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Truppführer-Lehrgang

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Academic year: 2022

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Truppführer-Lehrgang

Thema: Brandsicherheitswachdienst

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- Brandsicherheitswache -

Brandsicherheitswachdienst

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Lernziele

• Benennen der Aufgaben und Verantwortung der Brandsicherheitswache

• Benennen der zuständigen Stellen

• Erklären der Aufgaben, auch des Wachhabenden vor, während und nach der Veranstaltung

• Gefahrenschwerpunkte erkennen können

• Verhalten in Gefahrsituationen

Brandsicherheitswachdienst

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Rechtsgrundlagen

• Zuständige Behörden können, nach §36 (1) SBKG, Brand- und Sanitätswachen von Veranstaltern fordern und deren Umfang bestimmen.

• Die Kosten trägt der Veranstalter. §45 (2) 6 SBKG

• Ggf. muss auch ein komplettes Sicherheitskonzept ausgearbeitet werden bei mehr wie 5000 Besuchern oder besonderer Art der Veranstaltung.

§43 VStättVO

Brandsicherheitswachdienst

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Rechtsgrundlagen

• § 36 SBKG ist eine Hilfe, wenn Sicherheitswachen nicht

aufgrund rechtlicher Vorschriften verlangt werden können.

• Erforderlichkeit einer Sicherheitswache wird nach den, in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von

Sicherheitswachen, festgehaltenen Kriterien beurteilt.

Brandsicherheitswachdienst

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Kriterien nach VV Sicherheitswache vom 23.07.2012

• Veranstaltungsart, Veranstaltungsort (im Freien, im Gebäude)

• Gleichzeitige Anwesenheit großer Personengruppen

• Umgang mit Pyrotechnik, offenem Feuer, künstlichem Nebel

• Vorhandensein von Brandlasten

Brandsicherheitswachdienst

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Kriterien nach § 41 VStättVO

• § 41 (1): bei allen generell erhöhten Brandgefahren

• § 41 (2): bei allen Großbühnen und Szenenflächen über 200m²

Brandsicherheitswachdienst

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Zu erwartende Szenarien

Veranstaltung Terror

Technik Versagen Erkrankung

Brand

Menschenmassen

Infrastruktur Wetter

Panik Tote

Sachschäden Verletzte

Umweltschäden

Brandsicherheitswachdienst

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Was tun wir?

Risiken erkennenRisiken

erkennen

Analyse Analyse

BewertungBewertungRisiko-Risiko- PräventionPrävention

Auch im Vorfeld durch BSW, VB oder Gefahrenverhütungsschau

LBO / ArbeitsstättenVO / VersammlungsstättenVO

Brandsicherheitswachdienst

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Was tun wir?

Brandsicherheitswachdienst

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Stärke der Sicherheitswachen nach VV Sicherheitswache

• Richtet sich nach Risikobewertung:

• Größe, Lage, Zugänglichkeit des Ortes

• Sicherheitseinrichtung und Wasserversorgung

• Gefährdungsbeurteilung (evtl. Sicherheitskonzept)

• Anzahl Besucher und Gäste

• Art der Veranstaltung

Brandsicherheitswachdienst

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Stärke der Sicherheitswachen nach VV Sicherheitswache

• mindestens Stärke 1/1 (1 Wachhabender / 1 Wachposten)

• Bei Verwendung von Pyrotechnik und offenem Feuer ist die Wache generell um einen Wachposten zu verstärken.

• Nicht zu Besuchern gehörende Personen (bspw. Akteure) sind mit zu beachten.

Brandsicherheitswachdienst

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Stärke der Sicherheitswachen nach VV Sicherheitswache Saar

Besucher Hohe Brandlast Wachhabender Wachposten

201 bis 400 Ohne 1 1

201 bis 400 Mit 1 2

von 401 bis 800 Ohne 1 2

von 401 bis 800 Mit 1 3

von 801 bis 1.500 Ohne 1 3

von 801 bis 1.500 Mit 1 4

von 1.501 bis 3.000 irrelevant 1 5

von 3.001 bis 5.000 irrelevant 1 8

Brandsicherheitswachdienst

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Qualifikation nach VV Sicherheitswache

• Brandsicherheitswache wird grundsätzlich durch die örtliche Feuerwehr gestellt. (im Saarland)

• Wachhabender: mindestens Gruppenführer nach FwDV 2

• Wachposten: mindestens Truppmann 2 nach FwDV 2

• Sicherheitswache ist in örtliche Gegebenheiten einzuweisen

Brandsicherheitswachdienst

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Ausrüstung nach VV Sicherheitswache

• Feuerwehrdienstkleidung mit Feuerwehrstiefeln

• ansonsten kein Versicherungsschutz!

• Unterscheidung in Ausrüstung die jederzeit mitzuführen ist und bereitzuhaltende Ausrüstung

• Dienstantritt 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung

• Dienstende 30 Minuten nach Ende der Veranstaltung

Brandsicherheitswachdienst

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Ausrüstung nach VV Sicherheitswache

• Jederzeit mitzuführen

• Funkgerät, ggf. Mobiltelefon

• Handschuhe

• Beleuchtungsgerät

Brandsicherheitswachdienst

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Ausrüstung nach VV Sicherheitswache

• Bereitzuhalten

• Feuerschutzkleidung mit Helm

• Sanitätskoffer nach DIN, wenn keine Sanitätswache

• Löschdecke

• Löschmittel nach Gefahrenlage

• Nach Bedarf Löschfahrzeug

Brandsicherheitswachdienst

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Diensteinteilung nach VV Sicherheitswache

• Aufgabe des Wehrführers, Delegation möglich

• Hinweisen auf Besonderheiten des Objekts, ggf.

Sicherheitskonzept, Bestuhlungsplan

• Erreichbarkeitsliste festlegen

• Wehrführer, Veranstalter, Polizei/Ordnungsdienst, Leiter Sanitätswache

Brandsicherheitswachdienst

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Brandsicherheitswachdienst

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Durchführung nach VV Sicherheitswache

• Es sollen Brände verhütet und Brandgefahren erkannt werden.

• Erstmaßnahmen sollen im Gefahrfall eingeleitet werden.

• BSW nimmt NICHT an Veranstaltung teil.

• BSW überwacht Einhaltung von Brandsicherheitsvorschriften.

• Werden Gefahren festgestellt ist die Beseitigung beim Veranstalter anzuordnen.

Brandsicherheitswachdienst

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Durchführung nach VV Sicherheitswache

• Ist die Beseitigung der Mängel nicht möglich, ist anzuordnen, dass die Veranstaltung nicht stattfindet/unterbrochen wird.

• § 13 ff. SVwVG

• Wenn unmittelbarer Zwang erforderlich, Polizei zur Durchsetzung erforderlich

• § 41 SPolG

Brandsicherheitswachdienst

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Aufgaben vor, während und nach der Veranstaltung

• Eine Checkliste zu allen Punkten sollte mitgeführt werden.

• Aufgaben im Vorfeld und Nachgang in VV Sicherheitswache festgelegt >> Handout

• Nach Sicherheitswache ist ein Bericht anzufertigen und bei der Behörde zu hinterlegen

• Im Ernstfall:

• ILS/HEZ benachrichtigen

• Wachhabender ist Einsatzleiter bis zum Eintreffen des

Brandsicherheitswachdienst

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Aufgaben vor, während und nach der Veranstaltung

• Im Ernstfall:

• Auslösen von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Rauchabzug)

• Veranlassung der Räumung wenn erforderlich

• Lageerkundung und Informationsbeschaffung

• Einweisung eintreffender Einheiten

• ggf. Absprache mit Sanitätswache

Brandsicherheitswachdienst

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Fragen ?

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Brandsicherheitswachdienst

feuerwehr.heusweiler.de/Download

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Brandsicherheitswachdienst

feuerwehr.heusweiler.de/Download

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Brandsicherheitswachdienst

Quellen:

• VV Sicherheitswache

• Unterlagen FIII Ausbildung - Feuerwehrschule des Saarlandes

• SBKG

• Sicherheitsrechtliche Beurteilung, VB und Gefahrenschutz bei Großveranstaltungen

• LHS München und Kreisverwaltung

• 14.02.2011

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