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Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Geschäftsjahr 2016

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Az.: 20.22002-800.62-3768719

Sitzungsvorlage KT/11/2018

Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Geschäftsjahr 2016

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

12 Kreistag 25.01.2018 öffentlich

1 Anlage

Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe 2016 (wird auf der Homepage und im Ratsinformationssystem des Landkreises Karlsruhe bereitgestellt)

Beschlussvorschlag

Der Kreistag nimmt den Beteiligungsbericht des Landkreises Karlsruhe für das Ge- schäftsjahr 2016 zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

Beteiligungsbericht 2016

Der Landkreis ist nach § 48 Landkreisordnung (LKrO) i. V. m. § 105 Abs. 2 Gemeinde- ordnung (GemO) verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht über Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen er unmittelbar oder mit mehr als 50 v. H. mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht 2016 enthält bei den Einzeldarstellungen bereits seit dem Be- richt für das Geschäftsjahr 2008 auch den AWB, die mittelbaren Beteiligungen unter 50 v. H. (Baden Airpark GmbH und die Service Dienste Landkreis Karlsruhe GmbH) sowie in verkürzter Darstellung die Zweckverbände, an denen der Landkreis beteiligt ist.

Der Beteiligungsbericht des Landkreises für das Geschäftsjahr 2016 wird hiermit zur Unterrichtung des Kreistags vorgelegt (Anlage 1).

Hinsichtlich neuer Errichtungen ist im Beteiligungsbericht 2016 die erste Anstalt öffent- lichen Rechts des Landkreises Karlsruhe hervorzuheben. Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 einstimmig ohne Enthaltungen be- schlossen, zum 15.12.2016 die „Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsru- he AöR (KWLK AöR)“ zu errichten.

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Az.: 20.22002 - 800.62 - 3768719

Seite 2 Da die KWLK AöR ihre Tätigkeit jedoch erst zum 01.01.2017 aufnahm, wurde sie im Beteiligungsbericht 2016 vorerst nur aufgelistet. Über sie wird mit Beteiligungsbericht 2017 detailliert berichtet.

Weitere inhaltliche Veränderungen hinsichtlich neuer Errichtungen und Übernahmen von Gesellschaftsanteilen aber auch Auflösungen von vorhandenen Beteiligungen fan- den im Berichtsjahr 2016 nicht statt.

Der Beteiligungsbericht wird elektronisch im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Zusätzlich liegt ein ausgedrucktes Exemplar während der Sitzung zur Einsicht- nahme aus.

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 11.01.2018 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Der Beteiligungsbericht ist nach § 48 LKrO i. V. m. § 105 Abs. 2 GemO dem Kreistag vorzulegen.

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