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Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Geschäftsjahr 2019

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Amt für Mobilität und Beteiligungen

Az.: 24.2; 24.21001; 24.21002-800.62-6005068

Sitzungsvorlage KT/10/2021

Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Geschäftsjahr 2019

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

11 Kreistag 21.01.2021 öffentlich

1 Anlage Beteiligungsbericht des Landkreis Karlsruhe 2019

Beschlussvorschlag

Der Kreistag nimmt den Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Ge- schäftsjahr 2019 zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

Beteiligungsbericht 2019

Der Landkreis ist nach § 48 Landkreisordnung (LKrO) i. V. m. § 105 Abs. 2 Gemeinde- ordnung (GemO) verpflichtet jährlich einen Beteiligungsbericht über Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen er unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert (v.H.) mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht 2019 enthält bei den Einzeldarstellungen, wie bereits seit dem Bericht für das Geschäftsjahr 2008 auch, ergänzend zu den oben genannten verpflich- teten Unternehmensangaben auch den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB), zwei mittelbare Beteiligungen unter 50 v. H. (Baden Airpark GmbH und die Service Dienste Landkreis Karlsruhe GmbH) sowie in verkürzter Darstellung die Zweckverbände, an denen der Landkreis beteiligt ist.

Der Beteiligungsbericht des Landkreises für das Geschäftsjahr 2019 wird hiermit zur Unterrichtung des Kreistags vorgelegt (Anlage 1).

Inhaltliche Veränderungen hinsichtlich neuer Errichtungen, Übernahmen, wesentlichen Erweiterungen oder Herabsetzungen von Gesellschaftsanteilen, aber auch Auflösun- gen von vorhandener Beteiligungen fanden im Berichtsjahr 2019 nicht statt.

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Az.: 24.2; 24.21001; 24.21002 - 800.62 - 6005068

Seite 2 Der gemäß § 48 LKrO BW i.V.m. § 95a GemO BW zu erstellende Gesamtabschluss wird seitens des Landkreistages BW derzeit noch modifiziert und Muster hierzu erarbei- tet. Der Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe wird zu gegebener Zeit an die erweiterten Anforderungen angepasst bzw. gegebenenfalls in einen Gesamtabschluss überführt.

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 26.11.2020 vorberaten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Der Beteiligungsbericht ist nach § 48 LKrO i. V. m. § 105 Abs. 2 GemO dem Kreistag vorzulegen.

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