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Kita-Bedarfsplanung 2019/20

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Academic year: 2022

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Kita-Bedarfsplanung 2019/20

Qualitative und quantitative Entwicklung der Betreuungsange- bote in Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Verantwortlich:

Simone Feldmann – Bereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie Gerlinde Knisel-Scheuring – Abteilungsleitungsleiterin Frühkindliche Bildung Pia Steinfels – Jugendhilfeplanerin

(2)

Gliederung:

Einleitung

1. Bevölkerungsentwicklung

2. Platzkontingente Kita-Jahr 2019/20 3. Ausbauplanung

3.1. Eröffnungstermine der vier neuen Kindertagesstätten

3.2. Fertigstellungsprognosen für sechs weitere Kindertagesstätten 3.3. Übergangslösungen

3.4. Plätze in Kindertagespflege und in (Groß-)Tagespflege in anderen geeigneten Räumen

4. Qualitätsentwicklungen in Kindertagesstätten

4.1. Ergänzende Kita-Förderung für Personal- und Gebäudeunterhalt 4.2. Mo.Ki-Familienzentren

4.3. Ganzheitliche Ernährungskonzepte in Kitas 4.4. Mobile Eingangsberatung Jugendamt

5. Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege

5.1. Bildungs- und Entwicklungsbegleitung

5.2. Genussbotschafter für gesunde ausgewogene Ernährung in der Kindertagespflege 5.3. Übergangskonzept „Gut ankommen in der Kita“

6. Gesetzliche Änderung und Investitionskostenförderung

6.1. Reformierung Kinderbildungsgesetz NRW 6.2. Gute-Kita-Gesetz Bund

6.3. Investitionskostenförderung

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Einleitung

Die qualitative und quantitative Entwicklung von Betreuungs- und Bildungsangeboten in Kindertagesstätten und Kindertagespflege nimmt eine zentrale strategische Bedeutung für die Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Infrastruktur in der Hauptstadt für Kinder ein. Sie sichert für Monheimer Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft für alle Kinder einen gleichberechtigten Zugang zu Angeboten der frühkindlichen Bildung.

2018 hält der Trend einer positiven Bevölkerungsentwicklung an. Monheim am Rhein ist attraktiv für Familien und insbesondere Familien mit Kindern unter sechs Jahren ziehen nach wie vor zu, so dass diese Bevölkerungsgruppe am stärksten anwächst (siehe Kapitel 1).

Im Rahmen der letztjährigen Kita-Bedarfsplanung (Vorlage Nr. IX/1438/1) hat der Rat der Stadt Monheim am Rhein eine richtungsweisende Entscheidung für den Ausbau von U3- Betreuungsplätzen beschlossen. Um der ungebremsten Nachfrage an U3-Plätzen gerecht zu werden umfasst die Planung eine U3-Betreuungsquote von rund 70 % bis zum Kita-Jahr 2022, mit der Monheim am Rhein bundesweit einen Spitzenplatz einnehmen wird. Im Rah- men der diesjährigen Planung ist sichergestellt, dass jedes Kind ab drei Jahre einen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten wird und die U3-Betreuungsquote wird voraussichtlich 60 % erreichen (siehe Kapitel 2).

Diese ambitionierte Ausbauplanung (siehe Kapitel 3) wird zukünftig auf drei Säulen beru- hen:

1. Im März 2018 hat der Rat den Bau von sechs zusätzlichen Kindertagesstätten, neben den vier Einrichtungen, welche 2019 in Betrieb gehen, beschlossen.

2. Weiterhin werden die Plätze in Kindertagespflege ausgebaut und fortlaufend neue Tagespflegepersonen qualifiziert.

3. Nach der Eröffnung einer ersten Großtagespflege in anderen geeigneten Räumen im Haus der Chancen, werden 2019 und 2020 weitere Stellen folgen.

Neben der bedarfsgerechten Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten und Tages- pflege ist, wie in Kapitel 4 dargestellt, die qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsangebote eine zentrale Aufgabe der örtlichen Jugendhilfe sowie aller Träger, Ein- richtungen und Tagespflegepersonen.

Um der strukturellen Unterfinanzierung von Kindertagesstätten entgegen zu wirken, hat der Rat der Stadt Monheim am Rhein schon 2017 eine ergänzende Förderung von Kindertages- stätten für Personal und die Übernahme von Gebäudeunterhaltung von in städtischem Ei- gentum befindlichen Einrichtungen beschlossen (Vorlage Nr. IX/1168). Darüber hinaus ha- ben sich alle vor Ort tätigen Träger zu einer gemeinsamen Fachkräftekampagne entschieden und die Stadt Monheim am Rhein fördert zusätzlich finanziell die Ausbildung in allen Kitas.

Aufbauend auf den Verbund der fünf Mo.Ki-Familienzentren im Berliner Viertel wurde das Konzept der Mo.Ki-Familienzentren 2018 gesamtstädtisch ausgeweitet und die Fördermittel hierfür deutlich nach oben angepasst (Vorlage IX/1586).

Der Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Gewalt, grenzüberschreitendem Verhalten und sexuellem Missbrauch soll durch die Einführung stadtweiter ganzheitlicher Kinder- schutzkonzepte noch besser gewährleistet werden. Nach Einführung dieser Konzepte wer- den die Einrichtungen mit dem Qualitätssiegel „Gemeinsam aktiv für Rechte von Kindern und Jugendlichen“ ausgezeichnet.

(4)

Um den Übergang in weitergehende Hilfsangebote für Familien so niederschwellig wie mög- lich zu gestalten, wurde die Erstberatung des Jugendamtes um eine weitere, mobil tätige Stelle ergänzt (Vorlage Nr. IX/1576).

In der Kindertagespflege wurden mit einer stadtweit abgestimmten Bildungsdokumentation und der Zusammenarbeit mit der Sarah Wiener Stiftung zum Thema gesunde Ernährung wichtige Qualitätsentwicklungsprozesse in Gang gesetzt. In einem nächsten Schritt wird ein Konzept entwickelt, welches den Übergang der Kinder und Familien von der Kindertages- pflege in die Kita noch besser begleitet.

Nicht nur in Monheim am Rhein ist die Entwicklung von frühkindlichen Betreuungs- und Bildungsangeboten von strategischer Bedeutung, sondern auch die Landes- sowie Bundes- regierung greift diesen zentralen Aspekt der Familienpolitik in aktuellen gesetzlichen Vorha- ben auf (siehe Kapitel 6).

1. Bevölkerungsentwicklung

Der Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung in Monheim am Rhein ist seit 2013 kaum gestiegen (er liegt bei ca. 17 %), jedoch hat sich die Gesamtzahl von Kindern und Jugendlichen im Zuge des allgemeinen Bevölkerungswachstums erhöht. Im Vergleich leben heute mehr als 500 Kinder und Jugendliche mehr in Monheim am Rhein als dies 2013 der Fall war.

Quelle: Einwohnermeldesystem Monheim am Rhein

Besonders deutlich ist dabei die Altersstufe der Null- bis unter Sechsjährigen gewachsen.

Alleine in dieser Altersgruppe sind seit dem Jahr 2013 mehr als 400 Kinder hinzugekom- men. Andere Altersgruppen sind hingegen kleiner geworden.

6921

7050

7157

7250

7351

7434

6600 6700 6800 6900 7000 7100 7200 7300 7400 7500

2013 2014 2015 2016 2017 2018

Anzahl Kinder 0 bis 17 Jahre

(5)

Quelle: Einwohnermeldesystem Monheim am Rhein

Die steigende Zahl der Kinder in dieser Altersgruppe ist nicht nur auf die steigende Zahl an Geburten in Monheim am Rhein zurückzuführen, sondern auch auf einen vermehrten Zuzug von Familien mit Kindern im Kita-Alter.

Quelle: Einwohnermeldesystem Monheim am Rhein 2114

2216

2273

2384 2438

2522

1900 2000 2100 2200 2300 2400 2500 2600

2013 2014 2015 2016 2017 2018

Anzahl Kinder von 0-u6 Jahren

338

391

349

439

385 402

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500

2013 2014 2015 2016 2017 2018

Geburten

(6)

Quelle: Einwohnermeldesystem Monheim am Rhein

So sind im letzten Jahr mehr als 70 Kinder im Alter von null bis sechs Jahren mehr nach Monheim am Rhein gezogen, als weggezogen sind.

2. Platzkontingente Kita-Jahr 2019/20

Der von der örtlichen Jugendhilfeplanung nach § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erhobene Bedarf für die Angebote in Kindertagesstätten und Kindertagespflege für Kinder in Monheim am Rhein wird wie folgt festgesetzt:

Für das Kita-Jahr 2019/20 stehen 1.440 Plätze für Ü3-Kinder und 440 Plätze für U3-Kinder in Kindertagesstätten zur Verfügung. Mit den Trägern ist die Belegung der Einrichtungen abge- sprochen und wird in der „Belegungsliste 2019/20“ dargestellt (siehe Anlage 1). Zusätzlich werden durch die Kindertagespflege voraussichtlich 226 Plätze für U3-Kinder bereitgestellt.

Durch die Eröffnung der neuen Einrichtungen und einem weiteren Ausbau der Kindertages- pflege wird im kommenden Kita-Jahr ein Zuwachs von 174 Ü3-Plätzen und 128 U3-Plätzen realisiert werden können und die U3-Betreuungsquote wird auf voraussichtlich 57 % anstei- gen.

Nach Einführung des Rechtsanspruches auf einen U3-Betreuungsplatz im Jahr 2013 ist der Trend eines stetig steigenden Bedarfs ungebrochen. Es wird immer mehr zur Selbstver- ständlichkeit für junge Eltern, ihre Kinder ab dem 1. Lebensjahr institutionell betreuen zu lassen. Mit einer kontinuierlichen Anpassung der U3-Betreuungsquote sichert die Stadt Monheim am Rhein die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft für immer mehr Kinder einen frühzeitigen Zugang zu den Angeboten der frühkindlichen Bildung und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur mehr Bildungsgerechtigkeit.

-150 -100 -50 0 50 100 150 200 250

2013 2014 2015 2016 2017 2018

Wanderungsbewegungen in der Altersklasse 0-u6 Jahre

Zuzug Wegzug Saldo

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Platzkontingente und Versorgungsquote U3

Kita-Jahr 2013/

14 2014/

15 2015/

16 2016

/17 2017

/18 2018

/19 2019/20 Plan U3-Kinder total 1052 1124 1146 1245 1253 1280 1302 U3-Kinder ab 4. Lebensmo-

nat 931 980 1023 1132 1126 1157 1168

Institutionell/Kita 221 258 264 311 319 356 440

Tagespflege 89 120 143 178 176 182 226

U3-Plätze gesamt 310 378 407 489 495 538 666

Versorgungsquote in Prozent 33 % 39 % 40 % 43 % 44 % 46 % 57 %

Bei der Berechnung für das Kita-Jahr 2019/20 wurden 414 Geburten, Zuzugssalden anhand des Prognosemodells von Garbe & Lexis und 2017/18 im Ist 51 und 2018/19 im Ist 33 auswärtige Kinder zugrunde gelegt. Im Plan 2019/20 wird ebenfalls von 51 auswärtigen Kindern ausgegangen. Vor 2016 konnte die Salden von auswärtigen und in auswärtigen Städten betreuten Kindern nicht erfasst werden. In die Berechnungen der Versorgungsquote fließen nur die Rechtsan- spruchskinder Kinder ab dem 4. Lebensmonat ein. In den jeweils dargestellten Ist-Ständen werden Übergangslösungen und Überbelegungen berücksichtigt.

Quelle: Kinderzahlen/Einwohnermeldesystem Monheim am Rhein, Entwicklung der Kinderzahlen/Garbe & Lexis

Jedem Kind in Monheim am Rhein steht ab dem 3. Geburtstag ein Platz in einer Kinderta- gesstätte zur Verfügung. Dieses Ziel wird auch im kommenden Kita-Jahr erreicht werden.

Darüber hinaus bietet sich mit einer über hundertprozentigen Versorgungsquote die Mög- lichkeit von unterjährigen Platzvergaben. So können Kinder, sofort mit dem Erreichen des 3.

Lebensjahres auf einen Ü3-Platz wechseln und U3-Kinder auf den frei werdenden Platz nachrücken. Auch für zuziehende Kinder ergibt sich dadurch die Möglichkeit eines unterjäh- rigen Wechsels in eine Monheimer Kindertagesstätte.

25%

30%

35%

40%

45%

50%

55%

60%

2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Plan U3-Versorgungsquote

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Platzkontingente und Versorgungsquoten Ü3

Kita-Jahr 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/2020 Plan Anzahl Ü3-Kinder 1133 1146 1176 1215 1268 1290 1403 Plätze in Kitas 1111 1092 1118 1184 1318 1266 1440 Versorgungsquote

3- und 6-jährige in Prozent

98 % 95 % 95 % 97 % 104 % 98 % 103 %

Bei der Berechnung für das Kita 2019/20 wurden Zuzugssalden anhand des Prognosemodells von Garbe & Lexis, 2017/18 im Ist 70 und 2018/19 im Ist 61 auswärtige Kinder und im Plan 2019/20 ebenfalls 70 Kinder und 7 % Kinder mit attestiertem Förderbedarf zugrunde gelegt. Vor 2016 konnte die Salden von auswärtigen und in auswärtigen Städten betreuten Kindern nicht erfasst werden. In den jeweils dargestellten Ist-Ständen werden Übergangslösungen und Überbelegungen berücksich- tigt.

Quelle: Kinderzahlen/Einwohnermeldesystem Monheim am Rhein, Entwicklung der Kinderzahlen/Garbe & Lexis

3. Ausbauplanung

Am 01.08.2013 hat der Gesetzgeber den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kin- der unter drei Jahren beschlossen. Dieser und das schon im Vorfeld eingeführte Betreu- ungsgeld haben bundesweit zu einem familienpolitischen Wandel von großer Tragweite geführt. Sehr frühzeitig hat die Stadt Monheim am Rhein – auch unter Berücksichtigung ih- rer positiven Bevölkerungsentwicklung – auf diesen Wandel reagiert und mit dem Beschluss, zukünftig Betreuungsquoten im U3-Bereich von über 70 % zu sichern, richtungsweisende strategische Entscheidungen getroffen.

Im Laufe des Jahres 2019 werden vier neue Kindertagesstätten im Ortsgebiet eröffnet und die Planung von sechs weiteren Einrichtungen nimmt konkrete Formen an. Darüber hinaus entwickelt sich auch das Angebot in der Kindertagespflege weiterhin positiv.

Auf dieser Grundlage werden voraussichtlich folgende Platzkontingente und Betreuungs- quoten in den kommenden Kita-Jahren erreicht werden.

90%

95%

100%

105%

2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Plan Ü3-Versorgungsquote

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Prognose Platzkontingente und Betreuungsquoten U3

Kita-Jahr 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25

Prognose U3-Kinder 1238 1245 1289 1307 1369 1388

Prognose U3-Kinder

Rechtsanspruch 1103 1106 1144 1160 1215 1232

Platzangebot U3-Kinder 666 666 756 876 876 876

Versorgungsquote in Prozent 60 % 60 % 66 % 76 % 72 % 71 %

Bei der Berechnung wurden Steigerung der Geburtenzahlen um jährlich 3 %, Zuzugssalden anhand des Prognosemodells von Garbe & Lexis, und 51 auswärtige Kinder jährlich zugrunde gelegt. Es werden ausschließlich Kinder ab dem 4. Lebensmonat (Rechtsanspruch) berücksichtigt.

Quelle: Kinderzahlen/Einwohnermeldesystem Monheim am Rhein, Entwicklung der Kinderzahlen/Garbe & Lexis

Prognose Platzkontingente und Betreuungsquote Ü3

Kita-Jahr 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 Prognose Ü3-Kinder 1403 1378 1387 1330 1355 1363 Platzangebot Ü3-Kinder 1440 1382 1382 1382 1382 1382 Versorgungsquote in

Prozent 103 % 100 % 100 % 104 % 102 % 101 %

40%

45%

50%

55%

60%

65%

70%

75%

80%

2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25

Prognose Versorgungsquote U3

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Bei der Berechnung wurden Zuzugssalden anhand des Prognosemodells von Garbe & Lexis, 70 auswärtige Kin- der und 7 % Kinder mit attestiertem Förderbedarf jährlich zugrunde gelegt, für welche eine Platzreduzierung zu garantieren ist.

Quelle: Kinderzahlen/Einwohnermeldesystem Monheim am Rhein, Entwicklung der Kinderzahlen/Garbe & Lexis

3.1 Eröffnungstermine der vier neuen Kindertagesstätten

Die SKFM Kita Don Bosco westlich des Mona Mare im Ortsteil Monheim (Doppelkita) wird im Frühjahr 2019 eröffnet. Im Ortsteil Baumberg werden die educcare Kita an der Bregenzer Straße im Juli 2019 und die AWO Kita in der Benrather Straße im Oktober 2019 in Betrieb genommen.

3.2 Fertigstellungsprognosen für sechs weitere Kindertagesstätten

Im Rahmen der letztjährigen Kita-Bedarfsplanung 2018/19 hat der Rat der Stadt Monheim am Rhein die Grundsatzentscheidung zum Neubau von sechs weiteren Kindertagesstätten beschlossen (Vorlage IX/1438/1). Schon am 14.03.2018 erteilte der Rat der Verwaltung den diesbezüglichen Planungsauftrag (IX/1433) und in einem ersten Schritt wurden hierfür am 11.07.2018 zunächst die Standorte für vier Einrichtungen festgelegt (Vorlage IX/1549). Am 10.10.2018 erfolgte dann die Entscheidung des Rates für die beiden noch ausstehenden Standorte Vorlage (IX/1683)

Die voraussichtlichen Fertigstellungstermine der sechs in Planung befindlichen Einrichtun- gen werden wie folgt prognostiziert:

Kita-Jahr Fertigstellungsprognose

2021/22 Kita Düsselweg, Ortsteil Monheim 4 Gruppen Kita Am Monbagsee, Ortsteil Monheim 5 Gruppen 2022/23 Kita Kirberger Hof, Ortsteil Baumberg 4 Gruppen Kita Hasholzer Grund, Ortsteil Baumberg 5 Gruppen Kita Auf dem Maiskamp, Ortsteil Baumberg 5 Gruppen 2023/24 Kita Im Pfingsterfeld, Ortsteil Monheim 6 Gruppen

Empfehlungen der Verwaltung zur Übernahme der Trägerschaften der neuen Einrichtungen werden den Ratsgremien in gesonderten Beschlussfassungen zur Beratung vorgelegt.

3.3 Übergangslösungen

Trotz der Inbetriebnahme der vier neuen Kitas werden auch im Kitajahr 2019/20 die tempo- rär geschaffenen Übergangslösungen in den städtischen Kitas Max & Moritz und Schwal-

97%

98%

99%

100%

101%

102%

103%

104%

105%

2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 Prognose Versorgungsquote Ü3

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bennest in Monheim sowie in der AWO Kita in Leichtbauweise in Baumberg und in der SKFM Kita Krummstraße in Monheim benötigt. Da die Ausgestaltung qualitativ gut abgesichert ist, werden sie in Absprache mit dem LVR solange weitergeführt bis in den weiterausgebauten Regelangeboten bedarfsdeckend Plätze vorhanden sind.

3.4 Plätze in Kindertagespflege und in (Groß-)Tagespflege in anderen geeigneten Räumen

In der Kindertagespflege werden die Plätze durch die Qualifizierung von neuen Tagespfle- gepersonen kontinuierlich ausgebaut. Von 46 betreuten Kindern im Jahr 2009 stieg die Zahl der betreuten Kinder stetig auf inzwischen 204 Kinder (Stand 31. Dezember 2018).

Wie die Grafik zeigt, leistet die Kindertagespflege einen unverzichtbaren Beitrag zum be- darfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen von Kindern unter drei Jahren in Monheim am Rhein.

Mit der Vorlage IX/1335 wurde die Satzungsänderung bezüglich des Zuschusses zur Finan- zierung von (Groß-)Tagespflege in anderen geeigneten Räumen beschlossen. Dies ermög- licht nun den Zusammenschluss von zwei Tagespflegepersonen, welche, in gesonderten und nur für diesen Zweck vorgesehenen Räumlichkeiten, bis zu neun U3-Kinder betreuen kön- nen.

Im Januar 2019 eröffnete die erste Großtagespflege im Haus der Chancen, wodurch weitere Plätze dazugewonnen wurden. Die Eröffnung einer weiteren Tagespflege in anderen geeig- neten Räumen ist im Frühjahr 2019 geplant. Weitere sollen folgen.

Den Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege, der auch im Jahr 2018 gemeinsam von der VHS und dem Bereich Kinder, Jugend und Familie durchgeführt wurde, haben zehn Absol- venten und Absolventinnen im Dezember 2018 erfolgreich abgeschlossen und somit eine erste wichtige Voraussetzung geschaffen, um eine Pflegeerlaubnis für die Betreuung von Kindern zu beantragen. Erste Bewilligungen wurden erteilt und weitere sind derzeit in der Überprüfung. Auch für den Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege, der im März 2019 beginnen wird, gibt es bereits zahlreiche Interessentinnen, so dass die Fortsetzung des kon- tinuierlichen Ausbaus der Kindertagespflege gesichert ist.

46 63 67 83

114 121

142

168 187 204

0 50 100 150 200 250

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Anzahl Kinder in Kindertagespflege

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4. Qualitätsentwicklungen in Kindertagesstätten

Alle Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen in Monheim am Rhein bemühen sich schon seit vielen Jahren um eine hohe Qualität ihrer frühkindlichen Betreuungsangebote.

Auch der Gesetzgeber formuliert hierzu im KiBiz gesonderte Qualitätsstandards.

Die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten obliegt hier dem Landesju- gendamt, wobei die Pflegeerlaubnis für Kindertagespflegepersonen das örtliche Jugendamt erteilt.

Neben der Verantwortung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten schafft die Stadt Monheim am Rhein weite- re Rahmenbedingungen, welche die Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten aktiv voran- treiben. Hierzu befinden sich die Verantwortlichen in einem engen Austausch mit allen vor Ort tätigen Trägern und Einrichtungsleitungen.

4.1 Ergänzende Kita-Förderung für Personal und Gebäudeunterhalt

Bereits zum Kita-Jahr 17/18 hat der Rat der Stadt Monheim am Rhein auf die strukturelle Unterfinanzierung von Kitas reagiert und die „Ergänzende Förderung von Kindertagesstätten für Personal und Übernahme der Gebäudeunterhaltung von im städtischen Eigentum be- findlichen Einrichtungen“ beschlossen, sowie mit dem „Ausbildungspakt“, auf den zu erwar- tenden Fachkräftemangel reagiert (Ratsvorlage IX/1168). Allein die Förderung für den Per- sonalbedarf wurde nach Berechnung im Juli 2017 auf 1,141 Mio. Euro beziffert. Da jedoch auch das Land Abhilfe versprach und das Kita-Rettungspaket verabschiedete, reduzierte sich die freiwillige Förderung der Stadt Monheim am Rhein auf nun ca. 441.000 Euro pro Kita- Jahr. Es zeichnet sich jedoch ab, dass es den Trägern zwar gelingt, die Kitas mit dem vom LVR vorgeschriebenen Mindestpersonalwert zu betreiben, der angestrebte höhere Perso- nalwert derzeit jedoch noch nicht in allen Einrichtungen erreicht wird. Durch eine von allen Trägern getragene Fachkräftekampagne und die eigene Ausbildung von Fachkräften soll das Defizit fehlender Fachkräfte ausgeglichen werden. Die Maßnahme des Ausbildungspaktes hat gut gegriffen, alle Träger beteiligen sich daran und die Kitas bilden nun verstärkt aus.

Insbesondere ist die praxisintegrierte Ausbildung, bei der zukünftige Erzieherinnen und Er- zieher ab dem 1. Ausbildungsjahr eine Vergütung erhalten, nun auch in den Kitas der freien Träger möglich.

Die strukturelle Unterfinanzierung von Kindertagesstätten wirkt sich nicht nur auf die päda- gogische Qualität der Einrichtungen und die Rahmenbedingungen für Ausbildung aus, son- dern macht sich auch in den Aufwendungen für die Bauunterhaltung bemerkbar. Schätzun- gen der Verwaltung haben ergeben, dass für die in städtischem Eigentum befindlichen und in freier Trägerschaft geführten Einrichtungen derzeit ein zusätzlicher jährlicher Unterhal- tungsaufwand von rund 600.000 Euro notwendig ist.

Noch im laufenden Kita-Jahr werden mit allen Trägern neue Nutzungsverträge geschlossen, welche die verbindliche Bauunterhaltung durch die Stadt Monheim am Rhein sichern. Dar- über hinaus wurde im städt. Gebäudemanagement eine zusätzliche Personalstelle für die Bauunterhaltung der Kitas eingerichtet.

4.2 Mo.Ki-Familienzentren

Ein wesentlicher Baustein der Mo.Ki-Präventionskette ist die institutionelle Betreuung von Kindern in Kitas und Kindertagespflege (Mo.Ki I). Für die Kitas richtungsweisend ist hierbei das Konzept „Entwicklungs- und Bildungsförderung und intensive Erziehungspartnerschaft mit Eltern in Mo.Ki-Familienzentren“ (Vorlage IX/1586). Aufbauend auf dem Verbund der fünf Familienzentren im Berliner Viertel wurde das Konzept 2018 gesamtstädtisch ausgewei- tet. Möglichst vielen Kindern soll hierdurch eine erfolgreiche Entwicklungs- und Bildungs-

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karriere eröffnet werden, um so den wissenschaftlich erwiesenen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzuheben sowie Kindeswohlgefährdungen zu ver- hindern und frühestmöglich wahrzunehmen. Dabei werden die Ressourcen von Kindern und Eltern bestmöglich gefördert und genutzt.

Ausgehend von dieser Prämisse baut die Entwicklungs- und Bildungsförderung auf fünf Säu- len auf:

1. Säule: Frühestmöglicher Zugang zu institutionellen Bildungsangeboten 2. Säule: Optimale Bildungs- und Entwicklungsbegleitung

3. Säule: Intensive Erziehungspartnerschaft mit den Eltern 4. Säule: Präventiver Kinderschutz

5. Säule: Netzwerkarbeit

Zur Erreichung der strategischen Zielsetzung der Stadt Monheim am Rhein – Hauptstadt für Kinder, optimale Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und dabei Inklu- sion umfassend zu verwirklichen, ist es unabdingbar, dass sich die Beteiligten als eine Ver- antwortungsgemeinschaft verstehen und bereit sind, ein Netzwerk zu bilden und im Netz- werk aktiv mitzuarbeiten.

Seit dem Kita-Jahr 2018/19 haben sich die nun zehn Mo.Ki-Familienzentren in einem Quali- tätszirkel zusammengeschlossen, um die beschriebenen konzeptionellen Ansätze in ihren Einrichtungen kontinuierlich, unter fachlicher Begleitung der Stadt Monheim am Rhein, zu entwickeln. Inhaltliche Schwerpunkte liegen derzeit insbesondere im Bereich Zahngesund- heit, der Vertiefung der bewussten und intensiven alltagsintegrierten Sprachförderung so- wie im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung.

Fördermodalitäten

Um zusätzliche Angebote im Rahmen der fünf Säulen zu finanzieren, erhielten bislang alle Kitas im Berliner Viertel eine finanzielle Zuwendung. Mit der Vorlage IX/1586 wurde jedoch eine Weiterentwicklung und Konzeptfortschreibung vorgenommen und die Förderung dem veränderten Bedarf angepasst. Zukünftig können alle Kitas Fördergelder erhalten. Die Höhe der Fördersumme errechnet sich nach dem Förderbedarf der Kinder und Familien einer Kita.

Dieser wird anhand der Sozialstruktur der einzelnen Kita ermittelt.

Je nach Sozialstruktur einer Kita werden Fördergelder in drei Stufen vergeben:

Förderstufe 1 = 15.000 Euro / Jahr / Gruppe Förderstufe 2 = 10.000 Euro / Jahr / Gruppe Förderstufe 3 (Bildungspauschale) = 2.000 Euro / Jahr / Gruppe

Insgesamt sechs Kitas erhalten derzeit die Förderstufe 1, vier Kitas die Förderstufe 2 und elf Kitas die Förderstufe 3. Die bisherige Fördersumme erhöht sich dadurch von 280.000 Euro auf 716.000 €.

4.3 Ganzheitliche Ernährungskonzepte in Kitas

Mit einem frühen Zugang zu institutionellen Bildungs- und Betreuungsangeboten und im- mer längeren Betreuungszeiten, nimmt die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Ge- meinschaftsverpflegung in Kindertagesstätten kontinuierlich zu. Daher soll die Qualität der Mittagsverpflegung und Zwischenmahlzeiten in Kindertagesstätten zukünftig noch weiter gesteigert werden. Hierzu werden ganzheitliche Ernährungskonzepte und Förderansätze entwickelt, welche beispielsweise regionale Produkte und Bio-Produkte stärker berücksich- tigen. Die städt. Kita Schwalbennest fungiert als Piloteinrichtung und erarbeitet gemeinsam mit der Fachberatung für die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Schulen entsprechen-

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Die Ergebnisse der Pilotphase und entsprechende Konzepte für Förderansätze in allen Mon- heimer Kindertagesstätten werden den Ratsgremien nach Ablauf der Pilotphase zur geson- derten Beschlussfassung vorgelegt.

4.4 Mobile Eingangsberatung Jugendamt

Die in Kitas und Kindertagespflege massiv verstärkte präventive Arbeit wird zusätzlich ge- stützt durch die neue Fachkraftstelle „Mobile Erstberatung des Jugendamtes für Kitas, Kin- dertagespflege und Frühe Hilfen“. Fachkräfte aus Kitas, Tagespflegepersonen und die Kolle- ginnen der Mo.Ki-Cafés können im Bedarfsfall die mobile Beratung hinzuziehen, wenn ein Übergang in weitergehende Hilfs- und Unterstützungsangebote notwendig erscheint. Im Januar 2019 wurde hierzu eine zusätzliche Personalstelle im Bereich Kinder, Jugend und Familie eingerichtet.

5. Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege

5.1 Bildungs- und Entwicklungsbegleitung

Ein wichtiger Baustein in der frühkindlichen Bildung ist die optimale Bildungs- und Entwick- lungsbegleitung von Kindern. Grundlage hierfür bildet eine fachlich fundierte Beobachtung und deren Dokumentation. Die Tagespflegepersonen in Monheim am Rhein haben sich stadtweit verständigt für die von ihnen betreuten Kinder eine solche Bildungsdokumentati- on anzulegen.

Liebevoll begleitet von seiner Tagesmutter bzw. seinem Tagesvater macht jedes Kind in der Tagespflege neue Entdeckungen und insgesamt Fortschritte in seiner Entwicklung. Die Be- obachtungen über wichtige Meilensteine in der Entwicklung des Kindes hält die Tagesmutter oder der Tagesvater in einer Bildungsdokumentation fest. Die Bildungsdokumentation gibt den Tagesmüttern und Tagesvätern gute Hinweise für die individuelle Betreuung und päda- gogische Begleitung des Kindes und ist eine fundierte Grundlage für regelmäßige Gespräche über die Entwicklung des Kindes mit seinen Eltern. Sie begleitet das Kind durch seine Zeit in der Kindertagespflege und ist eine wertvolle Erinnerung. Beim Übergang in den Kindergar- ten bietet sie einen guten Anknüpfungspunkt.

Ergänzt wird die Bildungsdokumentation durch die kontinuierliche Beobachtung der Spra- chentwicklung des Kindes. Hierfür nutzen die Tagesmütter und Tagesväter das auch in den Kitas angewandte wissenschaftlich geprüfte Beobachtungsverfahren BaSiK (Begleitende all- tagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen). Für die pro- fessionelle Anwendung des Bogens haben sie eine qualifizierte Fortbildung absolviert.

Durch anregende Erzählungen und Gespräche, dem Einsatz von Fingerspielen und Liedern sowie sprachlich begleiteten Spiel- und Alltagssituationen fördert die Tagespflegeperson auf der Grundlage der Beobachtung mit BaSiK die Wortschatzerweiterung der Kinder und un- terstützt seine jeweilige Sprachentwicklung. Dabei stehen die Interessen des Kindes im Mit- telpunkt. Damit ist garantiert, dass sich jedes Kind sprachlich rege an den Aktivitäten betei- ligt.

5.2 Genussbotschafter für gesunde, ausgewogene Ernährung in der Kindertagespflege In Zusammenarbeit mit der Sarah Wiener Stiftung zum Thema „gesunde Ernährung“ werden den Tagespflegepersonen Fortbildungen angeboten, in denen sie zu Genussbotschaftern ausgebildet werden. Sie vertiefen dabei ihr Wissen über gesunde Ernährung und erfahren wie sie Kinder unter drei Jahren bei der Zubereitung des Essens beteiligen können.

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5.3 Übergangskonzept „Gut ankommen in der Kita“

Aktuell erarbeiten Vertretungen aus Kindertagespflege, den Mo.Ki-Cafés und den Kitas ein Konzept, welches den Übergang der Kinder und Familien von der Kindertagespflege in die Kita noch besser begleiten wird. Wichtige Eckpunkte hierbei sind Kivan-Sprechstunden für Eltern in den Mo.Ki-Cafés, die Eingewöhnung nach dem Berliner Modell in Kindertagespflege und Kitas sowie die Netzwerke zwischen den Mo.Ki-Cafés, der Kindertagespflege und den Kitas.

6. Gesetzliche Änderungen und Investitionskostenförderung

Ein weiterer bedarfsgerechter und qualitativ hochwertiger Ausbau frühkindlicher Betreu- ungs- und Bildungsangebote stellt auch für die Landes- sowie Bundesregierung derzeit eine zentrale familienpolitische Zielsetzung dar. Seit Beginn der Regierungsverantwortung plant die derzeitige Landesregierung eine weitreichende Reform des Kinderbildungsgesetzes.

Darüber hinaus übernimmt nun auch, zunächst befristet bis zum Jahr 2022, die Bundesre- gierung mit dem Gute-Kita-Gesetz Verantwortung für eine gute Qualität in Kindertagesein- richtungen.

Mehrere Bundes- und Landesprogramme fördern in den Kommunen Investitionen für die Schaffung von neuen Einrichtungen.

6.1 Reformierung Kinderbildungsgesetz NRW

Ab dem Kita-Jahr 2017/18 hat die Landesregierung erstmalig aktiv mit dem Gesetz „Zur Ret- tung der Trägervielfalt von Kindertagesstätten in NRW“ (Kita-Rettungspaket) auf die struktu- relle Unterfinanzierung von Kindertagesstätten reagiert. Für die Kita-Jahre 2017/18 und 2018/19 wurden die freien und kommunalen Träger von Kindertagesstätten im Rahmen einer Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro entlastet. Für die Stadt Monheim am Rhein wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 1.503.677,49 Euro bewilligt. Zum damali- gen Zeitpunkt plante die Landesregierung eine stufenweise Novellierung des Kinderbil- dungsgesetzes ab dem Kita-Jahr 2019/20, um dauerhaft eine auskömmliche Finanzierung zu sichern und die Qualität der Betreuung zu steigern.

Eine grundsätzliche Reformierung des Kinderbildungsgesetzes wird der Landesregierung mit Beginn des kommenden Kita-Jahres nicht gelingen und ist nun für das Kita-Jahr 2020/21 in Planung, so dass das Kita-Rettungspaket für ein weiteres Jahr fortgeführt wird. Der entspre- chende Gesetzesentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kin- derbildungsgesetz (Landtagsdrucksache 17/3773).

6.2 Gute-Kita-Gesetz Bund

Am 1. Januar 2019 tritt das „Gute-Kita-Gesetz“ der Bundesregierung, zunächst mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2022, in Kraft.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz beteiligt sich der Bund erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro bis 2022 an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Das Gesetz sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qua- lität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und Bedarf. Dieser soge- nannte Instrumentenkasten beinhaltet zehn Bausteine wie bspw. den Fachkraft-Kind- Schlüssel, sprachliche Bildung, Maßnahmen zur ganzheitlichen Bildung in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bewegung sowie die Stärkung der Kindertagespflege und Ge- bührenbefreiung für Geringverdienende.

Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt über Umsatzsteuerpunkte, das heißt, die Länder erhalten einen höheren Anteil an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Das Bun-

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abzuschließen, in denen der Bund und das jeweilige Land vereinbaren, mit welchen Hand- lungskonzepten sie für das Ziel von mehr Qualität und weniger Gebühren eintreten wollen.

Hierzu werden die Länder anhand möglichst vergleichbarer Kriterien und Verfahren ihre jeweilige Ausgangslage analysieren und die Handlungsfelder konkretisieren.

Zur inhaltlichen Vertragsgestaltung mit dem Land NRW und die Auswirkungen auf die Kommunen liegen der örtlichen Ebene derzeit noch keine Informationen vor.

6.3 Investitionskostenzuschüsse Fördergelder für den U3-Ausbau

Für die Schaffung der neuen U3-Plätzen wurden Fördergelder des Bundes beantragt. Über das Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 (Ziffer 1.1 der Richt- linie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) stand der Stadt Monheim am Rhein ein zugewiesenes Budget in Höhe von 294.038,00 € zur Verfügung. Da jedoch andere Kommu- nen ihre Budgets nicht ausschöpfen, wurden für alle Investitionen Förderanträge gestellt und auch bewilligt:

 Kita-Neubau Kurt-Schumacher-Straße:

Bewilligungsbescheid des LVR vom 19.04.2016 über 468.000 €

 Kita-Neubau im Kath. Kita Kirchgässchen

 Bewilligungsbescheid des LVR vom 20.11.2015 über 216.000 €

 Schaffung von Plätzen in der Kindertagespflege:

Fortlaufende Anträge in Höhe von 500,00€ /Platz

Bewilligung in Höhe von bislang 45.000 €

Bewilligungssumme gesamt: 729.000 € Für die Schaffung von Plätzen in Kindertagespflege sind derzeit weitere Mittel in Hö- he von 9.000,00 € beantragt:

Bewilligungssumme gesamt zzgl. beantragter Mittel: 738.000 €

Fördergelder für Ü3-Ausbau

Im neuen Förderprogramm zum Ausbau U6 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 steht Monheim am Rhein ein zugewiesenes Budget von 592.758,00 € zur Verfügung.

Mit Rundschreiben Nr. 42/17-2018 wurde vom LVR mitgeteilt, dass nicht ausgeschöpfte Mit- tel nun auf bis zum 31.10.2018 vorliegende Anträge über Budget umverteilt werden.

Für den gestellten Förderantrag für den Kita-Neubau „Mona Mare West“ (Don Bosco) ist nach einer ersten mündlichen Zusage des LVR mit einer Fördersumme von ca. 1.700.000 € zu rechnen ist. Eine schriftliche Bestätigung steht jedoch noch aus.

Bewilligungssumme gesamt: 1.700.000 € Für die folgenden Kita-Neubauten werden weitere Einzelanträge auf Investitionskostenför- derung gestellt. Weitere Mittel für den investiven Mehrbedarf zum Neubau von Kinderta- gesstätten werden derzeit durch die Landesregierung in Aussicht gestellt. Mitteilungen über die Höhe der Zuwendungen liegen der örtlichen Ebene derzeit noch nicht vor.

Den oben beschriebenen Investitionskostenzuschüssen stehen folgende derzeit geplante Investitionen der Stadt Monheim am Rhein für Kindertagesstätten gegenüber:

Die voraussichtlich im Jahr 2019 fertiggestellten vier Einrichtungen Mona Mare West (zu- künftig SKFM Kita Don Bosco) im Ortsteil Monheim und Educcare Kita Begrenzer Straße

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sowie AWO Kita Baumberger Pänz in der Benrather Straße im Ortsteil Baumberg werden einen Investitionsrahmen von 13 Mio. Euro erreichen.

Für den Neubau von sechs weiteren Kindertagesstätten hat der Rat der Stadt Monheim am Rhein am 14.03.2018 (Vorlage Nr. IX/1433) einen Kostenrahmen von zunächst 24,5 Mio.

festgelegt. Eine Budgetfestlegung über den Kostenrahmen wird noch durch die jeweiligen Baubeschlüsse erfolgen, welcher dann mögliche Mehrkosten z. B. auf Grund von denkmal- rechtlichen Anforderungen bzw. standortbedingter Maßnahmen abbilden wird.

Referenzen

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