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Academic year: 2022

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„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“

Stundentafeln für die zweijährigen Berufsfachschulen Kosmetik und Medizinische Dokumentationsassistenz

RdErl. des MK vom 23.6.2014 - 22-81040 (SVBl. LSA S. 146), geändert durch RdErl. des MK vom 4.4.2016 – 22-81040 (SVBl. LSA S. 53)

1. Zweijährige Berufsfachschule Kosmetik Stundentafel

Unterrichtsfächer/Lernfelder Gesamtstunden

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation 120

Englisch 80

Sport 40

Sozialkunde 160

Religion oder Ethik 80

480 Berufsbezogener Lernbereich

Lernfelder1)

1. In Ausbildung und Beruf orientieren 120

2. Die Haut beurteilen und reinigen 220

3. Kosmetische Massagen durchführen 260

4. Hände und Nägel pflegen und gestalten 200 5. Füße und Nägel pflegen und gestalten 260

6. Das Gesicht pflegen und schützen 260

7. Kosmetische Spezialbehandlungen anwenden und

Gesundheit fördern 160

8. Dekorative Kosmetik gestalten 160

9. Betriebliche Prozesse gestalten 120

1760 (920 FP)2) Unterrichtstunden gesamt: 2240

1) Die Inhalte der Lernfelder orientieren sich am Rahmenlehrplan für den dualen Ausbildungsberuf Kosmetiker/Kosmetikerin

2) Die in Klammern gesetzten Unterrichtsstunden weisen denAnteil an fachpraktischem Unterricht aus.

(2)

„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“

Praktische Ausbildung

Im zweiten Schuljahr wird neben der Erteilung des Unterrichts eine praktische Ausbildung von wöchentlich sechzehn Zeitstunden in geeigneten Praxiseinrichtungen durchgeführt, welche von Lehrkräften der Berufsfachschule – Kosmetik – betreut wird. Für die Betreuung ist für vier Schülerinnen und Schüler eine Unterrichtsstunde pro Woche vorzusehen. Die praktische Ausbildung kann auch unter Beachtung der Gesamtstundenzahl in Blöcke zusammengefasst werden. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule.

Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler einen Bericht über ihre praktische Ausbildung und eine Bescheinigung der Praxiseinrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.

Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die zwei Wochen überschreiten.

Die Fehlzeiten sind vor dem Eintritt in die fachpraktische Prüfung auszugleichen.

2. Zweijährige Berufsfachschule Medizinische Dokumentationsassistenz Stundentafel

Unterrichtsfächer Unterrichts-

stunden Klasse I

Unterrichts- stunden Klasse II

Berufsübergreifender Lernbereich 155

Deutsch/Kommunikation 62 50

Sozialkunde 31 25

Sport 31 25

Religion oder Ethik 31 25

280

Berufsbezogener Lernbereich 899 725

Englisch 62 25

Anatomie/Physiologie 62 25

Krankheitslehre 31 25

Krankenhausverwaltung - 50

Pharmakologie - 50

Datenverarbeitung 124 125

(3)

„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“

Unterrichtsfächer Unterrichts-

stunden Klasse I

Unterrichts- stunden Klasse II

Dokumentation/Ordnungslehre 124 50

Mathematik/Statistik 62 100

Dienst-und Anwenderprogramme 62 100

Übungen zur Dokumentation 248 100

Medizinische Literaturdokumentation - 50

Textverarbeitung 124 25

1624

Unterrichtstunden gesamt: 1904

Zusatzangebot zum Erwerb der Fachhochschulreife:

Unterrichtsfächer Unterrichts-

stunden Klasse I

Unterrichts- stunden Klasse II

Englisch 40 80

Physik 80 40

Praktische Ausbildung

Während des Bildungsgangs wird eine praktische Ausbildung in Dokumentationsstellen durchgeführt. In der Klasse I umfasst das Praktikum neun Wochen, in der Klasse II 15 Wochen. Für die Betreuung ist für zwei Schülerinnen und Schüler eine Unterrichtstunde pro Woche vorzusehen.

Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die zwei Wochen überschreiten.

Die Fehlzeiten sind vor dem Eintritt in die fachpraktische Prüfung auszugleichen.

3. Inkrafttreten

Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

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