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Interpellation Regina Rahmen betreffend Pflegesituation in Rie-hen

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Academic year: 2022

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Sitzung des Einwohnerrats vom 20. Oktober 2021

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 CMI: 4280 Nr. 18-22.771.02

Interpellation Regina Rahmen betreffend Pflegesituation in Rie- hen

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt: Einleitend ist festzuhalten, dass die Bewilligungs- und Aufsichtszuständigkeiten für Betriebe der ambulanten und stationären Pflege beim Kanton liegen. Durch diese Aufgabenverteilung zwischen Kan- ton und Gemeinden wird die Rolle der Gemeinde, wie nachfolgend ausgeführt wird, be- schränkt.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Kennt der Gemeinderat die Pflegesituation in Riehen bez. Löhnen Arbeitsbedingun- gen bei den Spitex-Dienstleistern und in den Pflegeheimen Adullam, Humanitas, Dominikushaus und zum Wendelin?

Nein, denn sämtliche Spitex-Anbietende und Pflegeheime im gesamten Kanton Ba- sel-Stadt werden von privaten Trägerschaften geführt. Die Kompetenzen zur Fest- legung von Löhnen und Arbeitsbedingungen obliegt diesen Trägerschaften.

Der Verein Spitex Riehen-Bettingen übernimmt im Rahmen der Leistungsvereinba- rung in der Gemeinde Riehen die ambulante pflegerische Versorgung. Alle Spitex- Anbietenden werden vom kantonalen Fachbereich Aufsicht und Qualität der Abtei- lung Langzeitpflege des kantonalen Gesundheitsdepartements regelmässig über- prüft. Es ist keine Rückmeldung an den Regierungsrat bzw. den Gemeinderat vor- gesehen. Es erfolgt jedoch ein regelmässiger Austausch zwischen der Abteilung Gesundheit und Soziales und der Geschäftsleitung von Spitex Riehen-Bettingen mit Information an den zuständigen Gemeinderat.

Aufsicht über die Pflegeheime führt ebenfalls der kantonale Fachbereich Aufsicht und Qualität. Sämtliche Pflegeheime werden alle vier Jahre auditiert. Eine Rück- meldung an den Regierungsrat bzw. den Gemeinderat ist auch hier nicht vorgese- hen. Der Pflegeverband CURAVIVA Basel-Stadt vertritt die Interessen der Ver- tragsheime gegenüber dem Kanton. Im mehrjährigen Pflegeheim-Rahmenvertrag werden jeweils der allgemeine Leistungsauftrag, die Qualitätssicherung, die Tages- taxen und Leistungsvergütung der Pflegeheime ausgehandelt.

2. Was wissen wir über die Personalsituation in den erwähnten Institutionen? Gibt es einen Mangel an Personal resp. wie viele Planstellen sind nicht besetzt? Wenn ja, in welchen Personalkategorien ist der Mangel besonders gross?

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Seite 2 Gemäss Auskunft der Geschäftsleitung von Spitex Riehen-Bettingen sind derzeit 220 Stellenprozente nicht besetzt. Gesucht werden Mitarbeitende mit unterschied- lichen Qualifikationen, von Hauswirtschaft bis zur Pflegeexpertin/zum Pflegeexper- ten. Aufgrund der hohen Fluktuation sind laufend Stellen ausgeschrieben.

Drei der vier Riehener Pflegeheime haben zwei oder mehr Teilzeitstellen ausge- schrieben. Gesucht werden vorwiegend Fachpersonen Gesundheit und dipl. Pfle- gefachpersonen HF. Der Markt ist in diesem Bereich bereits seit längerem ausge- trocknet.

3. Gibt es weitere Institutionen in Riehen, die Pflegefachkräfte beschäftigen?

Ja, die Kommunität Diakonissenhaus Riehen, das Tagesheim Wendelin, die Klinik Sonnenhalde und das Sonderschulheim zur Hoffnung.

4. Haben wir Kenntnisse über Indikatoren betreffend die Pflegequalität dieser Institu- tionen?

Ja. Die Abteilung Langzeitpflege überprüft die Bewilligungsvoraussetzungen mittels des Qualitätsmanuals „qualivista“. In sämtlichen Pflegeheimen des Kantons Basel- Stadt werden durch den Fachbereich Aufsicht und Qualität periodisch Aufsichtsbe- suche durchgeführt. Bei Bedarf, insbesondere bei Hinweisen auf gravierende Qua- litätsdefizite (z. B. Reklamationen, unerwartete Ereignisse), nimmt die Abteilung Langzeitpflege nebst den regulären Kontrollen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu- sätzliche, falls angezeigt auch unangemeldete, Überprüfungen vor. Das Qualitäts- manual „qualivista“ dient zur Selbst- und Fremdevaluation und ist auf die verschie- denen Bereiche (Pflegeheim, Tagesstruktur und Spitex) angepasst. Im Gesund- heitsversorgungsbericht des Kantons 2017 und 2018 wird das Qualitätsmanual be- schrieben.

5. Wäre der Gemeinderat bereit, eine Anpassung der Löhne zu unterstützen, wenn die nationale Pflegeinitiative angenommen würde? Auch wenn sie nicht angenom- men würde?

Im Kanton Basel-Stadt sind die Pflegetaxen für alle Pflegeheime einheitlich im Pfle- geheim-Rahmenvertrag geregelt. Per 2022 soll ein neuer Rahmenvertrag in Kraft treten. Da dieser vom Pflegeheimverband CURAVIVA Basel-Stadt und dem Regie- rungsrat noch nicht genehmigt wurde, kann zum Inhalt noch keine Stellung genom- men werden.

Aufgrund der Tatsache, dass im Kanton Basel-Stadt gut 120 Spitex-Anbietende tä- tig sind (60 Organisationen und 60 freischaffende Pflegefachpersonen), darf davon

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Seite 3 ausgegangen werden, dass die Spitextarife attraktiv sind und in diesem Bereich keine Anpassung angezeigt ist.

6. Sieht der Gemeinderat Handlungsmöglichkeiten, damit mehr Ausbildungsplätze für Berufseinsteigende und -umsteigende geschaffen werden könnten?

Eine entsprechende Regelung würde in den Kompetenzbereich des Kantons fallen.

Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass insbesondere bei den Pflege- heimen bereits ein Fonds existiert, um Ausbildungen zu fördern.

Im Bereich der ambulanten Pflege könnte mit Spitex Riehen-Bettingen ein Engage- ment in der Berufsausbildung von Pflegepersonal vertraglich vereinbart werden.

Dazu müssten jedoch auch die entsprechenden finanziellen Mittel durch die öffent- liche Hand bereitgestellt werden.

Nebst mangelnden Ausbildungsplätzen ist der Verbleib im Beruf ein akutes Thema. Viele ausgebildete Fachkräfte arbeiten nicht im Beruf, weil die Betreuung ihrer Kinder mehr kostet als sie verdienen oder die Betreuungszeiten sich nicht nach den Arbeitszeiten im Schichtbetrieb ausrichten. Hier besteht mitunter Hand- lungsbedarf im Bereich der Schaffung einer flexiblen und finanzierbaren familiener- gänzenden Kinderbetreuung.

Riehen, 19. Oktober 2021

Gemeinderat Riehen

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