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(1)BEKANNTMACHUNG des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe über die Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem Wintersemester 2020/21 Die Prüfungstermine wurden gemäß § 16 Abs

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(1)

BEKANNTMACHUNG

des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe über die

Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem Wintersemester 2020/21

Die Prüfungstermine wurden gemäß § 16 Abs. 1 der Approbationsordnung für Ärzte vom 17.07.2012 (ÄAppO 2012) wie folgt festgelegt:

Schriftliche Prüfung:

13. April 2021 14. April 2021 15. April 2021

von 9.00 - 14.00 Uhr von 9.00 - 14.00 Uhr von 9.00 - 14.00 Uhr

Meldung

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Dem Antrag sind beizufügen:

1. die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde mit dem Nachweis, welcher Familienname geführt wird (entfällt, wenn diese dem Landesprüfungsamt in der geforderten Form bereits vorliegt),

2. Nachweis der Studienzeiten (Studienzeit- bzw. Studienverlaufsbescheinigung),

3. das Zeugnis über das Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung bzw. des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (entfällt bei abgelegter Prüfung in Sachsen-Anhalt),

4. Nachweise über die Ableistung der Famulatur (§ 7 ÄAppO 2012) und 5. ggf. Bescheid über die Anrechnung von Studienleistungen (Original).

Die Bescheinigungen über die Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen (§ 27 ÄAppO 2012 Abs. 1 bis 4) müssen nicht mehr vorgelegt werden, die Ergebnisse werden per Datenfernübertragung übermittelt.

Über angerechnete Studienleistungen ist das Studiendekanat zu informieren!

Anmerkung: Die Geburts- bzw. Heiratsurkunde ist als beglaubigte Abschrift vom Standesamt einzureichen.

Alle anderen Nachweise sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen (Beglaubigung nur von staatlicher Behörde).

Sofern einzelne Prüfungsabschnitte bereits vor dem Landesprüfungsamt des Landes Sachsen- Anhalt abgelegt wurden, befinden sich die Geburts- bzw. Heiratsurkunde sowie die Zeugnisse in den Prüfungsakten und müssen nicht eingereicht werden.

Studierende, die bereits vom Landesprüfungsamt Sachsen-Anhalt zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zugelassen waren, reichen nur noch die ausgefüllten Antragsformulare ein.

Meldeformulare

Antragsformulare auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bzw. der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg oder im Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe entgegengenommen werden bzw. im Internet unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de (Referat Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe).

Es wird gebeten, die Zulassungsanträge und die Meldebelege sorgfältig auszufüllen.

(2)

Meldetermin und Nachreichtermin

Der Termin, bis zu dem die Zulassungsanträge bei dem Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe eingegangen sein müssen, ist nach § 10 Abs. 3 ÄAppO 2002 der

11. Januar 2021

(für alle unter Meldung zu erbringenden Nachweise 1 - 5).

Sollte ein Teil der dem Zulassungsantrag beizufügenden Bescheinigungen erst nach dem Vorlesungsschluss beigebracht werden können, wird als letzter Termin für die Nachreichung fehlender Unterlagen der

01. März 2021 festgelegt.

Die Prüfungsanmeldung sowie die Nachreichung von Unterlagen können dem LPA auf dem Postweg zugesandt oder auch in den Briefkasten am Dienstgebäude in der Maxim-Gorki-Str. 7 eingeworfen werden. Dieser Briefkasten wird täglich geleert und der Inhalt durch die Poststelle erfasst. Eine persönliche Anmeldung ist nicht möglich. Eingangsbestätigungen werden vom LPA grundsätzlich nicht erteilt. Bei Bedarf ist eine adressierte Postkarte beizulegen.

Verspätete Anträge

Nach dem 11. Januar 2021 eingegangene Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn a) ein ausreichender Grund für das Fristversäumnis glaubhaft gemacht wird und b) der Stand des Verfahrens die Teilnahme des Prüfungsbewerbers noch zulässt.

Zulassung und Ladung

Nach Bearbeitung des Antrages erhält jeder Kandidat vom Landesprüfungsamt einen Bescheid über seine Zulassung. Dieses Schreiben enthält bei positiver Entscheidung zugleich die Ladung zur Prüfung.

Jeder Prüfungsteilnehmer erhält Hinweise zum Prüfungsablauf und die eingereichten Original- Nachweise und -Bescheinigungen zurück, sofern eine einfache Kopie dieser Nachweise und Bescheinigungen mitgesandt wurde.

Halle, den 18.11.2020

Anschrift:

Landesverwaltungsamt

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Maxim-Gorki-Str. 7

06114 Halle (Saale)

Referenzen

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