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Bericht über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg am Mittwoch,

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Academic year: 2022

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Ausgabe: 14. Juli Nr. 28 / 2021

Bundestagswahl 2021

Wahlhelfer gesucht

Am Sonntag, 26. September 2021, findet in der Zeit von 0800

Uhr bis 1800 Uhr die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag mit an- schließender Stimmenauswertung statt.

Zur Durchführung der Wahl sind die Städte und Gemeinden auf die Unterstützung durch Wahlhelfer angewiesen. Das Einbinden von Gemeindebürgern und -bürgerinnen in den Ablauf der Wahl trägt auch zur Vertrauensbildung und zur Akzeptanz der Wahlen bei.

Wahlhelfer zu sein, bedeutet, ein Ehrenamt auszuführen.

Auch für die anstehende Bundestagswahl werden wieder zahlreiche Wahlhelfer benötigt. Die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg bittet die für dieses Ehrenamt interessierten Bürgerinnen und Bürger sich bis spätestens 02.08.2021 zu melden.

Die Anwesenheit ist nicht während des gesamten Wahlsonntags erforderlich, sondern wird in Abstimmung mit dem Wahlvorstand vorab festgelegt.

Bericht über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg

am Mittwoch, 30.06.2021

Entschädigung für Wahlhelfer

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt folgende Ent- schädigungssätze für alle Wahlen, Bürger- und Volksentscheide für Wahlhelfer und Mitglieder des Gemeindewahlausschusses ab sofort:

1. Die Mitglieder von Wahlvorständen und Briefwahlvorständen erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von

a) bei einer Wahl (z. B. isolierte Europawahl, Volksentscheid, Bürgermeisterwahl, Bürgermeisterstichwahl)

30,00 EUR

b) bei zwei gleichzeitig stattfindenden Wahlen (z. B. Landtags- /Bezirkswahl)

35,00 EUR

c) bei drei gleichzeitig stattfindenden Wahlen (z. B. Landtags- /Bezirkswahl u. Volksentscheid)

45,00 EUR

d) bei vier gleichzeitig stattfindenden Wahlen (z. B. Kommunal- wahl)

- Für die Tätigkeit am Wahlsonntag: 50,00 EUR - Für die Tätigkeit am Montag nach der Wahl: 30,00 EUR 2. Jeder Wahlvorstand enthält zur eigenen Beschaffung von Getränken und Speisen für seinen Stimmbezirk zusätzlich einen Pauschalbetrag i. H. v. 30,00 EUR (Verpflegungszuschlag).

3. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses erhalten pro Sitzung an der sie teilgenommen haben 15,00 EUR.

4. Bedienstete, die außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit und außerhalb ihres Stimmbezirks anlässlich von Wahlen oder Bürger- und Volksentscheiden eingesetzt werden, erhalten eine Erstattung der Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz. Die Er- stattung erfolgt auf Antrag der Bediensteten.

Änderung des Haushaltsplanes 2021 der Verwaltungs- gemeinschaft Gräfenberg; hier: Anpassung des Stellenplans Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Anpassung des Stellenplans um neun Stunden wöchentlich in der Entgeltgruppe 6 im Rahmen einer Änderung des Haushaltsplanes 2021. Die restlichen Haushaltsbestandteile inklusive Haushaltssatzung 2021 bleiben in der bereits beschlossenen Fassung bestehen. Der geänderte Stellenplan wird dem Landratsamt Forchheim im Rahmen eines Nachtragshaus- haltes vorgelegt.

Benennung des behördlichen Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten; Umstrukturierung bei der KommunalBIT

Die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg benennt mit sofortiger Wirkung Frau Sandrina Schmitt der KommunalBIT AöR zur externen behördlichen Datenschutzbeauftragten. Sie übernimmt auch die Funktion der Informationssicherheitsbeauftragten.

Beschränkung des Publikumsverkehrs aufgrund des Corona-Virus

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des CoronaVirus ist die Vermeidung von Sozialkontakten.

Die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg ist deshalb für den Publikumsverkehr nur mit vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.

Soweit eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich ist, bitten wir Sie die Angelegenheit telefonisch, per E-Mail oder schriftlich mit den Sachbearbeitern zu klären.

Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien für einen per- sönlichen Besuch:

- Der Zugang ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich (Bitte klingeln Sie an der Haustür und nennen Sie den Sachbe- arbeiter mit dem Sie einen Termin vereinbart haben. Anschließend wird der Sachbearbeiter verständigt und Sie an der Haustüre abgeholt).

- Der Zugang ist nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich. Bitte ver- wenden Sie eine FFP2 Maske.

- Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände am bereitgestellten Desinfektionsmittelständer zu desinfizieren.

- Um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können ist ein entsprechender Vordruck von Ihnen auszufüllen. Diesen finden Sie auch auf unserer Homepage:

www.verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de

Im Fall von höheren Infektionszahlen im Landkreis Forchheim, kann es kurzfristig zu Terminabsagen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ralf Kunzmann, Gemeinschaftsvorsitzende

Für die Mitarbeit bei der Bundestagswahl wird eine Wahl- helferentschädigung gewährt.

Bei Fragen zu dieser Tätigkeit und Interesse daran wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt unter der Tel. 09192 / 709-40 bzw.

per Fax 09192 / 709-75 oder eMail ordnungsamt@graefenberg.de.

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),

Bauleitplanung der Stadt Gräfenberg – Aufstellung des Bebauungsplans „Lillinger Höhe“

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Die Stadt Gräfenberg hat mit Beschluss vom 06.05.2021 den Bebauungsplan „Lillinger Höhe“ für das Gebiet der Grundstücke Flst. 581/1 (Tfl.), 582/2 und 582/4 Gemarkung Lilling nordöstlich von Lillinger Höhe als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird

Sommerferienprogramm VG Gräfenberg 2021

Wir haben auch heuer wieder ein kleines Ferienprogramm zu- sammengestellt, welches „unter Pandemiebedingungen“ angeboten werden kann. Auch heuer können wir keine Auslagen, sondern das Programm nur online auf www.graefenberg.de/sommerferienprogramm- 2021/ bereitstellen. Aufgrund der immer noch geltenden Maßnahmen bitten wir, die Anmeldebedingungen und Hygienehinweise genau zu beachten! Anmeldungen werden nur per E-Mail an jugendpfleger@

graefenberg.de angenommen. Die Plätze sind begrenzt. Anmeldeschluss ist am 23.7.2021.

Vollsperrungen im Zuge der Nahwärmeversorgung

Die Bauarbeiten zur Errichtung des Nahwärmenetzes durch das Kommunalunternehmen Gräfenberg schreiten weiter voran. Die Baumaßnahme erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Dabei kommt es aufgrund von Vollsperrungen zu Behinderungen für den Fahrzeug- verkehr.

In der Kalenderwoche 27 wurde mit dem Bauabschnitt bei der Mittelschule Gräfenberg und in der Lärchenstraße (Vollsperrung II) begonnen.

Außerdem sind gemäß Bauablaufplan fünf separate Fräseinsätze vorgesehen, dabei wird die Asphaltschicht der Straße im Bereich der geplanten Leitungstrasse aufgefräst. Das lose Asphaltfräsgut verbleibt jedoch in der Fahrbahn und die Nutzung der Straße wird infolgedessen nicht eingeschränkt.

Gegebenenfalls kann es zu kurzfristigen Änderungen der ein- zelnen Bauabschnitte kommen. Über die weiteren Sperrungen werden die Anlieger rechtzeitig informiert.

Für die während der Bauzeit auftretende unvermeidliche Verkehrsbeschränkung bittet das Kommunalunternehmen Gräfenberg um Verständnis und um Berücksichtigung bei den notwendigen Fahrten.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),

Bauleitplanung der Stadt Gräfenberg – 11. Änderung des Flächennutzungsplans

hier: Bekanntmachung der Genehmigung

Mit Bescheid vom 16.06.2021 Nr. 4-6100 hat das Landratsamt Forchheim die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gräfenberg für das Gebiet der Grundstücke Flst. 406 Tfl., 406/2 Tfl., 406/3 Tfl., 408 Tfl., 411/4 Tfl. 411/9 Tfl., 413, 413/4, 413/5 und 413/6 Gemarkung Lilling im Bereich der großen Grünfläche im Ortskern von Sollenberg genehmigt.

hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan

„Lillinger Höhe“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan be- rücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Ab- wägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemein- schaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, Zimmer Nr. 13, 2. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- wägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hinge- wiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vor- schriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hinge- wiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den

§§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gräfenberg, 07.07.2021 Kunzmann, Erster Bürgermeister Die Benennung von Herrn Thomas Freymüller und Herrn

Cassian Albrecht wird gleichzeitig widerrufen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg entsendet mit sofortiger Wirkung den Gemeinschaftsvorsitzenden als Verbandsrat in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Informations- technik Franken. Als erster Vertreter des Verbandsrats wird der erste Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden und zum zweiten Ver- treter des Verbandsrats der zweite Stellvertreter des Gemeinschaftsvor- sitzenden bestellt.

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Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs.

5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zu- sammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbe- lange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, Zimmer Nr. 13, 2. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- wägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hinge- wiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften und

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Ver- letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Gräfenberg, 06.07.2021 Kunzmann, Erster Bürgermeister

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),

Bauleitplanung der Stadt Gräfenberg – 9. Änderung des Flächennutzungsplanes hier:

Bekanntmachung über die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Gräfenberg hat in seiner Sitzung vom 06.05.2021 den Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Dieser Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Grundstücke Flst. 1762,1763,1764,1765,1772 und 1773 Gemarkung Walkersbrunn

liegt zur Durchführung der Bürgerbeteiligung in der Zeit vom 21.07.2021 bis einschließlich 23.08.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, in der Halle im 2. Obergeschoss während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aufgrund der derzeitigen Situation können die Unterlagen im Verwaltungsgebäude nur nach Terminabsprache eingesehen werden.

Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Kutscher (tanja.kutscher@

graefenberg.de / 09192 / 709 – 33).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Besucher verpflichtet sind, personenbezogene Daten in ein Formblatt einzutragen, um ggf. eine Nachverfolgung der Kontaktpersonen durchführen zu können. Das Formblatt kann von der Homepage vorab heruntergeladen werden:

https://www.verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/download/

Formblatt-fuer-persoenliche-Besuche-in-der-Verwaltungsgemeinschaft- Graefenberg.pdf

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung und es kann jedermann Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf vorbringen. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach- Rosenberg, 06.05.2021

Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bau- leitplans auftreten können (Monitoring)

B. Umweltrelevante Stellungnahmen:

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

- Regionaler Planungsverband, 26.11.2021 - Amt für ländliche Entwicklung, 20.11.2020

- Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern, 27.11.2020 - LRA Forchheim FB 42 Naturschutz, 04.12.2020

- LRA Forchheim FB 44 Umweltschutz, 18.12.2020

- Amt für Landwirtschaft und Forsten Bereich Landwirtschaft, 04.12.2020

- Amt für Landwirtschaft und Forsten Bereich Forsten, 23.11.2020 - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 11.12.2020 - Bayerischer Bauernverband, 08.12.2020

Die Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Gräfenberg unter der Adresse www.graefenberg.de ein- gesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Ab- senderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er- gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleit- planverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Gräfenberg, 08.07.2021 Kunzmann, Erster Bürgermeister

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),

Bauleitplanung der Stadt Gräfenberg –

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan

„Photovoltaik-Freiflächen-Anlage Walkersbrunn II „ hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Gräfenberg hat in seiner Sitzung vom 06.05.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grün- ordnungsplan und Begründung „Photovoltaik-Freiflächen-Anlage Walkersbrunn II“ gebilligt.

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),

Bauleitplanung der Stadt Gräfenberg – Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan

„Photovoltaik-Freiflächen-Anlage Walkersbrunn III „ hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Gräfenberg hat in seiner Sitzung vom 06.05.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grün- ordnungsplan und Begründung „Photovoltaik-Freiflächen-Anlage Walkersbrunn III“ gebilligt.

Dieser Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Begründung sowie der Vorhaben- und Er- schließungsplan (evtl. auch Teile des Durchführungsvertrags, soweit Regelungen die Nachbargrundstücke betreffen) „Photovoltaik-Frei- flächen-Anlage Walkersbrunn II“ für das Gebiet der Grundstücke Flst. 1772 und 1773 Gemarkung Walkersbrunn liegt zur Durchführung der Bürgerbeteiligung in der Zeit

vom 21.07.2021 bis einschließlich 23.08.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, in der Halle im 2. Obergeschoss während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aufgrund der derzeitigen Situation können die Unterlagen im Verwaltungsgebäude nur nach Terminabsprache eingesehen werden.

Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Kutscher (tanja.kutscher@

graefenberg.de / 09192 / 709 – 33).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Besucher verpflichtet sind, personenbezogene Daten in ein Formblatt einzutragen, um ggf. eine Nachverfolgung der Kontaktpersonen durchführen zu können. Das Formblatt kann von der Homepage vorab heruntergeladen werden:

https://www.verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/download/

Formblatt-fuer-persoenliche-Besuche-in-der-Verwaltungsgemeinschaft- Graefenberg.pdf

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung und es kann jedermann Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf vorbringen. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

Dieser Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Begründung sowie der Vorhaben- und Er- schließungsplan „Photovoltaik-Freiflächen-Anlage Walkersbrunn II“ für das Gebiet der Grundstücke Flst. 1762,1763,1764 und 1765 Gemarkung Walkersbrunn

liegt zur Durchführung der Bürgerbeteiligung in der Zeit vom 21.07.2021 bis einschließlich 23.08.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, in der Halle im 2. Obergeschoss während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aufgrund der derzeitigen Situation können die Unterlagen im Verwaltungsgebäude nur nach Terminabsprache eingesehen werden.

Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Kutscher (tanja.kutscher@

graefenberg.de / 09192 / 709 – 33).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Besucher verpflichtet sind, personenbezogene Daten in ein Formblatt einzutragen, um ggf. eine Nachverfolgung der Kontaktpersonen durchführen zu können. Das Formblatt kann von der Homepage vorab heruntergeladen werden:

https://www.verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/download/

Formblatt-fuer-persoenliche-Besuche-in-der-Verwaltungsgemeinschaft- Graefenberg.pdf

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung und es kann jedermann Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf vorbringen. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach- Rosenberg, 06.05.2021

Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustan- des bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bau- leitplans auftreten können (Monitoring)

B. Umweltrelevante Stellungnahmen:

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

- Regionaler Planungsverband, 26.11.2021 - Amt für ländliche Entwicklung, 11.11.2020

- Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern, 27.11.2020 - LRA Forchheim FB 42 Naturschutz, 04.12.2020

- LRA Forchheim FB 44 Umweltschutz, 18.12.2020 - Wasserwirtschaftsamt Kronach, 14.12.2020

- Amt für Landwirtschaft und Forsten Bereich Landwirtschaft, 04.12.2020

- Amt für Landwirtschaft und Forsten Bereich Forsten, 23.11.2020 - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 11.12.2020 - Bayerischer Bauernverband, 08.12.2020

Die Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Gräfenberg unter der Adresse www.graefenberg.de einge- sehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Ab- senderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er- gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleit- planverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gräfenberg, 08.07.2021 Kunzmann, Erster Bürgermeister

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A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach- Rosenberg, 06.05.2021

Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustan- des bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bau- leitplans auftreten können (Monitoring)

B. Umweltrelevante Stellungnahmen:

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

- Regionaler Planungsverband, 26.11.2021 - Amt für ländliche Entwicklung, 20.11.2020

- Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern, 27.11.2020 - LRA Forchheim FB 42 Naturschutz, 04.12.2020

- LRA Forchheim FB 44 Umweltschutz, 18.12.2020 - Wasserwirtschaftsamt Kronach, 14.12.2020

- Amt für Landwirtschaft und Forsten Bereich Landwirtschaft, 04.12.2020

- Amt für Landwirtschaft und Forsten Bereich Forsten, 23.11.2020 - Bayerischer Bauernverband, 08.12.2020

Die Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Gräfenberg unter der Adresse www.graefenberg.de eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Ab- senderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er- gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleit- planverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gräfenberg, 08.07.2021 Kunzmann, Erster Bürgermeister

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs.

5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wirksam. Jeder- mann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Um- weltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbe- teiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten ge- wählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, Zimmer Nr. 13, 2. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienst- stunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- wägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hinge- wiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften und

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Ver- letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Gräfenberg, 06.07.2021 Schulze-Bauer, Erste Bürgermeisterin

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),

Bauleitplanung des Marktes Hiltpoltstein – Fortschreibung des Flächennutzungsplans

hier: Bekanntmachung der Genehmigung

Mit Bescheid vom 11.06.2021 Nr. 4 - 6100 hat das Landratsamt Forchheim die Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Marktes Hiltpoltstein für das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Hiltpoltstein genehmigt.

Evang.-Luth. Dekanat Gräfenberg

www.dekanat-graefenberg.de - Dekanat.graefenberg@elkb.de www.ej-graefenberg.de

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gräfenberg

www.graefenberg-evangelisch.de

Liebe Gemeinde,

wir laden herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:

Donnerstag, 15.07. 1600 - 1800 Uhr offene Sprechstunde mit Dekan Redlingshöfer 2000 Uhr Bibelgespräch in der Kirche –

Gottes Weg mit Israel Samstag, 17.07. 930 Uhr Konfirmandentreff

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Evang.-Luth. Kirchengemeinde Thuisbrunn

Sonntag, 18.07. 1015 Uhr Gottesdienst

Montag, 19.07. 2000 Uhr Gemeindetreff „Runde um`s Wort“

Reihum in den Häusern ….

Ort bei Pfr. Kühn erfragen Urlauberseelsorge in Tirol und anderswo

Pfr. Kühn ist (wieder) von der EKD beauftragt als Urlauber- pfarrer in Tirol/ Österreich vom 30.7.-17.8. - vielleicht sind auch Be- kannte aus dem Dekanat Gräfenberg bei den Gottesdiensten und Abendtreffs in Jenbach, Mayrhofen (Zillertal), Pertisau (am Achensee) oder Wattens anzutreffen. Herzliche Einladung an Urlauber: an über 120 Orten Europa-weit finden Andachten, Gottesdienste und Musik- Meditationen statt - extra für Urlauber, gestaltet auch von Pfarrern aus Bayern... (Infos unter www.bayern-evangelisch.de)

Pfarramt Thuisbrunn, Tel. 09197 / 697713 für Sie im Dienst: Pfarrer.Martin.Kuehn@web.de, 91301 Forchheim, Schleifweg 3, Telefon 09191 / 7941433

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Hiltpoltstein

Liebe Gemeinde, Herzliche Einladung zu unserem Gottes- dienst!

Sonntag, 18.07. 930 Uhr feiern wir Gottesdienst mit Pfr. Ralf Brönner

Bitte beachten Sie die Maskenpflicht (FFP2-Masken) während des Gottesdienstes und halten Sie bitte die nötigen Abstände in der Kirche ein! Das gemeinsame Singen ist mit Maske wieder erlaubt.

GOTTESDIENSTORDNUNG

Pfarreien Weißenohe 14.07. bis 18.08.2021 Mittwoch, 14.07. 800 Uhr W: Hl. Messe Donnerstag, 15.07. 1800 Uhr W: Rosenkranz

1830 Uhr W: Hl. Messe Freitag, 16.07. 2000 Uhr Ec: Wortgottesdienst

"Türöffner-Erlebnisse"

Sonntag, 18.07. 930 Uhr Gottesdienst

1700 Uhr Gräfenberger Sonntagskonzert Orgel und Brass mit Kirchenmusikdirektor Wieland Hofmann und dem Dekanatsposaunenchor

Unsere Gottesdienste sind möglich, beachten Sie bitte ge- rade derzeit:

• Während des Gottesdienstes ist FFP2-Maskenpflicht, bitte halten Sie immer die Abstände ein.

• Bitte halten Sie sich an unser Willkommensteam an den Eingängen.

• Aufgrund der stetigen Veränderungen, bitten wir Sie regelmäßig auf unsere Internetseite oder in den Schaukasten zu sehen.

• Unsere Kirche ist offen! Sie finden Ruhe vor Gott im großen Raum der Kirche und die Möglichkeit Kerzen anzuzünden, sowie Gebete zu hinterlassen.

Einkaufshilfe läuft weiter: Wer Hilfe beim Einkaufen be- nötigt kann sich unter Telefon 285 an das Pfarramt wenden.

Seelsorge-und Sorgentelefon: 0151 / 67557362

In den Folgen der Isolation mag ein/e Ansprechpartner/in manchmal einiges bewirken. Dafür hat die Kirchengemeinde eigens ein Sorgen- und Seelsorgetelefon eingerichtet. Unter der Telefon- nummer erreichen Sie örtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger, die ein offenes Ohr für Sie haben.

Unsere Kontaktmöglichkeiten:

• Internetseite: www.graefenberg-evangelisch.de

• Pfarrbüro – für Publikumsverkehr während des Lockdowns geschlossen, bitte nutzen Sie Telefon oder Mail:

• Pfarramt: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 0900 – 1100

Uhr, Tel. 285 oder pfarramt.graefenberg@elkb.de

• Friedhofsverwaltung: Montag, Dienstag, Donnerstag von 0900 – 1100 Uhr, Tel. 285 oder dekanat.graefenberg@elkb.de

• Kirchliche allgemeine Sozialarbeit (KASA): 9951531, Di. 1430

- 1600 und Fr. 930 - 1200 Uhr

Unser Kirchenvorstand, Dekan Redlingshöfer, Pfarrer Vogt und das Pfarrbüro wünschen Ihnen ein gesegnete Zeit.

Konzerte

Gräfenberger Sonntagskonzert ORGEL und BRASS Freuen Sie sich auf ein festliches Bläser- und Orgelkonzert aus vier Jahrhunderten am 18.07.2021 um 1700 Uhr in der Dreieinig- keitskirche Gräfenberg. Eintritt frei!

Dienstag, 20.07. 1800 Uhr findet der Präparanden-Unterricht im Gemeindehaus statt

Mittwoch, 21.07. 1800 Uhr findet der Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus statt

Herzliche Einladung zum Glaubensweg

Die EDJH lädt sie ganz herzlich zum Glaubensweg in und um Hiltpoltstein bis Ende August 2021 ein. Flyer für weitere Infor- mationen liegen in der Kirche aus.

Für die Seelsorge und im Trauerfall wenden Sie sich bitte an unseren Gemeindepfarrer über das Pfarrbüro 09192 / 99 18 945. Wenn immer möglich, besprechen Sie Ihr Anliegen jedoch in der Corona- Zeit mit Pfr. Ralf Brönner telefonisch: Handy 0174 / 85 3 85 26.

Das Pfarrbüro ist donnerstags von 900 – 1200 und von 1300 – 1700 Uhr geöffnet.

Pfarramt Hiltpoltstein, 09192/ 99 18 945 Email: pfarramt.hiltpoltstein@elkb.de

www.hiltpoltstein-evangelisch.de

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Geburtstags-Glückwünsche

werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht online gestellt!

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Der Ausbildungs- und Übungsdienst der Feuerwehren richtet sich nach der aktuellen Infektionslage im Landkreis Forchheim um die Einsatzfähigkeit sicherstellen zu können.

Zu den aktuellen Regelungen halten Sie bitte Rücksprache mit dem Kommandanten und den Gruppenführern.

Ärztlicher Notdienst

Mi: 1700-2100 - Fr, vor Feiertag: 1800-2100 - Sa, So, Feiertag: 0900-2100 Mo+Di, Do: 1900-2100; Mi+Fr: 1600-2100; Sa, So, Feiertag: 0900-2100

Allg.ärztl. Bereitschaftspraxis UGeF im Gesundheitszentrum vor dem Klinikum, Krankenhausstr. 8, 91301 Forchheim, Tel. 09191 / 979630 Kassenärztl. Bereitschaftsdienst: Info Tel. 116 117 Notruf: 112 Zahnärztlicher Notdienst (www.notdienst-zahn.de) Der zahnärztliche Notdienst ist an den Tagen eingerichtet, an denen Sprechstunden allgemein ausfallen. An diesen Tagen ist der zeitliche Umfang des Notdienstes einheitlich auf die Zeit von 1000 bis 1200 Uhr und von 1800 und 1900 Uhr festgesetzt.

17./18.07. Huberta Kupfer 09190 / 8213

Adelsgasse 26, 91336 Heroldsbach

Adrian Wolski 09126 / 295220

Eschenauer Hauptstr. 21, 90542 Eckental

Apothekennotdienst (http://www.lak-bayern.notdienst-portal.de) Sa. 0800 - So. 0800 Uhr 17.-18.07.2021 Alte-Apotheke

Tel. 0911 / 5180484, Hauptstr. 57, 90562 Heroldsberg

So. 0800 - Mo. 0800 Uhr 18.-19.07.2021 Markt-Apotheke Pharma 24 OHG Tel. 09134 / 240, Klosterhof 6, 91077 Neunkirchen am Brand

Freiwillige Feuerwehr Weißenohe

www.feuerwehr-weissenohe.de

Nachholtermin Jahreshauptversammlung 2020 Am Samstag, den 24. Juli 2021 holen wir unsere, auf Grund von Corona ausgefallene, Jahreshauptversammlung 2020 nach. Ort der Versammlung ist der obere Vorplatz an der Lillachtalhalle. Bei schlechtem Wetter weichen wir in die Halle aus. Beginn ist um 1730 Uhr.

Tagesordnung:

1. Begrüßung 2. Totengedenken

Jagdgenossenschaft Hiltpoltstein III Schoßaritz

www.schossaritz.de

Jagdgenossenschaftsversammlung

Zu einer nicht öffentlichen Jagdgenossenschaftsversamm- lung am Samstag, dem 24. Juli 2021 um 2000 Uhr im Gemein- schaftsraum in Schoßaritz ergeht herzliche Einladung.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Vorstehers

Bund Naturschutz //

Ortsgruppe Gräfenberger Oberland

Herzliche Einladung

23.7.21 // 2000 Uhr: Fledermäuse im Scheunenviertel - Schauen, hören, kennenlernen. Es erwartet uns ein spannender Abend rund um die Fledermaus.

Bitte zu den Veranstaltungen per Mail anmelden. Mehr Infos zum genauen Treffpunkt im nächsten Amtsblatt und auf unserer Webseite - schauen Sie gern dort vorbei: forchheim.bund-naturschutz.

de > Ortsgruppe Gräfenberg

Kontakt: graefenberger-oberland@bund-naturschutz.de oder telefonisch Kathrin Meinhardt 0176 / 66800017.

Jagdgenossenschaft IV Möchs / Almos

Versammlung

Am Samstag, den 24.07.2021, um 1930 Uhr findet im Gasthaus Aures, in Hiltpoltstein eine nicht öffentliche Versammlung der Jagdge- nossen statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Jagdvorstehers 3. Kassenbericht

4. Bericht der Jagdpächter

5. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassenführers 6. Auszahlung des Jagdschillings

7. Neuwahlen der Vorstandschaft 8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Der Jagdvorsteher Samstag, 17.07. 1100 Uhr W: Trauung

Kunzmann Christian und Jasmin 1830 Uhr W: Hl. Messe

Sonntag, 18.07. 830 Uhr G: Hl. Messe 1000 Uhr W: Hl. Messe

gez. Andreas Hornung, Pfarrer

Jahreshauptversammlung 2020 des Tourismusvereins Südliche Fränkische Schweiz e.V.

Wir laden herzlich ein zur Jahreshauptversammlung 2020 des Tourismusvereins Südliche Fränkische Schweiz e.V.

Termin: Montag, 26. Juli 2021 um 1900 Uhr in der Brauereigast- stätte Lindenbräu

Tagesordnung

• Begrüßung

• Geschäftsbericht im Jahr der Pandemie durch den 1. Vor- sitzenden und die Geschäftsführerin

• Kassenbericht der Kassiererin

• Kassenprüfbericht

• Entlastung der Kasse und der Vorstandschaft

• Neuwahl der Vorstandschaft

• Erfahrungsaustausch zu Corona

• Sonstiges

Für die Neuwahl stehen folgende Mitglieder auf der Vorschlags- liste:

1. Vorsitzender Bürgermeister Ralf Kunzmann 2. Stellvert. Vorsitzende Gudrun Windisch

3. Geschäftsführung/Schriftführung Regine Bleckmann 4. Bürgermeisterin Gisela Schulze-Bauer

5. Bürgermeister Rudolf Braun (Rechnungsprüfer) 6. Gemeindl. Beisitzer: Michael Knauer

7. Beisitzende: Irene Brehmer-Stockum 8. Beisitzende: Kerstin Gößl

9. Rechnungsprüfer: Norbert Sulzbacher

Weitere Wahlvorschläge nehmen wir gerne entgegen!

Wir freuen uns auf Dich! Beste Grüße Die Vorstandschaft

Hans-Jürgen Nekolla, 1. Vorsitzender Gudrun Windisch, Stellv. Vorsitzende Regine Bleckmann, Schriftführerin

3. Jagdpachtverlängerung

4. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdschillings 5. Wünsche und Anträge

Bitte tragen Sie eine Mund-Nasenschutzmaske und beachten Sie die Hygienevorschriften vor Ort!

Der Jagdvorsteher

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Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg Verantwortlich für den Inhalt, Erster Bgm. Ralf Kunzmann, 1. Vorsitzender

der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg amtlicher Teil:

Verantwortlich für den Inhalt, DESTYNY Service, Fr. Carina Mößner;

Anzeigen-Teil: Tel. 09192 / 9916-90, Fax 09192 / 9916-91 Gestaltung: DESTYNY Service, info@destyny.de Kontakt: Telefon 09192 / 7090, Fax 09192 / 70975,

E-Mail: amtsblatt@graefenberg.de Redaktionsschluss: jeweils Donnerstags, 1500 Uhr

Druck: SchmittDruck Medienproduktion,

Hutweide 2, 91077 Großenbuch

Nachdruck - auch in Teilen - nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion!

Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

Der Herausgeber behält sich vor, Bekanntmachungen und Artikel zu kürzen.

3. Bericht des Vorstandes 4. Bericht des Kassiers 5. Bericht des Schriftführers 6. Bericht des Kommandanten 7. Aussprache zu TOP 3 bis 6 8. Wünsche und Anregungen

Bitte denkt alle an die Maskenpflicht sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Auf das Tragen der Uniform kann in diesem Jahr verzichtet werden.

Der Aufbau findet um 1500 Uhr durch die Gruppe 1 statt.

Bleibt alle gesund! Die Vorstandschaft

Referenzen

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