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Dienstag (Abend), 10. März 2020 / Mardi soir, 10 mars 2020

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2017.POM.498 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Abend), 10. März 2020 / Mardi soir, 10 mars 2020

Sicherheitsdirektion / Direction de la sécurité

68 2017.POM.498 GR-Beschluss

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK)

68 2017.POM.498 Arrêté GC

Arrêté du Grand Conseil concernant l’adhésion au concordat sur les jeux d’argent au niveau suisse (CJA)

1. Lesung / 1re lecture

Präsident. Wir kommen zur SID. Ich begrüsse Regierungsrat Philippe Müller mit seinen Mitarbei- tenden bei uns im Saal. Wir sind beim Traktandum 68, «Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK)». Der Kommissionspräsident hat ebenfalls hier vorne Platz genommen, und ich darf als Erstes gerade ihm das Wort geben. Ist dies gut so? – Wer- ner Moser, Sie haben das Wort.

Eintretensdebatte / Débat d’entrée en matière

Werner Moser, Landiswil (SVP), Kommissionspräsident der SiK. Im Jahr 2012 hat die Schweizer Bevölkerung dem direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Ge- meinwohls» zugestimmt und damit den Artikel 106 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eid- genossenschaft (BV) geändert. Damit musste auch das Bundesgesetz angepasst werden. Das neue Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) führt nun das Lotteriegesetz und das Spielbankengesetz zusammen und schafft auf Bundesebene eine neue, umfassende Regelung aller Geldspiele. Zur Ausgangslage: Im Geldspielbereich gibt es drei Ebenen: Die eine ist die Bundes- ebene, das GSK. Hier wird vorab der Bereich der Spielbanken umfassend geregelt. Es sieht vor, dass der Bund Abgaben auf Bruttospielerträgen einzieht, die dann zugunsten der AHV verwendet werden. Bei der interkantonalen Ebene gibt es zwei regionale Vereinbarungen: Die erste, zu wel- cher der Kanton Bern gehört, ist für Deutschschweizer Kantone und den Kanton Tessin (Interkanto- nale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien vom 26. Mai 1937,

«IKV 1937 – Konkordat der Deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin»). Die zweite regi- onale ist das Konkordat der Westschweizer Kantone (9e Convention relative à la Loterie Romande du 18 novembre 2005, « C-LoRo 2005 [VD, FR, VS, NE, GE] »). Auf der dritten Ebene gibt es dann die kantonalen Geldspielgesetze.

Hier, bei diesem Traktandum, geht es jetzt um den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspiel- konkordat (GSK). Die wesentlichen Inhalte des GSK sind: Überführung der bisherigen Organe der interkantonalen Vereinbarung über Aufsicht, Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten (IVLW), wie dies heisst, in zwei juristische Personen: Zum einen war dies die interkantonale Trägerschaft Geldspiele, zu der auch die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele gehört. In dieser Fachdirektorenkonferenz ist jeder Kanton mit einer Vertretung der Regierung vertreten. Die zweite ist die interkantonale Geldspielaufsicht. Im Weiteren werden die Mittelvergabe und die Förderung des nationalen Sports geregelt und das au s- schliessliche Veranstaltungsrecht für die Durchführung von Grosslotterien und grossen Sportwetten gewährt. Ein weiterer Inhalt dieses Konkordats ist die Optimierung der gesetzlichen Grundlagen.

Für den Kanton Bern ist dieser Beitritt zum GSK von grosser Bedeutung. Denn er ist die Vorausset- zung, dass auch in Zukunft Grossspiele durchgeführt und namhafte Beträge von Geldspielen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden können.

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Frühlingssession 2020 / Session de printemps 2020 2017.POM.498 2

Die SiK hat dem Vorschlag des Regierungsrates ohne Abänderung einstimmig zugestimmt. Ich möchte an dieser Stelle dem Regierungsrat sowie allen, die bei der Ausarbeitung dieses Konkorda- tes mitgeholfen haben, bestens danken. Im Namen der SiK empfehle ich Ihnen, dem Beitritt zum GSK zuzustimmen.

Präsident. Bestreitet irgendjemand das Eintreten? – Dies ist nicht der Fall. Dann gehen wir direkt zur Detailberatung über.

Detailberatung / Délibération par article

I.

Art. 1–6

Angenommen / Adopté-e-s

II. (Keine Änderung anderer Erlasse. / Aucune modification d’autres actes.) Angenommen / Adopté-e-s

III.

1. Aufhebung des Erlasses 945.4 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 15.06.2005, Stand 01.01.2006 1. Abrogation de l’acte législatif 945.4 intitulé Arrêté du Grand Conseil concernant l’adhésion à la Convention intercantonale sur la surveillance, l’autorisation et la répartition du bénéfice de lote- ries et paris exploités sur le plan intercantonal ou sur l’ensemble de la Suisse du 15.06.2005, état au 01.01.2006

Angenommen / Adopté-e-s

2. Aufhebung des Erlasses 945.4-1 Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewil- ligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lot- terien und Wetten1) vom 07.01.2005, Stand 01.01.2006

1) Von der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz am 7. Januar 2005 zur Ratifizierung in den Kan- tonen verabschiedet.

2. Abrogation de l’acte législatif 945.4-1 intitulé Convention intercantonale sur la surveillance, l’auto- risation et la répartition du bénéfice de loteries et paris exploités sur le plan intercantonal ou sur l’ensemble de la Suisse1) du 07.01.2005, état au 01.01.2006

1) Adoptée par la Conférence spécialisée sur le marché des loteries et la loi sur les loteries le 7 janvier 2005, en vue de la ratification par les cantons.

Angenommen / Adopté-e-s

IV. (Inkrafttreten / Entrée en vigueur) Angenommen / Adopté-e-s

Titel und Ingress / Titre et préambule Angenommen / Adopté-e-s

Präsident. Wünscht jemand von den Fraktionen das Wort zu diesem Geschäft? – Dies ist nicht der Fall. Wünscht Regierungsrat Müller das Wort? – Regierungsrat Müller hat das Wort.

Philippe Müller, Sicherheitsdirektor. Ich mache nur darauf aufmerksam, dass man bei einem Konkordat einfach zum Ganzen Ja oder Nein sagen kann.

Präsident. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Konkordat beitreten möchte, stimmt Ja, wer dies nicht möchte, stimmt Nein.

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Frühlingssession 2020 / Session de printemps 2020 2017.POM.498 3

Schlussabstimmung (1. und einzige Lesung) Vote final (1re et unique lecture)

Der Grosse Rat beschliesst: / Décision du Grand Conseil : Annahme / Adoption

Ja / Oui 137

Nein / Non 1

Enthalten / Abstentions 0

Präsident. Sie möchten dies grossmehrheitlich mit 137 Ja-Stimmen, bei 1 Gegenstimme und 0 Ent- haltungen.

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