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Interpellation Regina Rahmen betreffend Förderung der politi-schen Partizipation

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Sitzung des Einwohnerrats vom 27. April 2016

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 14-18.642.02

Interpellation Regina Rahmen betreffend Förderung der politi- schen Partizipation

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die Frage nach den Möglichkeiten der politischen Partizipation von Ausländern stellt sich immer wieder, so beispielsweise auch im Umfeld der Basler Integrationspolitik, die im Begriff steht, sich neu zu definieren. Die Interpellantin greift nun das Thema ebenfalls auf und erinnert in diesem Zusammenhang an die gescheiterte Initiative und den Gegenvorschlag betreffend das Ausländerstimmrecht im Kanton Basel-Stadt von 2010. Tatsächlich hat auch das Riehener Stimmvolk sowohl Initiative als auch Gegen- vorschlag jeweils deutlich verworfen, die Initiative mit einem Nein-Anteil von über 89 %, den Gegenvorschlag mit über 67 %. Vor diesem Hintergrund stellt sich zu Recht die Frage, in welcher Form die politische Partizipation für Ausländerinnen und Auslän- der ausgeformt werden könnte.

Im Leistungsauftrag der Produktgruppe „Publikums- und Behördendienste“ ist als erste Leitlinie festgehalten, dass das Interesse und die Beteiligung am politischen Gesche- hen durch die kommunalen Volksrechte gefördert werden soll. Als Instrument hierzu wurde schon im Jahr 2003 mit der neuen Gemeindeordnung die sogenannte Volksan- regung ins Leben gerufen, welche es sowohl Ausländerinnen und Ausländern als auch Jugendlichen ab 14 Jahren ermöglicht, ein Begehren auf die Traktandenliste des Ein- wohnerrats zu bringen. In Anspruch genommen wurde dieses Instrument bisher kaum.

Rege benutzt wird hingegen das Instrument der Petition, welche ebenfalls von Aus- länderinnen und Ausländern unterzeichnet werden darf. Die Fragen der Interpellantin gehen allerdings teilweise über diese Mitwirkungsmöglichkeiten hinaus.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Ist die Gemeinde bereit, die Anliegen der nichtstimmberechtigten Wohnbevölke- rung ernst- und entgegenzunehmen und die vorhandenen Möglichkeiten zur poli- tischen Partizipation (Petition, Volksanregung) bekannter zu machen?

Ja, die Gemeinde, stellvertretend dafür der Gemeinderat oder je nachdem die Kom- mission für Volksanregungen und Petitionen nimmt die Anliegen entgegen und auch ernst. Das bedeutet nicht automatisch, dass jeder Wunsch umgesetzt wird. Er wird aber sicher gewürdigt. Im Sinne des Anzugs Christian Griss betreffend ein Jugendpar- lament für Riehen prüft die Verwaltung in einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgrup- pe gegenwärtig, wie insbesondere die Jugendlichen in ihrer politischen Partizipation gefördert werden können.

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Seite 2 2. Welche Möglichkeiten sieht der Gemeinderat, um der Wohnbevölkerung ohne Stimm- und Wahlrecht diese politischen Instrumente und andere Partizipations- möglichkeiten näher zu bringen? (z.B. Kontakt mit Migranten- und Jugendorgani- sationen, Informationsabgabe an Neuzuziehende)

Ein solches Näherbringen findet bereits statt. So werden beispielsweise alle Jugendli- chen in dem Jahr, in welchem sie 18 Jahre alt werden, mit einem präsidialen Schrei- ben begrüsst und auf ihre politische Mündigkeit angesprochen. Das Schreiben zeigt Möglichkeiten der Partizipation auf und richtet sich in einer separaten Version für aus- ländische Jugendliche explizit an sie mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, Schweizerin oder Schweizer zu werden bzw. sich der Instrumente wie Volksanregung oder Petition zu bedienen und so zu partizipieren.

3. Welche politischen Ämter in der Gemeinde stehen auch ausländischen Personen offen (z.B. Schulräte, gemeinderätliche Kommissionen)?

Öffentliche Ämter stehen den ausländischen Personen offen, wo das Schweizer Bür- gerrecht nicht Wahlvoraussetzung ist. So können Nicht-Schweizer beispielsweise in gemeinderätlichen Kommissionen mitwirken.

4. Ist der Gemeinderat bereit, eine angemessene Anzahl ausländischer Bewoh- ner/innen unserer Gemeinde in solche Gremien zu wählen, wenn diese analog den Schweizer Bürger/innen über die nötigen Voraussetzung verfügen?

Schon bisher hat die Nationalität einer Bewerberin oder eines Bewerbers den Gemein- derat nicht davon abgehalten, sie oder ihn in ein Gremium zu wählen, wenn die Quali- fikation für ein entsprechendes Amt vorhanden war. Von einer Quote oder anderweiti- ger spezifischer Bevorzugung, welche an die Staatsangehörigkeit anknüpft, möchte er hingegen Abstand nehmen.

5. Kann sich der Gemeinderat die Bildung einer gemeinderätlichen MigrantInnen- kommission vorstellen, die beratend in für Migrantlnnen relevante politische Pro- zesse einbezogen wird und die Verbindung zu MigrantInnengruppen und

– vereinen sicherstellt?

Die Gemeinde Riehen ist mit einer Vertreterin in der kantonalen „Interdepartementalen Strategiegruppe Integration“ eingebunden. Dort werden aktuell die Handlungsfelder und Ziele der Basler Integrationspolitik diskutiert und formuliert, was auch ihren Nie- derschlag auf kommunaler Ebene finden wird. Für die Einsetzung einer gemeinderätli- chen Kommission für Migrantinnen und Migranten sieht er gegenwärtig keinen Bedarf.

Riehen, 26. April 2016

Gemeinderat Riehen

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