Büro des Landrats
Az.: 10.11001; 10.2-012.133-3776110
Sitzungsvorlage KT/17/2018
Kreistag des Landkreises Karlsruhe - Neubildung des Jugendhilfe- und
Sozialausschusses
TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
18 Kreistag 25.01.2018 öffentlich
1 Anlage Zusammensetzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss wird im Wege der Einigung entsprechend der Anlage zur Sitzungsvorlage neu gebildet.
I.Sachverhalt
In der konstituierenden Sitzung des Kreistags am 24.07.2014 wurde der Jugendhilfe- und Sozialausschuss besetzt. In der Kreistagssitzung am 20.07.2017 wurden letztmalig Änderungen beschlossen.
Die Liga der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Karlsruhe bittet mit Schreiben vom 15.12.2017 um eine Neubesetzung im Jugendhilfe- und Sozialausschuss. Hintergrund ist der turnusmäßige Wechsel im Liga-Vorsitz.
Herr Rüdiger Heger und Frau Ulrike Sinner, beide bisher Mitglieder, würden künftig als Stellvertreter im Ausschuss mitwirken. Frau Elke Krämer und Herr Jörg Biermann, die bisher Stellvertreter waren, würden dafür als Mitglieder im Gremium vertreten sein.
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Seite 2 Bisherige Besetzung:
Mitglieder Stellvertreter/
innen
Heger, Rüdiger Liga Krämer, Elke Liga
Sinner, Ulrike Liga 1. Biermann, Jörg Liga 2. Kaupisch, Robin Liga Stemann-Fuchs,
Sabina Liga Hürten, Yvonn Liga
Vorschlag für die neue Besetzung:
Mitglieder Stellvertreter/
innen
Krämer, Elke Liga Heger, Rüdiger Liga
Biermann, Jörg Liga 1. Sinner, Ulrike Liga 2. Kaupisch, Robin Liga Stemann-Fuchs,
Sabina Liga Hürten, Yvonn Liga
Die geänderte Zusammensetzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses ist als An- lage beigefügt.
Wahlverfahren
Nach § 35 Abs. 2 Satz 1 LKrO ist die Einigung über die Zusammensetzung eines be- schließenden Ausschusses anzustreben. Nur wenn eine solche Einigung nicht zustan- de kommt, werden die Ausschussmitglieder vom Kreistag aufgrund von Wahlvorschlä- gen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheits- wahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber statt.
In der Vergangenheit erfolgte die Besetzung der Ausschüsse immer im Wege der Eini- gung unter Berücksichtigung der von den Fraktionen erreichten Kreistagsmandate.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Januar 2018 die Besetzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
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Seite 3 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
keine
III. Zuständigkeit
Nach § 35 Abs. 1 Satz 2 LKrO ist für die Bestellung der Mitglieder und Stellvertre- ter/innen der beschließenden Ausschüsse in einen beschließenden Ausschuss (§ 35 Abs. 1 S. 4 Landkreisordnung) der Kreistag zuständig.