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Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Geschäftsjahr 2017

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Az.: 20.22002-800.62-4452171

Sitzungsvorlage KT/13/2019

Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Geschäftsjahr 2017

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

14 Kreistag 24.01.2019 öffentlich

1 Anlage

Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe 2017 (wird ausschließlich auf der Internetseite und im

Ratsinformationssystem des Landkreises Karlsruhe bereitgestellt)

Beschlussvorschlag

Der Kreistag nimmt den Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Ge- schäftsjahr 2017 zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

Der Landkreis ist nach § 48 Landkreisordnung (LKrO) i. V. m. § 105 Abs. 2 Gemeinde- ordnung (GemO) verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht über Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen er unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht 2017 enthält bei den Einzeldarstellungen bereits seit dem Be- richt für das Geschäftsjahr 2008 auch den AWB, zwei mittelbare Beteiligungen unter 50 vom Hundert (Baden Airpark GmbH und die Service Dienste Landkreis Karlsruhe GmbH) sowie in verkürzter Darstellung die Zweckverbände, an denen der Landkreis beteiligt ist.

Der Beteiligungsbericht des Landkreises für das Geschäftsjahr 2017 wird hiermit zur Unterrichtung des Kreistags vorgelegt (Anlage).

Hinsichtlich neuer Errichtungen ist im Beteiligungsbericht 2017 die erste Anstalt öffent- lichen Rechts des Landkreises Karlsruhe hervorzuheben. Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 einstimmig ohne Enthaltungen be- schlossen, zum 15.12.2016 die „Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsru- he AöR (KWLK AöR)“ zu errichten. Da die KWLK AöR ihre Tätigkeit jedoch erst zum 01.01.2017 aufnahm, wurde sie im Beteiligungsbericht 2016 vorerst nur aufgelistet.

Über sie wird nun im Beteiligungsbericht 2017 detailliert berichtet.

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Az.: 20.22002 - 800.62 - 4452171

Seite 2 Zudem ist im Beteiligungsbericht 2017 die Änderung der institutionellen Weiterentwick- lung der Vorgängergesellschaft TechnologieRegion Karlsruhe Gesellschaft des bürger- lichen Rechts (TRK GbR) zur TechnologieRegion Karlsruhe Gesellschaft mit be- schränkter Haftung (TRK GmbH) berücksichtigt.

Weitere inhaltliche Veränderungen hinsichtlich neuer Errichtungen, Übernahmen, we- sentlichen Erweiterungen oder Herabsetzungen von Gesellschaftsanteilen aber auch Auflösungen von vorhandener Beteiligungen fanden im Berichtsjahr 2017 nicht statt.

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 10.01.2019 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Der Beteiligungsbericht ist nach § 48 LKrO i. V. m. § 105 Abs. 2 GemO dem Kreistag vorzulegen.

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