Unterschreiten der Mehrwegquote bekannt.13 Wie in Abbildung 1 dargestellt, sank die Mehrwegquote nach 1991 wiederum im Jahr 1997 unter die Marke von 72 %, nämlich auf 71,35 %14. Im darauffolgenden Jahr 1998 fiel der Mehrweganteil auf 70,13 %15. Dieser Trend bestätigte sich im Jahr 1999 mit einer Mehr- wegquote von 68,68 %16. Darüber hinaus prognostizieren Hochrechnungen die Entwicklung einer kontinuierlich sinkenden Mehrwegquote auf bis zu 66 % im Jahr 2000.17

12 Vgl. im folgenden BMU (1998a).

13 Vgl. Krause (2000), S. 502.

14 Quelle: BMU (2001d), S. 749

15 Quelle: BMU (2001d), S. 749.

16 Quelle: BMU (2001d), S. 749.

17 Vgl. Höfels (2000), S. 84; Tomra (2002a); Paschlau (2001a), S. 193.

(17)

Abbildung 1: Entwicklung der Mehrwegquote in der Bundesrepublik Deutschland

65 % 66 % 67 % 68 % 69 % 70 % 71 % 72 % 73 % 74 %

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000

Jahr

Mehrwegquote

*

(In Anlehnung an: Deutsche Umwelthilfe (2000), *Hochrechnung)

Die festgestellte durchschnittliche Mehrwegquote von unter 72 % im Jahr 1997 impliziert eine Pfandpflicht für die in Tabelle 1 dargestellten Getränkesegmente Mineralwasser, Bier und Wein. Diese Segmente wiesen im Jahr 1997 sowie in den Jahren 1998 und 1999 eine ge- ringere Mehrwegquote auf als im relevanten Vergleichsjahr 1991. Darüber hinaus ist in Tabelle 1 der fortlaufend sinkende Trend in den übrigen Getränkesegmenten ersichtlich. Bei Beständigkeit der Tendenz, der weiter sinkenden spezifischen Mehrwegquoten im Getränk e- segment Säfte/Getränke ohne CO2 bzw. Erfrischungsgetränke mit CO2, kann in naher Zukunft auch mit einer Unterschreitung der Referenzwerte vom Jahr 1991 innerhalb dieser Segmente gerechnet werden.

Tabelle 1: Mehrwegquoten der unterschiedlichen Getränkesegmente18

Getränkesegment 1991 1997 1998 1999 Mineralwasser 91,53 88,31 87,44 84,94 Säfte u. Getränke ohne CO2 34,56 36,80 35,66 34,84 Erfrischungsgetränke mit CO2 73,72 77,76 77,02 74,81

Bier 82,16 77,88 76,14 74,90

Wein 28,63 28,55 26,20 26,75

Total 71,69 71,35 70,13 68,68

(In Anlehnung an: BMU (2001d), S. 749)

18 Die vollständige Tabelle (Tab. 3) ist im Anhang abgebildet.

(18)

2.2.2 Ursachen der Entwicklung der Mehrwegquote

Bezüglich der Mehrwegquote wirft ihre kontinuierliche Abnahme die Frage nach möglichen Ursachen dieser Tendenz auf. Im Rahmen dieses Kapitels werden die Getränkearten der ein- zelnen Segmente und deren Entwicklungen im Getränkebereich analysiert, wobei im wesent- lichen der Zeitraum von 1998 bis 1999 im Vordergrund steht.

Als Hauptursache der stetig fallenden Mehrwegquote wird insbesondere vom BMU der stei- gende Absatz der Erfrischungsgetränke wie Eistee, Sportgetränke und Bier aus Einwegdosen angebracht.19 Diese Getränkearten sind in den Getränkesegmenten ‚Säfte/Getränke ohne CO2’, ‚Erfrischungsgetränke mit CO2’ und ‚Bier’ enthalten.20 Wie Abbildung 2 auf der nach- folgenden Seite für das Jahr 1999 wiedergibt, wurde im Segment ‚Säfte/Getränke ohne CO2 mit 3.669,3 Mio. Liter21 der absolut größte Anteil an Getränken in Einwegverpackungen ab- gesetzt. Die Tabelle 2 auf Seite 10 belegt darüber hinaus, daß im Jahr 1999 die Mehr- wegquote dieses Segments im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um weitere 0,8 Prozent- punkte auf 34,8 % gesunken ist. Im Segment ‚Säfte/Getränke ohne CO2’, das im Jahr 1999 mit insgesamt 17 % des Gesamtgetränkekonsums einen beachtlichen Anteil abbildete, sanken im Vergleich zum Vorjahr vor allem die Mehrwegquoten der Getränkearten ‚Säfte’ und

‚Sportgetränke ohne CO2’. Diese Getränkearten stellen allerdings einen zu vernachlässige n- den Anteil am Gesamtkonsum dar. Konträr zur Auffassung des BMU sind die Mehrwega n- teile der Getränkeart ‚Eistee ohne CO2’ und ‚Erfrischungsgetränke ohne CO2’ sogar um 1,2 bzw. 5,7 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 1998 gestiegen. Darüber hinaus wurden insge- samt lediglich 0,3 %22 der Getränke des Segments ‚Säfte/Getränke ohne CO2in Einwegdo- sen verkauft, was der These des BMU für dieses Segment und der darin enthaltenden Geträn- kearten widerspricht.

19 Vgl. u.a. BMU (1998b); BMU (2001d), S. 748; Paschlau (2001a), S. 193.

20 Wegen der besseren Übersichtlichkeit werden im Rahmen dieses Kapitels die Bezeichnungen der Getränke- segmente, im Gegensatz zu den Getränkearten (Untersegmenten), kursiv dargestellt.

21 Quelle: GVM (2001), S. 20.

22 Quelle: GVM (2001), S. 20.

(19)

Abbildung 2: Getränkekonsum in Einweg- und Mehrwegverpackungen im Jahr 1999

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000

Mineralwasser Säfte, Getränke o. CO2Erfrischungsgetränke m.

CO2

Wein Bier

Getränkesegmente Mi

o.

l

Einweg Mehrweg

2

2

(Datenquelle: GVM (2001), S. 20)

Die Getränkeart ‚Eistee mit CO2’, die ebenfalls als Verursacher der steigenden Mehrwegquote angesehen wird, kann wegen ihres geringen Anteils am Gesamtkonsum vernachlässigt wer- den. Darüber hinaus ist die Quote dieser Getränkeart im Vergleichszeitraum sogar um 6,1 Prozentpunkte gestiegen. Die Mehrwegquote des gesamten Segments ‚Erfrischungsgetränke mit CO2ist hingegen, wie in Tabelle 2 dargestellt, um 2,2 Prozentpunkte gesunken. Die Mehrwegquoten der Getränkearten ‚Erfrischungsgetränke mit CO2’ und ‚Sportgetränke mit CO2’ sanken jeweils um 2,0 bzw. 6,9 Prozentpunkte, wobei letztere einen zu vernachlässigen- den Anteil am Gesamtkonsum besitzen. Die ‚Erfrischungsgetränke mit CO2’ stellen hingegen mit 22,9 % einen bedeutenden Anteil dar. Die Getränke des Segments ‚Erfrischungsgetränke mit CO2’ wurden im Jahr 1999 zu 11,8 %, die Getränke der darin enthaltene Getränkeart ‚Er- frischungsgetränke mit CO2’ zu 11,1 % in Dosen verkauft. Die Dosenquote dieser Getränkeart ist im Jahr 1999 im Vergleich zum Vorjahr sogar um 0,1 % gefa llen.

(20)

Tabelle 2: Unterteilung der Getränkesegmente und Getränkearten im Jahr 199923

Gesamt Mehrweg Veränd. Einweg- Veränd.

MW- gg. 1998 Dosen** gg. 1998 Mio. l Anteil* Mio. l Quote (%-Punkte) Mio. l Quote (%-Punkte) Mineralwasser mit CO2 8.727,5 26,3 % 7.857,2 90,0 % - 1,8 17,5 0,2 % 0,0

Mineralwasser ohne CO2 587,3 1,8 % 54,6 9,3 % - 2,6 - - -

Mineralwasser 9.314,8 28,0 % 7.911,8 84,9 % - 2,5 17,5 0,2 % 0,0

Säfte 2.440,8 7,3 % 1.117,0 45,8 % - 3,6 2,1 0,1 % 0,0

Nektar 1.230,4 3,7 % 455,6 37,0 % - 0,8 - - -

Gemüsesäfte, -trunke 97,1 0,3 % 15,4 15,9 % + 0,8 0,7 0,7 % 0,0 Erfrischungsgetränke ohne CO2 1.099,1 3,3 % 304,3 27,7 % + 5,7 6,3 0,6 % 0,0 Eistee ohne CO2 743,4 2,2 % 65,2 8,8 % + 1,2 8,8 1,2 % - 0,2 Sportgetränke ohne CO2 20,2 0,1 % 4,1 20,3 % - 1,8 1,3 6,4 % - 2,8 Säfte, Getränke o. CO2 5.631,0 17,0 % 1.961,6 34,8 % - 0,8 19,2 0,3 % 0,0 Erfrischungsgetränke mit CO2 7.612,6 22,9 % 5.772,2 75,8 % - 2,0 841,3 11,1 % - 0,1 Eistee mit CO2 31,3 0,1 % 7,3 23,3 % + 6,1 16,9 54,0 % - 13,2 Sportgetränke mit CO2 103,7 0,3 % 16,3 15,7 % - 6,9 59,2 57,1 % + 4,3 Erfrischungsgetränke m. CO2 7.747,6 23,3 % 5.795,8 74,8 % - 2,2 917,4 11,8 % + 0,1 Deutscher Wein, Inlandsabsatz. 689,6 2,1 % 371,9 53,9 % - 0,8 - - - Ausländischer Wein, dt. Abf. 312,7 0,9 % 37,1 11,9 % - 0,2 - - - Ausländischer Wein, Imp. < 2 l 533,4 1,6 % 1,8 0,3 % - 0,1 - - -

Wein 1.535,7 4,6 % 410,8 26,8 % + 0,6 - - -

Bier 8.984,0 27,0 % 6.729,0 74,9 % - 1,2 1.965,9 21,9 % + 1,1

* am Gesamtkonsum ** ohne Großdosen Getränkesegmente/

Getränkearten

(In Anlehnung an: GVM (2001), S. 20; UBA (2001), S. 2)

Die Mehrwegquote des ebenfalls als Verursacher bezeichneten Segments ‚Bier’, welches nach dem Segment Mineralwasser mit 27 % des Gesamtkonsums einen maßbeglichen Anteil dar- stellt, fiel im Vergleichszeitraum insgesamt um 1,2 Prozentpunkte. Der Bierkonsum aus Do- sen stieg darüber hinaus im Jahr 1999 im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte. Das Segment ‚Bier’ macht mit 21,9 % den größten in Dosen abgefüllten Anteil mit weiter steige n- der Tendenz aus und kann somit auch wegen der weiter sinkenden Mehrwegquote dieses Segments als Verursacher bestätigt werden.

Die am Anfang des Kapitels dargestellte, u.a. vom BMU verlautbarte Aussage, Erfrischungs- getränke wie Eistees und Sportgetränke sowie Bier aus Dosen seien die Ursache für den an- haltenden Trend der sinkenden Mehrwegquote, kann somit nur eingeschränkt bestätigt wer- den. Zusammenfassend kann als Hauptursache der insgesamt weiter sinkenden Mehr- wegquote zum einen der sinkende Mehrweganteil und die steigende Dosenquote des Segments ‚Bier’ mit dem beachtlichen Anteil am Gesamtkonsum von 27 % im Jahr 1999 ge- nannt werden. Andererseits haben sich die Dosenanteile der sonstigen Getränkearten mit Ausnahme der ‚Sportgetränke mit CO2’ sogar verringert. Diese Getränkeart ist allerdings mit

23 Eine differenzierte Darstellung der Getränkearten der Jahre 1998 (Tab. 1) und 1999 (Tab. 2) ist im Anhang abgebildet.

(21)

einem Anteil von 0,3% am Gesamtkonsum zu vernachlässigen. Im Gegensatz dazu hat sich der Dosenanteil der ‚Eistees mit CO2’ sogar um 13,1 Prozentpunkte verringert. Dies ist bei einem Anteil von 0,1% am Gesamtkonsum ebenfalls bedeutungslos. Auch wenn sich die vo- lumenstarke Getränkeart ‚Erfrischungsgetränke mit CO2’ durch einen weiter sinkenden Mehrweganteil auszeichnet, kann aufgrund der ebenfalls sinkenden Dosenquote die Aussage des BMU nicht bestätigt werden. Neben dem Segment ‚Bier’ ist vor allem das Segment ‚Mi- neralwasser’ mit 28 % des Gesamtkonsums und die mehrfach beschriebene Getränkeart ‚Er- frischungsgetränke mit CO2’ allgemein als Ursache für die sinkende Mehrwegquote zu bestä- tigen. Denn in den großen Segmenten wie ‚Mineralwasser’ und ‚Bier’ sanken die spezifi- schen Mehrweganteile um 2,5 Prozentpunkte bzw. 1,2 Prozentpunkte. Innerhalb der Getränkeart ‚Erfrischungsgetränke mit CO2’ läßt sich eine Abnahme der Mehrwegquote von 2 Prozentpunkten gege nüber dem Jahr 1998 erkennen.

Während das Segment ‚Wein’ aufgrund des insgesamt zu vernachlässigenden Anteils am Ge- samtkonsum sowie der besonderen regionalen Gegebenheiten der Weindistribution für die Diskussion keine Relevanz besaß, kann die kontinuierlich sinkende Mehrwegquote einerseits mit dem vermehrten Konsum von Bier in Einwegdosen begründet werden. Andererseits ist die Tendenz nicht mit dem vermehrten Kauf von Eistees und Sportgetränken in Getränkedo- sen zu begründen, da sich bei diesen Getränken keine signifikanten Veränderungen der Do- senquote ergeben haben. Auch wenn der Vergleich der Jahre 1998 und 1999 nicht zwangsläu- fig charakteristisch für den gesamten Trend der letzten Jahr ist, kann zumindest eine von der Auffassung des BMU differente Tendenz aufgezeigt werden. Die Ursachen für die stetig sin- kende Mehrwegquote sind somit neben der Entwicklung bei ‚Bier’ vielmehr auch im ver- mehrten Absatz von ‚Mineralwasser’ und ‚Erfrischungsgetränken mit CO2’ in diversen Ein- weggetränkeverpackungen zu manifestieren. Allerdings kann, da diese Getränke nicht ve r- mehrt in Dosen gekauft wurden und aufgrund des sonst fehlenden Zahlenmaterials, vermutet werden, daß diese vor allem aus alternativen Einwegverpackungen wie beispielsweise Ein- weg-Glas- oder insbesondere Einweg-PET-Flaschen konsumiert wurden.

(22)

2.3 Das rechtliche Inkrafttreten des Zwangspfands

Aus der im Jahr 1997 unterschrittenen Mehrwegquote von 72 % resultiert die Einführung des Zwangspfands sechs Monate nach Veröffentlichung der Quoten der Nacherhebung. Trotz der unterschrittenen Mehrwegquote stellt sich die Frage, warum eine Pfandpflicht auf relevante Getränkeverpackungen bis heute nicht in Kraft getreten ist.24

Der Grund für diese Situation liegt in der Tatsache, daß das Berliner Oberlandesgericht die für September 2001 geplante Veröffentlichung der Ergebnisse der Nacherhebung untersagt hat. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung der Unterlagen bestehe.25 In erster Instanz waren bereits mehrere Getränkeabfüller und Einzelhandelshäuser mit einem Eilantrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht gesche i- tert und haben in einem weiteren Schritt das Berliner Oberlandesgericht angerufen.26 Das Ziel der Klage war die Verhinderung der Veröffentlichung der Mehrwegquoten, da nach Meinung der Kläger das Zwangspfand gegen die Freiheit der Berufsausübung nach Art. 12 Grundge- setz verstoße.27 Weiterhin sei die Nacherhebung für das Jahr 1997 unzulässig gewesen, da bei der statistischen Berechnung des Mehrweganteils eine zu große Fehlerquote existiere und somit die Mehrwegquote nicht mit absoluter Sicherheit unter 72 % liege.28 Eine vom Bündnis für Mehrweg in Auftrag gegebene, rechtliche Stellungnahme beurteilt zumindest die in den Anklagepunkten sehr ähnliche Novelle der VerpackV als rechtlich einwandfrei.29 Auch das BMU erklärt die Klage als aussichtslos und sieht sie vielmehr als Versuch der ,Einweglobby’, geltendes Recht umgehen zu wo llen.30

Eine weitere rechtliche Einflußnahme ergriff die Europäische Kommission im März 2001.31 Sie gab bekannt, die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Behinderung des Wettbewerbes im EG-Binnenmarkt zu verklagen.32 Ausländische Getränke- hersteller seien gezwungen, ihre Getränke in Mehrwegverpackungen abzufüllen. Die Klage beschränkt sich nach 5jähriger Prüfung allein auf den Bereich der Mineralwässer und nicht

24 Aufgrund der Tatsache, daß die Recherche für diese Arbeit bereits im Februar 2002 abgeschlossenen war, konnten die aktuellen Entwicklungen, wie die vom Bundestag beschlossene Einführung der Zwangsbepfandung von Einweggetränkeverpackungen zum 01.01.2003, nicht berücksichtigt werden.

25 Vgl. o.V. (2001a).

26 Vgl. Paschlau (2001a), S. 194.

27 Vgl. Paschlau (2001a), S. 194.

28 Vgl. o.V. (2001b), S. 1273; Paschlau (2001a), S. 194.

29 Vgl. Versteyl; Kämpny (2001), S. 36 ff.

30 Vgl. BMU (2000a).

31 Vgl. zum Standpunkte der EU-Kommission auch o.V. (2001c).

32 Vgl. im folgenden BMU (2001e).

(23)

wie ursprünglich auf alle Segmente. Das BMU geht hingegen auch für den Mineralwasserbe- reich von einer Zulässigkeit der Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen aus, da diese mit der Europäischen Verpackungsrichtlinie vereinbar ist. Das Ministerium begründet weiter- hin seine Annahme damit, daß ausländische Getränkehersteller nach der VerpackV nicht ge- zwungen sind, Getränke in Mehrwegverpackungen abzufüllen. Inländische sowie ausländ i- sche Abfüller könnten somit einwegverpackte, bepfandete Getränke völlig unbegrenzt in den deutschen Markt einbringen. Weiterhin müßten die gebrauchten Verpackungen nicht, wie von der Kommission beteuert, zum Abfüllort zurücktransportiert, sondern lediglich dem Recy- cling zugeführt werden.

Zusammenfassend ist von der Zulässigkeit der VerpackV im Hinblick auf das EU-Recht aus- zugehen.33 Es kann von der Veröffentlichung der Mehrwegquoten der Nacherhebung in aller- dings noch unbestimmter Zukunft ausgegangen werden, da einerseits die Kritik an einer zu großen Fehlerquote bei einem weiteren Absinken der Mehrwegquoten nicht mehr rechtlich beanstandet werden kann. Andererseits ist der Vorwurf des Verstoßes gegen § 12 Grundge- setz wegen der Einschränkung der Berufsfreiheit eher als Versuch der ,Einweggegner’ zu werten, die Zwangsbepfandung auf Einweggetränkeverpackungen zu umgehen. Die Klage einiger Unternehmen gegen die Veröffentlichung der Quoten der Nacherhebung sowie die Klage der EU-Kommission gegen die VerpackV wird demnach einem Inkrafttreten und deren Folge, d.h. der Bepfandung relevanter Einweggetränkeverpackungen, auf Dauer nicht im We- ge stehen. Ob mit der Zwangsbepfandung von Einweggetränkeverpackungen allerdings die Ziele der VerpackV erreicht werden, wird an dieser Stelle damit nicht beantwortet. Bevor diese Frage in den anschließenden Kapiteln einer ausführlichen Analyse unterzogen wird, soll zunächst die Divergenz dieser Thematik dargestellt und einleitend charakterisiert werden.

2.4 Die kontroverse Debatte

In Politik und Wirtschaft findet eine kontroverse Diskussion über die Lenkungswirkungen und Folgen der Zwangsbepfandung auf Einweg statt. Im anschließenden Kapitel soll ein Überblick über die unterschiedlichen Standpunkte, Alternativvorschläge und deren Begrün- dungen dargestellt werden, der als Basis für die weitere Analyse dient.

33 Vgl. auch Strecker (1997), S. 870 ff.

(24)

Vor der Abstimmung über die Novellierung der VerpackV (vgl. Kapitel 2.1.2) im Bundesrat fand eine verstärkte politische Diskussion über die möglichen Folgen einer Zwangsbepfan- dung von Einweggetränkeverpackungen statt. Trotz der Zweifel, die der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen in seinem Jahresgutachten geäußert hat,34 befürwortet die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Bepfandung von Einweggetränkever- packungen35 und beabsichtigt damit, die in der VerpackV festgelegten bereits genannten Ziele zu erreichen. Im Gegensatz dazu fordert die CDU-Landtagsfraktion in Brandenburg alternativ zum Zwangspfand eine Abgabe auf ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen, die über die Verteuerung von Dosen und Einwegflaschen dem Verbraucher einen eindeutigen Preisan- reiz geben soll.36 Die bayerische Landesregierung (CSU) befürwortet hingegen die von Wirt- schaftsverbänden vorgeschlagene Alternative einer Mindestabfüllmenge für ökologisch vor- teilhafte Getränkeverpackungen.37 Die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsens, Wolfgang Clement (SPD) und Sigmar Gabriel (SPD), sprechen sich gegen jede Art einer Zwangsbepfa ndung aus.38

Auch in den Wirtschaftsverbänden findet eine forcierte Diskussion statt. Die Bundesvereini- gung der Deutschen Handelsverbände (BDH), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernä h- rungsindustrie (BDE) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben sich ge- gen das Zwangspfand ausgesprochen und wollen sich alternativ dazu verpflichten, mindestens 23 Mrd. Liter mehrwegverpackte Getränke pro Jahr zu verkaufen, 90 % aller Verpackungen wieder zu verwenden bzw. zu verwerten und ca. 128 Mio. 39 pro Jahr für ein ,Anti-Littering- Programm’40 zur Umwelterziehung zur Verfügung zu stellen.41 Auch der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) und der Deutsche Raiffeisenverband, der als Interessensve r- treter der Winzer gilt, lehnen das Zwangspfand aus ökologischen sowie ökonomischen Grün- den ab und befürchten, daß Mehrweggetränke in Zukunft ausgelistet und somit nicht mehr angeboten werden, da zwei Systeme durch den zusätzlichen Platzbedarf und vermeintlicher

34 Vgl. Krause (2000), S. 504.

35 Vgl. o.V. (2001d).

36 Vgl. o.V. (2001e).

37 Vgl. Niesen (2002).

38 Vgl. BMU (2001f).

39 Im weiteren Verlauf der Arbeit sind Geldbeträge aufgrund der besseren Transparenz und Vergleichbarkeit generell in Euro ( ) dargestellt und dementsprechend ggf. gerundet.

40 Das sog. ‘Littering’ bezeichnet das ordnungswidrige Entsorgen von Verpackungsabfällen beispielsweise in Parks und auf Straßen.

41 Vgl. o.V. (2001d); BMU (2000b).

(25)

Umsatzeinbußen zu teuer würden.42 Zudem bestätigt die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (WAFG) den von BDH, BDE und BDI vorgestellten Alternativvorschlag.43 Die WAFG fordert allerdings zusätzlich, ähnlich wie auch der Deutsche Brauerbund, alternativ zur Zwangsbepfandung die Mehrwertsteuer für ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackun- gen von derzeit 16 % auf 7 % zu senken, um so die Attraktivität von Mehrweggetränken zu erhöhen und langfristig eine stabile Mehrwegquote zu sichern.44

Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels, der Verband des Deutschen Getränkeeinzelhandels, der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien, die Genossen- schaft Deutscher Brunnen und der Verband Deutscher Mineralbrunnen befürworten das Zwangspfand auf Einweggetränkeverpackungen und beabsichtigen damit, die Stabilisierung und den Schutz der Investitionen des Mehrwegsystems.45 Sie kritisieren die von einigen La n- desregierungen und Verbänden vorgeschlagene Mindestabfüllmenge, da dies eine weitere Senkung des Mehrweganteils zur Folge hätte.46 Darüber hinaus begründet der Automatenhe r- steller Tomra seine Zustimmung zum Zwangspfand mit dem Pfandsystem in Schweden, wo die Rückgabequote für Aluminiumdosen auf 90 % und die Recyclingrate von PET- Einwegflaschen auf 80 % angewachsen sei.47

Der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BVDE) und der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung attestieren dem Zwangspfand ein Mißverhältnis zwischen ökologischem Nutzen und ökonomischer Belastung, da u.a. Mehrweg- und Einweggetränke- verpackungen vielfach ökologisch gleichzusetzen seien.48 Die BVDE schlägt als Alternative zum Zwangspfand eine Verpackungssteuer auf alle Getränkeverpackungen in Höhe von ca.

0,50 vor, die allerdings, um das Mehrwegsystem zu fördern, nur einmal erhoben werden soll.49 Weiterhin sieht insbesondere der BVDE in der Zwangsbepfandung eine Bedrohung bestehender Recyclingsysteme, da beispielsweise 80 % der bisher über Altglascontainer ent- sorgten Gläser zukünftig bepfandet würden und sich somit die Aufstellung der Container nicht mehr rechne.50 Insbesondere das DSD befürchtet durch das Zwangspfand einen auf-

42 Vgl. Paschlau (2001b), S. 270 ff.

43 Vgl. WAFG (2001).

44 Vgl. WAFG (2001); o.V. (2001b).

45 Vgl. Paschlau (2001b), S. 272 f.

46 Vgl. o.V. (2001b).

47 Vgl. Tomra (2002b).

48 Vgl. Paschlau (2001b), S. 276.

49 Vgl. Krause (2000), S. 503 f.

50 Vgl. o.V. (2002).

(26)

grund entgangener Lizenzentgelte entstandenen Einnahmeverlust in Höhe von ca. 256 Mio.

, den es nicht kompensieren könne.51

Das Informationszentrum Weißblech (IZW) lehnt die Einführung des Zwangspfands ebenfalls ab, begrüßt jedoch die abfallwirtschaftliche Zielvorgabe.52 Die in der VerpackV verankerte ,stoffliche Verwertung’ von (Weißblech-)Verpackungen ist nach Meinung des IZW mit der bestehenden Recyclingquote von 80 % erfüllt. Darüber hinaus kritisiert das IZW die durch das Umweltbundesamt eingestufte Weißblechdose zu den ökologisch nachteiligen Getränk e- verpackungen (UBA II), da hierfür bisher keine Nachweise vorliegen.

Durch die beispielhaft dargestellten Standpunkte wird die Kontroverse der Thematik deutlich.

Innerhalb der Politik gehen die Meinungen bezüglich der Folgen des Zwangspfands auf Ein- weggetränkeverpackungen und damit dem Erreichen der in der VerpackV formulierten Ziele unabhängig von der Parteizugehörigkeit auseinander. Innerhalb der Wirtschaft sind der Le- bensmitteleinzelhandel (LEH) und Teile der Industrie größtenteils gegen das Zwangspfand, wohingegen der Getränkefachgroßhandel es begrüßt.53 Diese kontroversen Standpunkte kön- nen mit dem ,Kampf’ um Marktanteile zwischen mittelständischen Betrieben, die Mehrweg- getränkeverpackungen präferieren, und der Großindustrie, die Einweggetränkeverpackungen vor allem über niedrigpreisige Dosengetränke forciert, angesehen werden.54 Der hauptsächli- che Grund der Gegner des Zwangspfands in der Wirtschaft dürfte, neben vermeintlich ökolo- gischen Motiven, in der Befürchtung von Umsatzeinbußen bzw. zusätzlichen Kosten liegen.

Die Befürworter in der Wirtschaft haben einerseits in den letzten Jahren große Investitionen in das Mehrwegsystem getätigt und versuchen diese nun mit dem Zwangspfand zu sichern.

Andererseits erhoffen sich die Zwangspfandbefürworter zusätzliche Erträge oder zumindest keine Ertragseinbrüche aus dem Pfandsystem. Es handelt sich in den Wirtschaftskreisen so- wohl bei den Befürwortern als auch bei den Gegnern des Einwegpfands somit überwiegend um ökonomische Beweggründe. Inwieweit diese Befürchtungen bzw. Erwartungen gerecht- fertigt sind, wird im weiteren Verlauf des Arbeitsbericht analysiert werden.55

Vor der eigentlichen Beurteilung der Lenkungswirkung des Zwangspfands (vgl. Kapitel 4) soll im anschließenden Kapitel zunächst die Frage geklärt werden, ob sich die generelle För- derung von Mehrweg und die von der VerpackV vorgegebene ökologische Nachteiligkeit von

51 Vgl. Paschlau (2001b), S. 273 ff.

52 Vgl. im folgenden IZW (2001).

53 Vgl. Latz-Weber (2001), S. 40 f.

54 Vgl. Strecker (1997), S. 870.

55 Vgl. u.a. Kapitel 4.1.1.2, 4.1.1.3 und 5.

(27)

Einweggetränkeverpackungen als gerechtfertigt darstellt. Der Gesetzgeber hat in der gesche i- terten Novellierung der VerpackV (vgl. Kapitel 2.1.2) bereits versucht, die Förderung auf ,ökologisch vorteilhafte’ Getränkeverpackungen zu beschränken. Die Bepfandung sollte aus- schließlich auf ,ökologisch nachteilige’ Einweggetränkeverpackungen erhoben werden. Als Grundlage des Gesetzgebers zur Einordnung dieser ,ökologisch nachteiligen’ bzw.

,ökologisch vorteilhaften’ Getränkeverpackungen wurden die Ökobilanzen des UBA ve r- wandt. Da sich prinzipiell die Frage nach den Auswirkungen von Mehrweg- vs. Einwegge- tränkeverpackungen auf die Umwelt stellt, findet anschließend eine Bewertung und Gege n- übergestellung dieser Verpackungen durch Ökobilanzen statt. Dadurch soll insgesamt die Thematik der ,Zwangsbepfandung von Einweggetränkeverpackungen’ differenzierter beurteilt werden.

(28)

3 Ökobilanzielle Betrachtung von Einweg- vs. Mehrweggetränke- verpackungen

Zunächst findet an dieser Stelle eine Analyse der vom UBA durchgeführten „Ökobilanz für Getränkeverpackungen (UBA I)“56 sowie der „Ökobilanz für Getränkeverpackungen II (UBA II)“57 statt, in denen die Auswirkungen von Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen auf die Umwelt ökobilanziell gegenübergestellt werden. Anschließend wird zur kritischen Refle- xion auf eine weitere Ökobilanz des Fraunhofer-Instituts sowie eine Ökoeffizienz-Analyse der BASF eingegangen.58

3.1 Ökobilanzen des Umweltbundesamtes

3.1.1 Ökobilanz für Getränkverpackungen (UBA I)

Die im Jahr 1995 veröffentlichte UBA I befaßte sich mit der Untersuchung von Verpackun- gen der Segmente Bier und Frischmilch, wobei Milch zwar nicht im Fokus dieses Berichtes steht, allerdings zur kritischen Bewertung der Ökobilanzen des UBA hilfreich sein kann. Die Methodik der UBA I gliedert sich in vier aufeinander aufbauende, aber deutlich abgrenzbare Arbeitsschritte und lehnt sich an die Richtlinien der Ökobilanz-Norm ISO 14040 ff. an.59 Die- ses Verfahren zeichnet sich durch ein einleitend definiertes Bilanzierungsziel aus. Anschlie- ßend findet innerhalb einer Sachbilanz die Bestandsaufnahme der umweltrelevanten Stoff- und Energieströme über den gesamten Lebensweg des Produkts, von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung der Verpackung statt. Es fließen zusätzlich zum eigentlichen Herstellungsprozeß die Fabrikation der Vorprodukte, die Energieerzeugung, die Förderung und Bereitstellung der Rohstoffe sowie der Transport ein. Im Bereich der Entsorgung findet das Recycling und die Umweltbelastung durch evtl. Ablagerung der Abfälle auf Deponien Berücksichtigung. Der dritte Arbeitsschritt umfaßt die Wirkungsbilanz, in der die in der Sachbilanz erhobenen Daten anhand ihrer potentiellen Wirkungen auf differenzierte Umwelt- bereiche zusammengefaßt werden. Abschließend findet in der Bilanzbewertung die Gege n- überstellung der in den verschiedenen Umweltbereichen ermittelten Auswirkungen statt.

56 UBA (1995).

57 UBA (2001a).

58 Hinter dieser Ökoeffizienz-Analyse, in der auch ökonomische Faktoren erfaßt und berechnet wurden, stand methodisch eine Ökobilanz, die im Zentrum dieser Betrachtung stehen wird.

59 Vgl. im folgenden UBA (1995), S. A1 ff.

(29)

Das Forschungsvorhaben UBA I hatte als Ziel, die Diskussion über Einweg- und Mehrweg- getränkeverpackungen unter Zuhilfenahme von gesicherten Erkenntnissen voranzutreiben.60 Zur Bewertung der in der Sachbilanz ermittelten umweltrelevanten Stoffströme und zur Er- stellung einer Wirkungsbilanz wurden in einem weiteren Schritt die folgenden Wirkungskate- gorien festgelegt: Verbrauch fossiler Rohstoffe, Treibhauseffekt, Bildung von Photooxidanti- en (Sommersmog), Versauerung von Böden und Gewässern, Eintrag von Nährstoffen in Bö- den und Gewässer, Lärm/Nahverkehr sowie Flächen-, Holz- und Wasserverbrauch. Aufgabe der anschließenden Bilanzbewertung war es, die Ergebnisse der Sach- und der Wirkungsbi- lanz, insbesondere auf die differenzierten Wirkungskategorien, untereinander und bezogen auf das Gesamtergebnis nach ihrer Bedeutung zu gewichten. Die Ergebnisse wurden als Verhält- nisgrößen im direkten Vergleich zwischen dem jeweiligen Einweg- bezogen auf das jeweilige Mehrwegverpackungssystem gegenübergestellt. In der Ökobilanz wurden die in der folgenden Tabelle 3 dargestellten Verpackungssysteme für Frischmilch und Bier untersucht:

Tabelle 3: Untersuchte Verpackungssysteme (UBA I)

Verpackungssysteme für Frischmilch (1 l) Verpackungssysteme für Bier (0,5 l) Mehrweg-Glasflasche Mehrweg-Glasflasche

Verbundverpackungen (Block-Form) Einweg-Glasflasche

Verbundverpackungen (Giebel-Form) Weißblech-Dose mit Aluminium-Deckel

PE-Schlauchbeutel Aluminium-Dose

(In Anlehnung an: UBA (1995), S. B1)

Im Segment Frischmilch wurde der Mehrweg-Glasflasche insgesamt eine ökologische Über- legenheit gegenüber der Kartonverpackung (Block- und Giebel-Form) attestiert.61 Das PE- Schlauchbeutelsystem wurde hingegen mit dem Glasflaschen-Mehrwegsystem mindestens als ökologisch gleichwertig dargestellt. Eine Variation der Untersuchungsparameter führte aller- dings dazu, daß der PE-Schlauchbeutel gegenüber der Mehrwegglasflasche ökologisch vor- teilhaft war. Im Segment Bier wurde Mehrweg- gegenüber sämtlich untersuchten Einwegge- tränkeverpackungen eine deutliche, ökologische Überlegenheit attestiert, wobei eine Erhö- hung der Distributionsentfernung zu einer ökologischen Gleichstellung von Einweg und Mehrweg führte. Darüber hinaus wirkte sich in beiden Segmenten, zusätzlich zur Distribut i- onsentfernung, eine Veränderung der Umlaufzahl bei Mehrwegverpackung sowie die Ver- wertungsrate signifikant auf die Ergebnisse der Ökobilanz aus.

60 Vgl. im folgenden UBA (1995), S. A23 ff; S. B41.

61 Vgl. im folgenden UBA (1995), S. B39 ff.

(30)

Zusammenfassend attestiert die Untersuchung den Mehrwegverpackungen für Bier und Milch generell eine ökologische Überlegenheit gegenüber Einweg. Diese Aussage muß allerdings kritisiert werden, da bei genauer Betrachtung, beispielsweise des PE-Schlauchbeutels, deut- lich wird, daß diese Verpackung unter bestimmten Voraussetzungen (dies hängt insbesondere mit den Transportentfernungen zusammen) sogar Vorteile gegenüber Mehrweg besitzen kann.

Ähnliches gilt für das Segment Bier, da der Mehrwegflasche ein genereller, ökologischer Vorteil zugesprochen wird. Bei differenzierter Betrachtung wird allerdings deutlich, daß auch hier, bei veränderten Parametern, zwar kein Vorteil von Einweg, aber zumindest eine ökolo- gische Gleichstellung von Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen festgestellt werden kann.

3.1.2 Ökobilanz für Getränkeverpackungen II (UBA II)

Innerhalb der nach ISO 14040 ff. durchgeführten Ökobilanz für alkoholfreie Getränke und Wein wurden Einweg- und Mehrwegverpackungen der Getränkesegmente Mineralwasser, Erfrischungsgetränke mit CO2, Säfte/Getränke ohne CO2 und Wein analysiert.62 Diese Seg- mente unterliegen, neben dem bereits erörterten Getränkesegment Bier, einer besonderen Re- levanz, da sie ebenfalls in die gesetzlich relevante Mehrwegquote von 72 % einfließen. Als Untersuchungsziel wurde innerhalb der UBA II die Zusammenstellung von „Informationen über umweltrelevante Stoff- und Energieströme der in den einzelnen Getränkebereichen der- zeit auf dem Markt befindlichen Verpackungssysteme auf der Grundlage repräsentativer mittlerer Rahmenbedingungen und [der] Vergleich ihrer ökologischen Wirkungspotentiale“63 definiert. Im Rahmen der Wirkungsbilanz wurden zu der UBA I nahezu identische, ökologi- sche Wirkungskategorien gebildet. Die Bedeutung der einzelnen Kategorien für die Bilanz- bewertung legte das UBA auch hier subjektiv fest, wobei dementsprechend Werthaltungen in die Rangbildung eingingen.

Die Ökobilanz wurde aufgrund der Anforderung nach einer Vergleichbarkeit des Nutzens der jeweiligen Verpackungssysteme, differenziert nach Einsatzort und -umstand, durchgeführt.64 Es fand demzufolge eine Unterscheidung der in Tabelle 4 dargestellten Getränkeverpackun- gen für den Sofortverzehr (Gebinde < 0,5 l) und für den Vorratskauf (Gebinde > 0,5 l) statt.

62 Vgl. UBA (2000a), S. 1 ff.

63 UBA (2000a), S. 2.

64 Vgl. im folgenden UBA (2000a), S. 5 f.

(31)

Tabelle 4: Untersuchte Verpackungssysteme (UBA II)

Getränkesegment Vorratskauf Sofortverzehr

Mineralwasser Mehrweg Glas: 0,7 l / 0,75 l (GDB) Glas: 0,25 l (Vichy) PET: 1,5 l

Einweg Glas: 1 l Enghals Glas: 0,33 l Enghals Verbundkarton: 1 l

Säfte/Getränke Mehrweg Glas: 1 l / 0,7 l Enghals, - ohne CO2 1 l / 0,75 l Weithals

Einweg Glas: 0,75 l Enghals, -

1 l / 0,75 l Weithals Verbundkarton: 1 l

Erfrischungsgetränke Mehrweg Glas: 0,7 l (GDB) Glas: 0,33 l

mit CO2 PET: 1 l / 1,5 l

Einweg Glas: 1 l Glas: 0,33 l

Dose: 0,33 l Weißblech, 0,33 l Aluminium

Wein Mehrweg Glas: 1 l -

Einweg Glas: 0,75 l / 1 l -

Verbundkarton: 1 l (In Anlehnung an: UBA (2000a), S. 7)

Diese Verpackungen besaßen im Jahr 1995 im Segment Vorratskauf einen Marktanteil von über 5 % und im Segment Sofortverzehr von über 2 %.65 Die im Rahmen der Ökobilanz nicht analysierte PET-Einweg-Flasche ist erst für den 2. Teil der Untersuchung vorgesehen.66 Al- lerdings wurde die PET-Mehrweg-Flasche für Mineralwasser aufgrund des wachsenden Marktanteils und des Bestrebens der Mineralbrunnen, diesen Flaschentyp vermehrt einzuset- zen, zusätzlich in die Analyse aufgenommen. Darüber hinaus fand aus Vergleichsgründen auch eine Bilanzierung des Verbundkartons in den Getränkesegmenten Mineralwasser und Wein statt.

Als differenzierte Ergebnisse attestiert die UBA II, daß einerseits innerhalb des Vorratsmarkts zwischen den bestehenden Glas-Mehrweg- und Getränkekartonverpackungssystemen in den Segmenten Mineralwasser, Säfte/Getränke ohne CO2 und Wein kein entscheidender ökologi- scher Vor- oder Nachteil festzustellen ist.67 Dies wird mit dem hohen technischen Niveau im Getränkekarton-Recycling begründet. Andererseits werden im Markt des Sofortverzehrs Glas- Einwegflaschen sowie Getränkedosen aus Weißblech und Aluminium gegenüber vergleichba-

65 Vgl. im folgenden UBA (2000a), S. 5 ff.

66 Der 2. Teil der UBA II ist noch nicht abgeschlossen und veröffentlicht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung stehen aufgrund dessen für die weitere Betrachtung nicht zur Verfügung.

67 Vgl. im folgenden UBA (2000b), S. 6 f.

(32)

ren Mehrwegverpackungen als ökologisch nachteilig charakterisiert. Dem PET-Mehrweg- wird gegenüber dem Glas-Mehrwegsystem innerhalb der Segmente Mineralwasser und Erfri- schungsgetränke mit CO2 ein ökologischer Vorteil besche inigt.

3.1.3 Zusammenfassung der UBA I und UBA II

Die Ergebnisse der UBA I und UBA II lassen sich zusammenfassend wie folgt in Tabelle 5 darstellen. Die Ökobilanzen attestieren dem überwiegenden Teil der Mehrweggetränkever- packungen einen ökologischen Vorteil (+) gegenüber Einwegverpackungen. Eine ausgegli- chene Ökobilanz (=) weist allerdings die Gegenüberstellung der Mehrweg-Glasflasche für Frischmilch und des PE-Schlauchbeutels auf. Allerdings wird dem PE-Schlauchbeutel inner- halb der Ökobilanz unter bestimmten Parametern ein ökologischer Vorteil gegenüber der ver- gleichbaren Mehrwegalternative bescheinigt, was im Resümee der Analyse nicht angeführt wird. Eine ausgeglichene Ökobilanz wird zwischen der Verbundverpackung (Block-Form) und den jeweiligen Mehrweg-Glasflaschen der Getränkesegmente Mineralwasser, Säf- te/Getränke o. CO2 und Wein attestiert.

Tabelle 5: Zusammenfassung der UBA I und II - Mehrweg vs. Einweg

EW Verbundverp. Verbundverp. Einweg- Weißblech-Dose Aluminium- PE- MW (Block-Form) (Giebel-Form) Glasflasche m. Alu.-Deckel Dose Schlauchbeutel

MW-Glasfl. Frischmilch + + =

MW-Glasfl. Bier + + +

MW-Glasfl. Mineralwasser = + + +

MW-PET-Fl. Mineralwasser + + +

MW-Glasfl. Säfte/Getr. o. CO2 = +

MW-Glasfl. Erfrischungsgetr. m. CO2 + + +

MW-PET-Fl. Erfrischungsgetr. m. CO2 + + +

MW-Glasfl. Wein = +

+ ökobilanziell vorteilhaft; = ökobilanziell gleichwertig

(Datenquelle: UBA (1995), S. 345 f; UBA (2000a), S. B39 ff.)

Die Ergebnisse der Ökobilanzen des UBA sind partiell zu kritisieren. Das UBA stellt bei- spielsweise eine zuvor erwähnte, vermeintliche Überlegenheit einiger Einweggetränkeverpak- kungen unter bestimmten Parametern (z.B. den PE-Schlaubeutel) in seinen zusammengefaß- ten Ergebnissen als ,Pattsituation’ zwischen den spezifischen Einweg- und Mehrweggeträn- keverpackungen dar. Ebenfalls kritisch anzumerken ist aufgrund des vermeintlich wachsenden Marktanteils der PET-Einwegflasche (vgl. Kapitel 2.2.2) die Tatsache, daß diese Verpackung innerhalb der UBA II keine Berücksichtigung fand und somit ökobilanziell nicht bewertet werden kann. Die Aussagekraft der UBA I kann aufgrund der zeitlich weit zugrun- deliegenden Erhebung des Zahlenmaterials in Frage gestellt werden. Dennoch können die

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Ökobilanzen des UBA eine Tendenz aufzeigen, die die Überzahl der Mehrweg- gegenüber Einweggetränkeverpackungen als ökologisch vorteilhaft einstufen läßt. Zur kritischen Analy- se des aufgezeigten Trends der vorwiegenden Vorteilhaftigkeit von Mehrwegverpackungen werden nachfolgend weitere Ökobilanzen erörtert.

3.2 Ökobilanz des Fraunhofer-Instituts

Die im Jahr 1999, im Auftrag des Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungs- mittel (FKN), vom Fraunhofer-Institut durchgeführte ,Ökobilanz für Frischmilch’68 soll, trotz des prinzipiellen Fokus dieses Arbeitsberichtes auf andere Getränkesegmente, zur kritischen Betrachtung der Vorgehensweise und der Ergebnisse der Ökobilanzen des UBA beitragen, da innerhalb der UBA I ebenfalls Milchverpackungen untersucht wurden.

Diese Ökobilanz wurde mit dem Ziel verfaßt, die (im Vergleich zur UBA I) aktuelleren, öko- logischen Beurteilungen für Kartonverpackungen und deren Unterschiede zum Mehrwegs y- stem zu ermitteln.69 Weiterhin wurde untersucht, wie sich die ökologischen Lasten innerhalb der verschiedenen Systeme verteilen und welche ökologischen Verbesserungen sich für Kar- tonverpackungen realisieren lassen. Gegenstand der ebenfalls nach ISO 14040 ff.70 durchge- führten Ökobilanz waren die 1-Liter-Kartonverpackungen in Giebel- und in Blockform sowie die 1-Liter-Mehrweg-Glasflasche zur Distribution von Frischmilch. Als Wirkungskategorien galten hier, ähnlich wie bei den bereits dargestellten Ökobilanzen (vgl. u.a. Kapitel 3.1.1), u.a.

der Ressourcenverbrauch, die Abfallmengen, der anthropogene Treibhauseffekt sowie das Versauerungspotential.

Die Ergebnisse dieser Ökobilanz lassen keinen eindeutigen, ökologischen Vorteil oder Nach- teil eines Verpackungssystems (Einweg oder Mehrweg) für Frischmilch erkennen.71 Die ökologische Bewertung der Giebel-Kartonverpackung fällt allerdings schlechter aus als die der Block-Kartonverpackung. Als Grund dafür wird das höhere Gewicht der Giebelverpak- kung angebracht, woraus ein höherer Ressourceneinsatz, höhere Aufwendungen bei der Ent- sorgung sowie eine geringere Transporteffizienz resultieren. Im Gegensatz zu den vom UBA in Auftrag gegebenen Ökobilanzen beeinflussen im Rahmen dieser Untersuchung allerdings

68 Bez; Goldhan (1999).

69 Vgl. im folgenden Bez; Goldhan (1999), S. 2 ff.

70 Aufgrund der ausführlichen Darstellung der Richtlinien der Ökobilanz-Norm ISO 14040 ff. (vgl. Kapitel 3.1.1), wird an dieser auf die detaillierte Erläuterung verzichtet.

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die Umlaufzahlen sowie die Distributionsentfernung beim Mehrwegsystem die Ergebnisse nur unwesentlich.

Die hier dargestellte Ökobilanz für Frischmilch bringt insbesondere im Verhältnis zur UBA I abweichende Resultate hervor. Die attestierte ökologische Vorteilhaftigkeit der Glas- Mehrwegflasche gegenüber den Verbundverpackungen (Block und Giebel) innerhalb der UBA I kann durch die hier erzielten Ergebnisse nicht bestätigt werden, da eine quasi ökologi- sche Gleichwertigkeit von Verbund- und Mehrwergverpackung bescheinigt wird. Ob die di- vergierenden Ergebnisse ausschließlich aufgrund des aktuelleren verwendeten Zahlenmateri- als resultieren, kann bezweifelt werden. Als Grund für die Divergenzen ist jedoch in jedem Fall der subjektive Einfluß auf die Ergebnisse der Ökobilanzen, u.a. durch die Wahl und Ge- wichtung der Wirkungskategorien zu nennen. Dies wird auch aufgrund des unterschiedlichen Einflusses von Distributionsentfe rnung und Umlaufzahl beim Mehrwegsystem deutlich.

Insgesamt lassen sich durch die unterschiedlichen Resultate, trotz der einheitlichen Richtlini- en der ISO 14040 ff., Abweichungen innerhalb der Untersuchungen erkennen, die an dieser Stelle mit der Subjektivität der Ökobilanzen begründet werden können. Zur Reflexion, insbe- sondere der UBA II, wird nachfolgend eine weitere Untersuchung von Getränkeverpackungen analysiert.

3.3 Ökoeffizienz-Analyse der BASF

Die im Auftrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Gerolsteiner Brunnen, Schmalbach- Lubeca und Hochwald Sprudel Schupp, von der BASF durchgeführte Ökoeffizienz-Analyse für Mineralwasserverpackungen hatte das Ziel, alternative Verpackungen im Segment Mine- ralwasser zu vergleichen und die umweltfreundlichste Verpackung pro eingesetzten Euro zu ermitteln.72 Die Ökoeffizienz-Analyse wurde methodisch auf Grundlage einer Ökobilanz nach ISO 14040 ff. durchgeführt.73 In einem weiteren Schritt wurde diese Ökobilanz um ökonomi- sche Faktoren des gesamten Lebensweges der Verpackung, wie Materialpreis und verursachte Kosten, erweitert und anschließend in einer Ökoeffizienz-Analyse zusammengefaßt.

71 Vgl. im folgenden Bez; Goldhan (1999), S. 8.

72 Vgl. im folgenden Henselder-Ludwig el. al. (2000), S. 19 ff.

73 Aufgrund der ausführlichen Darstellung der Richtlinien der Ökobilanz-Norm ISO 14040 ff. (vgl. Kapitel 3.1.1) wird an dieser auf die detaillierte Erläuterung verzichtet.

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