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HEUTE SCHON AN DEN WINTER GEDACHT ? KESSELTAUSCH

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HEUTE SCHON AN DEN WINTER GEDACHT ? KESSELTAUSCH

MAGDEBURG, 08.06.2016 DIPL.-ING. (FH) BIRGIT HOLFERT

(2)

ENERGIEVERBRAUCH DER PRIVATEN HAUSHALTE 2012 IN MRD. KWH

Quelle: Statistisches Bundesamt 2014

(3)

HEIZUNGSERNEUERUNG

Ca. 30 Prozent aller Heizkessel in Deutschland sind älter als 17 Jahre und überwiegend Heizwertgeräte (Standardkessel oder NT-Kessel).

In den zurückliegenden 15 Jahren hat die Entwicklung der Heizkesseltechnik bemerkenswerte Effizienz-

verbesserungen gebracht: Heutige, moderne Heizkessel bieten ein hohes Maß an Energieeinsparung und

Umweltentlastung.

Die Nutzungsgrade der Heizkessel sind von ca. 60 bis 70 % auf 90 bis über 100 % (beim Brennwertkessel) verbessert worden.

(4)

KESSELTAUSCH - ARGUMENTE

Brennstoffeinsparung durch BW-Kessel: 10 -30 % EFH, 30 000 kWh /a, Gas: 165 – 500 € / a EFH, 30 000 kWh /a, Öl: 210 – 630 € /a Stromeinsparung durch Hocheffizienzpumpen

Alte Heizungspumpe ca. 400 kWh / a => 100 € /a Hocheffizienzpumpe ca. 70 kWh / a => 20 € / a

Gesamteinsparung 245 – 710 € / a

(5)

KESSELTAUSCH - FÖRDERUNG

KfW „Anreizprogramm Energieeffizienz“ => „Lüftungs- und Heizungspaket“ seit 01.01.2016

=> Förderung des Austauschs einer ineffizienten

Heizungsanlage durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung der gesamten Heizungsanlage (hydraulischer Abgleich)

=>Programm 151 & 152 (Kredit)

zinsgünstiges Darlehen zzgl. Tilgungszuschuss von 12,5 %

=>Programm 430 (Zuschuss Einzelmaßnahmen) Investitionszuschuss 15 % der förderfähigen Kosten

(6)

KESSELTAUSCH - FÖRDERUNG

BMWi „Marktanreizprogamm“ (MAP):

Förderung für Heizen mit erneuerbaren Energien

• Solarthermie

• Biomassekessel

• Wärmepumpen

• Diverse Zuschüsse, je nach Kessel und Kombination.

(7)

ENEV 2014 § 10

Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit

flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt

worden sind, nicht mehr betreiben. Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben, Heizkessel, die nach dem 1.

Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben.

Ausnahme:

• wenn vorhandene Heizkessel Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind bzw. deren Nennleistung < 4 kW oder > 400 kW beträgt

• Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung

(8)

ENEV 2014 § 10

(2) Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte,

zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen

befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind.

( (4) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei

Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 erst im Falle eines

Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.

(9)

KESSELTAUSCH – SCHRITT FÜR SCHRITT 1. Heizlastberechnung machen lassen:

Alte Kessel oft überdimensioniert, Häuser bereits energetisch saniert – Heizlast gesunken

2. Prüfen, ob Brennstoffwechsel sinnvoll ist:

von Öl zu Gas? oder zu Pellet? Oder Solarthermie?

3. Dimensionierung Warmwasserbereiter prüfen:

Veränderte Familienzusammensetzung bzw. Gewohnheiten Beratung der Verbraucherzentrale nutzen !

4. Mehrere Angebote einholen – Kessel mit großer Modulationsspanne bevorzugen

Prüfung bei Verbraucherzentrale nutzen !

(10)

HEIZKESSEL MIT BRENNWERTTECHNIK

Quelle: Institut für Wärme und Oeltechnik

Brennwertkessel Nutzbare

Wärme 105%

Abstrahlverluste: -1%

Energieeinsatz: 100%

( = fühlbare Wärme)

Kondensationswärme: +11%

(= versteckte Wärme)

Abgasverluste: - 5%

Abstrahlverluste: -2%

Abgasverluste: - 9%

+ (-11%) - 20%

Niedertemperaturkessel

Energieeinsatz: 100%

( = fühlbare Wärme) Nutzbare Wärme

89%

(11)

HEIZUNGSTECHNIKEN

Brennwertkessel

Fling

Scheitholz-, Pelletkessel

Quelle: Fröling

Alle Heizsysteme können mit Solarthermie ergänzt werden

BHKW

Quelle: senertec

Wärmepumpe

Quelle: Vaillant 2014

(12)

EU-ENERGIEEFFIZIENZLABEL FÜR

HEIZGERÄTE – GESETZLICHE GRUNDLAGEN

1. Ökodesign-Anforderungen (EU-VO Nr . 813/2013 &

814/2013) => umweltgerechte Gestaltung von Produkten Heizgeräte bis 400 kW, WW-Speicher bis 2000 l

• sukzessive ab dem 26 . September 2015 in allen EU- Mitgliedsstaaten einheitlich einzuhalten

Mindesteffizienz – und Emmissionsvorgaben:

jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz (Warm-

halteverluste)

• Grenzwerte für bestimmte Emissionen (NOx und Schall) Produkte, die die Vorgaben einhalten erhalten CE-

Kennzeichnung

(13)

EU-ENERGIEEFFIZIENZLABEL FÜR

HEIZGERÄTE – GESETZLICHE GRUNDLAGEN

2. Energiekennzeichnung EU-VO Nr . 811/2013 und 812/2013 vom 6 . September 2013

Umsetzung in Deutschland:

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) =>

Kennzeichnung von neuen Raumheizgeräten bis 70 kW, Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher bis 500 l und Kombiheizgeräten ab dem 26.09.2015

Produktlabel

Bei Kombianlagen Paketlabel

Verbraucherorientierung für energiebewußte Kaufentscheidung

(14)

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

Referenzen

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