Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom- munikation UVEK
Bundesamt für Energie BFE
Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht
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Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV)
Fact-Sheet (16)
Spezialinstallationen (2)
Stand 28.01.2002 – aufgehoben per 1.5.2020
Frage:
Alle Installationen von Abwasserreinigungsanlagen wurden bisher durch das Eidgenössische Stark- strominspektorat (Inspektorat) kontrolliert. In Zukunft unterliegen diese Anlagen der Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan unter der Aufsicht der Netzbetreiberinnen.
Da die Netzbetreiberinnen von diesen Anlagen keine Kontrolldaten besitzen, ist die Aufnahme dieser Objekte in die Anlagedatei unmöglich. Ist das Inspektorat in der Lage, den Netzbetreiberinnen die Kontrolldaten dieser Anlagen zu übergeben?
Antwort:
Das Inspektorat wird den Netzbetreiberinnen die Kontrolldaten aller Anlagen übergeben, die bisher unter der alleinigen Aufsicht des Inspektorates gestanden haben und für welche in Zukunft die Netz- betreiberinnen die administrative Aufsicht übernehmen.
Im Weiteren kann der Eigentümer einer Spezialinstallation die Herausgabe der Daten seiner Anlage vom ESTI verlangen, wenn er die Kontrolle einer akkreditierten Kontrollstelle übergibt.