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Interpellation Regina Rahmen betreffend die ganztägigen Bau-arbeiten am Sonntag, 29. Juli 2018, an der Lörracherstrasse

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Sitzung des Einwohnerrats vom 22. August 2018

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 18-22.510.02

Interpellation Regina Rahmen betreffend die ganztägigen Bau- arbeiten am Sonntag, 29. Juli 2018, an der Lörracherstrasse

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Bei der Gesamterneuerung der Lörracherstrasse – und auch der Aeusseren Basel- strasse – handelt es sich um ein Grossprojekt zur Erneuerung der gesamten Infra- struktur, wie dies nur einmal alle 40 bis 50 Jahre vorkommt. Es werden dabei nicht nur die Werkleitungen erneuert, sondern auch die Tramgeleise, die Beleuchtung und der Strassenoberbau (Fundationsschicht/Trag-/Binderschicht/Deckschicht). Alle diese Ar- beiten werden zu einem grossen Teil unter vollem Betrieb der Strassen und des Trams durchgeführt. Zudem muss auf alle Zu- und Ausfahrten der privaten Liegen- schaften Rücksicht genommen werden. Dies alles bedingt eine regelmässige Koordi- nation aller am Werk Beteiligten. Die Projekt- und Bauleitungen bemühen sich an re- gelmässig stattfindenden Bausitzungen, die Durchführung dieser Arbeiten möglichst rationell, gut koordiniert und geräuscharm zu planen – was vielmals eine grosse Her- ausforderung ist.

Trotz aller Bemühungen lassen sich aber bei einer Grossbaustelle nie alle störenden Immissionen verhindern. Insbesondere gegen Ende der Erneuerungsarbeiten müssen die diversen Beläge abschnittsweise eingebaut werden, was leider nicht ohne Lärm und Gestank erfolgen kann.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Warum wurde die Anwohnerschaft vorgängig nicht über die belastenden sonntäg- lichen Arbeiten informiert?

Die Anwohnerschaft wurde mittels Schreiben der BVB vom 11. Juli 2018 sowie durch einen Kurzbrief der Örtlichen Bauleitung (mit Skizze) und beigelegter Baustelleninfo der Gemeinde Riehen vom 24. Juli 2018 über die Baumassnahmen informiert.

2. Lag für diese lärmigen und stinkigen Arbeiten eine Bewilligung vor?

Ja, es lagen sämtliche notwendigen Bewilligungen vor.

3. Hatte der Gemeinderat Kenntnis von den Sonntagsarbeiten?

Der Gemeinderat als Gremium wird nicht im Einzelnen über jeden Einsatz in der Nacht oder an Wochenenden informiert. Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung nehmen je-

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Seite 2 doch regelmässig an den Bausitzungen teil und sind über die Massnahmen orientiert.

Dem zuständigen Mitglied des Gemeinderats werden die entsprechenden Informatio- nen weitergeleitet.

4. Weshalb hielt es die Bauführung für notwendig, diese lärm- und geruchsintensi- ven Arbeiten an einem Sonntag durchzuführen und der zur Genüge geplagten Anwohnerschaft sogar die Sonntagsruhe zu verwehren? (Verkehrstechnische Gründe können keine geltend gemacht werden, weil „nur“ die Trottoirs mit einer weiteren Teerschicht versehen wurden.)

Die Tramsperrung bzw. der Busersatz an diesem Wochenende war weit im Vorfeld bekannt und wurde für die Deckbelagsarbeiten genutzt. Die Deckbelagsarbeiten erfor- derten die Sperrung des Trottoirs über die ganze Länge von der Inzlingerstrasse bis zur Grenze. Mit dem Tramunterbruch war es auch möglich, die Fussgängerinnen und Fussgänger auf der Fahrbahn sicher zu führen und den Standort für die Haltestelle Lörracherstrasse flexibel zu verschieben. Zudem gestaltete sich das Bestücken der Einbaumaschine mit Belag einfacher, schneller und sicherer. Zusätzlich wird mit gros- sen Einbauetappen eine dauerhaftere Belagsqualität und somit eine längere Lebens- dauer erreicht.

5. Sind in der Lörracherstrasse weitere Nacht- und Sonntagsarbeiten geplant?

Weitere Nacht- und allfällige Sonntagsarbeiten sind für die Belagsarbeiten im Fahr- bahn-/Trottoirbereich in dieser übergeordneten Strasse aufgrund der Verkehrssituation und des Trambetriebs unumgänglich. Eine genaue Terminierung liegt zurzeit aber noch nicht vor.

6. Wird der Gemeinderat künftig die verdiente Nacht- und Sonntagsruhe der be- troffenen, lärmgeplagten Bevölkerung schützen?

Es hat immer oberste Priorität, allfällige Störungen des Verkehrs, der Nacht- und Sonntagsruhe, der Zugänglichkeit zu den Liegenschaften und Garagen etc. in ihrer Gesamtheit auf ein Minimum zu reduzieren. Oftmals kommt es diesbezüglich aber zu Zielkonflikten, so dass von Fall zu Fall abzuwägen ist, was es jeweils höher zu gewich- ten gilt. Der Gemeinderat wird sich weiterhin über die Verwaltungsmitarbeitenden an den Bausitzungen aktiv in diesen Prozess einbringen. Da es sich bei der Lörra- cherstrasse um eine Kantonstrasse handelt, liegt die Verantwortung für die Entscheide jedoch bei der Gesamtprojektleitung, die dem Kanton unterliegt.

Riehen, 21. August 2018

Gemeinderat Riehen

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