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Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Geschäftsjahr 2018

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Amt für Mobilität und Beteiligungen

Az.: 24.2; 24.21001; 24.21002-800.62-5201193

Sitzungsvorlage KT/10/2020

Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Geschäftsjahr 2018

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

11 Kreistag 23.01.2020 öffentlich

2 Anlagen 1. Beteiligungsbericht des Landkreis Karlsruhe 2018 2. Fremdkapitalquotenübersicht 2018

Beschlussvorschlag

Der Kreistag nimmt den Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Ge- schäftsjahr 2018 mit Fremdkapitalquotenübersicht zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

Beteiligungsbericht 2018

Der Landkreis Karlsruhe ist nach § 48 Landkreisordnung (LKrO) i. V. m. § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht über Unter- nehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen er unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht 2018 enthält bei den Einzeldarstellungen bereits seit dem Be- richt für das Geschäftsjahr 2008 auch den AWB, zwei mittelbare Beteiligungen unter 50 v. H. (Baden Airpark GmbH und die Service Dienste Landkreis Karlsruhe GmbH) sowie in verkürzter Darstellung die Zweckverbände, an denen der Landkreis beteiligt ist.

Der Beteiligungsbericht des Landkreises für das Geschäftsjahr 2018 wird hiermit zur Unterrichtung des Kreistags vorgelegt (Anlage 1).

(2)

Az.: 24.2; 24.21001; 24.21002 - 800.62 - 5201193

Seite 2 Im Beteiligungsbericht 2018 kam die REHA-Südwest gGmbH hinzu. Daneben wurde die institutionelle Änderung des Zweckverbandes KIVBF hin zum Zweckverband 4IT, der aus der Fusion der drei Zweckverbände Zweckverband Kommunale Datenverarbei- tung Region Stuttgart (KDRS), Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen Ulm (KIRU) und Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Ba- den-Franken (KIVBF) hervorging, berücksichtigt.

Weitere inhaltliche Veränderungen hinsichtlich neuer Errichtungen, Übernahmen, we- sentlichen Erweiterungen oder Herabsetzungen von Gesellschaftsanteilen aber auch Auflösungen von vorhandener Beteiligungen fanden im Berichtsjahr 2018 nicht statt.

Der gemäß § 48 LkrO BW i.V.m. § 95a GemO BW zu erstellende Gesamtabschluss wird seitens des Landkreistages BW derzeit noch modifiziert und Muster hierzu erarbei- tet. Der Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe wird zu gegebener Zeit an die erweiterten Anforderungen angepasst bzw. gegebenenfalls in einen Gesamtabschluss überführt.

Gemäß der Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 28.11.2019 wird dem Kreistag dieses Jahr eine Fremdkapitalquotenübersicht zum Beteiligungsbericht 2018 zur Verfü- gung gestellt.

Die Übersicht stellt die einzelnen Fremdkapitalquoten der Beteiligungen und des Land- kreises Karlsruhe zusammen. Es handelt sich hierbei nicht um eine konsolidierte Kon- zernbilanz. Weitere Erläuterungen sind in der Anlage 2 aufgeführt.

Der Verwaltungsausschuss hatte die Angelegenheit in seiner Sitzung am 28.11.2019 vorberaten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Die Fremdkapitalquoten- übersicht war der zugehörigen Vorlage an den Verwaltungsausschuss nicht beigefügt.

Sie wird hiermit dem Kreistag ergänzend vorgelegt.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Der Beteiligungsbericht ist nach § 48 LKrO i. V. m. § 105 Abs. 2 GemO dem Kreistag vorzulegen.

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