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Kreistag des Landkreises Karlsruhe - Neubildung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses

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Academic year: 2022

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Büro des Landrats

Az.: 10.11001; 10.2-012.133-3776110

Sitzungsvorlage KT/17/2018

Kreistag des Landkreises Karlsruhe - Neubildung des Jugendhilfe- und

Sozialausschusses

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

18 Kreistag 25.01.2018 öffentlich

1 Anlage Zusammensetzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss wird im Wege der Einigung entsprechend der Anlage zur Sitzungsvorlage neu gebildet.

I.Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Kreistags am 24.07.2014 wurde der Jugendhilfe- und Sozialausschuss besetzt. In der Kreistagssitzung am 20.07.2017 wurden letztmalig Änderungen beschlossen.

Die Liga der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Karlsruhe bittet mit Schreiben vom 15.12.2017 um eine Neubesetzung im Jugendhilfe- und Sozialausschuss. Hintergrund ist der turnusmäßige Wechsel im Liga-Vorsitz.

Herr Rüdiger Heger und Frau Ulrike Sinner, beide bisher Mitglieder, würden künftig als Stellvertreter im Ausschuss mitwirken. Frau Elke Krämer und Herr Jörg Biermann, die bisher Stellvertreter waren, würden dafür als Mitglieder im Gremium vertreten sein.

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Az.: 10.11001; 10.2 - 012.133 - 3776110

Seite 2 Bisherige Besetzung:

Mitglieder Stellvertreter/

innen

Heger, Rüdiger Liga Krämer, Elke Liga

Sinner, Ulrike Liga 1. Biermann, Jörg Liga 2. Kaupisch, Robin Liga Stemann-Fuchs,

Sabina Liga Hürten, Yvonn Liga

Vorschlag für die neue Besetzung:

Mitglieder Stellvertreter/

innen

Krämer, Elke Liga Heger, Rüdiger Liga

Biermann, Jörg Liga 1. Sinner, Ulrike Liga 2. Kaupisch, Robin Liga Stemann-Fuchs,

Sabina Liga Hürten, Yvonn Liga

Die geänderte Zusammensetzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses ist als An- lage beigefügt.

Wahlverfahren

Nach § 35 Abs. 2 Satz 1 LKrO ist die Einigung über die Zusammensetzung eines be- schließenden Ausschusses anzustreben. Nur wenn eine solche Einigung nicht zustan- de kommt, werden die Ausschussmitglieder vom Kreistag aufgrund von Wahlvorschlä- gen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheits- wahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber statt.

In der Vergangenheit erfolgte die Besetzung der Ausschüsse immer im Wege der Eini- gung unter Berücksichtigung der von den Fraktionen erreichten Kreistagsmandate.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Januar 2018 die Besetzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

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Az.: 10.11001; 10.2 - 012.133 - 3776110

Seite 3 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Nach § 35 Abs. 1 Satz 2 LKrO ist für die Bestellung der Mitglieder und Stellvertre- ter/innen der beschließenden Ausschüsse in einen beschließenden Ausschuss (§ 35 Abs. 1 S. 4 Landkreisordnung) der Kreistag zuständig.

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