„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
Stundentafeln für die zweijährigen Berufsfachschulen Kosmetik und Medizinische Dokumentationsassistenz
RdErl. des MK vom 23.6.2014 - 22-81040 (SVBl. LSA S. 146), geändert durch RdErl. des MK vom 4.4.2016 – 22-81040 (SVBl. LSA S. 53)
1. Zweijährige Berufsfachschule Kosmetik Stundentafel
Unterrichtsfächer/Lernfelder Gesamtstunden
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation 120
Englisch 80
Sport 40
Sozialkunde 160
Religion oder Ethik 80
480 Berufsbezogener Lernbereich
Lernfelder1)
1. In Ausbildung und Beruf orientieren 120
2. Die Haut beurteilen und reinigen 220
3. Kosmetische Massagen durchführen 260
4. Hände und Nägel pflegen und gestalten 200 5. Füße und Nägel pflegen und gestalten 260
6. Das Gesicht pflegen und schützen 260
7. Kosmetische Spezialbehandlungen anwenden und
Gesundheit fördern 160
8. Dekorative Kosmetik gestalten 160
9. Betriebliche Prozesse gestalten 120
1760 (920 FP)2) Unterrichtstunden gesamt: 2240
1) Die Inhalte der Lernfelder orientieren sich am Rahmenlehrplan für den dualen Ausbildungsberuf Kosmetiker/Kosmetikerin
2) Die in Klammern gesetzten Unterrichtsstunden weisen denAnteil an fachpraktischem Unterricht aus.
„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
Praktische Ausbildung
Im zweiten Schuljahr wird neben der Erteilung des Unterrichts eine praktische Ausbildung von wöchentlich sechzehn Zeitstunden in geeigneten Praxiseinrichtungen durchgeführt, welche von Lehrkräften der Berufsfachschule – Kosmetik – betreut wird. Für die Betreuung ist für vier Schülerinnen und Schüler eine Unterrichtsstunde pro Woche vorzusehen. Die praktische Ausbildung kann auch unter Beachtung der Gesamtstundenzahl in Blöcke zusammengefasst werden. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule.
Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler einen Bericht über ihre praktische Ausbildung und eine Bescheinigung der Praxiseinrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.
Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die zwei Wochen überschreiten.
Die Fehlzeiten sind vor dem Eintritt in die fachpraktische Prüfung auszugleichen.
2. Zweijährige Berufsfachschule Medizinische Dokumentationsassistenz Stundentafel
Unterrichtsfächer Unterrichts-
stunden Klasse I
Unterrichts- stunden Klasse II
Berufsübergreifender Lernbereich 155
Deutsch/Kommunikation 62 50
Sozialkunde 31 25
Sport 31 25
Religion oder Ethik 31 25
280
Berufsbezogener Lernbereich 899 725
Englisch 62 25
Anatomie/Physiologie 62 25
Krankheitslehre 31 25
Krankenhausverwaltung - 50
Pharmakologie - 50
Datenverarbeitung 124 125
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Unterrichtsfächer Unterrichts-
stunden Klasse I
Unterrichts- stunden Klasse II
Dokumentation/Ordnungslehre 124 50
Mathematik/Statistik 62 100
Dienst-und Anwenderprogramme 62 100
Übungen zur Dokumentation 248 100
Medizinische Literaturdokumentation - 50
Textverarbeitung 124 25
1624
Unterrichtstunden gesamt: 1904
Zusatzangebot zum Erwerb der Fachhochschulreife:
Unterrichtsfächer Unterrichts-
stunden Klasse I
Unterrichts- stunden Klasse II
Englisch 40 80
Physik 80 40
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsgangs wird eine praktische Ausbildung in Dokumentationsstellen durchgeführt. In der Klasse I umfasst das Praktikum neun Wochen, in der Klasse II 15 Wochen. Für die Betreuung ist für zwei Schülerinnen und Schüler eine Unterrichtstunde pro Woche vorzusehen.
Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die zwei Wochen überschreiten.
Die Fehlzeiten sind vor dem Eintritt in die fachpraktische Prüfung auszugleichen.
3. Inkrafttreten
Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.