BEKANNTMACHUNG
des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe über die
Meldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem Wintersemester 2020/21
Nach §16 Abs. 1 der Approbationsordnung für Ärzte vom 17.07.2012 (ÄAppO 2012) finden die mündlich-praktischen Prüfungen in den Monaten Mai und Juni statt.
Meldung
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Dem Antrag sind beizufügen:
1. die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde mit dem Nachweis, welcher Familienname geführt wird (entfällt, wenn diese dem Landesprüfungsamt in der geforderten Form bereits vorliegt),
2. Nachweis der Studienzeiten (Studienzeit- bzw. Studienverlaufsbescheinigung),
3. das Zeugnis über das Bestehen des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (entfällt bei abgelegter Prüfung in Sachsen-Anhalt),
4. ggf. Bescheid über die Anrechnung von Studienleistungen (Original) und
5. die vorgeschriebenen Bescheinigungen über die praktische Ausbildung in Krankenanstalten (§ 3 ÄAppO 2012), die erworben wurden.
Anmerkung: Die Geburts- bzw. Heiratsurkunde ist als Beglaubigung vom Standesamt einzureichen.
Alle anderen Nachweise sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen (Beglaubigung nur von staatlicher Behörde).
Sofern einzelne Prüfungsabschnitte bereits vor dem Landesprüfungsamt des Landes Sachsen- Anhalt abgelegt wurden, befinden sich die Geburts- bzw. Heiratsurkunde sowie die Zeugnisse in den Prüfungsakten und müssen nicht eingereicht werden.
Studierende, die bereits vom Landesprüfungsamt Sachsen-Anhalt zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zugelassen waren, reichen nur noch die ausgefüllten Antragsformulare ein.
Meldeformulare
Antragsformulare auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bzw. der Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg oder im Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe entgegengenommen werden bzw. im Internet unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de (Referat Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe).
Es wird gebeten, die Zulassungsanträge und die Meldebelege sorgfältig auszufüllen.
Meldetermin und Nachreichtermin
Der Termin, bis zu dem die Zulassungsanträge bei dem Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe eingegangen sein müssen, ist nach § 10 Abs. 3 ÄAppO 2012 der
11. Januar 2021
(für alle unter Meldung zu erbringenden Nachweise 1 - 5).
Da ein Teil der dem Zulassungsantrag beizufügenden Bescheinigungen erst nach dem offiziellen Ende des Praktischen Jahres beigebracht werden kann (PJ-Bescheinigungen, Zulassungs
bescheid der Vergabestelle bei auswärtigem PJ (Universität oder Auszug vom PJ-Portal), wird als Termin für die Nachreichung fehlender Unterlagen der
19. April 2021
(bzw. - wenn der Termin nicht eingehalten werden kann - sofort nach Erhalt der PJ-Bescheinigung) festgelegt.
Die Prüfungsanmeldung sowie die Nachreichung von Unterlagen können dem LPA auf dem Postweg zugesandt oder auch in den Briefkasten am Dienstgebäude in der Maxim-Gorki-Str. 7 eingeworfen werden. Dieser Briefkasten wird täglich geleert und der Inhalt durch die Poststelle erfasst. Eine persönliche Anmeldung ist nicht möglich. Eingangsbestätigungen werden vom LPA grundsätzlich nicht erteilt. Bei Bedarf ist eine adressierte Postkarte beizulegen.
Verspätete Anträge
Nach dem 11. Januar 2021 eingegangene Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn a) ein ausreichender Grund für das Fristversäumnis glaubhaft gemacht wird und b) der Stand des Verfahrens die Teilnahme des Prüfungsbewerbers noch zulässt.
Zulassung und Ladung
Nach Bearbeitung des Antrages erhält jeder Kandidat vom Landesprüfungsamt einen Bescheid über seine Zulassung. Dieses Schreiben enthält bei positiver Entscheidung zugleich die Ladung zur Prüfung.
Jeder Prüfungsteilnehmer erhält Hinweise zum Prüfungsablauf und die eingereichten Original- Nachweise und -Bescheinigungen zurück, sofern eine einfache Kopie dieser Nachweise und Bescheinigungen mitgesandt wurde.
Anschrift:
Landesverwaltungsamt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Maxim-Gorki-Str. 7
06114 Halle (Saale)