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Offener Brief an Ministerpräsident Seehofer:

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 07. August 2014 PM 079-14/LFG

Artenschutz

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Offener Brief an Ministerpräsident Seehofer:

BUND NATURSCHUTZ APPELLIERT AN DIE STAATSREGIERUNG GEGEN DIE ILLEGALEN LUCHSABSCHÜSSE IM BAYERISCHEN WALD AKTIV ZU WERDEN

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

am Samstag den 26.7.2014 sendete das Bayerische Fernsehen um 19.00 Uhr den Film „Tatort Luchswald“. Er berichtete über die illegalen Luchs-Tötungen im Bayerischen Wald.

Die in der Sendung behandelten illegalen Luchstötungen sind dafür verantwortlich, dass sich die Luchspopulation im Bayerischen Wald nicht über den Nationalpark und die benachbarten Staatswälder ausbreiten kann. Seit Jahren, bzw.

mittlerweile Jahrzehnten, wird so aktiv eine Ausbreitung des Luchses verhindert. Das plötzliche Verschwinden von Luchsen wurde umfangreich durch das Photofallen-Projekt des Naturparks Bayerischer Wald dokumentiert. Die Häufigkeit der Fälle von plötzlich verschwundenen Luchsen, kombiniert mit weiteren Indizien wie Gerüchten auch innerhalb der örtlichen Jägerschaft um illegal geschossene Luchse und auch tot aufgefundene Luchse, zeigen klar und deutlich, dass es sich hier um vorsätzlich begangene Straftaten handelt mit dem Ziel, die Luchse zu dezimieren bzw. wieder auszurotten.

Der Freistaat Bayern fördert seit Jahren diverse Luchsprojekte des Naturparks und Nationalparks Bayerischer Wald. Anhand Photofallen oder Telemetriehalsbändern wird die Lebensweise des Luchses erforscht. Gleichzeitig wird mit hohem Aufwand Umweltbildung mit der Wildart Luchs gemacht und so wertvolle Aufklärungsarbeit und Akzeptanzförderung betrieben.

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Diese Bemühungen des Freistaates Bayern werden durch die illegalen Luchstötungen leider ad absurdum geführt. Obwohl der Luchs auch in der örtlichen Bevölkerung sehr beliebt ist, von Kommunen für die Tourismuswerbung eingesetzt und als harmlos eingestuft wird, werden jährlich mehrere Luchse illegal getötet.

Leider war die Ermittlungsarbeit der örtlichen Behörden bislang nicht mit Erfolgen verbunden. Dies kann verschiedene Gründe haben. So sind zum einen die Polizeidienststellen vor Ort personell ausgedünnt, zum anderen werden mit der Bearbeitung der Fälle meistens Polizisten beauftragt, die zugleich aktive Jäger sind. Die beauftragten Polizisten müssten dann vor Ort, meistens noch in ihrem eigenen Hegering, gegen ihre Freunde und Bekannten ermitteln. Es ist nicht zu weit hergeholt, hier von einer Befangenheit der ermittelnden Polizisten auszugehen.

Dies wird durch die Aussagen der Polizei in dem anfangs genannten Fernsehbeitrag untermauert. So sprach der Polizeisprecher zuerst von 2mm Schrotgröße (Sportschützenschrot), durch die der Luchs erschossen wurde.

Aber erst nach diesem Interview wurde eine Schrotgröße von 3,5 mm (Jagdschrot) ermittelt. Es gibt nicht wenige, die vermuten, dass damit von einem Jäger als Täter abgelenkt werden sollte.

Unglücklich waren auch die Aussagen des für die Ermittlung zuständigen Polizeibeamten, der vor der Kamera zugab, er habe weder die beiden toten Luchse noch die beiden Tatorte selbst gesehen. Dazu kommt noch, dass wie im Fernsehbeitrag und auch in der Sendung „Quer“ vom 31.07.2014 ebenfalls erwähnt wurde, der Täter zumindest im Fall des vergifteten Luchses bei Rinchnach in bestimmten Kreisen sehr wohl bekannt sei, aber bislang gedeckt wurde. Dies wirft natürlich Fragen auf, in wie weit die Polizei und die Staatsanwaltschaft vor Ort bislang ernsthaft und zielführend ermittelt hat.

Die Staatsregierung kann selbstverständlich keine Straftaten verhindern, jedoch kann sie ohne weiteres die Verfolgung von Straftaten optimieren. Ich denke, dass hier eine eigene,

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überörtliche Ermittlungseinheit zielführend wäre. Diese hätte dann die nötige Zeit und Unabhängigkeit, den jeweiligen illegalen Luchs- aber auch anderen Wildtiertötungen nachzugehen. Diese Ermittlungseinheit wäre nicht nur ein erster Schritt für einen besseren Luchsschutz, sondern könnte auch verhindern, dass durch die fehlende Aufklärungsarbeit die Arbeit der Polizei vor Ort in ein schlechtes Licht gerückt werden würde.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich wende mich direkt an Sie, da hier in diesem Fall vier Ressorts Ihrer Regierung betroffen sind, nämlich das Justizministerium, das Innenministerium, das Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium. Ich bitte Sie, aus den genannten Gründen die Bildung zumindest einer Polizeisonderkommission, welche auch Jagd- und Naturschutzbehörden einbezieht, zu veranlassen. Auch die stärkere Einbindung des Landeskriminalamtes bei den Ermittlungen und eventuell bei der Vorbeugung ist zu prüfen.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung des wichtigen natur- und tierschützerischen Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Hubert Weiger

Für Rückfragen:

Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter, Tel.: 0911/8187825 oder 0171-6394370

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