für den
Landkreis Havelland
Jahrgang 09 Rathenow. 2002-05-14
I n h a l t s v e r z e i c h n i s A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g e n
Ortsübliche Bekanntrnachung von Or1 und Dauer der A u s l e g u n g s o w i e l a q e s z e i t . i n d e r d i e U n t e r l a g e n eingesehen werden können. betreff-end die Au
des Anhörungsentwurfes n)r Anhörung Bevölkerung fiir das Gesetz Gemeindestrukturretbrm im Land Brandenburg betreflend tias Amt Prcmnitz
O r t s ü b l i c h e B e k a n n t m a c h u n g v o n O r 1 u n d D a u e r d e r A u s l e g u n g s o w i e T a g e s z e i t . i n d e r d i e U n t e r l a g e n eingesehen werden können. betrelTend die Auslegung des Anhörungsentwurf-es zur Anhörung der Bevölkerung filr das Gesetz a)r Gemeindestrukturrefbrm irn l-and Brandenburg betreffend die Amter Nennhausen und Nauen-Land
S e i t e 5 5 Ortsübliche Bekanntrnachuns von Ort und Dauer der Auslegung sowie Tagcszeit. in der die Unterlagen eingesehen rverden können. betreff-end die Auslegung des Anhörungsent*'urt'e s zur Anhörung der Bevölkerung fiir das Gesetz zur Gemeindestrukturretbrm i nr l.and Brandenburg betreff-end das Amt Nauen-Land
s e i t e 5 7 Ortstibliche Bekanntmachuns von Ort und Dauer A u s l e g u n g s o w i e l' a q e s z e i t . i n d e r d i e U n t e r l a g e n eingesehen werden können. betreffend die Aus
des Anhörungsentrvurt'es a)r Anhörung Bevölkerung fiir das Gesetz Gemeindestrukturrelbrm im Land Brandenburg betreffend das Amt Milorv
N r . 0 6
Ortstibliche Bekanntmachuns von Ort und Dauer der Auslegung sowie 1'ageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurf'es zur Anhörung der Bevölkerung fiir das Gesetz zur Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg betretl'end die Amter Ketzin und Nauen-Land
S e i t e 6 l Ortsübliche Bekanntmachunq von Ort und Dauer der A u s l e g u n g s o w i e ' f a g e s z e i t ,
i n d e r d i e U n t e r l a g e n eingesehen werden können, betreff-end die Auslegung des Anhörungsentwurfbs zur Anhörung der Bevölkerung für das Cesetz zur Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg betreffend das Amt Friesack
Seite 64 Ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung sowie Tageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurf-es a)r Anhörung der Bevölkerung l'iir das Gesetz zur Gemeindestrukturrefbrm im L.and Brandenburg betreff-end das Amt Brieselans
S e i t e 6 6 Ergänzender Hinweis zu den ortsüblichen Bekanntmachungen betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurfes zur Anhörung der Bevölkerung liir das Cesetz zur Gemeindestrukturreform inr Land Brandenburg betreffend die Amter Nennhausen und Nauen-Land. betreffend das Amt Nauen-Land und betreff'end die Amter Ketzin und Nauen-Land
S e i t e 6 8
Amtliche Bekanntmachungen
Ortsübliche Beksnntmachung yon Ort und Dauer der Auslegung sowie Tageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurfes zur Anhörung der Bevölkerung für das Gesetz zur Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg
betreffend das Amt Premnitz
Der Landrat des Landkreises Havetland macht hiermit als Anhörungsbehörde gemäß Art- 98 Abs- 2 Satz 3 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) i.V.m. g 9 Abs. 8 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) und $$ 3 Abs. I ' 4 Abs. I AnhOrungsverordnung (enhü) vom 3. Januar 2002 (GVBI. tl S. 99) Ort und Dauer sowie die Tageszeit' in der die UntJrlagen eingisehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurfs zur Anhörung der BevOlke*ng m. das Gesetz zur Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg ortsüblich bekannt.
l. Neugliederungsvorschlag betreffen6 das Amt Premnitz fllr die amtsaneehöriee Gemeinde Döberitz
ritr i
Amtes2. Allgem eine Rechtsfolgen regelu n gen fil r den Neu gliederungsvorschlag A. Allgemeine Gesetzesbegrllndung
B. Gesetzesbegrä nd u n g fil r den konkreten Neu gliederu n gsvorsch lag C. Gesetzesbegründu ng fä r die Allgemeinen Rechtsfolgen regelu ngen
Der Anhörunssentwurf filr das Gesetz zur Gemeindestrukturreform wird wie folgt ausgelegt:
Auslequngsort:
Auslegungszeitraum:
Auslegungszeit:
Rathaus der Stadt Premnitz, Zimmer 23 l4'727 Premnitz" Liebigstraße 42 23. Mai 2002 bis 25. Juni 2002
MontagDienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
0 8 . 0 0 - 12.00 und 0 8 . 0 0 - 12.00 und 0 8 , 0 0 - 12.00 Uhr 0 8 . 0 0 - 12.00 und 0 8 . 0 0 - 12.00 Uhr
1 3 . 0 0 - 16.00 Uhr 1 3 . 0 0 1 7 . 3 0 U h r 1 3 . 0 0 - 1 6 . 3 0 U h r
Allgemeine Hinweise:
l. Anhörungsberechtigt sind die Bürgerinnen und Btlrger der Gemeinden Döberita Mögelin und Premnitz.
Sie haben das Recht, Einsicht in die ausgelegten Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsentwurf während der Dauer der Auslegung schriftlich Stellung zu nehmen. Auch sonstige Einwohner dieser Gemeinden haben das Recht, während der Dauer cier Auslegung Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Ich bine Sie zum Nachweis Ihres Anhörungsrechtes rein vorsorglich ein Personalausweisdokument bereitzuhalten.
2. Die Anhörung findet ausschließlich schriftlich statt. Dies bedeutet, dass Sie während des Auslegungszeitraumes Ihre Anregungen, Einwände und Bedenken schriftlich einreichen oder zur Niederschrift eines Mitarbeiters der Verwaltung erklären können.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich zur Einsichtnahme zur Verliigung. Sie dürfen weder entnommen noch in sonstiger Art und Weise enfernt werden. Ebenso wenig dürfen Vertinderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen vorgenommen werden.
Wegen der Bedeutung der vorgeschlagenen Neuglie"derungsmaßnahme bitte ich darum, dass Sie von lhrem Anhörungsrecht rege Gebrauch macheh. Ihre schriftlichen Außerungen richten Sie bitte entweder direkt an mich als Anhörungsbehörde
Adresse: Der l--andrat des l-andkreises Havelland als allgemeine untere Landesbehörde -Rechs- und Kommunalaußichtsamt- Platz der Freiheit I
14712 Rathenow oder an das Amt Premnitz
Adresse: Amt Premnitz
Der B0rgermeister als Amtsdirektor Liebigstraße 42
14727 Premnitz
Ihre Außerungen rverden unverz{lglich tlber den Landrat als Anhörungpbehörde an das Ministerium des lnnern we iterge le itet und im Rahmen des G esetzgebun gsverfahrens ausgewertet-
lch weise darauf hin, dass ein Exemplar des Anhörungsentwurfes zusätzlich in der Verwaltung des Landkeises Havelland
' in der Dienststelle Rathenow
Landrat des Landkreises Havelland Btlrgerservicebüro
Platz der Freiheit l 1 4 7 1 2 R a t h e n o w
zu folgenden Zeiten: Montag 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 14.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 13.00 Uhr und in der Dienststelle Nauen
Landrat des Landkreises Havelland Bürgerservicebtiro
Goetheshaße 59/60 14641 Nauen
zu folgenden Zeiten: Montag 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.00 - 13.00 Uhr zu lhrer Einsichtnahme bereitgehalten wird.
Rathenow, den 08.05.02 gez.
Dr. B. Schröder Der Landrat
Ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung sowie Tageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurfes zur Anhörung der Bevölkerung für das Gesetz zur Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg
betreffend die Amter Nennhausen und Nauen-Land
Der Landrat des Landkreises Havelland macht hiermit als Anhörungsbehörde gemäß Art. 98 Abs. 2 San 3 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) i.V.m. $ 9 Abs. 8 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) und $$ 3 Abs. l, 4 Abs. I Anhörungsverordnung (AnhV) vom 3. Januar 2002 (GVBI. ll S. 99) Ort und Dauer sowie die Tageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurß zur Anhörung der Bevölkerung ftk das GeseE zur Gemeindestmkrurreform im Land Brandenburg ortsüblich bekannt.
l. Neugtiederungsvorschlag betreffend das Amt Nennheusen filr die amtsaneehörisen Gemeinden Bamme. Buckow bei Nennbausen. Demme. Gränineen. Kofen. Kriele [,andin. LieD€ und Mützlitz {Eineliederune dieser Gemeinden in die Gemeinde Nennhausen). filr die amtssnsehörigen Gemeinden Ferchesar und Stechow (Bildung der neuen Gemeinde Stechow- Ferchesar). filr die amtssneehörigen Gemeinden Bsrnewitz Buschow. Gsrlitz und Möthlow (Bildune der neuen Gemeinde Mlrkisch Luch) sowie betreffend das Amt Nauen-Land fllr die
2. Allgemeine Rechtsfolgenregelungen den Neu gliederungsvorschlag
A. Allgemeine Gesetzsbegrilndung
B. Gesetzesbegrilndu n g fil r den konkreten Neu gliederu n gsvorsch lag C. Gesetzesbegrlind u n g fil r die Allgemeinen Rechtsfolgen regelu n gen
Der Anhörungsentwurf ftir das Gesetz zur Gemeindestnrkturreform wird wie folgt ausgelegt:
Auslegungsort:
Auslegunqszeiffaum:
Auslegungszeit:
und
Auslegungsort:
Auslegungszeitraum:
Auslegungszeit:
Amt Nauen-Land, Konferenzraum 1464 I Nauen, Dammstraße 34 23. Mai 2002 bis 25. Juni 2002 Montag 08.00 - 12.00 Dienstag 08.00 - 12.00 Mittwoch 08.00 - 12.00 Donnerstag 08.00 - 12.00 Freitag 08.00 - 12.00 Amt Nennhausen, Sitzungsraum
14715 Nennhausen, Fouquö Platz 3 23. Mai 2002 bis 25. Juni 2002
Montag 08.00 - 12.00 und 12.30 - 15.30 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 und 12.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 und 12.30 - 14.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 und 12.30 - 16.00 Uhr Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
und und und und Uhr
1 3 . 0 0 - l 5 . 0 0 U h r
1 3 . 0 0 - 1 5 . 0 0 U h r
1 3 . 0 0 - 15.00 U h r
1 3 . 0 0 - 18.00 U h r
Allgemeine Hinrveise:
l. Anhörungsberechtigt sind die Bilrgerinnen und Btlrger der Gemeinden Bamme' Buckow bei Nennhausen, Damme, Gräningen, Kotzen, Kriele, Landin, Liepe, IVliltzlitq Ferchesar, Stechow, Barnewig, Buschow, GarlitA Möthlo*, Nennhausen und Retzow. Sie haben das Recht, Einsicht in die ausgelegten Unterlagen zu nehmen und zum AnhörungSentwurf während der Dauer der Auslegung scnrintün Stellung zu nehmen. Auch sonstige Einwohner dieser Gemeinden haben das Recht, während der Dauer der Auslegung Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen-. Ich bine Sie zum Nachrveis lhres Anhörungsrechtes rein vonorglich ein Personalausweisdokument bere itzuhalten.
2. Dic Anhörung findet ausschließlich schrifttich stan. Dies bedeutet, dass Sie während des Auslegungszeitraumes lhre Anregungen, Einwände und Bedenken schriftlich einreichen oder zur Niederschrift eines Mitarbeiters der Verwaltung erklären können.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich zur Einsichtnahme zur Verfugung. Sie dürfen weder entrtommen noch in sonstiger Art und Weise entfernt werden. Ebenso wenig dtlrfen Veränderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen vorgenommen werden'
Wegen der Bedeutung der vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahme bine ich darum, dass Sie von lhrem Anhtrungsrecht rege Gebrauch machen. Ihre schriftlichen Außerungen richten Sie bitte entweder direkt an mich als Anhörungsbehörde
Adresse: Landrat des Landkreises Havelland als allgemeine untere Landesbehörde -Rechts- und Kommunalaufsichtsamt- Platz der Freiheit I
14712 Rathenow oder an das Amt Nennhausen
Adresse: Amt Nennhausen Der Amtsdirektor FouquÖ Plau 3 1 4 7 1 5 N e n n h a u s e n oder an das Amt Nauen-Land
Adresse:
Amt Nauen-Land Der Amtsdirektor Dammstraße 341 4 6 4 1 N a u e n
Ihre Außerungen werden unverzüglich über den Landrat als Anhörungsbehörde an das Ministerium des Innern weiterge le itet und im Rahmen des Gesetzgebun gsverfahrens ausgewertet.
Ich weise darauf hin, dass ein Exemplar des Anhörungsentwurfes zusätzlich in der Verwaltung des Landkreises Havelland
in der Dienststelle Rathenow Landrat des Landkreises Havelland Bürgerservicebüro
Platz der Freiheit I 1 4 7 1 2 R a t h e n o w
zu folgenden Zeiten: Montag 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - l8.00 Uhr Mitnvoch 08.00 - 14.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 13.00 Uhr und in der Dienststelle Nauen
Landrat des Landkreises Havelland Btlrgenerviceb{iro
Goethestraße 59i60 1464 I Nauen
zu folgenden Zeiten: Montag 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 09.00 ' 18.00 Uhr Freitag 09.00 - 13.00 Uhr .zu lhrer Einsichtnahme bereitgehalten wird.
Rathenow, den 08.05.02 gez.
Dr. B. Schröder Der Landrat
Ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung sowie Tageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurfes zur Anhörung der Bevölkerung für das Gesetz zur Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg
betreffend das Amt Nauen-Land
Der Landrat des Landkreises Havelland macht hiermit als Anhörungsbehörde gemäß Art. 98 Abs. 2 Satz 3 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) i.V.m. $ 9 Abs. 8 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) und S$ 3 Abs. l,4 Abs. I Anhörungsverordnung (AnhV) vom 3. Januar 2002 (GVBI. II S. 99) Ort und Dauer sowie die Tageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurfs zur Anhörung der Bevölkerung für das Gesetz zur Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg ortsüblich bekannt.
l. Neugliederungsvorschlag betreffend das Amt Nauen-Land für die amtsangehörigen Gemeinden Berse. Bereerdamm. Börnicke. Groß Behnitz. Kienberg. Klein Behnitz Lietzow. Markee.
Ribbeck. Selbelans und Tietzow (f,insliederuns der Gemeinden Beree. Bergerdamm. Börnicke.
Groß Behnitz. Kienbere. Klein Behnitz Lietzow. Markee. Ribbeck Selbelane und Tietzow in die Stadt Nauen und Auflösuns des Amtes Nauen-Land)
2. Allgemeine Rechtsfolgenregelungen für den Neugliederungsvorschlag A. Allgemeine Gesetzesbegründung
B. Cesetzesbegründung fär den konkreten Neugliederungsvorschlag C. Gesetzesbegründung für die Allgemeinen Rechtsfolgenregelungen
Der Anhörungsenrwurf für das Gesetz zur Gemeindestrukturreform wird wie folgt ausgelegt:
Auslegungsort: Amt Nauen Land, Konferenzraum 14641 Nauen, Dammstraße 34 Auslegungszeitraum: 23. Mai 2002 bis 25. Juni 2002
Auslequnsszeit: Montag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 und l3.00 - 15.00 Uhr Mimwoch 08.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13"00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
und
Auslegunq.sort: Rathaus der Stadt Nauen, Infotheke (Erdgeschoss) 14641 Nauen, Rathausplau I
Auslequnsszeitraum: 23. Mai 2002 bis 25. Juni 2002
Auslegunsszeit: Montag 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.30 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr M i f i w o c h 0 8 . 3 0 - 12.00 und 1 3 . 0 0 - 15.00 U h r Donnerstag 08.30 - 12.00 und | 3.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.00 * 12.00 Uhr
Alleemeine Hinweise:
l. Anhönrngsberechtigt sind die Bilrgerinnen und Bürger der oben gerannten Gemeindm Borge Bergerdamm, Börnicke, Groß Behnitz, Kienberg, Klein Behnitz, Lietzow, Markee, Ribbeclq Selbelang, Tietzow und der Stadt Nauen. Sie haben das Recht, Einsicht in die ausgelegten Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsentwurf während der Dauer der Auslegung schriftlich Stellung zu nehmen.
Auch sonstige Einwohner dieser Gemeinden haben das Recht, während der Dauer der Auslegung Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Ich bine Sie zum Nachweis lhres Anhörungsrechtes rein vorsorglich ein Personalausweisdokument bereitzuhalten.
2. Die Anhörung findet ausschließlich schriftlich statt. Dies bedeutet, dass Sie während des Auslegungszeitraumes lhre Anregungen, Einwände und Bedenken schriftlich einreichen oder zur Niederschrift eines Mitarbeiters der Verwaltung erklären können.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich zur Einsichtnahme zur Verftigung. Sie dürfen weder entnommen noch in sonstiger Art und Weise entfernt werden. Ebenso wenig dtirfen Veränderungen oder Ergänanngen an den Unterlagen vorgenommen werden.
Wegen der Bedeutung der vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahme bine ich darum, dass Sie von Ihrem Anhörungsrecht rege Gebrauch machen. Ihre schriftlichen Außerungen richten Sie bine entweder direkt an mich als Anhörungsbehörde
Adresse: Landrat des Landkreises Havelland als allgemeine untere Landesbehörde -Rechts- und Kommunalaufsichtsamt- Platz der Freiheit I
1 4 7 1 2 R a t h e n o w oder an da-s Amt Nauen-l and
Adresse: Amt Nauen-Land Der Amtsdirektor Dammstraße 34
1 4 6 4 1 N a u e n oder an die Stadt Nauen
Adresse : Stadt Nauen Der B{irgermeister RathausPlau I
14641 Nauen
lhre Außerungen rverden unverzilglich tiber den Landrat als Anhönrngsbehörde an das Ministerium des Innern rveitergeleitet und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ausgewertet.
lch rveise darauf hin, dass ein Exemplar des Anhörungsentwurfes zusätzlich in der Verwaltung des Landkreises Havelland
in der Dienststelle Rathenorv Landrat des Landkreises Havelland Btlrgenervicebilro
Platz der Freiheit l 1 4 7 1 2 R a t h e n o w
zu folgenden Zeiten: Montag 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr Mitnvoch 08.00 - 14.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - | 3.00 Uhr und in der Dienststelle Nauen
Landrat des Landkreises Havelland Bürgerservicebüro
Goethesnaße 59/60 1 4 6 4 1 N a u e n
zu folgenden Zeiten'. Montag 09-00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - | 8.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 13.00 Uhr Donnentag 09.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.00 - 13.00 Uhr zu lhrer Einsichtnahme bereitgehalten wird.
Rathenow, den 08.05.02 gez-
Dr. B. Schröder Der Landrat
Ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung sowie Tageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurfes zur Anhörung der Bevölkerung für das Gesefz zvr Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg
betreffend das Amt Milow
Der Landrat des Landkeises Havelland macht hiermit als Anhörungsbehtirde gemäß Art. 98 Abs. 2 Satz 3 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) i.V.m. $ 9 Abs. 8 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) und $$ 3 Abs. 1,4 Abs. I Anhörungsverordnung (AnhV) vom 3. Januar 2002 (GVBt. ll S. 99) Ort und Dauer sowie die Tageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurß zur Anhörung der Bevölkerung ftir das Gesetz zur Gemeindestruktuneform im Land Brandenburg ortsüblich bekannt.
l. Neugliederungsvorschlag betrelfend das Amt Milow fllr die amtseneehörise Gemeinde Nitzthn (Eineliederune der Gemeinde Nitzshn in die neu sebildete Gemeinde Milower [,and und Auflösune des Amtes Milow)
2. Allgemeine Rechtsfolgenregelungen für den Neugliederungsvorschlag A. Allgemeine Gesetzesbegrilndung
B. Gesetzesb€gränd ung fä r den konkreten Neugliederungsvorschlag C. Geserzesbegrilndu n g fli r die Allgemeinen Rechtsfolgen regelun gen
Der Anhörungsentwurf fur das Gesetz zur Gemeindestrukturreform wird rvie folgt ausgelegt:
Auslegungsort: Amt Milow, Zimmer 25 (Sitamgsraum) 14715 Milorv, Friedensstraße 86 Auslequnqszeitraum: 23. Mai 2002 bis 25. Juni 2002
Auslegungszeit: Montag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr D o n n e r s t a g 0 8 . 0 0 - 12.00 und 1 3 . 0 0 - 15.30 U h r Freitag 08.00 - l 1.30 Uhr
Allgemeine Hinweise;
l. Anhörungsberechtigt sind die Bürgerinnen und Bilrger der Gemeinden Bätzer, Großwudicke, Jerchel, Milow, Möthlitz, Nitzahn, Vieritz und Zollchow. Sie haben das Recht, Einsicht in die ausgelegten Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsentwurf während der Dauer der Auslegung schriftlich Stellung zu nehmen. Auch sonstige Einwohner dieser Gemeinden haben das Recht, während der Dauer der Auslegung Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Ich bitte Sie zum Nachweis lhres Anhörungsrechtes rein vorsorglich ein Personalauswe isdokument bereitzuhalten.
2. Die Anhörung findet ausschließlich schriftlich statt. Dies bedeutet, dass Sie während des Auslegungszeitraumes lhre Anregungen, Einwände und Bedenken schriftlich einreichen oder zur Niederschrift eines Mitarbeiters der Verwaltuns erklären können.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich zur Einsichtnahme zur Verftigung. Sie dürfen weder entnommen noch in sonstiger Art und Weise entfemt werden. Ebenso wenig dürfen Veränderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen vorgenommen werden.
Wegen der Bedeutung der vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahme bine ich darum, dass Sie von lhrem Anhörungsrecht rege Gebrauch machen. Ihre schriftlichen Außerungen richten Sie bine entweder direkt an mich als Anhörungsbehörde
Adresse: Landrat des Landkreises Havelland als allgemeine untere Landesbehörde -Rechts- und Kommunalaufsichtsamt- Platz der Freiheit I
14712 Rathenow oder an das Amt Milow
Adresse: Amt Milow Der Amtsdirektor Friedensstraße 86 1 4 7 1 5 M i l o w
Ihre Außerungen werden unverzüglich über den Landrat als Anhörungsbehörde an das Ministerium des Innern weitergeleitet und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ausgewertet.
Ich weise darauf hin, dass ein Exemplar des Anhörungsennvurfes zusäalich in der Ver*alrung des l-andkreises Havelland
in der Diensstelle Rathenorv Landrat des Landkreises Havelland Btirgerservicebüro
Platz der Freiheit I 14712 Rathenorv
zu folgenden Zeiten: Montag Dienstag Mitnvoch Donnerstag Freitae und in der Dienststelle Nauen
Landrat des Landkreises Havelland Btlrgerservicebüro
Goethestraße 59/60 1 4 6 4 1 N a u e n
zu folgenden Zeiten: Montag Dienstag Mitnvoch Donnerstag Freitag
09.00 - 13.00 Uhr 09.00 - 18.00 Uhr 08.00 - 14.00 Uhr 09.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 13.00 Uhr
09.00 - 13.00 Uhr 0 9 . 0 0 - 18.00 U h r 09.00 - 13.00 Uhr 09.00 - 18.00 Uhr 09.00 - 13.00 Uhr
zu lhrer Einsichtnahme bereitgehalten wird'Rathenow, den 08.05.02 gez.
Dr. B. Schröder Der Landrat
Ortsübtiche Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslbgung sowie Tageszeit, in der die unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurfes zur Anhörung der Bevölkerung für das Gesefz zrrr Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg
betreffend die Amter Kefzin und Nauen-Land
Der Landrat des Landkreises Havelland macht hiermit als Anhörungsbehörde gemäß Art. 98 Abs. 2 Satz 3 verfassung des Landes Brandenburg (LV) i.V.m. $ 9 Abs. 8 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) und $$ 3 Abs' 1,4 Abs. I Anhörungsverordnung (,q.nhü) vom 3. Januar 2002 (GVBI. II S. 99) Ort und Dauer sowie die Tageszeit' in der die unterlagen .ing"esehen werden können, befteffend die Auslegung des Anhörungsentwurfs anr Anhörung der Bevölkerung ftir das Gesetz zur Gemeindestrukfurreform im Land Brandenburg ortsüblich bekannt.
Neugliederungsvorschlag betreffend das Amt Ketzin für die amtsansehörisen Gemeinden
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Land für die am G
2. Äift -a; Rechtsfolgenregelungen für den Neu gliederun gsvorschlag
A. Allgemeine Gesefesbegrilndung
B. G esetzes b€gril nd u n g fil r den kon kreten [r{eu gliederu n gsv o rsch la g c. Gesetzesbegrä nd u n g fä r die Allgemeinen Rechtsfolgen regelungen
Der Anhörungsenfrvurf ftir das Gesetz zur Gemeindest-ukturreform rvird wie folgt ausgelegt:
Auslegungsort: Amt Ketzin, Dienstgebäude II, Beratungsraum (4. OG) 14669 Ketzin. Am Mtlhlenweg 2
Auslesungszeitraum: 23. Mai 2002 bis 25. Juni 2002
Auslegungszeir: Montag 08.00 - 12.00 und 12.30 - 15.00 uhl Dienstag 08.00 - 12.00 und 12.30 - 15'00 Uhr Mitnvoch 08.00 - 12.00 und 12.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
und
Auslegungsort: Amt Nauen-Land, Konferenz-aum 14641 Nauen, Dammstraße 34 Agdggg!$4jtrauq[ 23. Mai 2002 bis 25. Juni 2002
Ausles,unsszeit: Montag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 uhr Dienstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 15-00 Uhr Miwoch 08.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Alleemeine Hinweise:
l. Anhörungsberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der oben genannten Gemeinden Etzin, Falkenrehde, Tremmen, Zachow, Wachow und der Stadt Ketzin. Sie haben das Recht, Einsicht in die ausgelegten Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsentwurf während der Dauer der Auslegung schriftlich Stellung zu nehmen. Auch sonstige Einwohner dieser Gemeinden haben das Recht, während der Dauer der Auslegung Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Ich bine Sie zum Nachweis lhres Anhörungsrechtes rein vorsorglich ein Personalausweisdokument bereitzuhalten.
2. Die Anhörung findet ausschließlich schriftlich statt. Dies bedeutet, dass Sie während des Auslegungszeiüaumes lhre Anregungen, Einwände und Bedenken schriftlich einreichen oder zur Niederschrift eines Mitarbeiters der Verwaltung erkltiren können.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich zur Einsichtnahme zur Verfi.igung. Sie dürfen weder entnommen noch in sonstiger Art und Weise entfernt werden. Ebenso wenig ditu-fen Veränderungen oder Ergäinzungen an den Unterlagen vorgenommen werden.
Wegen der Bedeurung der vorgeschlagenen'Neugliederungsmaßnahme bine ich darum, dass Sie von Ihrem Anhörungsrecht rege Gebrauch machen. Ihre schriftlichen Außerungen richten Sie bitte entweder direkt an mich als Anhörungsbehörde
Adresse: Landrat des Landkreises Havelland als allgemeine untere Landesbehörde -Rechts- und Kommunalaußichtsamt- Platz der Freiheit l
1 4 7 1 2 R a t h e n o w oder an das Amt Ketzin
Adresse: Amt Ketzin Der AmMirektor Am Mtlhlenweg 2
14669 Keuin oder an das Amt Nauen-Land
Adresse: Amt Nauen-Land Der Amsdirektor Dammstraße 34 14641 Nauen
lhre Außerungen rverden unverztlglich ilber den Landrat als Anhörungsbehörde an das Ministerium des Innern we iterge le itet und im Rahmen des G esetzgebungsverfahrens ausgewertet.
lch weise darauf hin. dass ein Exemplar des Anhörungsentwurfes zusätzlich in der Verwaltung des Landkreises Havelland
in der Diensstelle Rathenow Landrat des Landkreises Havelland Bilrgerservicebtlro
Platz der Freiheit I 14712 Rathenow
zu folgenden Zeiten: Montag 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 14.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 13.00 Uhr und in der Dienststelle Nauen
Landrat des Landkreises Havelland Bürgerservicebtiro
Goethestraße 59i60 14641 Nauen
zu folgenden Zeiten: Montag 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 09.00 - l8.00 Uhr Freitag 09.00 - 13.00 Uhr zu lhrer Einsichtnahme bereitsehalten wird.
Rathenow, den 08.05.02 gez-
Dr. B. Schröder Der Landrat
Ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung sowie Tageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurfes zur Anhörung der Bevölkerung für das Geser zur Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg
betreffend das Amt Friesack
Der Landrat des Landkreises Havelland macht hiermit als Anhörungsbehörde gemäß Art. 98 Abs. 2 Satz 3 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) i.V.m. $ 9 Abs. 8 Sae 3 Gemeindeordnung (GO) und S$ 3 Abs. l, 4 Abs. I Anhörungsverordnung (AnhV) vom 3. Januai 2002 (GVBI. II S. 99) Ort und Dauer sowie die Tageszeit"
in der die Unterlagen eingesehen werden können. betreffend die Auslegung des Anhörungsenrwurfs zur Anhörung der Bevölkerung ftlr das Gesetz zur Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg ortsoblich bekannt.
L Neugliederungsvorschlag betreffend das Amt Friesack fllr die amtssnsehörisen Gemeinden Brüdikow. Vietznitz und Warsow (Bilduns der neuen Gemeinde Jahnb€rse aus den Gemeinden Brädikow. VietzniE und Warsow)
2. Allgemeine Rechtsfolgenregelungen fllr den Neugliederungsvorschlag A. Allgemeine Cesetzesbegrändung
B. Gesetzesbegril nd u n g fli r den konkreten Neugliederu n gsvorschlag C. G esetzesbegrä nd u n g fll r d ie A llgemei nen Rechtsfolgen regelu ngen Der Anhörungsenf*urf ftlr das Gesetz zur Gemeindestrukturreform wird wie folgt ausgelegt:
Auslegungsort:
Auslegungszeitraum:
Auslegungszeit:
Amt Friesack, Einwohnermeldeamt, Zimmer I I 14662 Friesack. Marktsraße 22
23. Mai 2002 bis 25. Juni 2002
MontagDienstag Mittlvoch Donnerstag Freitag
08.00 - 12.00 und 08.00 - 12.00 und 08.00 * 12.00 und 0 8 . 0 0 - 12.00 und 0 8 . 0 0 - 12.00 Uhr
1 3 . 0 0 - 16.00 U h r 1 3 . 0 0 - 18.00 U h r l 3 . 0 0 - 16.00 U h r 1 3 . 0 0 - 16.00 U h r
Alleemeine Hinweise:
l. Anhörungsberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Brädikow, Vietznitz und Warsow. Sie haben das Recht, Einsicht in die ausgelegten Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsentwurf während der Dauer der Auslegung schriftlich Stellung zu nehmen. Auch sonstige Einwohner dieser Gemeinden haben das Recht, während der Dauer der Auslegung Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Ich bitte Sie zum Nachweis Ihres Anhörungsrechtes rein vorsorglich ein Personalausweisdokument bereitzuhalten.
2. Die Anhörung findet ausschließlich schriftlich statt. Dies bedeuter, dass Sie während des Auslegungszeitraumes Ihre Anregungen, Einwtinde und Bedenken schriftlich einreichen oder zur Niederschrift eines Mitarbeiters der Verwaltung erklären können.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich zur Einsichtnahme zur Verftigung. Sie dürfen weder entnommen noch in sonstiger Art und Weise enrfernt werden. Ebenso wenig dürfen Veränderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen vorgenommen werden.
Wegen der Bedeutung der vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahme bitte ich darum, dass Sie von Ihrem Anhörungsrecht rege GebraLrch machen. Ihre schriftlichen Außerungen richten Sie bine entweder direkt an mich als Anhörunesbehörde
Adresse: Landrat des Landkreises Havelland als allgemeine unter€ Landesbehörde -Rechts- und Kommunalaußichtsamt- Platz der Freiheit I
14712 Rathenorv oder an das Amt Friesack
Adresse: Amt Friesack Der Amtsdirektor Marktstraße 22
14662 Friesack
Ihre Außerungen rverden unverzilglich über den tandrat als Anhörungsbehörde an das Ministerium des Innem rveitergeleitet und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ausgewertet.
lch weise darauf hin, dass ein Exemplar des Anhörungsentwurfes zusätzlich in der Verwaltung des Landkeises Havelland
in der Dienststelle Rathenow Landrat des Landkreises Havelland Bürgerservicebüro
Platz der Freiheit I 1 4 7 1 2 R a t h e n o w
zu folgenden Zeiten: Montag 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 14.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr Freitas 09.00 - 13.00 Uhr und in der Dienststelle Nauen
Landrat des Landkreises Havelland Bürgerservicebüro
Coethestraße 59/60 1 4 6 4 1 N a u e n
zu folgenden Zeiten: Montag 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr Mitnvoch 09.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr Freitae 09.00 - 13.00 Uhr zu lhrer Einsichtnahme bereiteehalten wird.
Rathenow, den 08.05.02 gez.
Dr. B. Schröder Der Landrat
Ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung sowie Tageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betrelfend die Auslegung des Anhörungsentwurfes zur Anhörung der Bevölkerung für das Gesetz zur Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg
betreffend das Amt Brieselang
Der Landrat des Landkreises Havelland macht hiermit als Anhörungsbehörde gemäß Art. 98 Abs. 2 Satz 3 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) i.V.m. $ 9 Abs. 8 Satz 3 Gemeindeordnung (CO) und S$ 3 Abs. l, 4 Abs. l Anhörungsverordnung (AnhV) vom 3. Januar 2002 (GVBI. II S. 99) Ort und Dauer sowie die Tageszeit, in der die Unterlagen eingesehen werden können, betreffend die Auslegung des Anhörungsentwurfs zur Anhörung der Bevölkerung für das Gesetz zur Gemeindestrukturreform im Land Brandenburg ortstlblich bekannt.
l. Neugliederungsvorschlag betreffend das Amt Brieselsns filr die emtsansehörieen Gemeinden Brieselang. Bredow und Z€estow (f,inglicderuns der Gemeinden Bredow und Z€$tow in die Gemeinde Brieselens und Auflösung des Amtes Brieselsns)
2. Allgemeine Rechtsfolgenregelungen fllr den Neugliederungsvorschlag A. Allgemeine Gesetzesbegründung
B. Gesetzesbegrtlndung fär den konkreten Neugliederungsvorschlag C. Gesetzesbegrtlndung für die Allgemeinen Rechtsfolgenregelungen l)er Anhörungsentwurf {iir das Gesetz zur Gemeindestrukturreform wird wie folgt ausgelegt:
Auslegungsort:
Auslegungszeitraum:
Auslequnsszeit:
Amt Brieselang
14656 Brieselang, Am Markt 3 23. Mai 2002 bis 25. Juni 2002
Montag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr M i t t w o c h 0 8 . 0 0 - 12.00 und 1 3 . 0 0 - 15.00 U h r Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr F r e i t a s 0 8 . 0 0 - 12.00 Uhr
Allsemeine Hinweise:
l. Anhörungsberechtigl sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Brieselang, Bredow und Zeestow. Sie haben das Recht, Einsicht in die ausgelegten Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsenfwurf während der Dauer der Auslegung schriftlich Stellung zu nehmen. Auch sonstige Einwohner dieser Gemeinden haben das Recht, während der Dauer der Auslegung Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und zum Anhörungsenwurf schriftlich Stellung zu nehmen. lch bine Sie zum Nachweis lhres Anhörungsrechtes rein vorsorglich ein Personalausweisdokument bereitzuhalten.
2. Die Anhörung findet ausschließlich schriftlich statt. Dies bedeutet, dass Sie während des Auslegungszeiffaumes lhre Anregungen, Einwände und Bedenken schriftlich einreichen oder zur Niederschrift eines Mitarbeiters der Verwaltung erkltiren können.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich zur Einsichfnahme zur Verftigung. Sie dürfen weder entnommen noch in sonstiger Art und Weise entfernt werden. Ebenso wenig dürfen Veränderungen oder Erg2inzungen an den Unterlagen vorgenommen werden.
Wegen der Bedeutung der vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahme bifte ich darum, dass Sie von lhrem Anhörungsrecht rege Gebrauch machen. Ihre schriftlichen Außerungen richten Sie bitte enfweder direkt an mich als Anhörungsbehörde
Adresse: Landrat des l-andkreises Havelland als allgemeine untere Landesbehörde -Rechts- und Kommunalaußichsamt- Plaa der Freiheit I
14712 Rathenow oder an das Amt Brieselang
Adresse: Amt Brieselang Der Amtsdirektor Am Markt 3 14656 Brieselang
Ihre Außerungen werden unverdlglich ilber den Landrat als Anhörungsbehörde an das Ministerium des Innern weitergeleitet und im Rahmen des Geset?gebungsverfatrens ausgewertet.
Ich weise darauf hin, dass ein Exemplar des Anhörungsentwurfes zusätzlich in der Verwaltung des Landkreises Havelland
in der Dienststelle Rathenow Landrat des Landkreises Havelland Bilrgerservicebilro
Platz der Freiheit I 14712 Rathenow
zu folgenden Zeiten: Montag 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr Miwoch 08.00 - 14.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 13.00 Uhr und in der Dienststelle Nauen
Landrat des Landkreises Havelland Bärgerservicebüro
Goethestraße 59/60 14641 Nauen
zu folgenden Zeiten: Montag 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.00 - 13.00 Uhr zu lhrer Einsichtnahme bereitgehalten wird.
Rathenow, den 08.05.02 gez.
Dr. B. Schröder
Der Landrat
Ergänzender Hinweis zu den ortsüblichen Bekanntmachungen
betrefTend die Auslegung des Anhörungsentrvurf'es zur Anhörung der Bevölkerung fiir das Gesetz zur Gemeindestrukturreform irn Land Brandenburg
betreffend die Amter Nennhausen und Nauen-Lanrl (Seite 55 dieses Amtsblattes), betreffend das Amt Nauen-Land (Seite 57 dieses Amtsblattes) und betreffend die Amter Kefzin und Nauen-Land (Seite 6l dieses Amtblattes)
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingerviesen, dass die Btirgerinnen und Bürger und sonstigen Einwohner der amtsangehörigen Gemeinden Berge, Bergerdamm, Börnicke, Groß Behnitz, Grünefeld, Kienberg, Klein Behnitz, Lietzow, Markee, Retzow, Ribbeclt" Selbelang, Tietzow und Wachow des Amtes Nauen-Land das Recht haben, in die ausgelegten Unterlagen zu allen, das Amt Nauen-Land und seine amtsangehörigen Cemeinden betreffenden Anhörungsentwürfen Einsicht zu nehmen und während der Dauer der Auslegung schriftlich Stellung zu nehmen.
R a t h e n o w , d e n 1 3 . 0 5 . 0 2 gez-
Dr. B. Schröder Der Landrat
Herausgeber Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit l.
14712 Rathenow
Der kostenlose Nachdruck von Beiträgen aus dem Amtsblatt ist mit Quellenangabe gestattet.
Das Amtsblatt ist erhältlich beim Landkreis Havelland fur 1,00 € + Porto.
Es ist schriftlich zu bestellen über: Landkreis Havelland, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Platz der Freiheit l.
147 l2 Rathenow.
Das Amtsblatt erscheint unregelmäßig.
Alle im Amtsblatt des Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlüsse und Satzunsen des Kreistaees Havelland und deren Anlagen liegen während der üblichen Öffnungszeiten zur EinsichtnahÄe durch die Äinwohner im Kreistagsbüro im Gebäude Platz der Freiheit 1 in 147 12 Rathenow und beim Informationsdienst im Eingangsbereich des Cebäudes Goethestr. 59160 in 14641 Nauen aus.