Truppführer-Lehrgang
Thema: Brandsicherheitswachdienst
Herzlich Willkommen zum
- Brandsicherheitswache -
Brandsicherheitswachdienst
Lernziele
• Benennen der Aufgaben und Verantwortung der Brandsicherheitswache
• Benennen der zuständigen Stellen
• Erklären der Aufgaben, auch des Wachhabenden vor, während und nach der Veranstaltung
• Gefahrenschwerpunkte erkennen können
• Verhalten in Gefahrsituationen
Brandsicherheitswachdienst
Rechtsgrundlagen
• Zuständige Behörden können, nach §36 (1) SBKG, Brand- und Sanitätswachen von Veranstaltern fordern und deren Umfang bestimmen.
• Die Kosten trägt der Veranstalter. §45 (2) 6 SBKG
• Ggf. muss auch ein komplettes Sicherheitskonzept ausgearbeitet werden bei mehr wie 5000 Besuchern oder besonderer Art der Veranstaltung.
§43 VStättVO
Brandsicherheitswachdienst
Rechtsgrundlagen
• § 36 SBKG ist eine Hilfe, wenn Sicherheitswachen nicht
aufgrund rechtlicher Vorschriften verlangt werden können.
• Erforderlichkeit einer Sicherheitswache wird nach den, in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von
Sicherheitswachen, festgehaltenen Kriterien beurteilt.
Brandsicherheitswachdienst
Kriterien nach VV Sicherheitswache vom 23.07.2012
• Veranstaltungsart, Veranstaltungsort (im Freien, im Gebäude)
• Gleichzeitige Anwesenheit großer Personengruppen
• Umgang mit Pyrotechnik, offenem Feuer, künstlichem Nebel
• Vorhandensein von Brandlasten
Brandsicherheitswachdienst
Kriterien nach § 41 VStättVO
• § 41 (1): bei allen generell erhöhten Brandgefahren
• § 41 (2): bei allen Großbühnen und Szenenflächen über 200m²
Brandsicherheitswachdienst
Zu erwartende Szenarien
Veranstaltung Terror
Technik Versagen Erkrankung
Brand
Menschenmassen
Infrastruktur Wetter
Panik Tote
Sachschäden Verletzte
Umweltschäden
Brandsicherheitswachdienst
Was tun wir?
Risiken erkennenRisiken
erkennen
Analyse Analyse
BewertungBewertungRisiko-Risiko- PräventionPräventionAuch im Vorfeld durch BSW, VB oder Gefahrenverhütungsschau
LBO / ArbeitsstättenVO / VersammlungsstättenVO
Brandsicherheitswachdienst
Was tun wir?
Brandsicherheitswachdienst
Stärke der Sicherheitswachen nach VV Sicherheitswache
• Richtet sich nach Risikobewertung:
• Größe, Lage, Zugänglichkeit des Ortes
• Sicherheitseinrichtung und Wasserversorgung
• Gefährdungsbeurteilung (evtl. Sicherheitskonzept)
• Anzahl Besucher und Gäste
• Art der Veranstaltung
Brandsicherheitswachdienst
Stärke der Sicherheitswachen nach VV Sicherheitswache
• mindestens Stärke 1/1 (1 Wachhabender / 1 Wachposten)
• Bei Verwendung von Pyrotechnik und offenem Feuer ist die Wache generell um einen Wachposten zu verstärken.
• Nicht zu Besuchern gehörende Personen (bspw. Akteure) sind mit zu beachten.
Brandsicherheitswachdienst
Stärke der Sicherheitswachen nach VV Sicherheitswache Saar
Besucher Hohe Brandlast Wachhabender Wachposten
201 bis 400 Ohne 1 1
201 bis 400 Mit 1 2
von 401 bis 800 Ohne 1 2
von 401 bis 800 Mit 1 3
von 801 bis 1.500 Ohne 1 3
von 801 bis 1.500 Mit 1 4
von 1.501 bis 3.000 irrelevant 1 5
von 3.001 bis 5.000 irrelevant 1 8
Brandsicherheitswachdienst
Qualifikation nach VV Sicherheitswache
• Brandsicherheitswache wird grundsätzlich durch die örtliche Feuerwehr gestellt. (im Saarland)
• Wachhabender: mindestens Gruppenführer nach FwDV 2
• Wachposten: mindestens Truppmann 2 nach FwDV 2
• Sicherheitswache ist in örtliche Gegebenheiten einzuweisen
Brandsicherheitswachdienst
Ausrüstung nach VV Sicherheitswache
• Feuerwehrdienstkleidung mit Feuerwehrstiefeln
• ansonsten kein Versicherungsschutz!
• Unterscheidung in Ausrüstung die jederzeit mitzuführen ist und bereitzuhaltende Ausrüstung
• Dienstantritt 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung
• Dienstende 30 Minuten nach Ende der Veranstaltung
Brandsicherheitswachdienst
Ausrüstung nach VV Sicherheitswache
• Jederzeit mitzuführen
• Funkgerät, ggf. Mobiltelefon
• Handschuhe
• Beleuchtungsgerät
Brandsicherheitswachdienst
Ausrüstung nach VV Sicherheitswache
• Bereitzuhalten
• Feuerschutzkleidung mit Helm
• Sanitätskoffer nach DIN, wenn keine Sanitätswache
• Löschdecke
• Löschmittel nach Gefahrenlage
• Nach Bedarf Löschfahrzeug
Brandsicherheitswachdienst
Diensteinteilung nach VV Sicherheitswache
• Aufgabe des Wehrführers, Delegation möglich
• Hinweisen auf Besonderheiten des Objekts, ggf.
Sicherheitskonzept, Bestuhlungsplan
• Erreichbarkeitsliste festlegen
• Wehrführer, Veranstalter, Polizei/Ordnungsdienst, Leiter Sanitätswache
Brandsicherheitswachdienst
Brandsicherheitswachdienst
Durchführung nach VV Sicherheitswache
• Es sollen Brände verhütet und Brandgefahren erkannt werden.
• Erstmaßnahmen sollen im Gefahrfall eingeleitet werden.
• BSW nimmt NICHT an Veranstaltung teil.
• BSW überwacht Einhaltung von Brandsicherheitsvorschriften.
• Werden Gefahren festgestellt ist die Beseitigung beim Veranstalter anzuordnen.
Brandsicherheitswachdienst
Durchführung nach VV Sicherheitswache
• Ist die Beseitigung der Mängel nicht möglich, ist anzuordnen, dass die Veranstaltung nicht stattfindet/unterbrochen wird.
• § 13 ff. SVwVG
• Wenn unmittelbarer Zwang erforderlich, Polizei zur Durchsetzung erforderlich
• § 41 SPolG
Brandsicherheitswachdienst
Aufgaben vor, während und nach der Veranstaltung
• Eine Checkliste zu allen Punkten sollte mitgeführt werden.
• Aufgaben im Vorfeld und Nachgang in VV Sicherheitswache festgelegt >> Handout
• Nach Sicherheitswache ist ein Bericht anzufertigen und bei der Behörde zu hinterlegen
• Im Ernstfall:
• ILS/HEZ benachrichtigen
• Wachhabender ist Einsatzleiter bis zum Eintreffen des
Brandsicherheitswachdienst
Aufgaben vor, während und nach der Veranstaltung
• Im Ernstfall:
• Auslösen von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Rauchabzug)
• Veranlassung der Räumung wenn erforderlich
• Lageerkundung und Informationsbeschaffung
• Einweisung eintreffender Einheiten
• ggf. Absprache mit Sanitätswache
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Fragen ?
Brandsicherheitswachdienst
feuerwehr.heusweiler.de/Download
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Quellen:
• VV Sicherheitswache
• Unterlagen FIII Ausbildung - Feuerwehrschule des Saarlandes
• SBKG
• Sicherheitsrechtliche Beurteilung, VB und Gefahrenschutz bei Großveranstaltungen
• LHS München und Kreisverwaltung
• 14.02.2011