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Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) - Wahl des Vertreters des Landkreises Karlsruhe in den Verwaltungsrat für die Amtsperiode von 2018 - 2022

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Academic year: 2022

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Büro des Landrats

Az.: 10.11001; 10.2-012.15-3688108

Sitzungsvorlage KT/47/2017

Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) - Wahl des Vertreters des Landkreises Karlsruhe in den

Verwaltungsrat für die Amtsperiode von 2018 - 2022

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

12 Kreistag 23.11.2017 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt, als stellvertretendes Mitglied der Landkreise Karlsruhe und Rastatt im Verwaltungsrat des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) für die Amtsperiode ab 1. Januar 2018 bis 31.12.2022 Herrn Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zu bestellen. Landrat Dr. Schnaudigel vertritt damit den Landrat des Landkreises Rastatt im Verwaltungsrat.

I.Sachverhalt

Der Landkreis ist Mitglied im Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Ba- den-Franken (KIVBF). Gegenstand des Unternehmens ist die Erledigung der ihm von seinen Mitgliedern übertragenen Aufgaben der automatisierten Datenverarbeitung im hoheitlichen Bereich. Dazu gehören der Betrieb von Leistungszentren für Dienstleistun- gen der automatisierten Datenverarbeitung und der damit zusammenhängenden Leis- tungen, die Einrichtung, Wartung und Pflege von Anlagen und Programmen der auto- matisierten Datenverarbeitung, der Betrieb von Rechnern, die Beratung über Angele- genheiten der automatisierten Datenverarbeitung sowie die Schulung von Mitarbeitern.

Der Zweckverband hat darum gebeten, für die neue Amtszeit ab 1. Januar 2018 die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder im Verwaltungsrat zu benennen.

Nach § 11 der Verbandssatzung besteht der Verwaltungsrat aus 30 Mitgliedern, jeweils zehn Mitglieder aus den Regionen

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Az.: 10.11001; 10.2 - 012.15 - 3688108

Seite 2 a) Franken/Unterer Neckar,

b) Mittlerer Oberrhein/Nordschwarzwald und c) Südlicher Oberrhein/Hochrhein.

Der Landkreis Karlsruhe und der Landkreis Rastatt dürfen zusammen ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied entsenden (§§ 11 Abs. 3 b), 11 Abs. 4 Verbandssatzung).

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre (§ 11 Abs. 7 Verbandssatzung).

Bisher sind die Landkreise Karlsruhe und Rastatt wie folgt im Verwaltungsrat vertreten:

Mitglied: Landrat Jürgen Bäuerle (Landkreis Rastatt)

Stellvertreter: Landrat Dr. Christoph Schnaudigel (Landkreis Karlsruhe)

Die beiden Landräte haben sich darauf verständigt, diese Verteilung auch für die neue Amtsperiode beizubehalten - der Landkreis Rastatt entsendet wieder das Mitglied, der Landkreis Karlsruhe das stellvertretende Mitglied.

Die Verwaltung schlägt Herrn Landrat Dr. Christoph Schnaudigel als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat vor.

Der Verwaltungsrat wird nach derzeitigem Stand in der momentanen Ausgestaltung nicht mehr die volle fünfjährige Amtszeit bestehen. Hintergrund ist die geplante Fusion der KIVBF mit den DV-Verbundpartnern „Datenzentrale Baden-Württemberg“ und der Zweckverbände „Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU)“ sowie

„Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS)“ zu einer neuen Datenanstalt.

Dieser Zusammenschluss soll nach derzeitigem Stand zum 01.07.2018 vollzogen wer- den. Die Landkreisverwaltung hat aktuell noch keine Informationen zur konkreten Aus- gestaltung der Vertretung in den Gremien der neuen Anstalt, auch die nächsten Be- schlüsse zur Realisierung der Fusion werden derzeit noch vorbereitet.

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.10.2017 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 c) der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe beschließt der Kreistag über die Entsendung von Vertreter/innen des Landkreises in Organe von juris- tischen Personen, denen der Landkreis als Mitglied angehört.

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