In der Senatssitzung am 3. Dezember 2019 beschlossene Fassung
Der Senator für Kultur
13. November 2019
Vorlage für die Sitzung des Senats am 26.11.2019
Vorstand des Kunstvereins in Bremen
Wahl von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgemeinde Bremen in den Vorstand
A. Problem
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen ernennt fünf der 20 Vorstandsmitglieder des Kunstvereins in Bremen. Dieses Recht ergibt sich aus § 15 der Vereinssatzung in Verbindung mit Nr. 5a der Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Bremen und dem Kunstverein von 1959. Eine zeitliche Begrenzung erfolgt regelmäßig nicht. In der Vergangenheit erfolgten die Benennungen regelmäßig auf Vorschlag der Deputation für Kultur.
Zuletzt gehörten gemäß Senatsbeschluss Frau Staatsrätin Carmen Emigholz, Herr Elombo Bolayela, Herr Nima Pirooznia, Herr Claas Rohmeyer und Frau Miriam Strun- ge als Vertreter/innen der Stadtgemeinde dem Vorstand des Kunstvereins an.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 10. September 2019 erneut Frau Staatsrätin Car- men Emigholz zum Vorstandsmitglied im Kunstverein bestellt.
B. Lösung
Die Deputation für Kultur hat in ihrer Sitzung am 19. September 2019 für die Benen- nung durch den Senat als weitere neue Mitglieder für den Vorstand des Kunstvereins Herrn Thomas Pörschke, Herrn Claas Rohmeyer, Frau Prof. Dr. Eva Quante-Brandt und Frau Miriam Strunge vorgeschlagen.
C. Alternativen Keine.
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D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkung
Keine.
Gender-Prüfung
Gender-Aspekte wurden geprüft.
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen ernennt fünf der 20 Vorstandsmitglieder des Kunstvereins in Bremen. Nach der Benennung von Herrn Thomas Pörschke, Herrn Claas Rohmeyer, Frau Prof. Dr. Eva Quante-Brandt und Frau Miriam Strunge als neue Mitglieder für den Vorstand des Kunstvereins sind von den fünf Mitgliedern, die durch den Senat benannt werden, drei Frauen und zwei Männer benannt.
E. Beteiligung und Abstimmung Nicht erforderlich.
F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz
Öffentlichkeitsarbeit Entfällt.
Veröffentlichung nach dem IFG
Die Vorlage ist zur Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet.
G. Beschluss
Der Senat benennt Herrn Thomas Pörschke, Herrn Claas Rohmeyer, Frau Prof. Dr.
Eva Quante-Brandt und Frau Miriam Strunge als Vertreter und Vertreterinnen der Stadtgemeinde für den Vorstand des Kunstvereins in Bremen.