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Dienstag (Abend), 10. März 2020 / Mardi soir, 10 mars 2020

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2016.POM.103 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Abend), 10. März 2020 / Mardi soir, 10 mars 2020

Sicherheitsdirektion / Direction de la sécurité

69 2016.POM.103 GR-Beschluss

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)

69 2016.POM.103 Arrêté GC

Arrêté du Grand Conseil concernant l’adhésion à la Convention intercantonale sur l’organi- sation commune des jeux d’argent (IKV 2020)

1. Lesung / 1re lecture

Präsident. Wir kommen zum Traktandum 69. Hier geht es um den Beitritt zur Interkantonalen Ver- einbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020). Das Wort hat wiederum der Kommissionspräsident, Werner Moser.

Grundsatzdebatte / Débat de principe

Werner Moser, Landiswil (SVP), Kommissionspräsident der SiK. Nachdem es beim vorangehen- den Geschäft um den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK) ging, geht es hier nun um den Beitritt zur IKV 2020. Die umfassende Revision des Bundesgesetzes über Geld- spiele (Geldspielgesetz, BGS) hat nun auch Anpassungen der regionalen Konkordate zur Folge.

Der Kanton Bern ist im Konkordat der Deutschschweizer Kantone sowie des Kantons Tessin (Inter- kantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien vom 26. Mai 1937,

«IKV 1937 – Konkordat der Deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin») bei der interkan- tonalen Landeslotterie Swisslos dabei. Die interkantonale Vereinbarung von 1937 wird ersetzt durch die nun überarbeitete Vereinbarung 2020.

Hier auch die wichtigsten Inhalte dieses Vertrages: Gemeinsamer Betrieb von Swisslos zum Zweck von gemeinsamen Veranstaltungen von Geldspielen, die Ablieferung und Verwendung von Geld- spielen, die Vertretung der Vereinbarungskantone in dieser Genossenschaft, gemeinsame Bestim- mungen für Kleinlotterien. Bekanntmachung der Gemeinnützigkeit, formelle Punkte zur Änderung, Kündigung und zum Inkrafttreten der Vereinbarung.

Verhältnis zum GSK: Aufhebung der interkantonalen Vereinbarung 1937 sowie der notwenigen Schlussbestimmungen. Auch hier ist für den Kanton Bern ein Beitritt eine weitere Voraussetzung dafür, dass man auch in Zukunft in die interkantonalen Geldspielstrukturen eingebunden bleibt und über die Genossenschaft Swisslos ein reguliertes und kontrolliertes Geldspielangebot nutzen kann.

Es darf bei diesem Entscheid auch nicht vergessen werden, dass dank dieser Zugehörigkeit zur Ge- nossenschaft Swisslos dem Kanton Bern derzeit jährlich über 50 Mio. Franken zufliessen. Geld, das für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport eingesetzt werden kann. Die SiK empfiehlt Ihnen auch hier einstimmig, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, einem Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung von Geldspielen zuzustimmen.

Präsident. Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Dann gehen wir gerade zur Detail- beratung über.

Detailberatung / Délibération par article I.

Art. 1–6

Angenommen / Adopté-e-s

(2)

Frühlingssession 2020 / Session de printemps 2020 2016.POM.103 2

II. (Keine Änderung anderer Erlasse.) / (Aucune modification d’autres actes.) Angenommen / Adopté-e-s

III.

1. Aufhebung des Erlasses 945.3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien vom 04.09.2002, Stand 01.01.2003

1. Abrogation de l’acte législatif 945.3 intitulé Arrêté du Grand Conseil concernant l’adhésion à la Convention intercantonale sur l’organisation commune des loteries du 04.09.2002, état au 01.01.2003

Angenommen / Adopté-e-s

2. Aufhebung des Erlasses 945.3-1 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durch- führung von Lotterien vom 26.05.1937, Stand 01.01.2003

2. Abrogation de l’acte législatif 945.3-1 intitulé Convention intercantonale du 26 mai 1937 sur l’or- ganisation des loteries du 26.05.1937, état au 01.01.2003

Angenommen / Adopté-e-s

IV. (Inkrafttreten) / (Entrée en vigueur) Angenommen / Adopté-e-s

Titel und Ingress / Titre et préambule Angenommen / Adopté-e-s

Präsident. Die gleichen Vorbehalte wie vorhin gelten auch hier. Möchten Sie noch etwas sagen, Herr Müller? – Dies ist nicht der Fall. Wer dieser IKV beitreten will, stimmt Ja, wer dies nicht möch- te, stimmt Nein.

Schlussabstimmung (1. und einzige Lesung) Vote final (1re et unique lecture)

Der Grosse Rat beschliesst: / Décision du Grand Conseil : Annahme / Adoption

Ja / Oui 141

Nein / Non 1

Enthalten / Abstentions 0

Präsident. Sie haben auch hier grossmehrheitlich zugestimmt, mit 141 Ja-Stimmen bei 1 Gegen- stimme und 0 Enthaltungen.

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