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Interpellation Regina Rahmen betreffend nachhaltige Armuts-bekämpfung

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Sitzung des Einwohnerrats vom 22. Mai 2019

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Axioma 2336 Nr. 18-22.577.02

Interpellation Regina Rahmen betreffend nachhaltige Armuts- bekämpfung

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Tatsächlich hat die Sozialhilfe das Ziel und die gesetzlich verankerte Aufgabe, Klien- tinnen und Klienten darin zu unterstützen, sich dauerhaft aus der Sozialhilfeabhängig- keit zu lösen. Mehrere Studien zeigen, dass Personen ohne berufliche Ausbildung ein deutlich höheres Armutsrisiko haben und deutlich häufiger von Stellenverlust und Ar- beitslosigkeit betroffen sind als Personen mit einer Berufsausbildung. Aus diesem Grund fördert die Sozialhilfe insbesondere bei jüngeren Klientinnen und Klienten die Aufnahme einer nachhaltigen Berufsausbildung.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie viele Personen beziehen in der Gemeinde Riehen aktuell Sozialhilfe?

Im Lauf des Jahrs 2018 bezogen in Riehen gesamthaft 794 Personen Sozialhilfe. Per 30. April 2019 (Stichtagserhebung) werden 564 Personen von der Sozialhilfe Riehen unterstützt.

2. Welchen Altersgruppen gehören die Sozialhilfebeziehenden an?

Die Sozialhilfebeziehenden gehören folgenden Altersgruppen an:

Minderjährige Personen: 31 %

Personen zwischen 18 und 29 Jahren: 16 % Personen zwischen 30 und 44 Jahren: 23 % Personen zwischen 45 und 59 Jahren: 24 %

Personen ab 60 Jahre: 6 %

3. Welches sind die häufigsten Ursachen, dass jemand in Riehen auf die Unterstüt- zung durch die Sozialhilfe angewiesen ist?

Gemäss dem Konzept der Sozialhilfe Riehen werden sämtliche Klientinnen und Klien- ten in Fallkategorien eingeteilt. Aktuell ergibt sich folgendes Bild:

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Seite 2 3 % der Klientinnen und Klienten werden lediglich kurzfristig unterstützt, das Ende der Sozialhilfeabhängigkeit ist dort innert sechs Monaten absehbar. 49 % der Klientinnen und Klienten sind auf Arbeitssuche oder erwirtschaften kein existenzsicherndes Er- werbseinkommen. 21 % können aus gesundheitlichen Gründen aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden und es läuft ein IV-Verfahren. Weitere 27 % haben aus sozialen Gründen (z. B. Langzeitarbeitslosigkeit, fehlende Sprachkenntnis- se, fehlende Bildung, Sucht- und Verhaltensprobleme, kognitive Beeinträchtigung) kaum Chancen auf eine Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt.

4. Wie viele der unterstützten Personen sind ohne berufliche Ausbildung (Attest- oder EFZ-Lehrabschluss)?

49 % der Sozialhilfe beziehenden Personen zwischen 18 und 62 Jahren haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Zusätzlich verfügen 8 % lediglich über eine At- testausbildung.

5. Lässt sich eruieren, wie viele der unterstützten Personen einen Beruf erlernten, der in Folge von Digitalisierung und Globalisierung nicht oder kaum mehr ausge- übt werden kann?

Dies kann mit den vorliegenden Daten nicht eruiert werden. Dazu bräuchte es eine aufwendige und wissenschaftlich begleitete Erhebung unter Einbezug der Klientinnen und Klienten sowie der Arbeitgebenden.

6. Wie viele der unterstützten Personen sind potenziell in der Lage, eine berufliche Ausbildung (allenfalls in einem geschützten Rahmen) zu absolvieren resp. nach- zuholen?

Grundsätzlich bietet der Kanton Basel-Stadt viele Unterstützungsmöglichkeiten für Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung absolvieren möchten. Diese Angebote sind gut aufeinander abgestimmt und beginnen bereits während der obliga- torischen Schulzeit. Darüber hinaus sind vor allem die Beratungsstelle GAP, die Brü- ckenangebote und die Motivationssemester zu nennen. Die Sozialhilfe Riehen arbeitet sehr eng mit diesen Beratungs- und Unterstützungsangeboten zusammen und fördert junge Menschen dabei, eine nachhaltige Berufsausbildung aufzunehmen.

Für Personen zwischen 26 und 40 Jahren hat der Kanton in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Riehen das «Projekt Enter» ins Leben gerufen. Es ermöglicht Personen ohne Erstausbildung zwischen 26 und 40 Jahren, noch eine Berufsausbildung zu ab- solvieren. Auch hier arbeitet die Sozialhilfe Riehen eng mit dem Kanton zusammen mit

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Seite 3 dem Ziel, möglichst vielen Personen doch noch den Zugang zu einer Berufsausbil- dung zu ermöglichen.

Aktuell werden 115 Personen in der Altersgruppe zwischen 18 und 40 Jahren unter- stützt. Wie viele Personen in dieser Altersgruppe potenziell in der Lage sind, eine Be- rufsausbildung zu absolvieren, kann nicht genau eruiert werden. Die meisten dieser Personen wollen zwar eine Berufsausbildung absolvieren, allerdings verhindern häufig soziale und gesundheitliche Probleme die Umsetzung.

7. Ist der Gemeinderat bereit, in diesen Fällen der Empfehlung der Städteinitiative nachzukommen und existenzsichernde Stipendien statt Sozialhilfeunterstützung zu gewähren?

Die Empfehlung der Städteinitiative zu existenzsichernden Stipendien ist dem Ge- meinderat bekannt und wird begrüsst. Damit könnte vermieden werden, dass Perso- nen in Ausbildung sich zusätzlich bei der Sozialhilfe anmelden müssen. Allerdings macht hier ein Alleingang der Gemeinde Riehen keinen Sinn. Das Vorgehen muss mit den kantonalen Behörden, insbesondere dem Amt für Ausbildungsbeiträge, abgespro- chen werden. Die Sozialhilfe Riehen überprüft deshalb derzeit in Zusammenarbeit mit dem Kanton mögliche Massnahmen und deren Umsetzung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kanton Basel-Stadt vielfältige Bera- tungs- und Unterstützungsangebote für Jugendliche und Erwachsene bietet, damit diese eine nachhaltige Berufsausbildung aufnehmen und erfolgreich abschliessen können. Einige Personen, die Sozialhilfe bezogen haben, sind diesen Weg gegangen und konnten sich dadurch aus der Sozialhilfeabhängigkeit lösen, was sehr erfreulich ist. Die Sozialhilfe Riehen wird weiterhin eng mit den kantonalen Stellen zusammenar- beiten, um geeigneten Personen den Zugang zu einer beruflichen Ausbildung zu er- möglichen, was im Übrigen auch Teil des gesetzlichen Auftrags ist.

Riehen, 21. Mai 2019

Gemeinderat Riehen

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