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PI 255/2000

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PI 255/2000 STA

Parlamentarische Initiative Lack, Gümligen (FDP)

Sterchi, Bern (SVP)

Weitere Unterschriften: 74 Eingereicht am: 30.11.2000

Gleich lange Spiesse wie in Zürich und Basel - Billettsteuer abschaffen

Antrag:

Artikel 265 („Billettsteuern“) das Steuergesetz vom 21. Mai 2000 ist aufzuheben.

Begründung:

1. Die Billettsteuer ist ein alter Zopf. Im Kanton Bern wurde die Billettsteuer im Jahr 1919 als „Lust- oder Vergnügungssteuer“ eingeführt. Die Billettsteuer ist aber längst keine Luxussteuer mehr, sondern vielmehr zu einer Strafsteuer für Sport- und Kulturveranstaltungen geworden, welche tendenziell von jüngeren und sozial nicht privilegierten Bürgerinnen und Bürger bezahlt werden muss.

Der Kanton Bern selbst hat die Billettsteuer schon vor zwanzig Jahren abgeschafft, hingegen den Gemeinden gestattet, sie weiterhin beizubehalten. Zahlreiche Kantone wie Glarus, Thurgau, Schwyz, Wallis, Zürich und kürzlich Basel-Stadt haben die Billettsteuer ebenfalls aufgehoben. Auch die Stadt Biel ist vor wenigen Jahren gefolgt, so dass heute nur noch wenige Gemeinden, z.B. Bern und Thun, die Billettsteuer kennen.

2. Rechtlich umstritten ist, ob seit der Einführung der Mehrwertsteuer am 1. Januar 1995 verfassungsrechtlich überhaupt noch Raum für eine Billettsteuer besteht. Artikel 41ter Absatz 2 der Bundesverfassung besagt, dass die Kantone neben der Mehrwertsteuer keine gleichgeartete Steuer erheben dürfen. Anlässlich der letzten Steuergesetzrevision wurde deshalb auf Antrag des Regierungsrates beschlossen, dass die Gemeinden die Erträge der Billettsteuer zweckgebunden einzusetzen haben. Diese Änderung mag allerdings an der grundsätzlichen Fragwürdigkeit der Billettsteuer nichts zu ändern.

3. Die Abschaffung der Billettsteuer erleichtert insbesondere die Durchführung auch kleinerer kultureller Veranstaltungen. Andererseits erhält Bern bei den Grossveranstaltungen gleich lange Spiesse wie andere Städte ohne Billettsteuer, z.B.

Zürich, was für den Veranstaltungsort und Messeplatz Bern von grosser Bedeutung ist.

In Basel wurde seinerzeit betont, dass die Abschaffung der Billettsteuer als Wirtschaftsförderung anzusehen sei, da dadurch zusätzliche Einnahmen für den Staat durch Ertragssteuern geschaffen würden.

4. Heute werden wegen der Billettsteuer kaum grössere Konzerte in Bern durchgeführt.

Auch bei der Wahl des Austragungsorts der Eishockeyweltmeisterschaften vor wenigen Jahren gab u.a. die Billettsteuer den Ausschlag, dass Zürich und nicht Bern zum Zug kam. Damit verlor die Bundesstadt einen wichtigen Anlass, der neben Umsatz auch einen Imagegewinn gebracht hätte.

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5. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Finanzausgleich (FILAG) werden die Städte durch einen grosszügigen Zentrumsausgleich erheblich besser gestellt als heute. Das Argument, wonach die Billettsteuer gerechtfertigte Aufwendungen der Kernstädte abgelte, greift deshalb erst recht nicht mehr.

Zudem werden die Veranstalter heute mehrfach besteuert, indem sie oftmals auch noch die Mehrwertsteuer zu entrichten haben, was zusammen rund 20 Prozent ausmachen kann. Es stimmt deshalb nicht, dass die Veranstalter in der Stadt Bern von den Dienstleistungen der öffentlichen Hand profitieren. Mit der Revision des Reglements über die Gebührenerhebung durch die Stadt Bern werden sämtliche Dienstleistungen zu ganz erheblichen Tarifen verrechnet. Die Inanspruchnahme z.B. des Zirkus- und Messegeländes Allmend für die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen beträgt pro Tag zwischen 400 und 3'000 Franken. Zudem hat der Veranstalter Quellensteuern zu erheblichen Steuersätzen für die engagierten Künstler abzuliefern.

6. Die Billettsteuer trifft vor allem tendenziell jüngere Kino- und Discobesucher, die rund 45 Prozent der Billettsteuer in der Stadt Bern bezahlen, ohne dass die Stadt spezielle Aufwendungen zu erbringen hat. Während der Besuch eines Films im Kino mit 12 Prozent Billettsteuer belastet wird, kann der gleiche Film auf einer Videokassette sowie am Fernsehen gesehen werden, ohne dass dafür eine Steuer zu entrichten ist. In der Stadt Basel hat der Wegfall der Billettsteuer zu einer Senkung der Eintrittspreise geführt.

An den Grossen Rat

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