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Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur künftigen Struktur derEuropäischen Stelle zur Beobachtung vonRassismus und Fremdenfeindlichkeit

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Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte Berlin, 25. August 2004 Koordinierungsstelle: DGB-Bundesvorstand

Referat Migrationspolitik int-rc

Stand: 21.11.03 12:11/Verzeichnis: G:\Migration\Rechtsextr-Fremdenfeindl\EU-BEOB\E-DGB-Stell_Netz-KOM_2003-483.doc

Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU- Kommission zur künftigen Struktur der Europäischen Stelle zur Beobachtung von

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Grundsätzliches

Das Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte1 ist nach wie vor der Überzeugung, dass fremdenfeindliche und rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung Europas

verankert sind. Aus dieser Einstellung resultierende Verhaltensweisen zeigen sich nicht nur in Gewalttaten gegenüber Menschen anderer ethnischer Herkunft oder Hautfarbe sowie

gegenüber Menschen, denen bestimmte politische oder soziale Merkmale zugewiesen

werden sondern auch in alltäglichen Verhaltensweisen, insbesondere bei Diskriminierung und Mobbing.

Organisationen des Netzes haben die Einrichtung der „Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ begrüßt. Gleichzeitig haben sie bereits im Juni 1999 im Positionspapier „Kompetenzen nutzen! Für eine intensive Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle“2 auf die Notwendigkeit von funktionierenden Strukturen zur Zusammenarbeit im Bereich des Erfahrungsaustausches sowie im Hinblick auf den Aufbau von Informationssystemen hingewiesen. Zum damaligen Zeitpunkt hatten die AutorInnen eine nationale Informations- und Kommunikationsstruktur vorgeschlagen, bestehend aus dem Forum gegen Rassismus als Runder Tisch und einer

Korrespondenzstelle als Mittler und Ideengeber.

Aus heutiger Sicht muss festgestellt werden, dass zwar das Forum gegen Rassismus als Runder Tisch benannt, aber – im Sinne der Forderungen der NGO´s – keine weiteren Informations- und Kommunikationsstrukturen geschaffen wurden. Die Beobachtungsstelle

1 Das „Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte“ ist ein lockerer Zusammenschluss von ca. 100 überregional tätigen Organisationen, Verbänden und Initiativen. Die Organisationen des Netzes haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam gegen Rassismus einzutreten und die gleichberechtigte Teilhabe aller Gruppen in der Gesellschaft zu fördern. Im Wissen um die unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkte der Organisationen, wollen sie Erfahrungen austauschen, sich gegenseitig unterstützen und informieren sowie die nationale und europäische Politik mitgestalten. Das „Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte“ ist Mitglied im „European Network against Racism“.

2 Positionspapier „Kompetenzen nutzen! Für eine intensive Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle“, vom 17.06.1999, Autoren: Vera Egenberger (IDA), Jürgen Micksch (Interkultureller Rat), Volker Roßocha (DGB-Bundesvorstand), Jürgen Schlicher (D.I.R.)

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selbst hat mit der Einrichtung und Entscheidung für Focal-Points auch nicht dazu beigetragen, eine intensive Zusammenarbeit zu fördern. Die NFPs nehmen eine Schlüsselfunktion ein bei der Zusammenstellung von Statistiken, beschreibenden und analysierenden Untersuchungen sowie der Information über Konferenzen und Kampagnen.

Die Aufgaben der NFP für Deutschland hat seit Juni 2001 das efms (Europäisches Forum für Migrationsstudien) übernommen. Unklar blieb nach welchen Kriterien der Auftrag vergeben wurde. Genauso unzureichend geklärt ist, welche Daten und Informationen konkret

gesammelt und ausgewertet werden sollen.

Fraglich ist welche Gründe dafür verantwortlich sind, dass die Untersuchungen der NFP´s nicht direkt der Öffentlichkeit oder zumindest dem Nationalen Runden Tisch zugänglich gemacht wurden. Zu vermuten ist nur, dass - wie bei anderen Aufträgen der

Beobachtungsstelle auch - zunächst den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Im übrigen bestand die Zusammenarbeit zwischen NFP und NRT lediglich in einer Berichterstattung in den Plenumsitzungen im März und Oktober 2002. Fraglich ist, ob dies bereits Kriterien einer intensiven Zusammenarbeit erfüllt.

Die Bundesregierung hat mit ihrer Entscheidung über die Vertretung im Verwaltungsrat ihr übriges getan, so dass die Tätigkeit und die Kompetenzen der Europäischen

Beobachtungsstelle nicht ausreichend zur Geltung kommen konnten.

Wenn jetzt anlässlich der Mitteilung der Kommission zur Tätigkeit der Europäischen Beobachtungsstelle sowie der Vorschläge zur Neufassung der entsprechenden

Einrichtungsverordnung3 die Arbeit und die Strukturen bewertet werden, so muss auch das Forum gegen Rassismus in seiner Funktion als Runder Tisch Stellung beziehen.

1. Kommissionsvorschläge

Die Vorschläge der Kommission für einen neuen Zuschnitt der Aufgaben und eine neue Struktur der Beobachtungsstelle basieren insbesondere auf einer von der Kommission selbst in Auftrag gegebenen Evaluierung durch das Centre for Strategy & Evaluation. Das

Hauptaugenmerk wurde in der Untersuchung auf die Wirksamkeit der Maßnahmen

hinsichtlich der Erfüllung der Aufgaben gerichtet. Die Kommission stellt in ihrer Mitteilung mit Verweis auf die Untersuchung fest: „Obgleich die Beobachtungsstelle im Hinblick auf die Objektivität und Zuverlässigkeit ihrer Informationen in den vergangenen Jahren sichtbare Fortschritte gemacht hat, steht fest, dass sie dem Ziel der Vergleichbarkeit noch nicht wesentlich näher gekommen ist.“4 Kritisiert werden darüber hinaus die Effektivitäten der Runden Tische sowie der Entscheidungen des Verwaltungsrates.

In drei Bereichen macht die Kommission Vorschläge zur Veränderung der Verordnung:

a) Aufgaben der Stelle

Entgegen der bisherigen Formulierung wird Bereitstellung von objektiven, zuverlässigen und vergleichbaren Informationen „über rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phänomene, sowie damit zusammenhängende Intoleranzen“ zur alleinigen Zielsetzung der Stelle. Alle anderen in der Einrichtungsverordnung genannten Aufgaben, wie die Analyse von Ursachen und Auswirkungen sowie die Untersuchung guter Praktiken und die Abgabe von Empfehlungen werden dem Hauptziel untergeordnet. Die Kommission will auch die Zielgruppe, der Informationen zur Verfügung gestellt wird, einengen.

Während bislang Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten allgemein als Empfänger genannt wurden, so sollen es künftig ausschließlich die „zuständigen Institutionen und Behörden der Gemeinschaft und der Mitgliedsstaaten“ sein.

3 Vorschlag für eine Verordnung der Rates über die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (KOM 2003/483) im Zusammenhang mit einer entsprechenden Mitteilung.

4 Mitteilung der Kommission, Seite 4

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b) Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat setzte sich bislang zusammen, aus a) von den Mitgliedsstaaten

benannten unabhängigen Personen, im Fall der Bundesrepublik Deutschland zuletzt Joachim Gauck; b) einer unabhängigen Persönlichkeit, benannt vom Europäischen Parlament; c) einem Vertreter des Europarates und d) einem Vertreter der Europäischen Kommission.

Die Gutachter hatten wegen der zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen stärkeren Einbeziehung der Mitgliedsstaaten eine unmittelbare Vertretung der Mitgliedsstaaten im Verwaltungsrat vorgeschlagen. Die Kommission ist zwar von der Notwendigkeit einer Verzahnung der Mitgliedsstaaten mit der Beobachtungsstelle überzeugt, sieht aber in der vorgeschlagenen Struktur auch Nachteile und mahnt, die Neustrukturierung dürfe keine Zweifel an der Unabhängigkeit der Beobachtungsstelle aufkommen lassen.

Von daher schlägt die Kommission vor, künftig die Leiterinnen oder Leiter der in der Antirassismusrichtlinie (RL 2000/43) genannten Gleichbehandlungsstellen oder „einer vergleichbaren Einrichtung des öffentlichen Sektors“ in den Verwaltungsrat zu berufen.

c) Runde Tische

Die Kommission teilt die Auffassung der Gutachter, dass sich in der Praxis die Treffen „unter dem Gesichtspunkt der Informationssammlung nicht als effektiv erwiesen“5 haben. Wohl hätten die Organisationen der Zivilgesellschaft dort die Gelegenheit gehabt, „ihre Ansichten zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Allgemeinen zu äußern“.

Die Kommission zieht aus der Kritik, die NRT´s hätten nicht zur Erreichung des Hauptziels der Datensammlung beigetragen den Schluss, die Förderung von regelmäßigen

Veranstaltungen in den Mitgliedsstaaten sowie die Berücksichtigung der „Ergebnisse der nationalen Rundtischgespräche oder anderer bereits dauerhaft bestehender beratender Gremien in ihrem Jahresbericht“ aus der Verordnung zu streichen.

2. Bewertung der Kommissionsvorschläge

Insgesamt scheint die Kommission die Kritik der Mitgliedsstaaten und des Rechnungshofes an der Europäischen Beobachtungsstelle und deren teilweise kritischen Einschätzung zur Lage in den Mitgliedsstaaten, zum Ausgangspunkt der Veränderung von Aufgaben und Struktur genommen zu haben. Ziel der Kommission ist, die „Arbeit der Beobachtungsstelle und die ihr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel stärker zu konzentrieren6“ und gleichzeitig eine Angleichung der Prioritäten der Beobachtungsstelle an die der „Mitgliedsstaaten und der EU-Organe“7 zu erreichen.

a) Ziele und Aufgaben

Die Kommission stellt in der Mitteilung zu recht fest, dass die Beobachtungsstelle bislang nicht in der Lage war, vergleichbare, zuverlässige und objektive Informationen über

rassistische Verhaltensweisen zur Verfügung zu stellen. Diese Daten stehen aber wegen der Bewertung von Verhaltensweisen als Straftaten bzw. wegen der unterschiedlichen

Kontrolldichte und des Beschwerdeverhaltens in den Mitgliedsstaaten nicht zur Verfügung.

Die Beobachtungsstelle hätte an dieser Stelle stärker auf eine Vereinheitlichung drängen müssen, auch um die für diesen Umstand verantwortlichen Regierungen der Mitgliedsstaaten und die mangelnden Durchsetzungsmöglichkeiten der Kommission deutlich zu machen.

Insgesamt bedeutet die Unterordnung der bisherigen Aufgaben unter das Hauptziel der Sammlung von Daten eine Beschneidung der Möglichkeiten der Beobachtungsstelle. Richtig ist, dass insbesondere für die Beurteilung der Notwendigkeit von Maßnahmen zum Schutz der Verfassung und zum Schutz der Individuen vergleichbare und zuverlässige Daten über

5 Mitteilung, Seite 6.

6 Mitteilung, Seite 21

7 Mitteilung, Seite 19

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rassistisches Verhalten erforderlich sind. Die Mitgliedstaaten haben bislang keine

Anstrengungen zur Vergemeinschaftung unternommen – so die Kommission in der Mitteilung.

Da dennoch die Sammlung von Daten erforderlich ist, muss die bisherige unspezifische Aufgabe der Beobachtungsstelle konkreter gefasst werden.

Die Beobachtungsstelle sammelt Informationen und Daten über rassistisches und antisemitisches Verhalten. Zur Verbesserung der Objektivität und Zuverlässigkeit entwickelt sie Kriterien und Vorschläge für eine Richtlinie zur Erfassung von

rassistisch motivierten Straftaten bzw. zivilrechtlich sanktionierbaren rassistischen Verhaltensweisen (z. B. Beleidigung nach RL 43/2000).

Gleichrangig neben der Aufgabe des Sammelns von Daten über rassistische Verhaltensweisen müssen die anderen in der Verordnung genannten Aufgaben bestehen bleiben. Über mittelfristige Aktions- und Arbeitsprogramme lassen sich Schwerpunkte setzen.

Die Kommission steht mit ihren Vorschlägen nicht im Einklang mit den von ihr selbst

veröffentlichten Strategie des Mainstreamings, die bei allen Maßnahmen durchgesetzt werden sollte. Die Durchsetzung dieses Ansatzes sollte zum Ausgangspunkt für die Ziele und

Aufgaben der Beobachtungsstelle gemacht werden. Damit verbunden wäre die Aufgabe der Analyse von Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Mitgliedsstaaten auf ihre Wirkung für die Bekämpfung des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit, des Antisemitismus und der damit zusammenhängenden Intoleranz.

Darüber hinaus ist die Einschränkung des Adressatenkreises für die Informationen

aufzuheben. Der Vorschlag der Kommission verkennt, dass die Bekämpfung des Rassismus zwar staatlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen bedarf, es im Alltag aber gerade die Nichtregierungsorganisationen sind, die mit ihren Projekten und Maßnahmen in den verschiedenen Handlungsfeldern für ein tolerantes Miteinander Sorge tragen.

Von daher muss in der Verordnung klar gestellt werden, dass die Beobachtungsstelle nicht nur für die Behörden und staatlichen Institutionen arbeitet, sondern die

Zivilgesellschaft und ihre Organisationen auf der europäischen Ebene und in den Mitgliedsstaaten durch die Beobachtungsstelle unterstützt werden.

b) Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Richtig ist, dass der Verwaltungsrat von administrativen Aufgaben entlastet werden muss und seine Strukturen unter Berücksichtigung der EU-Erweiterung gestrafft werden müssen.

Wichtig bleibt, dass einerseits alle Mitgliedsstaaten der EU vertreten sind und andererseits unabhängige Persönlichkeiten von den Mitgliedsstaaten benannt werden. Drittens müssen die unterschiedlichen Strukturen der Mitgliedsstaaten sowie die Organisation der Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung des Rassismus bei der Benennung berücksichtigt werden.

Mit ihrem Vorschlag will die Kommission einen Kompromiss erzielen zwischen der

Forderung, dass künftig nur staatliche Vertreter für den Verwaltungsrat benannt werden und dem Willen, dass auch künftig eine Unabhängigkeit zumindest beim Verwaltungsrat erhalten bleibt. Dieses Ziel erreicht sie aber nicht, wenn künftig die Direktorinnen oder Direktoren der in Art. 13 der RL 2000/43 genannten Gleichbehandlungsstellen für den Verwaltungsrat benannt werden. Der Rat hatte bei der Verabschiedung der Antirassismusrichtlinie darauf gedrungen, dass die Stelle nicht unabhängig sein muss sondern nur die Aufgaben der

Gleichbehandlungsstelle unabhängig erledigt werden müssen. Da in den meisten

Mitgliedsstaaten die Umsetzung noch nicht oder nicht vollständig erfolgt ist, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht feststellen, ob die Stellen unabhängig von staatlichen Einflüssen und Behörden angesiedelt werden. In der Bundesrepublik jedenfalls geht die Diskussion nicht in diese Richtung.

Außerdem würde eine Benennung der Direktorinnen oder Direktoren der

Gleichbehandlungsstellen zu einer Konzentration auf die Nichtdiskriminierung führen. Die Gefahr besteht, dass die komplexen Phänomene des Rassismus und des Antisemitismus nicht ausreichend berücksichtigt werden. Von daher wird vorgeschlagen, auch weiterhin

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unter Berücksichtigung der jeweiligen Strukturen in den Mitgliedsstaaten

unabhängige Persönlichkeiten zu benennen. Deren Aufgaben sollten sich allerdings nicht allein auf die Mitarbeit im Verwaltungsrat beschränken. Sie sollten auch zum Gelingen nationaler Strategien beitragen und in den Runden Tischen verankert sein.

c) Nationale Runde Tische

Wenn die Kommission die Arbeit der Nationalen Runden Tische auf die Hilfe bei der

Datensammlung reduziert, so sind diese nur unzureichend dazu in der Lage. Die Aufgabe der Runden Tische sollte aber nicht das Datensammeln sondern vielmehr der Austausch über gute Praktiken und die Erarbeitung von Empfehlungen für die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus sein. Die Herausnahme der NRT´s aus der Verordnung bedeutet, dass die Nichtregierungsorganisationen und ihre Zusammenschlüsse nicht mehr in die Struktur der Beobachtungsstelle eingebunden sind. Damit verliert die Beobachtungsstelle wichtige Partner für die Durchsetzung von Strategien und Maßnahmen.

Auch wenn klar ist, dass auch in der Vergangenheit die Beobachtungsstelle allenfalls in Einzelfällen die NRT´s unterstützt hat, so müssen die Ergebnisse auch in Zukunft als Bestandteil der Jahresberichte erhalten bleiben. Mehr noch, sie müssen einen stärkeren Einfluss auch auf die Vergabe von Aufträgen und die Auswahl der Focal- Points bekommen. Letztere können auch nur ihren Aufgaben gerecht werden, wenn einerseits die Aufgaben in der Verordnung oder zumindest in den

Umsetzungsregelungen genauer beschrieben, die Veröffentlichungsmöglichkeiten geklärt sind und andererseits die Focal-Points zur engen Zusammenarbeit mit den NRT’s und den darin vertretenen Organisationen verpflichtet werden.

d) Weitere Anmerkungen

Die Kommission reduziert auch in den Erwägungsgründen die maßgeblichen Inhalte sowie die benannten Papiere auch das Sammeln von Daten und die Antidiskriminierungspolitik.

Dabei unterschlägt sie wichtige Ausgangspunkte und Handlungsfelder für eine erfolgreiche Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und damit in Zusammenhang stehender Intoleranz.

In die Erwägungsgründe mit aufgenommen werden muss ein Hinweis auf die von der EU Kommission selbst entwickelte Mainstreamingstrategie, die ausführlich im

Aktionsplan gegen Rassismus (KOM 1998/183) beschrieben wurde.

Die Beobachtungsstelle sollte die Kommission hinsichtlich der Umsetzung

unterstützen, denn entgegen eigener Ankündigungen hat die Kommission den Ansatz der Querschnittspolitik nicht auf alle Handlungsfelder angewandt noch hat sie in einem zweiten Bericht über weitere Fortschritte zur Umsetzung des Mainstreaming- Ansatzes Auskunft gegeben.

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