Michaeli-Gymnasium München
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Hausordnung der Schule
A) Präambel
1 Ziel der Hausordnung
Diese Hausordnung hat das Schulforum des Michaeli-Gymnasiums unter Mitwirkung der Landeshauptstadt München (Sachaufwandsträger) erlassen. Sie soll ein reibungsloses Zusammenleben ermöglichen, indem alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen, das Eigeninteresse dem Gesamtinteresse unterordnen und notwendige Regelungen aktiv mittragen. Die Hausordnung gilt für alle Benutzer der Schulanlage.
2 Unberechtigte Personen
Personen, die sich unberechtigt auf dem Schulgrundstück aufhalten, müssen nach ein- deutiger Weisung der Schulleitung oder eines von ihr Beauftragten, das Schulgrundstück sofort verlassen. Anderenfalls machen sie sich des Hausfriedensbruches schuldig.
3 Inventar
Die Landeshauptstadt München ist Eigentümer des Schulgebäudes und des gesamten Inventars. Als Sachaufwandsträger gestattet sie nur die Inbetriebnahme von stadteigenen elektrischen Geräten. Die Ausstattung mit privatem Mobiliar oder elektrischen Geräten ist nicht erlaubt.
B) Schulbetrieb
1 ÖffnungszeitenDas Schulgebäude ist Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, am Freitag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das Sekretariat steht den Schülern für Verwaltungsangelegenheiten nur in den Pausen zur Verfügung.
Die Bibliothek kann von den Schülerinnen und Schülern gemäß der Bibliotheksordnung benutzt werden.
Der Pausenverkauf findet nur während der Pausen statt.
2 Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem Zeittakt (s. Homepage).
3 Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn
Schülerinnen und Schüler halten sich vor dem Unterricht im Schulhof oder in der Ein- gangshalle auf. Ab 7:50 Uhr dürfen die oberen Stockwerke betreten werden. Die Unter- richtsräume werden spätestens 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts geöffnet. Fehlt ein Lehrer, so meldet dies einer der Klassensprecher 5 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
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4 Aufenthalt während der Pausen
Während der Pausen halten sich Schülerinnen und Schüler im Schulhof, im Erdgeschoss, insbesondere in der Eingangshalle, oder – diejenigen, die an der „bewegten Pause“ teil- nehmen – im Pausensportbereich auf.
Ausnahmen:
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen.
Schülerinnen und Schüler ab der Mittelstufe dürfen die Schule während ihrer Mittags- pause mit Genehmigung Ihrer Eltern verlassen, wenn sie zu Hause Mittagessen sol- len.
Schülerinnen und Schüler mit Sonderaufgaben wie Streitschlichter, Computeradmi- nistratoren, SMV etc. dürfen zur Erledigung dieser Aufgaben die entsprechenden Räume aufsuchen.
Nach Ertönen des ersten Gongs begeben sie sich in ihre Unterrichtsräume.
5 Aufsichtsführung
Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen führen Lehrkräfte Aufsicht. 5 Minuten vor Be- ginn des Unterrichts übernimmt die Lehrkraft der Folgestunde die Aufsichtspflicht über ihre Schülerinnen und Schüler.
6 Nutzung des Sportbereichs
Der Sportbereich darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Sportlehrkraft oder eines Mitglieds der Schulleitung benutzt werden.
C) Wir in der Schule
1 Rücksicht auf andere
Jede(r) muss sich so verhalten, dass er/sie weder sich noch andere gefährdet.
Beispielsweise gestatten wir nicht:
Radfahren im Schulhof.
Rennen im Schulhof und Schulhaus
Ballspielen außerhalb des Sports, der bewegten Pause sowie der OGTS-Betreuung.
Werfen mit Gegenständen, z.B. Schneebällen 2 Alkohol und Drogen
Alkoholische Getränke, Drogen und Rauchen (inkl. E-Zigarette und E-Produkte) sind innerhalb des Schulgeländes nicht erlaubt.
3 Unser Schulhaus
Wir gehen mit Räumen, Außenanlagen und Einrichtungsgegenständen sorgsam um.
Dazu gehört auch die Vermeidung von Verunreinigungen aller Art.
4 Saubere Klassenzimmer
Wir wollen unsere Klassenzimmer und die Fachräume nach Unterrichtsschluss für den nächsten Tag gut vorbereiten. Dazu müssen wir:
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die Stühle auf den Tisch stellen,
die Fenster schließen,
die Jalousien und Rollläden hochziehen,
das Licht, den Beamer und den Computer ausschalten,
die Tafeln/Whiteboards gründlich reinigen,
die Fächer unter den Schülertischen ausräumen,
grobe Abfälle beseitigen und
den Boden kehren.
5 Klassenzimmer absperren
Wir achten darauf, dass unsere Klassenzimmer nach dem Verlassen abgesperrt sind.
6 Gestaltung der Räume
Gemeinsam gestalten Lehrer und Schüler die Unterrichtsräume so, dass ein anregendes Lernumfeld entsteht.
7 Fahrräder
Unsere Fahrräder sind nur im Fahrradkeller gegen Diebstahl versichert.
Im Außenbereich stellen wir die Räder nur in die Parkbuchten.
8 Geeignete Schuhe in den Sporthallen
Wir tragen in den Sporthallen keine Straßenturnschuhe oder andere ungeeignete Schuhe.
9 Umweltschutz
Wir achten darauf, unnötigen Stromverbrauch zu vermeiden. Daher nehmen wir Beleuch- tungen und elektrische Geräte nicht unnötig in Gebrauch.
Während der Heizperiode öffnen wir Fenster nur kurzfristig zur Belüftung (Stoßlüftung).
Wir trennen Papierabfälle von anderem Müll.
10 Privates Eigentum
Wir sind für unser privates Eigentum selbst verantwortlich. Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände lassen wir aus Sicherheitsgründen zu Hause.
11 Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Smartphones und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Aus- nahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digtales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
D) Sonstiges
1 Einhalten der HausordnungSeite 4 / 4
Wir dürfen und sollen andere, die die Hausordnung nicht beachten, auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.
2 Maßnahmen bei Fehlverhalten
Falls es nötig erscheint, werden bei Fehlverhalten von der Schulleitung gemeinschafts- dienliche Maßnahmen angeordnet. In schwerwiegenden Fällen finden aber auch Ord- nungsmaßnahmen gemäß Art. 86 BayEUG (Verweis bis Entlassung) Anwendung.
3 Schäden melden
Schäden an Einrichtungsgegenständen oder am Haus melden wir umgehend im Sekretariat.
4 Hilfe bei Unfällen
Bei kleineren Verletzungen oder Unfällen hilft der Schulsanitätsdienst bzw. das Sekretariat.
5 Notfälle
Für schwere Notfälle, wie Feuer, Unfälle, Verbrechen im Haus gelten die Regelungen des Sicherheitskonzepts.
6 Fehlalarm vermeiden
Die Feuermelder sind direkt mit der Feuerwehr verbunden. Eine Betätigung setzt einen sofortigen Großeinsatz in Gang, der telefonisch nicht gestoppt werden kann!
Ein Fehlalarm verursacht Stress bei den Betroffenen und Kosten beim Verursacher und muss daher vermieden werden.
Stand 2019