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Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jg.21, Heft 16

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Amtsblatt für den

Landkreis Havelland

Jahrgang 21 Rathenow, 2014-08-07 Nr. 16

Inhaltsverzeichnis

Richtlinie für Zuwendungsgewährung an kreisangehörige Gemeinden für bauliche

Maßnahmen - 2014 Seite101

Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 4 zur Landtagswahl am 14. September 2014

Seite 105 Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 5 zur Landtagswahl am 14. September 2014

Seite 106 Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 6 zur Landtagswahl am 14. September 2014

Seite 107 Beschlüsse des Kreistages des

Landkreises Havelland vom 23. Juni 2014 Seite 108

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Richtlinie für Zuwendungsgewährung an kreisangehörige Gemeinden für bauliche Maßnahmen - 2014

Inhalt

1. Rechtsgrundlage

2. Gegenstand der Förderung 3. Zuwendungsempfänger

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 5. Verfahren

6. Geltungsdauer

Präambel

Der Landkreis Havelland unterstützt i.S.d. § 122 Absatz 2 Satz 2 und 3 der BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) mit besonderem Interesse im Jahr 2014 seine kreisangehörigen Kommunen in der Gewährleistung erforderlicher baulicher Maßnahmen im Rahmen der den Kommunen obliegenden Aufgabenstellungen. Der Landkreis Havelland beachtet hierbei die unterschiedlichen Belastungen seiner angehörigen Kommunen. Die Gewährung dieser Finanzhilfen erfolgt als kreisliche Ausgleichsaufgabe.

(3)

1. Rechtsgrundlage

Der Landkreis Havelland gewährt nach § 23 LHO (Landeshaushaltsordnung) i.V.m. § 44 LHO mit den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO VVG sowie nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen als Unterstützung der den Kommunen obliegenden Aufgabenstellung.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die für den Zuwendungsempfänger im Rahmen seiner Aufgabenstellungen notwendig sind und haushaltsrechtlich der Periode 2014 zuzuordnen sind;

unbeschadet davon sind die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zur Übertragung der Mittel bei der jeweiligen Empfängergemeinde.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Havelland.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die Berechnung des Zuweisungsbetrages je Kommune erfolgt anhand eines feststehenden Wertes, der durch den Landkreis Havelland zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe dieses Betrages lautet: € 2.825.000.

Der Zuweisungsbetrag je kreisangehöriger Kommune ist nach der jeweiligen Einwohnerzahl verteilt.

Hierbei werden die maßgeblichen Einwohnerzahlen für die FAG Festsetzungen 2014 des Landes Brandenburg als Grundlage genutzt. Eine transparente und den regionalen Besonderheiten entsprechende Verteilung der Förderung ist damit sichergestellt.

Die Verteilung dieses Gesamtbetrages auf die einzelnen Zuwendungsempfänger ist der Anlage dieser Richtlinie als Bestandteil der Festlegungen zu entnehmen.

(4)

5. Verfahren

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Bewilligung erfolgt unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Richtlinie mittels Verwaltungsakt gegenüber den Hauptverwaltungsbeamten der unter Punkt 3 genannten Zuwendungsempfänger.

Die Zahlung der Zuwendung erfolgt mit Zeitpunkt des Eintritts der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.

Der Verwendungsnachweis ist in vereinfachter Form zu erbringen.

Anerkannt wird der beschlossene Jahresabschluss 2014 ergänzt um eine Übersicht, welche die Mittelverwendung gegliedert nach Produktgruppe und Kontenart entsprechend der Systematik der VV Produkt und Kontenrahmen Land Brandenburg in geltender Fassung anzeigt. Die kreisliche Rechnungsprüfung bestätigt die Übersicht der Mittelverwendung.

Späteste Vorlage ist der 31.12.2016.

Darüber hinaus gelten für die Bewilligung, Auszahlung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung die VVG zu § 44 LHO.

6. Geltungsdauer

Die Regelungen dieser Zuwendungsrichtlinie gelten für das Haushaltsjahr 2014.

Rathenow, den 11.07.2014

gez.

Landrat

Dr. B. Schröder

(5)
(6)

Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 4

zur Landtagswahl am 14. September 2014

Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 4 zur Landtagswahl 2014 hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.07.2014 nachfolgende Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 4 zugelassen, die hiermit gemäß

§ 30 Abs. 3 BbgLWahlG i.V.m. § 37 BbgLWahlV in der Reihenfolge der durch den Landeswahlausschuss zugelassenen Landeslisten mit den Angaben über Familienname, Vorname, Beruf oder Tätigkeit, Geburtsjahr, Geburtsort und Anschrift des Bewerbers sowie Name der einreichenden Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung und deren Kurzbezeichnung öffentlich bekannt gemacht werden.

1 Gorholt, Martin Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Dipl.-Volkswirt

1956, Hamm Gontardstraße 151 14471 Potsdam

2 Görke, Christian DIE LINKE (DIE LINKE) Minister der Finanzen

1962, Rathenow An der Herrenlanke 13 14712 Rathenow

3 Dombrowski, Dieter Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Zahntechniker

1951, Berlin Dorfstraße 30 14715 Milower Land

5 Budke, Petra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90) Lehrerin

1958, Bielefeld Kastanienstraße 23 14624 Dallgow-Döberitz

7 Litfin, Uwe Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler Dipl.-Ingenieur (BVB / FREIE WÄHLER)

1958, Möthlitz Straße der Technik 7 14715 Milower Land

10 Berger, Kai Alternative für Deutschland (AfD) Automobilverkäufer

1971, Rathenow

Heinrich-Heine-Straße 40 14727 Premnitz

11 Streich, René Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) Altenpfleger

1987, Brandenburg an der Havel Bergstraße 78

14727 Premnitz

gez.

Ritzka Rathenow, 30.07.2014

Kreiswahlleiter Wahlkreis 4

(7)

Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 5

zur Landtagswahl am 14. September 2014

Der Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 5 und 6 zur Landtagswahl 2014 hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.07.2014 nachfolgende Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 5 zugelassen, die hiermit gemäß § 30 Abs. 3 BbgLWahlG i.V.m. § 37 BbgLWahlV in der Reihenfolge der durch den Landeswahlausschuss zugelassenen Landeslisten mit den Angaben über Familienname, Vorname, Beruf oder Tätigkeit, Geburtsjahr, Geburtsort und Anschrift des Bewerbers sowie Name der einreichenden Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung und deren Kurzbezeichnung öffentlich bekannt gemacht werden.

1 Folgart, Udo Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Geschäftsführer, MdL

1956, Nauen

Grünefelder Dorfstr. 56 14621 Schönwalde-Glien

2 Johlige, Andrea DIE LINKE (DIE LINKE) Medienfachwirtin

1977, Dessau Schulstr. 22 A

14641 Wustermark OT Elstal

3 Koch, Michael Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Büroleiter

1980, Berlin Pappelallee 25 B 14656 Brieselang

5 Kalischer, Ingeborg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90) Lehrerin

1969, Hamburg Breite Str. 11a 14641 Wustermark

7 Schmunk, Alexander Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler Dipl.-Ingenieur (BVB / FREIE WÄHLER)

1954, Dsershinsk Am Graben 10 14641 Nauen

10 Hübner, Gerald Alternative für Deutschland (AfD) Dipl.-Ingenieur

1959, Berlin Schillerstr. 10

14621 Schönwalde-Glien

11 Heydt, Raimond Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) Pflegehilfskraft

1973, Neuss Mittelstr. 47 14641 Nauen

gez.

Marquardt Rathenow, 30.07.2014

Kreiswahlleiter Wahlkreise 5 und 6

(8)

Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 6

zur Landtagswahl am 14. September 2014

Der Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 5 und 6 zur Landtagswahl 2014 hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.07.2014 nachfolgende Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 6 zugelassen, die hiermit gemäß § 30 Abs. 3 BbgLWahlG i.V.m. § 37 BbgLWahlV in der Reihenfolge der durch den Landeswahlausschuss zugelassenen Landeslisten mit den Angaben über Familienname, Vorname, Beruf oder Tätigkeit, Geburtsjahr, Geburtsort und Anschrift des Bewerbers sowie Name der einreichenden Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung und deren Kurzbezeichnung öffentlich bekannt gemacht werden.

1 Lamprecht, Alexander Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Jurist

1974, Berlin Kastanienstr. 14

14624 Dallgow-Döberitz

2 Kunz, Norbert DIE LINKE (DIE LINKE) Sozialwissenschaftler

1958, Karlsruhe Berliner Str. 34 14612 Falkensee

3 Richstein, Barbara Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Rechtsanwältin

1965, Sindelfingen Am Tiefen Grund 4 14612 Falkensee

5 Nonnemacher, Ursula BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90) Internistin

1957, Wiesbaden Muselowstraße 2 14612 Falkensee

7 Leitert, Knut Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler Dipl.-Ingenieur (BVB / FREIE WÄHLER)

1966, Königs Wusterhausen Chausseestr. 40a

14621 Schönwalde-Glien

10 Dr. van Raemdonck, Rainer Alternative für Deutschland (AfD) Angestellter

1957, Leipzig Döberitzer Str. 90 14612 Falkensee

gez.

Marquardt Rathenow, 30.07.2014

Kreiswahlleiter Wahlkreise 5 und 6

(9)

Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Havelland vom 23. Juni 2014

Beschluss-Nr.: BV-0003/14

Bestellung einer/eines Schriftführer/in und dessen/deren Vertreter/innen gemäß § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages vom 07.04.2009

Die Mitglieder des Kreistages beschließen einstimmig, dass für die Anfertigung der Niederschriften des Kreistages als Schriftführerin

Frau Nadine Hönicke, Beschäftigte des Landkreises

und als stellvertretende Schriftführer/innen

Frau Sabine Kosakow-Kutscher, Beschäftigte des Landkreises Herr Ralf Tebling, Beschäftigter des Landkreises

Frau Kerstin Lieck, Beschäftigte des Landkreises

bestellt werden.

Beschluss-Nr.: BV-0001/14

Bildung des Kreisausschusses

Die Mitglieder des Kreistages beschließen einstimmig (eine Enthaltung), dass:

1. die Anzahl der Kreistagsabgeordneten, die neben dem Landrat Mitglied im Kreisausschuss sind, auf 12 festgesetzt wird,

2. folgende Abgeordnete als Mitglieder und deren Stellvertreter des Kreisausschusses bestellt werden:

Beschluss-Nr.: BV-0002/14

Art und Anzahl der ständigen (freiwilligen) Ausschüsse sowie Anzahl der Vertreter/innen und sachkundigen Einwohner/innen/Verteilung Ausschussvorsitze

Die Mitglieder des Kreistages beschließen einstimmig:

1. Folgende sechs ständige Ausschüsse werden gebildet:

Ausschuss Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus Ausschuss Finanzen/Rechnungsprüfung/Petitionen

(10)

Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit

Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Ausschuss Regionalentwicklung/Bau/Vergaben

Ausschuss Grundsicherung und Arbeit

2. Die Anzahl der Kreistagsabgeordneten in den Ausschüssen und deren Stellvertreter wird mit jeweils 12, die der sachkundigen Einwohner/innen mit jeweils 5 festgesetzt. Abweichend davon wird die Zahl der sachkundigen Einwohner für den Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit auf 7 festgesetzt, um somit den Vorsitzenden des Kreisschulbeirates und des Kreisseniorenrates jeweils einen Sitz vorab zuteilen zu können.

3. Die Ausschussvorsitze werden wie folgt verteilt:

1. Zugriff Zählgemeinschaft - Ausschuss Soziales/B/G

2. Zugriff Zählgemeinschaft - Ausschuss Wirtschaftsförderung/K/S/T 3. Zugriff Zählgemeinschaft - Ausschuss Grundsicherung und Arbeit 4. Zugriff Fraktion DIE LINKE - Ausschuss Finanzen/R/P

5. Zugriff Zählgemeinschaft - Ausschuss Regionalentwicklung/B/V 6. Zugriff Zählgemeinschaft - Ausschuss Landwirtschaftsförderung/U/ÖS

Beschluss-Nr.: BV-0007/14

Bauleistungsvergabe: MAFZ Erlebnispark Paaren, Belebung Familien- und Haustierpark, Wasserspielewelt, Wasser-, Garten- und Landschaftsbauarbeiten

Die Mitglieder des Kreistages beschließen einstimmig,

dass die Firma

Remus

Tief- und Straßenbau GmbH Am Hundeplatz 3

14712 Rathenow

den Zuschlag erhält.

Herausgeber: Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow

Redaktion: Pressestelle, Stephanie Reisinger

Erscheinungsweise: unregelmäßig

Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf und liegt in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Goethestr. 59/60, 14641 Nauen und Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee zur kostenlosen Abholung bereit.

Außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse www.havelland.de abgerufen werden und es kann für 1 € + Porto schriftlich bestellt werden über: Landkreis Havelland, Der Landrat, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow.

Der kostenlose Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet.

Alle im Amtsblatt des Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlussvorlagen für die in öffentlichen Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der weiteren Ausschüsse des Landkreises zu behandelnden Tagesordnungspunkte liegen vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Sitzungen bis zum Tag der betreffenden Sitzung während der Stunden, in denen die Kreisverwaltung für den Besucherverkehr geöffnet ist, zur Einsichtnahme für jedermann in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen und Dallgower Str. 9 in 14612 Falkensee aus.

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