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Sicherheitskonzept HanseMesse Rostock

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inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events, Zur HanseMesse 1-2, 18106 Rostock – Sicherheitskonzept HanseMesse Rostock

inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events

Sicherheitskonzept HanseMesse

Rostock

Stand: 22.07.2019

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inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events, Zur HanseMesse 1-2, 18106 Rostock – Sicherheitskonzept HanseMesse Rostock

Inhalt Seite

1. Einleitung

04

2. Der Betreiber

04

3. Veranstaltungsbereiche

3.1. Lage 05

3.2. Grundrisse 06

3.3. Messehalle 07

3.4. Rotunde 09

3.5. Bauliche- und technische Aspekte 10

3.5.1. Übersicht der Nutzungskapazitäten der Räume 10

3.5.2. Brandmeldeanlage 10

3.5.3. Sprinkleranlage 10

3.5.4. Rauchschürzen 10

3.5.5. Automatische RWA-Anlagen 11

3.5.6. Notbeleuchtung/Netzersatzanlage 11

3.5.7. ELA-Anlage 11

3.5.8. Park- und Aufstellflächen 11

3.5.9. Aufzüge 12

4. Veranstaltungen

4.1. Veranstaltungsleiter 12

4.2. Behördliche Abnahme von Veranstaltungen 12

4.3. Charakter der Veranstaltungen 13

4.3.1. Messen und Ausstellungen 13

4.3.2. Parteitage und Kongresse 13

4.3.3. Konzerte und Partyveranstaltungen 13

4.3.4. Sonstige Veranstaltungsarten 13

4.4. Zugangskonzept für Mitwirkende und Dienstleister 13

4.4.1. Einleitung 13

4.4.2. Zugänge 14

4.4.3. Erläuterung der Zugänge 14

4.4.3.1. Zugang über Foyer Messehalle 14

4.4.3.2. Zugang über Wirtschaftshof 14

4.4.3.3. Zugang für gastronomisches Personal 15

5. Infrastruktur

5.1. Maßnahmen zur Ersten Hilfe 16

5.2. Notfallkarten im Gebäude 16

5.3. Kommunikation im Gebäude 18

5.4. Material/ Equipment 18

5.4.1. Hallenbeleuchtung 18

5.4.2. Bühnenaufbau 18

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5.4.3. Messebau 18

5.4.4. Rigging 19

5.4.5. Stromversorgung 19

5.4.6. Video- und Tagungstechnik 19

5.5. Verpflegung/ Catering 19

5.6. Öffentlichkeitsarbeit 20

6. Zuständigkeiten

6.1. Veranstaltungsleitung/ Leitungsdienst 20

6.2. Sanitätsdienst 21

6.3. Brandsicherheitswache 22

6.4. Technische Fachkräfte 22

6.5. Schließ- und Garderobenpersonal 23

6.6. Parkplatzpersonal 24

7. Gefahrenbewertung

7.1. Allgemeine Klassifizierung 24

7.2. Gefahrenlagen 25

7.2.1. Brand 25

7.2.2. Technische Störungen 29

7.2.2.1. Stromausfall 29

7.2.2.2. Wasserrohrbruch/ Wasserschaden 29

7.2.2.3. technische und konstruktionsbedingte Störungen 30

7.2.3. kritische Personendichten 31

7.2.4. aggressives Zuschauer-/Gästeverhalten 31

7.2.5. Massenpanik 32

7.2.6. Bedrohung von außen 32

7.2.6.1. Bombendrohung 32

7.2.6.2. terroristischer Anschlag/ Amoktat 33

7.2.7. Nicht zuzuordnende Gegenstände 33

7.3. Konkrete Klassifizierung 34

8. Ordnungsdienst

8.1. Anforderungen an das Sicherheitspersonal 36

8.1.1. Allgemeines 36

8.1.2. Einsatzleiter 36

8.1.3. Hauseinlass 36

8.1.4. Einlass Innenraum 37

8.2. Anzahl der Ordnungskräfte 37

8.3. Übersicht Mindestanforderungen von Sicherheitskräften bei Messen,

Ausstellungen, Shows, Sport- und Kulturveranstaltungen 37

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9. Maßnahmen bei einer Gefahrenlage

9.1. Alarmierung/ Meldekette 38

9.2. Krisenstab 39

9.3. Räumungskonzept 39

9.3.1. Abbruch einer Veranstaltung 39

9.3.2. Entfluchtungsübersichten 40

9.4. Sicherheitsdurchsagen 41

9.4.1. Kind wird vermisst 41

9.4.2. Kind vermisst Begleitperson 41

9.4.3. KFZ-Führer gesucht 42

9.4.4. Räumung Teilbereich 43

9.4.5. Vollständige Räumung 44

9.4.6. Auffinden eines nicht zugeordneten Gegenstandes 45

10. Anlagen

10.1. Hausordnung inRostock GmbH 48

10.2. Brandschutzordnung in Rostock GmbH 50

10.3. Evakuierungsordnung HanseMesse 54

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1. Einleitung

Die HanseMesse wurde im April 2002 als internationales Messe- und Ausstellungszentrum eröffnet. Planung und Entwurf der HanseMesse stammen von dem renommierten Hamburger Architektenbüro v. Gerkan, Marg & Partner (gmp), welches unter anderem die neue Leipziger Messe, Ausstellungshallen in Düsseldorf und Hannover sowie Messezentren in bedeutenden internationalen Metropolen, wie Rimini/Italien und Nanning/China, entworfen hat.

Das rund 10 Hektar große Areal des Messezentrums bietet variable Möglichkeiten für die unterschiedlichsten Vorhaben. Hierzu zählen Messen und Ausstellungen, Kongresse, Tagungen, Seminare und Workshops, Konzerte, Shows und Sportevents sowie Jubiläen, Bälle und Firmenfeiern. Das Areal der HanseMesse besteht aus der 10.600 m² großen Messehalle, der Tagungsrotunde mit sechs Konferenzsälen und der Freifläche.

Fachleute treffen sich zum Branchengipfel, Parteien küren ihre Kandidaten, Großunternehmen schwören sich auf einen neuen Kurs ein. Wenn Konzerne ihre Aktionäre, Verwaltungen ihre Mitarbeiter und Verbände ihre Mitglieder einladen, dann braucht man meist nicht nur eine Location im XXL-Format, sondern auch eine mit vielen Optionen. Besonders, wenn eine Ausstellung hinzukommt. Genau dafür ist die HanseMesse konzipiert.

In der HanseMesse Rostock finden Eigen- und Mietveranstaltungen unterschiedlicher Veranstalter statt. Die inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events als Betreiberin der HanseMesse stellt für jede Veranstaltung einen sogenannten Leitungsdienst, der die Funktion des Veranstaltungsleiters während der Durchführung der Veranstaltung wahrnimmt.

Bei Veranstaltungen in der HanseMesse ist die Versammlungsstättenverordnung Mecklenburg- Vorpommern (VStättVO M-V) anzuwenden.

In Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist das Vorliegen eines Sicherheitskonzeptes nach § 43 VStättVO M-V zwingend vorgeschrieben. Die HanseMesse hat im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden, insbesondere der Polizeiinspektion Rostock und dem Brandschutz- und Rettungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dieses Sicherheitskonzept aufgestellt.

Die jeweiligen Veranstalter verpflichten sich, nach diesem Sicherheitskonzept zu handeln.

2. Die Betreiberin

Die inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events betreibt die beiden größten Eventlocations im deutschen Nordosten - die StadtHalle und die

HanseMesse Rostock Zur HanseMesse 1-2 18106 Rostock.

Seit 40 Jahren ist die Gesellschaft fester Bestandteil des Kultur- und Wirtschaftslebens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Jährlich besuchen rund 500.000 Gäste die beiden multifunktionalen Veranstaltungscentren und erleben dort nationale und internationale Highlights.

Die HanseMesse ist eine anerkannte Adresse für Messen und Ausstellungen, Tagungen und Kongresse, Shows und Konzerte, Empfänge, Bälle und gesellschaftliche Höhepunkte, Sportereignisse sowie Fernsehproduktionen.

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3. Veranstaltungsbereiche

Insgesamt stehen für Veranstaltungen sechs Säle und eine Messehalle in der Größe von 41 bis 10.600 m² zur Verfügung. Die Räumlichkeiten befinden sich in zwei Gebäuden, der Tagungsrotunde und der Messehalle. Die Tagungsrotunde beinhaltet die Säle Rostock, Wismar, Greifswald, Demmin, Anklam und Stralsund sowie das Foyer. Die Messehalle umfasst eine 10.600 m² große Fläche.

3.1. Lage

Die HanseMesse Rostock liegt im Nordwesten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit ihren über zweihunderttausend Einwohnern zwischen den Stadtteilen Schmarl und Groß-Klein. Sie ist verkehrsgünstig mit Kfz von der B103 (Abfahrt Lütten-Klein, Schmarl - Messe) bzw. der BAB 19 (durch den Warnowtunnel) oder aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, S-Bahn) zu erreichen.

Übersichtsaufnahme

Detailaufnahme

HanseMesse Rostock

Kreuzung L22 (a. R.

Stadtmitte/ Bad Doberan) B105 (Warnemünde/BAB 20, Stadtautobahn)

/ B105

BAB 19, Warnowtunnel

Zufahrt zum Gelände

S-Bahnhof Rostock Lütten- Klein

B105, Anschluss zur BAB 19

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3.2. Grundrisse

Gekennzeichnete Parkflächen sowohl auf dem Gelände als auch außerhalb.

Messehalle mit Zugängen, Foyer, Garderobe (grünes G), WC-Bereichen

Rotunde – Untergeschoss Rotunde – Obergeschoss

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3.3. Messehalle

Die Halle wird durch ein freitragendes Holzrautengewölbe (Höhe in der Mitte 20,5 m) überspannt und kann für Veranstaltungen in bis zu drei unterschiedliche Module mit separaten, barrierefreien Ein- und Zugängen je nach Bedarf aufgeteilt werden. Die Messehalle ist 65 m breit und 165 m lang.

Die mobilen Wandelemente ermöglichen neben der Lagerung der Teleskoptribünen, die bis zu 1.000 Personen Platz bieten, auch die Verdunkelung der Halle. Durch fünf Hallentore ist der schwerlastbefahrbare Innenraum von der Südseite aus auch für LKWs zugänglich. Große Trucks finden weitere Zugänge durch vier Großtore an der Ost- und Westseite (4,40 m breit und 7,40 m hoch).

Die östlichen und westlichen Hallenstirnseiten sind voll verglast und öffnen den Innenraum. Bei zu starker Sonneneinstrahlung können die Glasflächen durch Sonnenrollos verdunkelt werden.

Die Halle ist zweimal teilbar. So können bis zu drei Veranstaltungen parallel laufen. Zuschauer finden auf Teleskoptribünen Platz. Das gläserne Foyer beherbergt ausreichend Garderoben, Toiletten, Kassen, Gastronomie sowie Presse- und Organisationsbüros.

Entlang der Messepromenade stehen im Ost- und Westbereich zwei Außenkassen mit jeweils zwei Verkaufsplätzen zur Verfügung. Diese können z. B. zur Abwicklung des Kartenverkaufs und als Informationsstelle genutzt oder als Organisationsbüro eingerichtet werden.

Im Südflügel gibt es einen Backstagebereich. Für Künstler sind dort zwei getrennte Garderobenbereiche mit jeweils drei Räumen und integrierten Dusch- und Sanitäranlagen vorhanden. Weitere Räume befinden sich im südlichen Obergeschoss. Diese Räume lassen sich sowohl zusätzlich im Kongressbereich nutzen als auch zum Büro bei Messen oder Konzerten umfunktionieren.

Ein 6,25 m breites Kolonnaden-Dach verbindet die Messehalle mit der Tagungsrotunde. Das Foyer und die sechs Konferenzsäle bieten neben der gastronomischen Versorgung Möglichkeiten für ergänzende Präsentationen, Dokumentationen und Ausstellungen.

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Daten und Fakten:

Halle:

▪ Hallenmaße innen: 65 x 165 m

▪ Präsentationsfläche: 10.600 m² brutto (stützenfrei)

▪ Höhe: 9 – 20,5 m, stützenfrei Foyer:

▪ 165 m über die gesamte Nordseite der Halle Zugänge:

Die Messehalle verfügt über 9 Tore, davon:

▪ 5 Tore Breite: 3,60 m Höhe: 4,60 m

▪ 4 Tore Breite: 4,40 m Höhe: 7,40 m

Die 5 Toranlagen an der Hallenrückseite können durch eingebaute Personentüren auch zum Personeneinlass während der Aufbauzeiten genutzt werden.

Stromversorgung:

Die Messehalle verfügt über 10 Medienkanäle. Je Kanal stehen folgende Stromanschlüsse zur Verfügung:

▪ 3 x Drehstromanschluss 400 V/ 32 A CEE

▪ 2 x Drehstromanschluss 400 V/ 63 A CEE

▪ 1 x Drehstromanschluss 400 V/ 125 A CEE

▪ 3 x Schukosteckdosenkreise 230 V/ 16 A

Kapazitätsübersicht der Messehalle bei unterschiedlichen Nutzungsvarianten:

Nutzungsvarianten Kapazität

Messeveranstaltung 10.027

Längsveranstaltung mit Bestuhlung 6.124 Längsveranstaltung stehend 9.504 Längsveranstaltung stehend mit Tribüne 7.780

Tanzveranstaltung 1.900

Feldsportveranstaltung Tennis/Fußball 3.012

Reitturnier 3.012

Die Ausstellungsfläche kann um weitere 20.000 m² im Außenbereich erweitert werden. Die ebenerdige Verbindung der Messehalle zu den Freiflächen bietet viele verschiedene Möglich- keiten. So können neben Ausstellungsständen auch Mitmachaktionen oder Gastronomie im Freigelände angeboten werden.

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3.4. Rotunde

Die Rotunde ist ein transparenter Tagungspavillon mit einem Durchmesser von 36,25 m, umgeben von einem 6,25 m breiten Kolonnaden-Dach und einem überdachten Weg (Abb. 1), der die Tagungsrotunde mit der Messehalle verbindet. In sechs zum Teil kombinierbaren Sälen finden insgesamt 480 Personen Platz.

Abbildung 1 Abbildung 2

Abbildung 3

Der große variable Vortragssaal im Erdgeschoss (Abb. 3) bietet maximal 300 Personen Platz. Über das zentrale Treppenhaus (Abb. 2) oder den Aufzug wird das Konferenzfoyer im Obergeschoss erreicht. Hier schließen sich vier weitere Tagungsräume unterschiedlicher Größe an.

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3.5. Bauliche- und technische Aspekte

3.5.1. Übersicht der Nutzungskapazitäten der Räume

Räume Größe

(m²)

Raumhöhe in m

Reihen- bestuhlung

parlamentarische Bestuhlung

Bankett- variante

Freifläche 20.000 - - - -

Messehalle 10.600 Mitte 20,5 6.000 Variabel -

Saal Rostock 140 3,80 150 90 100

Saal Wismar 140 3,80 150 90 100

Saal Rostock +

Wismar 280 3,80 300 180 200

Saal Greifswald 56 3,00 50 30 40

Saal Demmin 56 3,00 50 30 40

Saal Greifwald +

Demmin 112 3,00 100 60 80

Saal Anklam 41 3,00 40 20 -

Saal Stralsund 41 3,00 40 20 -

3.5.2. Brandmeldeanlage – Messehalle und Rotunde

▪ beide Gebäude werden durch eine automatische Brandmeldeanlage (BMA) überwacht

▪ durch eine dauerhafte 24-h-Standleitung wird jede Auslösung direkt an die Feuerwehr Rostock gemeldet

▪ parallel erfolgt eine Meldung an die 24-h-Zentrale des Wachdienstes (WSD Rostock)

▪ Besonderheit bei Veranstaltungen:

• eine veranstaltungsbedingte Abschaltung von Meldern erfolgt manuell über den diensthabenden Techniker der inRostock GmbH

• bei Veranstaltungen mit Anwesenheit einer Brandsicherheitswache erfolgt eine Abschaltung des akustischen Alarmsignals und der RWA-Anlagen (Verhinderung einer eventuellen Panik bei Auslösung der BMA, die keine Räumung erfordert)

• eine ununterbrochene Überwachung des Anzeigefeldes erfolgt durch eine unterwiesene Person (Mitarbeiter der inRostock GmbH oder des Wachdienstes)

3.5.3. Sprinkleranlage – nur Messehalle

▪ der Foyerbereich der Messehalle, die Nutzungsbereiche des Gastronomieversorgers und die Besuchergarderoben (Nordbereich Erdgeschoss) werden durch eine automatische, selbstauslösende Sprinkleranlage überwacht

▪ weiterhin befinden sich 2 Sprühflutanlagen im Foyerbereich, durch die im Havariefall eine Trennung in Brandabschnitte erzielt wird

▪ durch Aufschaltung an die BMA wird jede Auslösung direkt an die Feuerwehr Rostock gemeldet

▪ parallel erfolgt eine Meldung an die 24-h-Zentrale des Wachdienstes (WSD Rostock)

3.5.4. Rauchschürzen – nur Messehalle

▪ in den Nutzungsbereichen des Gastronomieversorgers und der Besuchergarderoben (Nordbereich Erdgeschoss) befinden sich automatische Rauchschürzenanlagen

▪ Auslösung erfolgt automatisch über die BMA oder manuell über die Feuerwehr

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3.5.5. Automatische RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) –

Messehalle und Rotunde

▪ automatische RWA-Anlagen befinden sich in allen Veranstaltungs- und Betriebsräumen der Messehalle und der Rotunde

▪ Besonderheit Messehalle:

• Um einem Unterdruck im Innenraum der Messehalle und des Foyers entgegenzuwirken, befinden sich:

o an den Giebeln jeweils zwei Zulufttore (8 x 5 m) o im Foyer drei automatisch öffnende Zulufttüren

▪ Auslösung erfolgt automatisch über die BMA oder manuell über die Feuerwehr (Bedientableau in der BMZ)

• an den Toren über Schlüsselschalter

• an den Türen über manuelles Öffnen

3.5.6. Notbeleuchtung/Netzersatzanlage – Messehalle und Rotunde

Die HanseMesse Rostock verfügt über eine automatische Netzersatzanlage. Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erfolgt automatisch eine Umschaltung auf die Netzersatzanlage. Diese speist eine Allgemeinbeleuchtung in allen Räumen der HanseMesse für mindestens 3 Stunden.

Hinweis: Es erfolgt keine Stromversorgung der temporären veranstaltungsbedingten Anlagen (z. B. Beschallungsanlage des Künstlers/Ausstellers)

3.5.7. ELA- Anlage (Elektroakustische Alarmierungsanlage) – Messehalle und

Rotunde

Die HanseMesse Rostock verfügt über eine flächendeckende Alarmierungsanlage.

Standorte der Sprechstellen:

• Messehalle: Brandmeldezentrale (BMZ)

• Rotunde: Tonregieraum (vor Eingang Saal Wismar Erdgeschoss) Die Alarmierungsanlage ist ganzflächig im gesamten Gebäude wirksam.

3.5.8. Park- und Aufstellflächen

▪ auf dem Freigelände rund um die Messehalle und Tagungsrotunde stehen über 1.300 PKW- Parkplätze und 27 Stellplätze für Busse zur Verfügung

▪ durch Feuerwehrstellflächen begrenzter Platz

▪ Wirtschaftshof dient der Be- und Entladung

▪ auf der Anlieferungsseite der Messehalle gibt es 20 LKW- bzw. diverse PKW-Stellplätze

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3.5.9. Aufzüge

Rotunde Breite der Türöffnung 0,90 m

Kabinentiefe 2,10 m

Kabinenbreite 1,10 m

Kabinenhöhe 2,40 m

Nutzlast 13 Pers./ 1.000 kg

behindertengerecht ja

4. Veranstaltungen

4.1. Veranstaltungsleiter

Bei Veranstaltungen stellt der Betreiber, die inRostock GmbH, einen Veranstaltungsleiter, genannt Leitungsdienst (vgl. Pkt. 6.1.). Auf Grund der Vielzahl der Veranstaltungen, die mitunter in zeitnaher Abfolge nacheinander stattfinden, gibt es zehn verschiedene Mitarbeiter aus dem Messeteam der inRostock GmbH, die diese Funktion ausführen können.

4.2. Behördliche Abnahme von Veranstaltungen

Abnahmen durch die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen im Bedarfsfall:

▪ bei Nutzung einer Sondervariante (Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzungsvariante)

▪ auf Verlangen des Veranstalters

Auf eine Anzeige nach § 40 Abs. 5 VStättVO M-V wird im Einvernehmen mit dem Bauamt Abt.

Bauordnung verzichtet, wenn es sich um eine Veranstaltung mit genehmigter Nutzungsvariante handelt (siehe Sicherheitskonzept Pkt. 3).

Abnahme durch die Berufsfeuerwehr Rostock erfolgt:

▪ bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr

▪ bei der Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen

▪ bei der Verwendung von pyrotechnischen Effekten nimmt die Feuerwehr die feuergefährlichen Handlungen ab

Eine Abnahme entsprechend Sprengstoffgesetz erfolgt durch:

• das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit (Gewerbeaufsicht)

• Hinweis: Es besteht Anzeigepflicht beim LAGuS entsprechend Sprengstoffgesetz!

• die verantwortliche Person nach Sprengstoffgesetz

• in Anwesenheit des Veranstalters und eines verantwortlichen Mitarbeiters der inRostock GmbH als Betreiber

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4.3. Charakter der Veranstaltung

4.3.1. Messen und Ausstellungen

Die HanseMesse Rostock ist seit 2002 der Hauptanlaufpunkt für regionale und überregionale Messen und Ausstellungen.

Für Veranstaltungen jeglicher Thematik stehen 10.600 m² zur Verfügung. Künstlergarderoben, Pressearbeitsplätze sowie Besuchergarderoben komplettieren die Möglichkeiten. Für gastro- nomische Angebote eignen sich das Foyer sowie ausgewählte Bereiche in der Messehalle. Aktuell finden zehn Eigenveranstaltungen sowie zahlreiche Gastveranstaltungen statt.

4.3.2. Parteitage und Kongresse

Großzügige Räume, eine ideale Infrastruktur auf dem neuesten Stand sowie eine inspirierende Atmosphäre machen die HanseMesse als Tagungsort für Parteien und Kongresse attraktiv.

Während die in drei Bereiche teilbare Halle bei Großveranstaltungen meist als Plenar-, Ausstellungs- und Gastronomiesaal fungiert, werden die sechs zum Teil kombinierbaren Säle der Rotunde für Breakouts, Verhandlungen, Besprechungen, Pressekonferenzen und Konferenzbüros genutzt.

Alle Säle der Tagungsrotunde sind mit Klimaanlage, Beschallung, Verdunklungs- und Projektionsanlagen sowie variabler Beleuchtung ausgestattet und bieten bis zu 480 Personen Platz.

4.3.3. Konzerte und Partyveranstaltungen

Vereinzelt finden in der Messehalle Konzerte oder Partyveranstaltungen statt. Das jeweilige Veranstaltungsangebot bestimmt die Zusammensetzung der Teilnehmer/Gäste.

4.3.4. Sonstige Veranstaltungsarten

Zu den sonstigen Veranstaltungsarten zählen Bälle, Schulungen und Konzerte.

4.4. Zugangskonzept für Mitwirkende und Dienstleister 4.4.1. Einleitung

Der Inhalt dieses Konzeptes dient der Sicherstellung eines geordneten, kontrollierten und überprüfbaren Zuganges zum Objekt HanseMesse Rostock für alle an Messen, Kongressen und Konzerten beteiligten Mitwirkenden und Nachunternehmen sowie Partnerunternehmen der inRostock GmbH.

Der Zugang durch Veranstaltungsbesucher wird in diesem Konzept nicht betrachtet.

Mitarbeiter der inRostock GmbH sind durch ein Personalschild bzw. das technische Personal durch gebrandete Arbeitskleidung erkennbar.

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4.4.2. Zugänge

▪ Zugang über Foyer Messehalle

▪ Zugang Wirtschaftshof

▪ Zugang Foyer Rotunde

▪ Zugang für gastronomisches Personal

4.4.3. Erläuterung der Zugänge

4.4.3.1. Zugang über Foyer Messehalle

Der Zugang über das Foyer der Messehalle wird während der Auf- und Abbauzeiten von Veranstaltungen von den Mitarbeitern der inRostock GmbH oder dem Veranstalter/ Produktions- leiter genutzt.

Während einer Veranstaltung wird der Zugang über das Foyer der Messehalle zusätzlich von Besuchern genutzt.

4.4.3.2. Zugang über Wirtschaftshof

Der Zugang über den Wirtschaftshof wird während der veranstaltungsbezogenen Nutzungszeit lt.

Mietvertrag durchgehend durch die Besetzung unterwiesener Mitarbeiter von einem vertraglich eingesetzten Wachunternehmen bewacht.

Auf Grund der Vielzahl von verschiedenen Mitwirkenden, wovon ein Großteil Nachunternehmer des Veranstalters/ Vertragspartners sind, ist die Sicherstellung eines kontrollierten Zuganges durch folgende Maßnahmen zu gewährleisten:

Der Vertragspartner bzw. der von ihm gestellte Produktionsleiter erhält von der inRostock GmbH mit Beginn der Nutzungszeit lt. Mietvertrag Zugangskarten zur Verteilung an alle Mitwirkenden der Produktion.

Dazu ist Folgendes zu beachten:

▪ in Vorbereitung der Veranstaltung erfolgt vom Veranstalter/ Produktionsleiter sieben Tage vor Einbaubeginn die Information zur Anzahl der Mitwirkenden

▪ die Karten werden an den Veranstalter/ Produktionsleiter durch autorisierte Personen der inRostock GmbH (ein- bzw. ausbauverantwortliche Techniker oder Leitungsdienst) übergeben und nach der Veranstaltung protokolliert zurückgenommen

▪ die Zugangskarten werden vom Veranstalter/ Produktionsleiter direkt an die Mitwirkenden übergeben

▪ die Karten sind durch fortlaufende Nummerierung gekennzeichnet, entsprechend ist eine Zuordnung zu gewährleisten

▪ bei Kartenverlust wird die Karte gesperrt und dem Veranstalter werden Kosten pro Karte in Höhe von 5,00 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt

▪ Inhaber der Karten sind angehalten diese sichtbar zu tragen

▪ die Karte berechtigt zum Zutritt, Tour-Pässe ersetzen diese Karte nicht

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Folgende Personengruppen sind zur Nutzung des Zuganges (Tor 5) unter Berücksichtigung einer selbstständigen Anmeldung und Registrierung beim Leitungsdienst verpflichtet.

▪ Veranstalter/Produktionsleiter

▪ Hausrigger

▪ Sanitäter

▪ Polizei/ Feuerwehr

▪ Mitarbeiter der inRostock GmbH

▪ Helfer der inRostock GmbH (lt. Namensliste)

▪ Mitarbeiter des Reinigungsunternehmen (lt. Namensliste)

▪ Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen (lt. Namensliste)

Während des Ein- und Ausbaus einer Veranstaltung sowie während der Veranstaltungslaufzeit sind alle Mitwirkenden sowie Nachunternehmen dazu verpflichtet, den Ausschilderungen auf dem Wirtschaftshof zu folgen.

4.4.3.3. Zugang für gastronomisches Personal

Zugang ausschließlich über

▪ Pachtbereich Wirtschaftshof (zwischen Tor 1-2) für ausgewählte Personen des gastronomischen Pächters für Veranstaltungen in der HanseMesse und/oder über

▪ Eingang Rotunde Westseite für Veranstaltungen in der Rotunde

Auf Grund der Vielzahl von verschiedenen Mitarbeitern (Festangestellte, Hilfskräfte, Helfer) ist die Sicherstellung eines kontrollierten Zuganges durch folgende Maßnahmen geregelt:

Der Gastronomiepächter erhält von der inRostock GmbH mit Beginn der Veranstaltungssaison nummerierte Personalzugangskarten, die an Veranstaltungstagen ausgegeben werden.

Dazu ist Folgendes zu beachten:

▪ Nachweispflicht ist durch den Verantwortlichen des gastronomischen Pächters zu gewährleisten und im Ernstfall zu belegen

▪ zu einem Konzert in der Stehvariante erfolgt eine Mitteilung durch den gastronomischen Pächter über die Anzahl der Mitarbeiter unter Angabe der Kartennummer und Angabe Name, Vorname des Karteninhabers an diesem Veranstaltungstag

▪ Inhaber der Karten sind angehalten, diese sichtbar zu tragen, die Karte berechtigt zum Zutritt

Erhöhte Sicherheitsanforderungen erfordern in Abstimmung mit dem Veranstalter eine zusätzlich zu besetzende Sicherungsposition am Zugang für Mitarbeiter des Gastronomieunternehmens.

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5. Infrastruktur

5.1. Maßnahmen zur Ersten Hilfe

Übersicht Standorte Verbandskästen und Nottragen in der Messehalle

▪ Vorhandensein von Notruftelefonen

• temporär genutzte DECT- Telefone (schnurlose Telefone)

5.2. Notfallkarten im Gebäude

▪ in der HanseMesse und Rotunde sind an zentralen Standorten Notfallpläne positioniert

▪ diese Notfallpläne bestehen aus Kassetten, in denen sich Notfallkarten befinden

▪ diese dienen zur Erstorientierung bei verschiedenen Gefahrenlagen

▪ die Standorte befinden sich:

• in den Besucherbereichen sowie

• in Personalbereichen

• in den Bereichen für Mitwirkende/Künstler

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Standorte Notfallkarten

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5.3. Kommunikation im Gebäude

▪ erfolgt über ein flächendeckendes DECT- Telefonnetz

▪ Mitarbeiter des technischen Bereiches haben zusätzlich personengebundene Funktelefone

▪ bei Veranstaltungen sind folgende Personen und Bereiche mit Schnurlostelefonen ausgestattet:

Leitungsdienst 610

Diensthabenden Techniker 676 Hallentechniker (Abt. Halle/Bühne) 677

Einsatzleiter Security 686

Schließer 680

Org.- Büro/ Messebüro 650

Veranstalter 687

▪ zusätzlich erfolgt während der Veranstaltung über betriebseigene Funkgeräte eine interne Kommunikation des diensthabenden Technikers:

• mit den Verantwortlichen des Mitwirkenden oder Veranstalters

• mit der Brandsicherheitswache

5.4. Material und Equipment 5.4.1. Hallenbeleuchtung

▪ die Beleuchtung des komplett verdunkelbaren Halleninnenraumes ist in 11 Abschnitten schaltbar

▪ in jedem Abschnitt gibt es vier Schaltstufen der Beleuchtung

• 1. Deckenbeleuchtung 1 und 2: je 500 Lux

• 2. Wandstrahler: 200 Lux

• 3. indirekte Deckenbeleuchtung: 30 Lux

▪ die Kombination der Schaltstufen ergibt eine durchschnittliche Beleuchtungsstärke von 1.000 Lux, in den Wandbereichen 1.200 Lux

▪ die indirekte Deckenbeleuchtung ist stufenlos dimmbar und dient als Einlasslicht bei Veranstaltungen

5.4.2. Bühnenaufbau

▪ der Bühnenbau kann im gesamten Innenraum variabel erfolgen

▪ als Bühnenmaterial wird das System Bütec verwendet

▪ es kann mittels der vorhandenen Bühnenplatten (2 x 1 m) eine Gesamtbühnenfläche von mehr als 450 m² und mit einer maximalen Höhe von 1,50 m errichtet werden

▪ zu Beschallungs-, Beleuchtungs- und Dekorationszwecken steht ein Ground Support zur Verfügung

5.4.3. Messebau

▪ System Octanorm z. B. Messewand 1 x 2,50 m

▪ für den Aufbau kooperiert die HanseMesse mit dem Unternehmen:

CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14

17034 Neubrandenburg

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5.4.4. Rigging

▪ 66 Hängepunkte sind in einem Raster von 15 x 10 m in der gesamten Halle vorhanden

▪ an diesen können pro Hängepunkt Lasten bis zu 500 kg abgehängt werden

▪ eine Beratung zu speziellen Aufbauten erfolgt veranstaltungsbezogen durch den Geschäftsbereichsleiter der HanseMesse

5.4.5. Stromversorgung

▪ die Messehalle verfügt über 10 Medienkanäle

▪ je Kanal stehen folgende Stromanschlüsse zur Verfügung:

o 3 x Drehstromanschluss 400 V/ 32 A CEE o 2 x Drehstromanschluss 400 V/ 63 A CEE o 1 x Drehstromanschluss 400 V/ 125 A CEE o 3 x Schukosteckdosenkreise 230 V/ 16 A

▪ in den Kanälen 6, 7 und 10 sind zusätzlich 400 A-Anschlüsse möglich

▪ wahlweise klemmbar oder mit „Powerlock©“

▪ eine Unterverteilung erfolgt durch den technischen Bereich der HanseMesse

5.4.6. Videotechnik/ Tagungstechnik

▪ Beamer mit Leistungen bis zu 15.000 ANSI Lumen und professionelle HDV - Kameras (mit Kamerateam) buchbar

▪ Leinwände transportabel und fest installiert in Größen von 1,80 x 1,80 m bis 6 x 4,5 m

▪ sowie DVD Player (DVD, V-CD, CD, CD-R, CD-RW), Presenter, Laserpointer, Flip-Charts

▪ Overheadprojektoren bis 575 W

▪ Dia-Projektoren mit Stangen- und Karussellmagazin von 250 bis 400 W

5.5. Verpflegung/ Catering

Vertragspartner der inRostock GmbH ist die Firma:

w.Holz GmbH

Kopernikusstraße 17c 18057 Rostock

Tel.: 0381- 490 00 00 Fax: 0381- 808 34 66

Email: info@w-holz-catering.de Internet: www.w-holz-catering.de

Dem Cateringunternehmen stehen Lagerräume in der Messehalle sowie im Erdgeschoss der Rotunde zur Verfügung.

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5.6. Öffentlichkeitsarbeit

Bewerben der Veranstaltungsplanung

▪ in regionalen und überregionalen Printmedien

▪ via Rundfunk und TV

▪ in Flyern

▪ an Hand von Plakaten

▪ auf der eigenen Homepage der inRostock GmbH www.inrostock.de

▪ auf Internetseiten von weiteren Partnern

▪ in den sozialen Medien, facebook, Instagram, Twitter etc.

▪ Banner an der Messehalle sowie Fahnenmasten zwischen Messehalle und Tagungsrotunde

6. Zuständigkeiten

6.1. Veranstaltungsleitung/ Leitungsdienst

Bei Veranstaltungen stellt der Betreiber/Vermieter einen Veranstaltungsleiter, genannt Leitungsdienst:

▪ ab einer Stunde vor Beginn des Einlasses der Besucher (Hausöffnung)

▪ bis alle Besucher das Gebäude HanseMesse/ Rotunde verlassen haben

▪ der Verschluss des Besucherbereichs sichergestellt ist

Für alle Ein- und Ausbauzeiten ist der diensthabende Techniker für die Verschlusssicherheit verantwortlich.

Der Leitungsdienst vertritt das Hausrecht und verfügt über die im Notfall notwendigen Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse gegenüber:

▪ den Besuchern

▪ dem Veranstalter und Mitwirkenden der Veranstaltung sowie deren Nachunternehmer

▪ den im Haus tätigen Dienstleistungsunternehmen

▪ den Mitarbeitern der inRostock GmbH

▪ dem Ordnungsdienst

▪ dem Sanitätsdienst

Durch den Leitungsdienst erfolgt vor Beginn der Veranstaltung eine Abstimmung mit den für die Veranstaltung verantwortlichen Personen:

▪ diensthabenden Techniker

▪ Brandsicherheitswache

▪ Einsatzleiter des Ordnungsdienstes

▪ Gastronomischer Leiter

▪ Verantwortlicher für die Besuchergarderoben

▪ Schließkräfte

▪ Parkplatzpersonal

▪ Sanitätsdienst

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6.2. Sanitätsdienst

Allgemein:

▪ bei Konzertveranstaltungen in der HanseMesse in der Längsvariante ist die Anwesenheit eines Sanitätsdienstes erforderlich

▪ der Sanitätsdienst trägt Schutzkleidung mit Organisationswappen und entsprechender Erkenntlichkeit

Erscheinungsbild:

▪ vorbildliches Verhalten sowie ein einwandfreies Erscheinungsbild bei der öffentlichkeits- wirksamen Aufgabenbewältigung

Die Anwesenheit eines Sanitätsdienstes ist abhängig von der:

▪ zu erwartenden Besucheranzahl

▪ der Gefährdungsbewertung, ab Risikogruppe 1 (vgl. Pkt. 7.1)

Die Bestellung erfolgt über den Veranstalter und ist der inRostock GmbH vor Beginn der Veranstaltung unaufgefordert nachzuweisen. Es erfolgt im Vorfeld der Veranstaltung eine gesonderte Abstimmung zur Personalstärke des Sanitätsdienstes.

Organisation bei Veranstaltungen:

▪ Anmeldung beim Leitungsdienst der inRostock GmbH bei Dienstbeginn

▪ Abstimmung zum Gefährdungspotential der Veranstaltung mit dem Auftraggeber

▪ Benennung eines Leiters (Ansprechpartner für den Leitungsdienst)

▪ Entgegennahme des DECT-Telefons der Hausanlage vom Leitungsdienst oder diensthabenden Techniker

▪ Benennung der Personalstärke (Anzahl der vor Ort eingesetzten Kräfte)

▪ Abstimmung zum Aufstellort des RTW

▪ Zuweisung Sanitätsraum:

• Messe-/Pressebüro im Foyer West

• Transportweg für Verletzte und Erkrankte von den Besucherbereichen (u.a. Foyer, Messehalle) über das Foyer oder den Wirtschaftshof, sofern keine Einwände der Produktion bestehen

Hinweis: Auf Grund veranstaltungsbezogener Notwendigkeiten kann im Einzelfall auch ein anderer Raum für den Sanitätsdienst zur Verfügung gestellt werden.

▪ bei Vorkommnissen erfolgt eine Information an den Leitungsdienst

▪ parallel an den Veranstalter

▪ nach Ende der Veranstaltung Abmeldung beim Leitungsdienst

▪ Rückgabe des DECT-Telefons an den Leitungsdienst oder diensthabenden Techniker

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6.3. Brandsicherheitswache (BSW)

Die Durchführung der BSW erfolgt:

▪ nach Versammlungsstättenverordnung M-V sowie

▪ nach der Gefährdungsbewertung, ab Risikogruppe 1 (vgl. Pkt. 7.1.) oder auf Grundlage der Handlungsrichtlinien vom 2.2.2012 (siehe Anlage 5).

Die Brandsicherheitswache wird durch die Berufsfeuerwehr Rostock gestellt.

Die BSW wird durch die inRostock GmbH angefordert. Das betrifft Veranstaltungen mit folgenden Kriterien, wenn:

• die Szenenfläche größer als 200 m² ist

• die Besucheranzahl mehr als 5.000 Besucher beträgt

• wenn eine erhöhte Brandgefahr vorliegt, u. a.: eine veranstaltungsbedingte Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen die Anwesenheit einer BSW notwendig macht und der Veranstalter im Vorfeld rechtzeitig die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen mit der Berufsfeuerwehr, Abt. Vorbeugender Brandschutz, abstimmt

Die Anwesenheit einer BSW bei der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen richtet sich nach dem Gefährdungsgrad entsprechend Versammlungsstättenverordnung M-V (VStättVO M-V § 35 Abs. 2).

6.4. Technische Fachkräfte

Bei allen Veranstaltungen ist ein diensthabender Techniker anwesend.

Die inRostock GmbH setzt mit ausreichend qualifiziertem Personal die nach § 40 Versammlungsstättenverordnung geforderten Anwesenheitspflichten um:

▪ Verantwortliche für Veranstaltungstechnik

• 2 Bühnenmeister

• 2 Beleuchtungsmeister

▪ Fachkräfte für Veranstaltungstechnik mit 3 Jahren Berufserfahrung

• 4 Fachkräfte

Diensthabende Techniker der inRostock GmbH werden nach der Versammlungsstättenverordnung M-V bei folgenden Betriebszuständen eingesetzt:

▪ Veranstaltungen mit Szenenflächen von mehr als 50 m² großen Szenenflächen

• eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit 3 Jahren Berufserfahrung

▪ Veranstaltungen mit Szenenflächen von mehr als 200 m² großen Szenenflächen und mit mehr als 5.000 Besuchern

• ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Halle/Bühne und

• ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Beleuchtung

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Die diensthabenden Techniker prüfen in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter und Mitwirkenden vor Beginn des Besuchereinlasses den ordnungsgemäßen Zustand auf:

▪ die Freihaltung der Rettungswege

▪ die Freihaltung der Feuerwehrstellflächen und der Feuerwehrumfahrten

▪ die Kontrolle der Brandschutzklassen der Ausschmückungen und Dekorationen

▪ die Sicherheit von eingebauten „fliegenden Lasten“ (in Abstimmung mit dem Hausrigger)

▪ die Sicherheit der Szenenfläche und Bühnenaufbauten

▪ die Verwendung und ordnungsgemäße Anmeldung von Spezialeffekten

▪ die allgemeine Betriebssicherheit der technischen Einrichtungen

Bei Anwesenheit einer Brandsicherheitswache erfolgt eine weitere, gesonderte Abstimmung zur Veranstaltung.

6.5. Schließ- und Garderobenpersonal

▪ Auftrag zur Bereitstellung von Schließ- und Garderobenpersonal erfolgt durch die inRostock GmbH

▪ das Schließ- und Garderobenpersonal ist verpflichtet, ein Namenschild mit Organisations- wappen (welches durch den Arbeitgeber gestellt wird) zu tragen

▪ vorbildliches Verhalten sowie ein einwandfreies Erscheinungsbild Die Anzahl des Schließ- und Garderobenpersonals ist abhängig von der:

▪ Besucheranzahl

▪ der Gefährdungsbewertung, ab Risikogruppe 1 (vgl. Pkt. 7.1.) Organisation bei Veranstaltungen:

Bei Dienstbeginn:

▪ Schließpersonal

• die Anmeldung beim Leitungsdienst der inRostock GmbH

• die Eintragung in die Anwesenheitsliste

• ggf. die Entgegennahme des DECT-Telefons der Hausanlage sowie

vorbenannten Schlüsseln vom diensthabenden Techniker (Garderobe 2a)

▪ Garderobenpersonal

• die Eintragung in die Anwesenheitsliste

• ggf. die Entgegennahme der Garderoben- und Versicherungsmarken vom Leitungsdienst

Sonstiges:

▪ bei Vorkommnissen erfolgt eine Information an den Leitungsdienst Bei Dienstende:

▪ Schließpersonal

• Abmeldung beim Leitungsdienst

• Rückgabe des DECT-Telefons und der überlassenden Schlüssel an den diensthabenden Techniker

• die Austragung aus der Anwesenheitsliste

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▪ Garderobenpersonal

• ggf. die Rückgabe der Garderobenmarken an den Leitungsdienst

• die Austragung in die Anwesenheitsliste

6.6. Parkplatzpersonal

▪ Auftrag zur Bereitstellung Parkplatzpersonal erfolgt durch die inRostock GmbH

▪ das Parkplatzpersonal ist verpflichtet, Kleidung mit Organisationswappen und Sicherheits- warnwesten zu tragen

▪ vorbildliches Verhalten sowie ein einwandfreies Erscheinungsbild Die Anzahl der Personalstärke ist abhängig von der:

▪ Besucheranzahl

▪ der Gefährdungsbewertung, ab Risikogruppe 1 (vgl. Pkt. 7.1.) Organisation bei Veranstaltungen:

Bei Dienstbeginn:

▪ Anmeldung beim Leitungsdienst oder diensthabenden Techniker

▪ Eintragung in die Anwesenheitsliste

▪ Abstimmung zur Kommunikation

▪ die Entgegennahme der Versicherungsmarken Bei Dienstende:

▪ Austragung aus der Anwesenheitsliste Sonstiges:

▪ bei Vorkommnissen erfolgt eine Information an den Leitungsdienst

7. Gefahrenbewertung

7.1. Allgemeine Klassifizierung

Mögliche Gefahrenlagen werden an Hand einer Risikomatrix (nach Nohl, Jörg Dr.) klassifiziert.

Anhand dieser wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines unerwünschten Ereignisses (dem Risiko) gegenüber dessen Auswirkung tabellarisch ins Verhältnis gesetzt. Es ergeben sich so drei Risikogruppen (in Ampelfarben dargestellt, grün-gelb-rot).

Aus der Position der Risiken kann ebenfalls die Dringlichkeit von Risikobewältigungsmaßnahmen abgelesen werden. Die Farbgebung der Zellen gruppiert die Risikobereiche.

Für Gefahrenlagen, die sich in der Risikobewertung innerhalb der Klassen 1-3 (grün) bewegen, werden durch den Veranstalter keine besonderen Schutzmaßnahmen formuliert. Ausdrücklich formulierte Schutzmaßnahmen erscheinen auf Grund des sehr unwahrscheinlichen Eintritts der Gefahr oder des begrenzten Schadensausmaßes, wie z. B. im Fall von Sachschäden durch Vandalismus wenig sinnvoll.

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Insgesamt ergeben sich die folgenden Bewertungsstufen, nachfolgend als Risikogruppen bezeichnet:

▪ vernachlässigbares und akzeptierbares Risiko (Kategorie „grün“)

▪ unter Auflagen akzeptierbares Risiko (Kategorie „gelb“)

▪ nicht akzeptierbares Risiko (Kategorie „rot“)

7.2. Gefahrenlagen 7.2.1. Brand

Auf Grund ihrer mitunter verheerenden Wirkung stellen Brände eine ernstliche Gefahr für Leib und Leben der Besucher der HanseMesse dar und können erheblichen Sachschaden verursachen.

Die Hauptgefahr bei einem Brand stellt der giftige Rauch dar. Die in ihm enthaltenen Atemgifte (z. B. Kohlenstoffmonoxid, Cyangase (Dicyan, Blausäure) u. v. m.) führen bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit.

Folgende Punkte sind für die Entstehung von Bränden hauptursächlich:

▪ Fahrlässigkeit (unachtsames Abbrennen von Pyrotechnik, Zigaretten etc.)

▪ Bühnenshows (z. B. Kurzschlüsse der Elektrik, Unfälle bei Pyroeinsatz etc.)

▪ technische Störungen (Kurzschlüsse, Kabelbrand etc.)

▪ vorsätzliches Herbeiführen (Brandstiftung)

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Legende: 1 = schwaches Risiko I 16 = starkes Risiko

Auch wenn es derartige Sachverhalte in den vergangenen Jahren nicht gegeben hat, ist das zu erwartende Schadensausmaß eines Brandes und somit das Risiko, dass sich aus der Brandgefahr ergibt, als hoch einzuschätzen.

Mögliche Beeinflussung der Veranstaltung:

▪ starke Rauchentwicklung mit Atemwegsbeschwerden in großem Umkreis

▪ Verletzungen von Besuchern durch Flammen und/ oder Rauch

▪ panisches Entfernen der angrenzenden Besucher in alle Richtungen, jedoch meist weg von der Rauchentwicklung, weg vom Feuer

▪ Entstehung von Drucksituationen/ Stauungen an Engstellen, dadurch zusätzliche Gefährdung der Besucher

▪ Bildung von turbulenten Strömen, die Bewegungsrichtungen der Menschen sind nicht vorhersehbar

▪ es kommt zu Verletzten, bei ungehindertem Geschehensablauf kann es zu einer Panik unter den Besuchern kommen (vgl. Pkt. 7.2.5.)

Maßnahmen:

Alarmierungskonzept / Meldekette

Veranstaltung ohne Brandsicherheitswache (BSW)

▪ durch den Leitungsdienst und den diensthabenden Techniker erfolgt eine Abstimmung zu Besonderheiten der Veranstaltung

▪ Meldekette (Aufstellung der Telefonnummern):

• 1. Leitungsdienst – Hausapparat 610

• 2. Diensthabender Techniker – Hausapparat 676

• 3. Messebüro – Hausapparat 650

• 4. Veranstalter – Hausapparat 687

▪ Hinweis: Zur Verhinderung einer Panik

• erfolgt eine Abschaltung des akustischen Alarmierungssignals (Sirene) durch den diensthabenden Techniker: „Stiller Alarm“

• die Abschaltung erfolgt im Vorfeld der Hausöffnung

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Während der Veranstaltungsdauer sind die Anzeigefelder im Bereich der BMZ oder der GLT- Zentrale mit allen Informationen der BMA durchgehend zu überwachen durch unterwiesenes Personal mit Telefonkontakt zum Leitungsdienst und dem diensthabenden Techniker.

Bei Auslösung der BMA oder anderer Havariefälle erfolgt eine umgehende Information an:

• den Leitungsdienst

• den diensthabenden Techniker

• durch den Leitungsdienst erfolgt eine Information an den Veranstalter

Der Leitungsdienst und der diensthabende Techniker begeben sich zur BMZ und es erfolgt:

• Standortsuche der Auslösung anhand der Laufkarten

• Bewertung des Havariefalles

Der Leitungsdienst begibt sich zur BMZ und nimmt Kontakt mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr auf und entscheidet mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr die weitere Verfahrensweise

Gegebenenfalls:

• gezielte, klare, strukturierte und wiederkehrende Kommunikation zu den Besuchern/

Gästen (auch durch Lautsprecherdurchsagen)

• ggf. Vorplanung einer Räumung bzw. Evakuierung Maßnahmen:

Alarmierungskonzept / Meldekette

Veranstaltung mit Brandsicherheitswache (BSW)

▪ durch den Leitungsdienst erfolgt bei Dienstbeginn eine Abstimmung mit der BSW

▪ die BSW nimmt Kontakt mit dem diensthabenden Techniker auf

▪ die BSW erhält einen Dienstschlüssel und vom diensthabenden Techniker zwei betriebseigene Funkgeräte

▪ Meldekette (Aufstellung der Telefonnummern):

• 1. Leitungsdienst – Hausapparat 610

• 2. Diensthabender Techniker – Hausapparat 676

• 3. Veranstalter – Hausapparat 687

• 4. Brandsicherheitswache – über Funkgeräte

▪ Hinweis: Zur Verhinderung einer Panik

• erfolgt eine Abschaltung des akustischen Alarmierungssignals (Sirene) durch den diensthabenden Techniker: „Stiller Alarm“ sowie der Ansteuerung der RWA-Anlagen

• die Abschaltung erfolgt im Vorfeld der Hausöffnung in der BMZ

Während der Veranstaltungsdauer sind die Anzeigefelder in der BMZ oder in der GLT-Zentrale mit allen Informationen der BMA durchgehend zu überwachen durch unterwiesenes Personal mit Telefonkontakt zum Leitungsdienst und zum diensthabenden Techniker.

Bei Auslösung der BMA oder anderer Havariefälle erfolgt eine sofortige Information an:

• den Leitungsdienst

• den diensthabenden Techniker

• durch den Leitungsdienst erfolgt eine Information an den Veranstalter

Die Brandsicherheitswache wird über Funk durch den diensthabenden Techniker informiert und begibt sich sowie der diensthabende Techniker und der Leitungsdienst zur BMZ und es erfolgt:

• Standortsuche der Auslösung anhand der Laufkarten sowie die Bewertung des Havariefalles

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• Der Leitungsdienst und die BSW nehmen Kontakt mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr auf.

• Der Leitungsdienst entscheidet mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr die weitere Verfahrensweise.

Gegebenenfalls:

• gezielte, klare, strukturierte und wiederkehrende Kommunikation zu den Besuchern/

Gästen (auch durch Lautsprecherdurchsagen)

• oder Vorplanung einer Räumung bzw. Evakuierung

In Anlehnung an einen zurückliegenden Vorfall während eines Konzertes im Saal 1 der StadtHalle wird an dieser Stelle auf das illegale Abbrennen von Pyrotechnik Bezug genommen.

Szenario: Wird illegal Pyrotechnik innerhalb der HanseMesse Rostock entzündet, ist die Polizei hinzuzuziehen.

Die Pyrotechnik weist auf eine Technik in Verbindung mit meist explosiv ablaufender Verbrennung hin. Ein pyrotechnischer Effekt ist die Wirkung, die der Gegenstand entfaltet, etwa als Licht, Schall, Wärme, Druck, Bewegung oder als Nebel/Rauch.

Es können unter anderem bengalische Feuer, sogenannte „Polenböller“, Rauchtöpfe oder Signalfackeln benutzt werden.

Ein bengalisches Feuer ist ein weißer oder farbiger pyrotechnischer Satz aus brand- und explosionsgefährlichen Brennstoffen und Oxidationsmitteln auf Magnesiumbasis. Die Abbrenntemperatur liegt bei über 2.000 °C und wird durch eine Flamme entzündet. Es hat eine hohe Leuchtkraft und geht mit Rauchentwicklung einher. Die Brenndauer liegt bei 3-20 Minuten.

Es ist ein Feuerwerkskörper der Klasse T1. Der Erwerb ist ab 18 Jahren. Die ganzjährige Benutzung ist nach Anmeldung erlaubt. (Im Freien!).

Der sogenannte Polenböller stammt aus Polen und ist in Deutschland illegal. Es handelt sich um einen Feuerwerkskörper mit starker Explosionswirkung.

Mögliche Beeinflussung der Veranstaltung:

▪ starke Rauchentwicklung mit Atemwegsbeschwerden in großem Umkreis

▪ Verletzungen der Person und Besucher durch die Flamme des Feuerwerkskörpers

▪ durch die starke Explosionswirkung von Pyrotechnik kann es zu Verletzungen von Personen kommen, insbesondere Schädigungen für das Gehör

▪ panisches Entfernen der angrenzenden Besucher in alle Richtungen, jedoch meist weg von der Rauchentwicklung, weg vom Feuer

▪ Entstehung von Drucksituationen/ Stauungen an Engstellen, dadurch Gefährdung der Besucher

▪ Bildung von turbulenten Strömen, die Bewegungsrichtungen der Menschen sind nicht vorhersehbar

▪ eingesetzte Einsatzkräfte zunächst ohne Orientierung

▪ selbst bei abgebrannten bengalischen Feuern ist für mehrere Minuten keine Sicht möglich, die Suche nach dem Verursacher/ Täter ist dadurch erschwert

Maßnahmen:

im Vorfeld

▪ beim Einlass Lage angepasst Inaugenscheinnahme mitgeführter Sachen

▪ auf verdächtige Gegenstände achten

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bei Zwischenfall

▪ Weitergabe der Information an den Leitungsdienst

▪ Mitarbeiter des Ordnungsdienstes stellen den/die Störer fest und setzen ggf. nach Rücksprache mit dem Leitungsdienst das Hausrecht durch, indem der/die Störer verwiesen werden

▪ kann das Störverhalten nicht beendet werden, ist die Polizei hinzuzuziehen

▪ gezielte, klare, strukturierte und wiederkehrende Kommunikation zu den Besuchern/ Gästen (auch durch Lautsprecherdurchsagen)

▪ ggf. Vorplanung einer Räumung bzw. Evakuierung

7.2.2. technische Störungen

7.2.2.1. Stromausfall

Sofern ein Stromausfall grundsätzlich unproblematisch zu sein scheint, kann er dennoch durch das Auslösen von entsprechendem Zuschauer- bzw. Gästeverhalten zu Störungen der Veranstaltungen führen.

Mögliche Beeinflussung der Veranstaltung:

▪ es kann Betriebstechnik ausfallen, z. B. LED-Leinwände auf Bühnen durch einen Defekt oder Stromausfall, die Bühnentechnik kann versagen, dadurch kann ein Künstler nicht auftreten (Siehe 9.3. kurzfristige Absage eines Veranstaltungshöhepunktes)

▪ Besucher verlassen den Bereich, dadurch kann es zu Gedränge und

Flaschenhalsphänomenen an engen Stellen oder Ein-/Ausgängen kommen

▪ durch Dunkelheit entsteht Orientierungslosigkeit → Gefahr einer Panik Maßnahmen:

▪ es erfolgt bei Bekanntwerden eine Information an:

• den Leitungsdienst

• den diensthabenden Techniker

▪ der Leitungsdienst und der diensthabende Techniker begeben sich zur BMZ und es erfolgt:

• Bewertung des Havariefalles (inwiefern hat die techn. Störung einen direkten Einfluss auf den geplanten Veranstaltungsablauf)

▪ der Leitungsdienst begibt sich zur BMZ und nimmt Kontakt mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr auf (Nutzung Mobiltechnik)

▪ der Leitungsdienst entscheidet mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr die weitere Verfahrensweise

▪ gezielte, klare, strukturierte und wiederkehrende Kommunikation zu den Besuchern/ Gästen

▪ ggf. Vorplanung einer Räumung bzw. Evakuierung

7.2.2.2. Wasserrohrbruch/ Wasserschaden

Durch einen Wasserrohrbruch bzw. einen Ausfall der Wasserversorgung kann es zu Störungen beim Ablauf von Veranstaltungen kommen. Je nach Ausmaß und Ort des eingetretenen Schadens kann es zu Auswirkungen auf das Verhalten der Gäste in der HanseMesse kommen (z. B.

Wegeveränderungen, Fluchtverhalten).

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Mögliche Beeinflussung der Veranstaltung:

▪ die Wegebeziehungen können sich verändern

▪ Besucher verlassen den betroffenen Bereich und es kann dabei an engen Stellen zu Gedränge und dem sogenannten Flaschenhalsphänomen kommen

▪ Kurzschlüsse an Stromquellen

▪ etwaige Bühnenaufbauten könnten durch eine hohe Wassermenge beschädigt werden

Maßnahmen:

▪ es erfolgt bei Bekanntwerden eine telefonische Information an:

• den Leitungsdienst

• den diensthabenden Techniker

▪ der Leitungsdienst und der diensthabende Techniker begeben sich zur BMZ und es erfolgt:

• Bewertung des Havariefalles (inwiefern hat die techn. Störung einen direkten Einfluss auf den geplanten Veranstaltungsablauf)

▪ der Leitungsdienst begibt sich zur BMZ und nimmt Kontakt mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr auf

▪ der Leitungsdienst entscheidet mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr die weitere Verfahrensweise

▪ gezielte, klare, strukturierte und wiederkehrende Kommunikation zu den Besuchern/ Gästen (auch durch Lautsprecherdurchsagen)

▪ Gelassenheit demonstrieren (z. B. durch Fortsetzung der Veranstaltung)

▪ ggf. Vorplanung einer Räumung bzw. Evakuierung

7.2.2.3. Technische und konstruktionsbedingte Störungen

Hier sind vorrangig Probleme im Zusammenhang mit der Stabilität von Bühnen, der Funktionstüchtigkeit von Betriebstechnik und sonstigen technischen Problemen gemeint.

Mögliche Beeinflussung der Veranstaltung:

▪ Bühnen sind nicht richtig aufgebaut worden, somit besteht eine Einsturzgefahr, dadurch können Künstler und Besucher verletzt werden

▪ es kann Betriebstechnik ausfallen, z. B. LED-Leinwände auf Bühnen durch einen Defekt oder Stromausfall, die Bühnentechnik kann versagen, dadurch kann ein Künstler nicht auftreten (Siehe 9.3. kurzfristige Absage eines Veranstaltungshöhepunktes)

▪ Besucher verlassen den Bereich, dadurch kann es zu Gedränge und dem sogenannten Flaschenhalsphänomenen an engen Stellen oder Ein-/Ausgängen kommen

Maßnahmen:

▪ es erfolgt bei Bekanntwerden eine telefonische Information an:

• den Leitungsdienst

• den diensthabenden Techniker

▪ Der Leitungsdienst und der diensthabende Techniker begeben sich zur BMZ und es erfolgt:

• Bewertung des Havariefalles (inwiefern hat die techn. Störung einen direkten Einfluss auf den geplanten Veranstaltungsablauf)

▪ der Leitungsdienst begibt sich zur BMZ und nimmt Kontakt mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr auf

▪ der Leitungsdienst entscheidet mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr die weitere Verfahrensweise

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▪ gezielte, klare, strukturierte und wiederkehrende Kommunikation zu den Besuchern/ Gästen (auch durch Lautsprecherdurchsagen)

▪ Gelassenheit demonstrieren (z. B. durch Fortsetzung der Veranstaltung)

▪ ggf. Vorplanung einer Räumung bzw. Evakuierung

7.2.3. kritische Personendichten

Veranstaltungen in der HanseMesse werden von einem begrenzten Publikum besucht. Für kommerzielle Veranstaltungen steht je nach Veranstaltungsart ein entsprechendes Ticketkontingent zur Verfügung. Teilnehmer von Kongressen, Tagungen oder Parteitagen gehören in aller Regel zum eingeladenen Personenkreis.

Es handelt sich insofern bei allen Veranstaltungen um eine kalkulierbare, im Vorfeld festgelegte Besucher-/Teilnehmerzahl.

Dennoch kann es situativ, zum Beispiel bei Eintritt eines oder mehrerer Szenarien der Punkte 7.2.2.

- 7.2.6., zu kritischen Personendichten im Veranstaltungsraum kommen.

Mögliche Beeinflussung der Veranstaltung:

▪ Besucher strömen vermehrt in einen Bereich des Veranstaltungsgeländes, dadurch kann es zu Gedränge und Flaschenhalsphänomenen an engen Stellen oder Ein-/Ausgängen kommen

▪ Hamburger Gitter oder ähnliche Absperrungen

▪ es kommt zu Verletzten, bei ungehindertem Geschehensablauf kann es zu einer Panik unter den Besuchern kommen (vgl. Pkt.7.2.5.)

Maßnahmen:

▪ gezielte, klare, strukturierte und wiederkehrende Kommunikation zu den Besuchern/ Gästen (auch durch Lautsprecherdurchsagen)

▪ Gelassenheit demonstrieren (z. B. durch Fortsetzung der Veranstaltung)

▪ Veränderung der Wegebeziehung (Freimachen nicht-öffentlicher Wege zur Druckentlastung)

▪ Auslass über alle relevanten Fluchtwegtüren

▪ Veränderung der Raumstruktur (Abbau von Aufstellern etc.)

▪ freihalten von Rettungswegen

▪ ggf. Vorplanung einer Räumung bzw. Evakuierung

7.2.4. aggressives Zuschauer-/Gästeverhalten

In der HanseMesse finden verschiedene Veranstaltungen statt (vgl. Pkt. 4). Dabei sind sowohl Veranstaltungsart als auch Thema der Veranstaltung bzw. künstlerischen Darbietung ausschlaggebend für das Besucherprofil. Bei öffentlichen Veranstaltungen weiß man nicht wer kommt und wie sich diejenigen, die kommen, im Verhältnis zur objektiven Erwartungshaltung tatsächlich verhalten. Der geplante Veranstaltungsablauf kann aufgrund von Störungen durch Zuschauerverhalten beeinflusst werden. Übermäßiger Alkoholkonsum, das Aufeinandertreffen von rivalisierenden Fangruppierungen – es kann unterschiedliche Auslöser von körperlichen Auseinandersetzungen und sonstigem Störverhalten geben.

Mögliche Beeinflussung der Veranstaltung:

▪ Besucher strömen vermehrt in einen Bereich des Veranstaltungsgeländes, dadurch kann es zu Gedränge und Flaschenhalsphänomenen an engen Stellen oder Ein-/Ausgängen kommen

▪ es kommt zu Verletzten, bei ungehindertem Geschehensablauf kann es zu einer Panik unter den Besuchern kommen (vgl. Pkt. 7.2.5.)

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Maßnahmen:

▪ gezielte, klare, strukturierte und wiederkehrende Kommunikation zu den Besuchern/ Gästen (auch durch Lautsprecherdurchsagen)

▪ Mitarbeiter des Ordnungsdienstes stellen die Aggressoren/Störer fest und setzen ggf. nach Rücksprache mit dem Leitungsdienst das Hausrecht durch, indem der/die Störer verwiesen werden

▪ kann das Störverhalten nicht beendet werden, ist die Polizei hinzuzuziehen

▪ ggf. Vorplanung eines Teil- bzw. Abbruchs der Veranstaltung

▪ ggf. Vorplanung einer Räumung bzw. Evakuierung

7.2.5. Massenpanik

Auf Grund des Eintritts einer Gefahrenlage aus den Pkt. 7.2.1. – 7.2.7. kann es zu einem Fluchtverhalten unter den Besuchern/Gästen kommen. Ist auf engem Raum eine große Zahl von Menschen beteiligt und entsteht dadurch eine unkontrollierte Fluchtbewegung, spricht man von Massenpanik.

Mögliche Beeinflussung der Veranstaltung:

▪ Personen bewegen sich infolge von Panik deutlich schneller als in normalen Situationen

▪ Schubsen und Stoßen, insbesondere an Engstellen, kann zu unkoordiniertem Verhalten führen

▪ Verletzte und am Boden liegende stellen ein weiteres Hindernis der Flüchtenden dar

▪ durch den sogenannten „Herdentrieb“ orientieren sich unter Panik Stehende an dem Verhalten der anderen

▪ Ausgänge oder Fluchtwege können leicht übersehen werden Maßnahmen:

Auf eine ausgebrochene Panik kann keine bzw. wenig Einfluss genommen werden. Die Entstehung einer solchen muss im Vorfeld verhindert werden.

▪ gezielte, klare, strukturierte und wiederkehrende Kommunikation zu den Besuchern/ Gästen (auch durch Lautsprecherdurchsagen)

▪ Mitarbeiter des Ordnungsdienstes entgegnen den Besuchern/ Gästen sachlich und nüchtern

▪ Gelassenheit demonstrieren (z. B. durch Fortsetzung der Veranstaltung)

▪ Veränderung der Wegebeziehung (Freimachen nicht-öffentlicher Wege zur Druckentlastung)

▪ Veränderung der Raumstruktur (Abbau von Aufstellern etc.)

▪ freihalten von Rettungswegen

▪ ggf. Vorplanung eines Teil- bzw. Abbruchs der Veranstaltung

▪ ggf. Vorplanung einer Räumung bzw. Evakuierung

7.2.6. Bedrohung von außen

7.2.6.1. Bombendrohung

Bei Erhalt einer Bombendrohung (Anrufe werden dokumentiert bzw. können auf Festapparaten aufgezeichnet werden) sowie beim Auffinden von sprengstoffverdächtigen Gegenständen ist umgehend der Leitungsdienst zu informieren. Es hat darüber hinaus eine sofortige Informationsweitergabe an die Polizei unter 110 zu erfolgen. Das weitere Vorgehen erfolgt nur in Abstimmung mit der Polizei. Bis dahin ist eine weitere interne Steuerung der Information zu unterlassen.

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inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events, Zur HanseMesse 1-2, 18106 Rostock – Sicherheitskonzept HanseMesse Rostock

7.2.6.2. terroristischer Anschlag; Amoktat

Es handelt sich um zwei verschiedene Erscheinungsformen, deren Unterscheidung hier nicht relevant ist. Viel entscheidender ist die Gemeinsamkeit, dass eine kriminelle Handlung, einer oder mehrerer Personen, in der Absicht begangen wird, zu töten, schwere körperliche Verletzungen herbeizuführen oder Geiseln zu nehmen. Dies kann leider, das hat die Vergangenheit gezeigt, trotz gezielter und umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen nicht zu einhundert Prozent verhindert werden.

In Anbetracht der weltpolitischen Lage und zurückliegender Ereignisse, ist auch für Deutschland die Gefahr von Terroranschlägen seit Jahren unverändert als hoch einzuschätzen.*²

Auf Grund der Komplexität und des zu erwartenden Schadensausmaßes bei Auftreten der angeführten Erscheinungsformen, können hier keine dezidierten Handlungsanweisungen gegeben werden. Die Gefahr des Eintretens eines Massenpanik (vgl. Pkt. 7.2.5.) ist als hoch einzuschätzen.

Allgemein:

• sofortige Informationsweitergabe an die Polizei und/ oder das Brandschutz- und Rettungsamt

• Mitarbeiter des Ordnungsdienstes, des Veranstalters, sonstige Nichtgäste versuchen Zuschauer bzw. Gäste und sich selbst, unter Vermeidung eines panischen Umherlaufens, in Sicherheit zu bringen

• ein Versuch des Einwirkens in Richtung des Täters hat zu unterbleiben

In der jüngeren Vergangenheit gab es im Zusammenhang mit Großveranstaltungen bzw. Konzerten im geschlossenen Raum zwei Taten, die weltweit für Bestürzung und Trauer sorgten. Zum einen das im Zusammenhang mit der Anschlagsserie vom 13.11.2015 in Paris verübte Massaker im Bataclan-Theater. Zum anderen der Anschlag auf Konzertgäste der „Manchester Arena“ vom 22.05.2017.

Abgeleitet von der Tat in Manchester, bei der der Attentäter das Abströmen der Konzertgäste nutzte, um bei entsprechender Menschendichte im Eingangs-/Foyerbereich der Arena einen Sprengsatz am eigenen Körper zu zünden, sind folgende Maßnahmen durchzuführen.

Zum Ende einer Veranstaltung:

▪ Verposten der Ein-/und Ausgänge durch Sicherheitspersonal

▪ diese achten insbesondere auf Personen, die sich entgegen der allgemeinen Strömbewegung in Richtung des Veranstaltungsortes bewegen

▪ ggf. Ansprechen der Personen und verhindern des Zutritts durch Unberechtigte

*²Quelle: Bundesregierung, BKA, BMI

7.2.7. Nicht zuzuordnende Gegenstände

Dieses Szenario kennt man überwiegend von Flughäfen und Bahnhöfen weltweit. Ein herrenloses Gepäckstück bzw. allgemeinformuliert ein „nicht zuzuordnender Gegenstand“, kurz NZG, wird aufgefunden und sorgt für Aufregung. In den allermeisten Fällen geht vom herrenlosen Gegenstand keinerlei Gefahr aus. Die Gefahr, dass der Gegenstand jedoch bewusst platziert wurde und sich in ihm eventuell sogar USBV befindet (unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung) kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Die Feststellung eines NZG hat zunächst keine Auswirkung auf die Veranstaltung. Die Maßnahmen zur Klärung seiner Herkunft haben daher so zu erfolgen, dass anwesende Gäste bzw.

Veranstaltungsteilnehmer nicht unnötig beunruhigt werden.

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