Amtsblatt für den
Landkreis Havelland
Jahrgang 13 Rathenow, 2006-03-23 Nr. 05
Inhaltsverzeichnis
- Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Havelland für das Haushaltsjahr 2006
Bekanntgabe nach § 64 LKrO
Seite 16
Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Havelland vom 27.02.2006
BV 0254/05 Änderung der Entschädigungs- –KT 19/06 satzung vom 25.02.2002
Seite 16
BV 0257/06 Änderung von Landkreisgrenzen –KT 19/06 zwischen den Landkreisen Potsdam-
Mittelmark und Havelland Seite 17
BV 0241/05 6. Fortschreibung der
-KT 19/06 Kreisentwicklungskonzeption Seite 17
BV 0259/06 Interkommunale Zusammenarbeit -KT 19/06 ÖPNV
Seite 18
BV 0262/06 Über- und außerplanmäßige -KT 19/06 Mehrausgaben im Haushalt des
Jahres 2005
Seite 18
BA 0263/06 Änderung der Besetzung des -KT 19/06 Ausschusses Soziales/B/K/S/G
Seite 18
BA 0266/06 Neubesetzung im
-KT 19/06 Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Landwirtschafts - förderung/U/ÖS
Seite 18
- Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland Seite 19
Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Havelland für das Haushaltsjahr 2006 Bekanntgabe nach § 64 LKrO
Aufgrund des § 64 der Landkreisordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. I/93 S. 398, 433), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04.06.2003 (GVBl. I/03 S. 172, 176) wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Havelland für das Haushaltsjahr 2006 in der Zeit vom 05.04. bis 13.04.2006 (7 Werktage) während der üblichen Öffnungszeiten in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow und Goethestr.
59/60, 14641 Nauen zur Einsicht öffentlich ausliegt. Abschriften sind gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten möglich.
Einwendungen können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung von den kreisangehörigen Gemeinden der Verwaltung schriftlich zugeleitet werden.
Rathenow, den 06.03.2006
gez.
Dr. B. Schröder Landrat
Beschluss – Nr. BV 0254/05-KT 19/06
Änderung der Entschädigungssatzung vom 25.02.2002
Der Kreistag hat die anliegende Änderungssatzung (Anlage) zur Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und sachkundige Einwohner des Landkreises Havelland (Entschädigungssatzung) vom 25.02.2002 beschlossen.
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 27. Februar 2006 die Erste Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung des Landkreises Havelland (Beschlussnummer: BV 0254/05-KT 19/06), mit der die Entschädigungssatzung vom 25. Februar 2002 (Beschlussnummer: 344/02) geändert wurde, beschlossen. Die Satzung ist nicht anzeige- und genehmigungspflichtig und wird nachfolgend in ihrem vollständigen Wortlaut veröffentlicht.
Erste Änderungssatzung
zur Satzung über Aufwands -, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und sachkundige Einwohner des Landkreises Havelland (Entschädigungssatzung) vom 25.02.2002
Der Kreistag des Landkreises Havelland hat aufgrund der §§ 5, 31 Abs. 4 und 5 der Landkreisordnung für das Land Brandenburg (Landkreisordnung - LKrO) vom 15. Oktober 1993 (GVBl.I/93 S.398, 433), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Zusammenführung von überörtlicher Prüfung und allgemeiner Kommunalaufsicht sowie zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes und anderer Gesetze vom 22. Juni 2005 (GVBl.I/05 S. 210) in seiner Sitzung vom 27.02.2005 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Abs. 1 der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreis tagsabgeordnete und sachkundige Einwohner des Landkreises Havelland (Entschädigungssatzung) vom 25.02.2002 erhält folgende Fassung:
§ 2 Sitzungsgeld
(1) Unbeschadet des § 1 erhalten Kreistagsabgeordnete für ihre Teilnahme an Kreistags-, Ausschuss-, Beirats- und Sitzungen sonstiger Gremien, in die sie durch den Kreistag entsandt wurden, ein Sitzungsgeld in Höhe von jeweils 13 EUR, soweit kein anderweitiger Aufwendungsersatz für die Sitzungsteilnahme erfolgt. Darüber hinaus wird ihnen für jeweils eine der Vorbereitung einer Kreistagssitzung dienende Fraktionssitzung ein Sitzungsgeld in derselben Höhe gewährt.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2006 in Kraft.
Rathenow, 2006-03-16
gez.
Dr. B. Schröder - Landrat -
Gemäß § 5 Abs. 6 LKrO wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die am 27. Februar 2006 beschlossene Erste Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung d es Landkreises Havelland nehmen und sich gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten Abschriften geben lassen kann.
Die Satzung liegt während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durch die Einwohner in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow und Goethestr. 59/60, 14641 Nauen aus.
Beschluss – Nr. BV 0257/06-KT 19/06
Zustimmung zur Änderung der Landkreisgrenze zwischen den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Havelland im Gebiet der Gemeinde Groß-Kreutz, OT Schmergow und der Stadt Ketzin im Ergebnis des Bodenordnungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz
Der Kreistag des Landkreises Havelland stimmt der im Ergebnis des Bodenordnungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz vorgesehenen Änderung der Landkreisgrenze zwischen den Landkreisen Potsdam- Mittelmark und Havelland im Gebiet der Gemeinde Groß-Kreutz, OT Schmergow und der Stadt Ketzin zu
(2 Kartenauszüge in der Anlage). Mit der Änderung der Landkreisgrenze ist für den Landkreis Havelland ein Flächenabgang von ca. 4900 m² verbunden.
Beschluss – Nr. BV 0241/05-KT 19/06
6. Fortschreibung der Kreisentwicklungskonzeption
Der Kreistag hat beschlossen, dass die Kreisentwicklungskonzeption in der Fassung der 6. Fortschreibung als Grundlage für zukünftige Entscheidungen des Landkreises dienen soll.
Der Kreistag erkennt die Selbstbindung der Konzeption an und beauftragt den Landrat, diese in den einzelnen Fachplanungen und deren Umsetzung angemessen zu berücksichtigen.
Beschluss – Nr. BV 0259/06-KT 19/06
Interkommunale Zusammenarbeit ÖPNV
Der Kreistag hat beschlossen:
Der Landrat wird beauftragt, unter Zuhilfenahme der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH gemeinsam mit den Gebietskörperschaften Stadt Brandenburg an der Havel, Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam zu prüfen, unter welchen Bedingungen und mit welchen Effekten eine Neugestaltung der Unternehmensstruktur bei den Verkehrsunternehmen der vier Ge bietskörperschaften sinnvoll ist.
Beschluss – Nr. BV 0262/06 – KT 19/06
Über- und außerplanmäßige Mehrausgaben im Haushalt des Jahres 2005
Der Kreistag hat beschlossen:
1. Die vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt für unabweisbare und unvorhersehbare Mehrausgaben, die der Anlage 1 unter lfd. Nr. 2 bis 25 zu entnehmen sind, werden vom Kreistag zur Kenntnis genommen.
Der in Anlage 1 unter laufender Nummer 1 dargestellten überplanmäßigen Mehrausgabe im Verwaltungshaushalt wird zugestimmt.
2. Die in Anlage 2 unter lfd. Nr. 1 bis 12 dargestellten Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt werden durch zweckgebundene Zuweisungen des Landes finanziert und daher vom Kreistag nur zur Kenntnis genommen.
3. Die in Anlage 3 unter den Positionen 1 und 2 dargestellten Mehrausgaben im Vermögenshaushalt wurden vom Kämmerer genehmigt und werden vom Kreistag zur Kenntnis genommen.
Beschluss – Nr. BA 0263/06-KT 19/06
Änderung der Besetzung des Ausschusses Soziales/B/K/S/G (PDS-Fraktion)
Der Kreistag hat beschlossen, dass für den Ausschuss Soziales/B/K/S/G Herr Bernd Pfeiffer, wohnhaft in Premnitz, als sachkundiger Einwohner benannt wird. Dafür scheidet Herr Dieter Seeger aus.
Beschluss – Nr. BA 0266/06-KT 19/06
Beschlussfassung über Neubesetzungen im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit
Der Kreistag hat beschlossen:
1. Frau Sigrid Wucke wird anstelle von Herrn Rolf Kühn als ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt. Herr Rolf Kühn wird als stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt.
2. Herr Mike Ziesemer wird aus dem Ausschuss Landwirtschaftsförderung/ Umwelt/Öffentliche Sicherheit abberufen.
3. Frau Sigrid Wucke wird als ordentliches Mitglied bestimmt. Herr Mike Ziesemer wird als stellvertretendes Mitglied benannt.
Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland hat gemäß § 193 Abs. 3 in seiner Sitzung am 11.01.2006, nach Auswertung aller ihm bis dahin zugeleiteten Grundstückskaufverträge für unbebautes baureifes Land sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2006 ermittelt.
Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt durch Herausgabe der jährlich erscheinenden Bodenrichtwertkarte.
Diese Karte liegt in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in 14641 Nauen, Waldemardamm 3 im Kataster – und Vermessungsamt vom 15. März für die Dauer eines Monats öffentlich aus.
Die Bodenrichtwertkarte kann gegen eine Gebühr in Höhe von 30 EUR bei der Geschäftsstelle käuflich erworben werden. Auszüge in den Größen DIN A4 (12 EUR) und DIN A3 (18 EUR) sind ebenfalls erhältlich.
Darüber hinaus können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auch Auskünfte über Bodenrichtwerte telefonisch unter der Nummer 03321/4036181 eingeholt werden.
Herausgeber: Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow Redaktion: Pressestelle, Petra Müller
Erscheinungsweise: unregelmäßig
Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf und liegt in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow und Goethestr. 59/60, 14641 Nauen zur kostenlosen Abholung bereit.
Außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse www.havelland.de abgerufen werden und es kann für 1 € + Porto schriftlich bestellt werden über: Landkreis Havelland, Der Landrat, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow.
Der kostenlose Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet.
Alle im Amtsblatt des Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlüsse und Satzungen des Kreistages Havelland und deren Anlagen liegen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durch die Einwohner in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow und Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen aus