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Vorstand des Kunstvereins in Bremen / Wahl von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgemeinde Bremen in den Vorstand

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In der Senatssitzung am 3. Dezember 2019 beschlossene Fassung

Der Senator für Kultur

13. November 2019

Vorlage für die Sitzung des Senats am 26.11.2019

Vorstand des Kunstvereins in Bremen

Wahl von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgemeinde Bremen in den Vorstand

A. Problem

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen ernennt fünf der 20 Vorstandsmitglieder des Kunstvereins in Bremen. Dieses Recht ergibt sich aus § 15 der Vereinssatzung in Verbindung mit Nr. 5a der Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Bremen und dem Kunstverein von 1959. Eine zeitliche Begrenzung erfolgt regelmäßig nicht. In der Vergangenheit erfolgten die Benennungen regelmäßig auf Vorschlag der Deputation für Kultur.

Zuletzt gehörten gemäß Senatsbeschluss Frau Staatsrätin Carmen Emigholz, Herr Elombo Bolayela, Herr Nima Pirooznia, Herr Claas Rohmeyer und Frau Miriam Strun- ge als Vertreter/innen der Stadtgemeinde dem Vorstand des Kunstvereins an.

Der Senat hat in seiner Sitzung am 10. September 2019 erneut Frau Staatsrätin Car- men Emigholz zum Vorstandsmitglied im Kunstverein bestellt.

B. Lösung

Die Deputation für Kultur hat in ihrer Sitzung am 19. September 2019 für die Benen- nung durch den Senat als weitere neue Mitglieder für den Vorstand des Kunstvereins Herrn Thomas Pörschke, Herrn Claas Rohmeyer, Frau Prof. Dr. Eva Quante-Brandt und Frau Miriam Strunge vorgeschlagen.

C. Alternativen Keine.

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D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkung

Keine.

Gender-Prüfung

Gender-Aspekte wurden geprüft.

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen ernennt fünf der 20 Vorstandsmitglieder des Kunstvereins in Bremen. Nach der Benennung von Herrn Thomas Pörschke, Herrn Claas Rohmeyer, Frau Prof. Dr. Eva Quante-Brandt und Frau Miriam Strunge als neue Mitglieder für den Vorstand des Kunstvereins sind von den fünf Mitgliedern, die durch den Senat benannt werden, drei Frauen und zwei Männer benannt.

E. Beteiligung und Abstimmung Nicht erforderlich.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Öffentlichkeitsarbeit Entfällt.

Veröffentlichung nach dem IFG

Die Vorlage ist zur Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet.

G. Beschluss

Der Senat benennt Herrn Thomas Pörschke, Herrn Claas Rohmeyer, Frau Prof. Dr.

Eva Quante-Brandt und Frau Miriam Strunge als Vertreter und Vertreterinnen der Stadtgemeinde für den Vorstand des Kunstvereins in Bremen.

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