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Was wird beim Gerätecheck „W“ geprüft, und wie?

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Academic year: 2022

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Warum gibt es eine Empfehlung der DGAI zum Gerätecheck?

Auslöser waren spektakuläre Todesfällen, bei denen fehlerhaft gewartete (Vertauschen der Sauerstoff- und Lachgasleitungen) und fehlerhaft betriebene (ohne Messung der inspiratorischen Sauerstoff kon zen tra - tion) Anästhesiegeräte eine Rolle gespielt haben. Die Reaktion der Hersteller: Unpraktikabel lange Checkli- sten sollten her, die der Anästhesist nun vor jeder An- ästhesie abarbeiten sollte – und die dann natürlich noch von Gerät zu Gerät und von Hersteller zu Her- steller unterschiedlich ausgefallen wären.

Stellen Sie sich bitte vor, sie müssten, immer wenn ein neuer Patient in den Saal kommt, einen kompletten Gerätecheck durchführen!

Deshalb hat die DGAI eine Empfehlung zum Geräte - check ausgesprochen1, die unterscheidet zwischen

• der normalen Inbetriebnahme eines Anästhesie - gerätes (Gerätecheck „A“),

• der notfallmäßigen Inbetriebnahme (Gerätecheck „N“),

• dem Anschluss eines Patienten an ein bereits in Be- trieb befindliches Gerät (Gerätecheck „W“).

Diese Checklisten sind universell, unabhängig von Gerät und Hersteller. Durch die Unterscheidung zwi- schen Check „A“ und „W“ wurde ein akzeptabler Kompromiss zwischen Sicherheit und Praktika bilität gefunden.

Was wird beim Gerätecheck „W“ geprüft, und wie?

Wenn der Patient an ein Anästhesiegerät angeschlos- sen wird, so sind zunächst einige manuelle Beat- mungszüge durchzuführen. Damit wird die korrekte Funktion des Patiententeils (richtiger Sitz der Schläu- che, Dichtigkeit, Ventilfunktionen geprüft). Während dieser manuellen Atemzüge wird geschaut, ob wirklich Sauerstoff fließt (Anzeige der FiO2) und die Funktion des Narkosemitteldosieres geprüft (an/aus?, Füllung?, ideal: Narkosegasmessung ist vorhanden und zeigt an). Der Blick geht über das Gerät, prüft den Atem- kalk und die Absaugung).

Nun – allerdings erst jetzt – kann die maschinelle Be-

atmung eingeschaltet werden, mit Überprüfung der Ventilatoreinstellungen und -funktion.

Fertig! Das alles geht in wenigen Augenblicken – und sollte uns allen in Fleisch und Blut übergehen.

Dieser Check „W“ ist allerdings nicht delegierbar und muss wegen seiner essentiellen Bedeutung von dem- jenigen durchgeführt werden, der den Patienten an das Narkosegerät anschließt.

Die Inbetriebnahme des Anästhesie- gerätes

Wird ein ausgeschaltetes Anästhesiegerät in Be trieb genommen, in der Regel am Morgen eines Arbeits - tages, dann muss ein gründlicher System check (Ge- rätecheck „A“) durchgeführt werden, der auch zu do- kumentieren ist. Im Gegensatz zum Check „W“ kann dies an entsprechend qualifiziertes Assis tenz personal delegiert werden.

Delegation und Missverständnisse

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Dele- gation in der Anästhesie wird uns Anästhesisten von Seiten der Anästhesiepflege Inkonsequenz vorgewor- fen. Einerseits würden wir sagen, dass der Geräte - check nicht delegierbar sei, andererseits würde kaum ein Anästhesist sein Gerät selber prüfen, sondern dies regelmäßig dem Anästhesie funktionsdienst überlas- sen.

Dies ist ja aber auch möglich – der Gerätecheck „A“

ist an dafür qualifiziertes Personal delegierbar. Nur der Check „W“ ist es hingegen nicht, sondern muss von demjenigen durchgeführt werden, der den Patienten anschließt.

Prof. Dr. med. Th. Prien, Münster

Für die Kommission Normung und Technische Sicherheit

der DGAI

ANNOUNCEMENTS

/ VERBANDSMITTEILUNGEN I 573

© Anästh Intensivmed 2009;50:573 Aktiv Druck & Verlag GmbH

Check „W“: Zehn Sekunden für den Gerätecheck!

1 „Technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Patienten - sicherheit. Funktionsprüfungen des Narkosegerätes bei geplan- tem Betriebsbeginn, bei Patientenwechsel im laufenden Betrieb und im Notfall. Anästh Intensivmed 2006;47:57-62“.

DGAInfo

Referenzen

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