Büro des Landrats
Az.: 10.11001; 10.2-012.133-3520283
Sitzungsvorlage KT/36/2017
Kreistag des Landkreises Karlsruhe
- Ausscheiden von Frau Katharina Albrecht (Kreisjugendring e.V.
Landkreis Karlsruhe) als stellvertretendes Mitglied aus dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss
- Neubildung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
12 Kreistag 20.07.2017 öffentlich
1 Anlage Zusammensetzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss wird im Wege der Einigung entsprechend der Anlage zur Sitzungsvorlage neu gebildet.
I.Sachverhalt
In der konstituierenden Sitzung des Kreistags am 24.07.2014 wurde der Jugendhilfe- und Sozialausschuss besetzt. In der Kreistagssitzung am 26.01.2017 wurden letztmalig Änderungen beschlossen.
Der Kreisjugendring Landkreis Karlsruhe e.V. (KJR) bittet mit Schreiben vom 18. Mai 2017 darum, eine personelle Veränderungen vorzunehmen. Bisher war Frau Katharina Albert (KJR) als stellvertretendes Mitglied für Frau Claudia Kühn-Fluhrer (KJR) im Aus- schuss vertreten. Als Nachfolgerin für Frau Albrecht wurde um Berufung von Frau Dagmar Rolli gebeten. Frau Rolli ist Beisitzerin im Vorstand des KJR.
Die geänderte Zusammensetzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses ist als An- lage beigefügt.
Az.: 10.11001; 10.2 - 012.133 - 3520283
Seite 2 Wahlverfahren
Nach § 35 Abs. 2 Satz 1 LKrO ist die Einigung über die Zusammensetzung eines be- schließenden Ausschusses anzustreben. Nur wenn eine solche Einigung nicht zustan- de kommt, werden die Ausschussmitglieder vom Kreistag aufgrund von Wahlvorschlä- gen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheits- wahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber statt.
In der Vergangenheit erfolgte die Besetzung der Ausschüsse immer im Wege der Eini- gung unter Berücksichtigung der von den Fraktionen erreichten Kreistagsmandate.
Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 29.06.2017 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung emp- fohlen.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
keine
III. Zuständigkeit
Nach § 35 Abs. 1 Satz 2 LKrO ist für die Bestellung der Mitglieder und Stellvertre- ter/innen der beschließenden Ausschüsse in einen beschließenden Ausschuss (§ 35 Abs. 1 S. 4 Landkreisordnung) der Kreistag zuständig.