• Keine Ergebnisse gefunden

VA-131128-WIS-Nutzenbewertung-von-Bosutinib-Bosulif

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-131128-WIS-Nutzenbewertung-von-Bosutinib-Bosulif"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 28. November 2013

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Bosutinib (Bosulif®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (AM-RL) um den Wirkstoff Bosutinib zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 17. Oktober 2013 in Kraft. Den Beschlusstext finden Sie hier.

Bosulif® ist angezeigt zur Behandlung von Erwachsenen mit Philadelphia-Chromosom- positiver chronischer myeloischer Leukämie (Ph+ CML) in der chronischen Phase (CP), ak- zelerierten Phase (AP) und Blastenkrise (BK), die mit mindestens einem Tyrosinkinaseinhibi- tor vorbehandelt wurden und bei denen Imatinib, Nilotinib und Dasatinib nicht als geeignete Behandlungsoption angesehen werden.

Bosutinib wurde von der europäischen Zulassungsbehörde unter „Besonderen Bedingungen“

zugelassen. Vom Hersteller werden weitere Nachweise erwartet, um eine Neubewertung zu ermöglichen. Der Hersteller führt eine weitere einarmige Studie zu Wirksamkeits- und Si- cherheitsendpunkten durch, deren Ergebnisse in fünf Jahren erwartet werden.

Es handelt sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Für Orphan Drugs gilt der Zusatznutzen mit der Zulassung als belegt. Es wird lediglich das Ausmaß des Zusatznutzens festgelegt.

Das Ausmaß des Zusatznutzens ist nicht quantifizierbar.

Hintergrund

In diese der Zulassung zugrunde liegenden einarmigen Phase I/II Studie wurden insgesamt 546 Patienten mit CML eingeschlossen, die eine Resistenz oder Intoleranz gegen Imatinib aufwiesen. Auf Vorschlag der Zulassungsbehörde wurde im Nachgang eine Patientensub- gruppe nach TKI-Vorbehandlung definiert, bei der eine sogenannte Versorgungslücke be- stand. Die Ergebnisse dieser 52 Patienten wurden getrennt nach Erkrankungsphase und Therapielinie ausgewertet. In der Subgruppe Zweitlinientherapie der chronischen Phase ver- starben bis zum März 2011 40% der Patienten, in der Dritt- und Viertlinientherapie der chro- nischen Phase 24%, in der akzelerierten Phase 60% und in der Blastenkrise 82%. Unter Bo- sutinib traten insbesondere folgende schwere unerwünschte Ereignisse auf: „Erkrankungen

(2)

Verordnung Aktuell – Arzneimittel 28. November 2013

Seite 2

des Blutes und Lymphsystems“ 34,6%, „Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts“ 19,2% so- wie „Erhöhte Transaminasen“ 5,8%.

Der Zusatznutzen von Bosutinib wurde vom G-BA aufgrund des fehlenden Vergleichsarms der Zulassungsstudie sowie der geringen Patientenzahl in der zulassungsrelevanten Subpo- pulation folgendermaßen bewertet: Ein Zusatznutzen liegt vor, ist jedoch aufgrund der wis- senschaftlichen Datenlage nicht quantifizierbar.

Die Geltungsdauer des Beschlusses ist auf fünf Jahre befristet.

Achtung! Die Einleitung und Überwachung der Therapie sollte durch einen in der Therapie dieser Erkrankung erfahrenen Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie erfolgen.

Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.

Eine Dossierbewertung des IQWiG1 finden Sie hier.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB – von unseren Pharmakotherapie- Beratern. Sie finden unsere Berater unter

www.kvb.de > Praxis > Service und Beratung > Präsenzberatung > Verordnungen

1 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Monotherapie bei Patienten, bei denen Diät und Bewegung allein nicht ausreicht und für die Metformin auf- grund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeit nicht geeignet

Ausführliche Informationen zu den einzelnen G-BA-Beschlüssen finden Sie jeweils in einem separaten Verordnung Aktuell unter www.kvb.de/ Praxis/ Verordnungen/ Frühe

Für den Nachweis eines Zusatznutzens gegenüber Ranibizumab schloss der Hersteller drei randomisierte kontrollier- te Studien (COPERNICUS, GALILEO und CRUISE) in seinen

Das mittlere Alter der Studienpopulation liegt mit 61 Jahren deutlich unter dem mittleren Erkrankungsalter für das vorbehandelte metastasierte kolorektale Karzinom in Deutschland,

Da zunächst nicht davon auszugehen ist, dass alle pharmazeutischen Anbieter die Bruttoverkaufspeise auf den Festbetrag absenken werden, besteht die Gefahr von erheblichen

oder Boceprevir bzw. Telaprevir + Peginterferon alfa + Ribavirin Zusatznutzen ist nicht belegt naiv, interferonfreies SOF-Regime: Peginterferon alfa + Ribavirin Hinweis

duale Therapie (Kombination aus Peginter- feron alfa und Ribavirin) oder Triple- Therapie (Kombination aus einem Proteas- einhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon

Therapienaive Patienten ohne Zirrhose, Genotyp 1 (Ledipasvir/Sofosbuvir): duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus